Österreich: Hobby-Jäger dürfen Hunde auf 98 % der Fläche abschiessen
In allen neun Bundesländern ermöglichen veraltete Jagdgesetze das Töten freilaufender Hunde – ein neues Gutachten sieht dringenden Reformbedarf

Die derzeitigen Jagdgesetze in Österreich erlauben den Abschuss von Hunden unter Bedingungen, die laut dem veröffentlichten Rechtsgutachten von Dr. Erika Wagner längst nicht mehr zeitgemäss sind.
Gemäss Gutachten können sich Hunde nur mehr auf zwei Prozent der Landesfläche garantiert «sorgenfrei» bewegen. Der frei laufende Hund darf nicht nur im Wald erschossen werden, sondern auf allen Wiesen und Feldern, also im gesamten Jagdgebiet (98 Prozent der Staatsfläche von Österreich), lässt sich dem Gutachten entnehmen.
Tierschutz Austria fordert ein generelles Verbot von Haustierabschüssen, denn im Moment sind nur Jagdhunde gesetzlich geschützt. Das ist jedenfalls gleichheitswidrig, so das Gutachten, denn gerade die Gruppe der Jagdhunde, denen man am ehesten den Tötungstrieb unterstellen könnte, ist in sämtlichen Jagdgesetzen vom Tötungsrecht ausgenommen. Das Tierschutzproblem der Hobby-Jagd zeigt sich hier besonders deutlich.
«Schätzungen gehen davon aus, dass über 30’000 Haustiere jährlich von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern in Österreich erschossen werden, teils sogar, nachdem sie in Lebendfallen gefangen wurden.» Dr. Michaela Lehner, leitende Juristin von Tierschutz Austria
«Statistik Austria führt keine Zahlen zum Haustierabschuss. Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger wollen ihre Jagdbeute präventiv schützen. Der Tod ist aus Sicht des Tierschutzes für jedes Tier der grösstmögliche Schaden. Und Tierschutz ist als Staatsziel in unserer Verfassung verankert.»
Haustierabschuss: über 300 Jahre altes Relikt
Die Abschussermächtigung für Haustiere ist ein über 300 Jahre altes Relikt, das sich gegen herrenlose bzw. entlaufene (insbesondere von der Kette sich loslösende) wildernde Hunde richtete. Seither hat ein tiefgreifender und epochaler Wertewandel in der Mensch-Hund-Beziehung stattgefunden. Hunde haben den gesellschaftlichen, anerkannten Status von geliebten Familienmitgliedern. Mehr zu Kriminalität im Umfeld der Hobby-Jagd.
Forderung nach einer Reform der Jagdgesetze
Tierschutz Austria fordert daher ein generelles Verbot der Tötung von Haustieren durch Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger. In Burgenland, Tirol und Oberösterreich dürfen frei laufende Hunde uneingeschränkt getötet werden – teils sogar in Fallen. In der Steiermark ist ein Abschuss während manchen Monaten erlaubt und in Niederösterreich, Wien, Vorarlberg und Salzburg gelten zusätzliche, aber oft vage oder widersprüchliche Kriterien. Tierschutz Austria verweist auf die Notwendigkeit eines Bundesjagdgesetzes und das dazu gegründete Volksbegehren: bundesjagdgesetz.at. Mehr zum Jagdgesetz.
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