2. April 2026, 21:50

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Die Hobby-Jagd startet am Schreibtisch

Jagd ist nicht nur Wald – sie ist Verwaltung. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Jagdverordnung (JSV) im aktualisierten Stand auf Fedlex publiziert und damit zitierfähige Referenz für alle Einsprachen, Beschwerden und politischen Vorstösse. Gleichzeitig starten in den Kantonen die jährlichen Rekrutierungsrunden: Im Kanton Zürich sind die Plätze für die Jagdaufsichtsprüfung 2026 bereits ausgebucht, die Jagdprüfung 2026 hat Anmeldeschluss 15. März. Im Kanton Schwyz läuft die Anmeldung zum Jagdlehrgang 2026/2027 mit Strafregisterauszug, Haftpflichtnachweis und Passfoto.

Diese Termine sind keine Randnotizen. Sie sind die administrativen Startsignale eines Jahres, in dem Jagd erneut als Qualifikationsgang angeboten wird – während die Fragen nach Tierleid, ökologischen Auswirkungen und gesellschaftlicher Legitimation im Vollzug nachgelagert bleiben. Wer die Hobby-Jagd wirksam kontrollieren will, muss vor dem Abschuss ansetzen: bei Regeln, Ausbildung, Verfügungen, Akteneinsicht und Fristen. Dieses Dossier liefert das Werkzeug dafür.

Was dich hier erwartet

  • Jagd 2026 als Verwaltungsroutine: Wie die aktualisierte JSV, Anmeldefristen und Ausbildungsgänge das System jedes Jahr erneuern – und warum das politisch relevant ist.
  • Was die JSV 2026 neu regelt: Die wichtigsten Änderungen, die per 1. Januar 2026 in Kraft treten, und was sie für Jagdpraxis und Kontrolle bedeuten.
  • Ausbildung als Normalisierungsmaschine: Wie Jagdausbildung als Verwaltungsprozess funktioniert – und was dabei über Tierschutz, Tierleid und Verantwortung gesagt wird: wenig.
  • Transparenz-Protokoll 2026 – Schritt 1: Jagdentscheide früh sichtbar machen: Warum formelle Eröffnung entscheidend ist und wie man sie einfordert.
  • Transparenz-Protokoll 2026 – Schritt 2: Akteneinsicht und Fristen sofort sichern: Welche Schritte innerhalb welcher Fristen nötig sind und was irreversible Eingriffe erfordern.
  • Transparenz-Protokoll 2026 – Schritt 3: Einheitlicher Fragenkatalog an die Kantone: Das vollständige Instrument für Organisationen und Medienschaffende – mit kopierfertiger Vorlage.
  • Transparenz-Protokoll 2026 – Schritt 4: Veröffentlichung nach dem Prinzip «Wir haben gefragt»: Wie aus öffentlichen Anfragen politischer Druck wird.
  • Kantonale Ausbildungslogik im Vergleich: Wie Zürich, Schwyz und weitere Kantone Jagdausbildung organisieren – und was fehlt.
  • Argumentarium: Antworten auf die häufigsten Einwände gegen mehr Transparenz in der Jagdverwaltung.
  • Quicklinks: Alle relevanten Beiträge, Verordnungen und Ressourcen.

Jagd 2026 als Verwaltungsroutine

«Weiche News» wie Verordnungsstände und Anmeldefristen wirken harmlos. In Wahrheit sind es die Wartungszyklen eines Systems, das das Töten von Wildtieren als Qualifikation organisiert und gesellschaftlich normalisiert. Wer die Hobby-Jagd kritisiert, muss diese Normalisierung sichtbar machen, bevor der nächste Eingriff passiert.

Mit der Publikation der JSV im Stand vom 1. Januar 2026 liegt eine aktuelle, zitierfähige Referenz vor. Sie definiert Begriffe, Zuständigkeiten und Schwellenwerte, mit denen Eingriffe in Wildtierbestände als regulärer Vollzug erscheinen. Im Kanton Zürich werden Anmeldungen für die Jagdprüfung 2026 bis 15. März entgegengenommen – Prüfungsgebühr Fr. 250 –, die Jagdaufsichtsprüfung kostet Fr. 200 – plus Fr. 80– für die Jagdrechtsprüfung und Fr. 100 – für den Kommunikationskurs. Im Kanton Schwyz verlangt die Anmeldung zum Jagdlehrgang 2026/2027 einen Strafregisterauszug, einen Haftpflichtversicherungsnachweis und ein Passfoto – alles administrative Normalität für eine Tätigkeit, die zum Tod von Zehntausenden Wildtieren pro Jahr führt. Behörden kommunizieren Jagd als Ausbildungsgang, der wie ein Verwaltungsprozess abgewickelt wird: Anmeldestart, Fristen, Einreichpflichten. Genau diese Sprache ist dokumentierbar und damit journalistisch wie politisch verwertbar.

Mehr dazu: Jagdgesetze und Kontrolle: Warum Selbstaufsicht nicht reicht und Jäger-Lobby in der Schweiz: Wie Einfluss funktioniert

Was die JSV 2026 neu regelt

Die JSV-Revision, die per 1. Februar 2025 in Kraft trat und in der aktuellen Fassung vom 1. Januar 2026 zitierfähig ist, brachte mehrere relevante Änderungen. Drohnen werden – mit Ausnahme zur Rehkitzrettung – explizit als verbotene Hilfsmittel zur Jagdausübung aufgeführt. Die Minimalanforderung an die Lauflänge von Jagdfeuerwaffen wurde von 50 cm auf 45 cm verkürzt. Das Nachtjagdverbot im Wald wurde eingeführt, gleichzeitig aber mit kantonalen Ausnahmeregeln für «Schadenverhütung» ergänzt, die in der Praxis Nachtabschüsse unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlauben. Die JSV verweist neu explizit auf das Tierschutzgesetz (TSchG) im Ingress – eine formale Anerkennung, die aber ohne wirksame Kontrollmechanismen folgenlos bleibt.

Für Organisationen und politische Akteure ist entscheidend: Die aktualisierte JSV ist die Rechtsgrundlage, auf die sich Abschussverfügungen, Bestandsregulierungen und Ausnahmebewilligungen stützen. Wer eine Verfügung anfechten will, braucht die aktuelle Fassung – nicht die vom Vorjahr.

Mehr dazu: Ansitzjagd: Warten, Technik und Risiken und Jagd und Waffen: Warum «Hobby» und Schusswaffen politisch zusammenhängen

Ausbildung als Normalisierungsmaschine

Die Jagdausbildung in der Schweiz ist kantonal unterschiedlich geregelt, folgt aber einer gemeinsamen Logik: Sie ist zweiphasig aufgebaut. Im Kanton Zürich folgt auf die Theorieprüfung und Schiessprüfung eine «Anwärterzeit» von mindestens zwei Jahren in einem zürcherischen Jagdrevier, bevor die praktische Jagdprüfung abgelegt werden kann. Im Kanton Schwyz umfasst die Anmeldung zum Jagdlehrgang eine Datenschutzerklärung, einen Strafregisterauszug und einen Versicherungsnachweis.

Was in keinem der öffentlich zugänglichen Ausbildungsformulare und -kommunikationen prominent auftaucht: Wie viele Ausbildungsstunden entfallen konkret auf Wildtierökologie, Tierverhalten und Tierschutzaspekte – im Vergleich zu Waffenhandhabung und Schiesspraxis? Welche Rolle spielt Tierleid als Lerngegenstand, nicht nur als Fehlerfallbehandlung? Wie wird Entscheidungskompetenz geprüft – also die Fähigkeit zu entscheiden, wann ein Schuss ethisch nicht vertretbar ist – und nicht nur Treffsicherheit? Diese Fragen sind im öffentlichen Ausbildungsnachweis nicht beantwortet. Das ist selbst eine politische Information.

Mehr dazu: Der Jagdschein und Jagd und Kinder: Was es bedeutet, Töten als Naturerfahrung zu verkaufen

Transparenz-Protokoll 2026

Das folgende Protokoll richtet sich an Organisationen mit Parteistellung sowie an politische Akteure, die Jagdentscheide nicht nur kommentieren, sondern überprüfbar kontrollieren wollen. Gesetzliche Grundlagen und eine Liste der berechtigten Organisationen sind beim BAFU dokumentiert. Wer Jagd erst dann kritisiert, wenn Abschüsse stattfinden, läuft dem Vollzug hinterher. Der wirksamere Ansatz liegt früher: bei der Transparenz von Entscheidgrundlagen, Fristen, Akteneinsicht und der Frage, wie Jagd als Qualifikation organisiert wird.

Schritt 1: Jagdentscheide früh sichtbar machen

Viele jagdrelevante Massnahmen werden informell kommuniziert – über Websites, Medienmitteilungen oder Amtsblätter. Für den Rechtsschutz ist entscheidend, dass ein Entscheid formell eröffnet wird und als anfechtbarer Akt mit Begründung, Auflagen und Rechtsmittelhinweisen greifbar ist. Fehlt eine formelle Eröffnung, ist sie aktiv zu verlangen. Verwaltungsbehörden sind zur formellen Eröffnung verpflichtet, sobald eine Organisation mit Parteistellung ein solches Verlangen stellt. So wird aus Behördenkommunikation ein rechtlich überprüfbarer Verwaltungsakt.

Schritt 2: Akteneinsicht und Fristen sofort sichern

Das Recht auf Akteneinsicht ist ein Teilgehalt des rechtlichen Gehörs und in der Schweizer Verwaltungsrechtspraxis gut verankert. Es gilt grundsätzlich für hängige Verfahren und kann formlos – auch per E-Mail – geltend gemacht werden. Sobald ein Entscheid bekannt wird, sind vier Schritte nötig:

  • Akteneinsicht verlangen: Insbesondere in Datengrundlagen, Verhältnismässigkeitsabwägungen und geprüfte Alternativen.
  • Rechtsmittelfrist festhalten: Dokumentieren, ab wann sie läuft – meist ab formeller Eröffnung, nicht ab Medienmitteilung.
  • Aufschiebende Wirkung prüfen: Bei irreversiblen Eingriffen wie Rudelentnahmen oder vollständigen Bestandsregulierungen sofort prüfen, ob ein Antrag auf aufschiebende Wirkung oder vorsorgliche Massnahmen nötig ist.
  • Schweigen dokumentieren: Wenn eine Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist antwortet, ist auch das Schweigen ein dokumentierbarer Verwaltungsakt mit Rechtsfolgen.

Schritt 3: Einheitlicher Fragenkatalog an die Kantone

Damit Kritik überprüfbar bleibt, wird jede Anfrage gleich aufgebaut und öffentlich dokumentiert. So wird Schweigen messbar und Vergleichbarkeit zwischen Kantonen möglich.

A. Rechtsgrundlage und Ziel
Welche konkrete Rechtsgrundlage stützt den Entscheid – mit Artikelangaben aus JSG und JSV? Welches Ziel verfolgt die Massnahme und wie wird ihr Erfolg gemessen?

B. Verhältnismässigkeit und Tierleid
Wie wird Tierleid bei der Abwägung berücksichtigt? Welche nicht tödlichen Alternativen wurden geprüft und aus welchen konkreten Gründen verworfen?

C. Datengrundlagen und Kontrolle
Welche Monitoringdaten, Schadensmeldungen oder Schätzungen liegen zugrunde? Wer hat sie erhoben? Wie werden Fehlabschüsse, Nachsuchen und angeschossene Tiere erfasst und publiziert?

D. Ausbildung und Entscheidungskompetenz
Wie viele Stunden entfallen in der kantonalen Jagdausbildung auf Waffenhandhabung und Schiesspraxis – und wie viele auf Wildtierökologie, Tierverhalten und Tierschutzaspekte? Wie wird Entscheidungskompetenz geprüft?

E. Transparenz und Rechtsschutz
Wo wird die vollständige Begründung publiziert? Welche Stelle ist für Einsprachen zuständig? Ab welchem Datum läuft die Rechtsmittelfrist?

Schritt 4: Veröffentlichung nach dem Prinzip «Wir haben gefragt»

Jede Anfrage wird öffentlich dokumentiert – mit Datum und Adressat, Thema des Entscheids, Fristenstand, Fragenkatalog, Antwortstatus und nächstem Schritt. So wird sichtbar, welche Kantone transparent arbeiten und welche ausweichen. Systematisches Schweigen ist politisch verwertbar: Es zeigt, dass die Kontrolle nicht funktioniert – und gibt das Recht, das öffentlich zu sagen.

Kopierfertige Vorlage für NGO-Anfragen

Betreff: Transparenzanfrage zu Jagdentscheid: Rechtsgrundlage, 
Datengrundlagen, Verhältnismässigkeit, Kontrolle

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir ersuchen um Auskunft und Akteneinsicht zum folgenden
Jagdentscheid: [Titel, Datum, Publikation, Link].

Bitte bestätigen Sie uns die laufenden Fristen, insbesondere
ab welcher Eröffnung die Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt.

Wir stellen folgende Fragen und bitten um Beantwortung mit
Verweisen auf Rechtsgrundlagen und Datengrundlagen, soweit
möglich mit Aktenstellen oder Dokumenten:

[Fragenkatalog A bis E einfügen]

Bitte senden Sie uns die Antwort bis [Datum], damit eine
sachgerechte Prüfung innerhalb der Fristen möglich ist.

Freundliche Grüsse
[Organisation, Kontakt]

Mehr dazu: Unabhängige Jagdaufsicht: Externe Kontrolle statt Selbstkontrolle (Mustervorstoss) und Transparente Jagdstatistik (Mustervorstoss)

Was sich ändern müsste

  • Publikationspflicht für Ausbildungsgewichtungen: Kantone publizieren jährlich, wie viele Ausbildungsstunden auf Waffenhandhabung, Schiesspraxis, Wildtierökologie, Tierverhalten und Tierschutz entfallen. Ohne diese Daten ist keine unabhängige Bewertung der Jagdausbildung möglich.
  • Formelle Eröffnungspflicht bei allen Abschussverfügungen: Jede Verfügung, die den Abschuss von Wildtieren anordnet oder bewilligt, wird formell eröffnet und öffentlich zugänglich gemacht, inklusive vollständiger Begründung, Datengrundlage und Rechtsmittelhinweis. Mustervorstoss: Transparente Jagdstatistik
  • Tierschutz als Pflichtprüfungsfach in der Jagdausbildung: Tierleid, Verhaltensbiologie und Entscheidungskompetenz (wann ein Schuss ethisch nicht vertretbar ist) werden als eigenständiges Prüfungsfach in die kantonale Jagdprüfung aufgenommen, mit separater Bestehensgrenze. Mustervorstoss: Ethik als Pflichtbestandteil der Jagdprüfung
  • Unabhängige Jagdaufsicht: Die Kontrolle der Jagdpraxis wird von einer Stelle wahrgenommen, die nicht organisatorisch mit Jagdverbänden oder kantonalen Jagdverwaltungen verflochten ist. Mustervorstoss: Unabhängige Jagdaufsicht: Externe Kontrolle statt Selbstkontrolle
  • Standardisierte Antwortpflicht auf Transparenzanfragen: Kantone sind verpflichtet, Transparenzanfragen von Organisationen mit Parteistellung innerhalb einer definierten Frist (z.B. 30 Tage) vollständig zu beantworten. Nichtbeantwortung wird als Verletzung der Auskunftspflicht dokumentiert und ist beschwerdefähig.
  • Öffentliches Jagdregister auf Bundesebene: Der Bund schafft ein digitales, öffentlich zugängliches Register aller kantonalen Abschussverfügungen, Ausnahmebewilligungen und Regulierungsentscheide, inklusive Rechtsgrundlage, Datengrundlage und Ergebnis.

Argumentarium

«Jagdverwaltung ist technisch und für Aussen stehende nicht zugänglich.» Das ist das Ziel des Systems, nicht seine Eigenschaft. Verwaltungsrecht, Fristen und Akteneinsichtsrecht sind in der Schweiz öffentlich zugänglich und eindeutig geregelt. Organisationen mit Parteistellung haben verbrieftes Recht auf Einsicht. Die technische Komplexität ist keine Entschuldigung für Intransparenz – sie ist ein Argument dafür, dass unabhängige Unterstützung nötig ist.

«Jagdausbildung ist bereits streng und umfassend.» Im Kanton Zürich wird auf dem Anmeldeformular zur Jagdprüfung die Prüfungsgebühr präzise aufgeführt – Fr. 250.–. Wie viele Stunden auf Tierschutz und Tierleid entfallen, ist in keinem öffentlichen Dokument ersichtlich. Strenge ist nicht dasselbe wie Transparenz. Solange Ausbildungsgewichtungen nicht publiziert werden, kann keine unabhängige Bewertung stattfinden.

«Einsprachen verlangsamen notwendige Wildtiermanagementmassnahmen.» Aufschiebende Wirkung und Einsprachen sind Rechte, die der Gesetzgeber bewusst eingeführt hat – gerade bei irreversiblen Eingriffen. Wenn Behörden Massnahmen als so dringend einstufen, dass sie keinen Rechtsschutz ermöglichen wollen, ist das selbst ein rechtliches Problem. Verhältnismässigkeit und Tierwohl sind keine Hindernisse des Wildtiermanagements. Sie sind seine rechtliche Voraussetzung.

«Organisationen missbrauchen Verfahren für politische Zwecke.» Rechtsmittel und Transparenzanfragen sind keine Manipulation – sie sind Demokratie. Wer Behördenentscheide mit öffentlichen Mitteln umsetzt, muss öffentlicher Kontrolle standhalten. Das gilt für jede Verwaltungstätigkeit. Die Hobby-Jagd ist keine Ausnahme.

Beiträge auf Wild beim Wild:

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Unser Anspruch

Die Hobby-Jagd beginnt nicht im Wald. Sie beginnt am Schreibtisch: mit Verordnungen, Anmeldefristen, Prüfungsgebühren und Verfügungen, die das Töten von Wildtieren als Verwaltungsroutine organisieren. Wer dieses System kontrollieren will, muss vor dem Abschuss ansetzen, nicht danach. Dieses Dossier liefert das operative Werkzeug dafür: rechtliche Grundlagen, Fristen, einen einheitlichen Fragenkatalog und eine kopierfähige Vorlage für Transparenzanfragen.

IG Wild beim Wild dokumentiert nicht nur, was im Wald passiert, sondern auch, was in Amtsstuben entschieden wird, damit die Öffentlichkeit beurteilen kann, ob Jagdverwaltung dem Tierschutz dient oder ihn verwaltet. Dieses Dossier wird jährlich aktualisiert, wenn neue JSV-Stände, kantonale Regelungen oder Gerichtsentscheide es erfordern.

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