Fuchsjagdverbot ist rechtens
Die Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände oder der Ausbreitung von Wildkrankheiten, welche der Jagdverband FSHCL prognostiziert, sind natürlich Kaffeesatzlesen.

Nun haben es die Hobby-Jäger auch in Luxemburg schwarz auf weiss.
Das vom Umweltministerium beschlossene Jagdverbot auf den Fuchs und das teilweise Jagdverbot auf Wildschweine ist rechtens. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht in seinem jetzt veröffentlichten Urteil. Der Jagdverband «Fédération Saint-Hubert» hatte Einspruch gegen die Verordnung erhoben (Wild beim Wild informierte). Die Massnahme sei unnötig, nicht wirksam, gefährlich und benachteilige die Hobby-Jäger.
In ihren Ausführungen erklären die Richter, dass es ihnen nicht zustehen würde, in der politischen Fragestellung zu entscheiden. Allerdings könne ergründet werden, ob die Regierung die Entscheidung im Interesse des Allgemeinwohls getroffen hat. Zudem muss die Entscheidung des Gesetzgebers nachvollziehbar und dem Ziele entsprechend angemessen sein.
Kein Fehler nachgewiesen
Einerseits kann die Hobby-Jägerschaft dem Gesetzgeber keinen eindeutigen Fehler bei der Einschätzung der Lage nachweisen. Auf der anderen Seite können die Hobby-Jäger nicht eindeutig beweisen, dass die Zahl der Füchse durch die Hobby-Jagd begrenzt wird. Auch die Gefahr, die vom Fuchsbandwurm ausgeht, lässt der Richter in diesem Masse nicht gelten. Zudem sei das Verbot zeitlich beschränkt, es könne also nachgebessert werden, wenn sich die Situation denn wirklich verschlimmern würde.
Als letzten Punkt weist das Gericht schliesslich das Argument der Hobby-Jägerschaft zurück, diese würden durch die Regelung gegenüber anderen Waldbenutzern benachteiligt. Die Aktivitäten der Hobby-Jäger im Walde seien eben nicht mit jenen gleich zu stellen, die dort bloss wandern oder Rad fahren. Für diese Benutzer würden zudem andere Gesetze wie zum Beispiel das Naturschutzgesetz Anwendung finden.
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