Wolfsschutz Österreich: Kampf vor dem EuGH
Der Wiener Tierschutzverein kämpft vor dem EuGH für den strengen Schutzstatus des Wolfes. Die Verhandlung betrifft die Auslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof
Der Wiener Tierschutzverein durfte am Mittwoch, dem 25.10.2023, in einer vierstündigen Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg für die strenge Auslegung des Schutzstatus des Wolfes kämpfen.
Der Verein ist guter Zuversicht, dass die Prüfung durch den EuGH objektiv anhand der Wolfspopulationen in anderen Mitgliedstaaten erfolgen wird, die alle unter vergleichbaren Bedingungen eine gute bis hohe Wolfsdichte aufweisen und in denen gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich mit Behirtung und Herdenschutzhunden Schafhaltung in Almgebieten betrieben wird.
Erhaltungszustand in Österreich miserabel
Auf die Frage des Gerichtshofes, warum Österreich dem EuGH keine Angaben zum günstigen Erhaltungszustand übermittelt hat, musste die Gegenpartei eingestehen, weil es diesen in Österreich nicht gibt! Der Erhaltungszustand des streng geschützten Wolfes ist in Österreich miserabel.
Auch der Vertreter der EU-Kommission liess durchblicken, dass es einfach «nicht geht», dass ein Mitgliedsstaat (Österreich) ständig Ausnahmen vom strengen Schutz erteilt (mittels Abschussgenehmigungen) und sich auf den guten Erhaltungszustand des Wolfes in anderen Ländern beruft. Eine klare Rüge gegen Österreich.
Tirol in Argumentationsnotstand
Die Generalanwältin fragte den Vertreter der Tiroler Landesregierung wortwörtlich: «Haben Sie keine Einzelfallprüfung vorgenommen, weil einfach 61 Almen für nicht schützbar erklärt wurden? Ist das tatsächlich die Art und Weise wie Sie vorgehen?» Die Tiroler Landesregierung kam in Argumentationsnotstand bei der Frage, weshalb von 61 Almen nicht einmal eine schützbar sein soll.
Der EU-Rat wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass es «keine sachliche Rechtfertigung einer Ausnahme für Österreich zum Wolfsschutz in den Alpenregionen» gebe.
Am 18.01.24 wird die Generalanwältin ihre Schlussanträge vorlegen, im Frühjahr 2024 kann mit einer Entscheidung des EuGH gerechnet werden!
Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
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