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Tierrechte

Luxemburg gesteht Tieren auf dem Papier Würde zu

Luxemburg hat ein neues Tierschutzgesetz. Der Text wurde einstimmig von den Parlamentariern angenommen. Mit dem neuen Gesetz gesteht Luxemburg als zweites Land nach der Schweiz Tieren eine Würde zu, die es zu schützen gilt. “Früher wurden Tiere als Arbeitsgerät oder Transportmittel eingesetzt”, sagte der zuständige Landwirtschaftsminister Fernand Etgen vor den Parlamentariern. Heutzutage sehen Besitzer ihre

Redaktion Wild beim Wild — 11. Juli 2018

Luxemburg hat ein neues Tierschutzgesetz. Der Text wurde einstimmig von den Parlamentariern angenommen. Mit dem neuen Gesetz gesteht Luxemburg als zweites Land nach der Schweiz Tieren eine Würde zu, die es zu schützen gilt. «Früher wurden Tiere als Arbeitsgerät oder Transportmittel eingesetzt», sagte der zuständige Landwirtschaftsminister Fernand Etgen vor den Parlamentariern. Heutzutage sehen Besitzer ihre Tiere nicht mehr als Sache, sondern als Lebewesen an, so der Minister weiter.

Mit der Einführung der Würde der Tiere im Gesetz rücke man ein Stück weit ab vom Anthropozentrismus, das heisst, es dreht sich nun nicht mehr alles nur um den Menschen, erklärte der Berichterstatter des Gesetzes, Gusty Graas (DP).

Die Gesetzesänderungen im Überblick

  • Tiere haben eine Würde
  • Tiere dürfen nicht mehr aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet werden
  • Sexuelle Handlungen mit Tieren sind verboten
  • Tiere dürfen kein Gewinn eines Preisausschreibens sein
  • Die Zucht von Tieren nur ihrer Haut oder ihres Pelzes wegen ist untersagt
  • Es besteht eine Betäubungspflicht vor der Schlachtung (Die Hobby-Jagd und die Fischerei sind hiervon ausgenommen)
  • Strengere Strafen für Vergehen

Bis zu drei Jahre Gefängnis

In Bezug auf Straftaten habe es vorher Defizite gegeben, sagte der Minister in seiner Rede. Manchmal habe die Polizei nicht genug in der Hand gehabt, um gegen Tierquäler vorzugehen. Richtern hätten indes die Mittel gefehlt, um Tierquäler zu bestrafen. Das neue Gesetz sieht empfindliche Strafen vor, die in besonders harten Fällen bis zu drei Jahre Gefängnis oder 200’000 Euro betragen können. Inspektoren können nun auch eine gebührenpflichtige Verwarnung ausstellen.

Das Gesetz bezieht sich ausschliesslich auf Wirbeltiere und Kopffüsser, schreibt das Luxemburger Tageblatt.

Ein Schritt in die richtige Richtung. Leider hat dies auf die Schlachtung, Hobby-Jagd und Fischerei usw. keine würdevolle Auswirkung, ergänzt die IG Wild beim Wild.

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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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