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Jagdgesetz

Nationalpark: Wissenschaft gegen Fuorn-Abschuss

Der Abschuss des Fuorn-Wolfsrudels, das vorwiegend im Schweizerischen Nationalpark lebt, ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht angezeigt.

Redaktion Wild beim Wild — 20. September 2024

Der Kanton Graubünden hat den Abschuss nach zwei Rissen von Rindern im August beantragt. Dagegen könne der Abschuss der Einzelwölfin sinnvoll sein, die einen der Risse verursacht hat und längst nicht mehr Teil des Rudels ist, schreibt die «Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks» der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.

Im August haben Wölfe auf der Alp Laschadura und in der Val Mora je ein Rind gerissen. Das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) des Kantons Graubünden hat deshalb am 3. September 2024 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch zur Entnahme des Wolfsrudels «Fuorn» eingereicht. Der Abschuss würde ausserhalb des Nationalparkgebietes erfolgen. Genetische Analysen haben am 18. September ergeben, dass die Jungwölfin F223 den Riss auf der Alp Laschadura verursacht hat. Diese Wölfin ist nach aktuellem Wissensstand seit Monaten nicht mehr Teil des Fuorn-Rudels. Welcher Wolf den Riss in der Val Mora verursachte, ist noch nicht klar.

Schutz des Nationalparks stark beeinträchtigt

Das Wolfsrudel Fuorn lebt vorwiegend im Schweizerischen Nationalpark. Der Park ist gesetzlich geschützt als «ein Reservat, in dem die Natur vor allen menschlichen Eingriffen geschützt und namentlich die gesamte Tier- und Pflanzenwelt ihrer natürlichen Entwicklung überlassen wird». Die Forschungskommission betont, dass das Wolfsrudel zu einem wichtigen Teil des Ökosystems geworden ist. Das BAFU solle den Schutz gemäss Nationalparkgesetz in der Interessensabwägung mit dem gesetzlichen Auftrag des Jagdgesetzes, den Wildschaden «auf ein tragbares Mass zu begrenzen», entsprechend gewichten.

Abschüsse von Wolfsrudeln reduzieren Nutztierrisse kaum

Um wirksame Massnahmen zum Schutz der Nutztiere zu treffen, sind wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Demnach senkt der Abschuss von Grossraubtieren die Zahl künftiger Nutztierrisse jedoch oft nicht und manchmal wird sogar eine Zunahme von Rissen beobachtet.

Zusammenfassend hält die Forschungskommission fest, dass aus wissenschaftlicher Sicht die Entnahme des gesamten Fuorn-Rudels nicht vertretbar ist, erhebliche Folgerisiken birgt und den Schutzzielen des Schweizerischen Nationalparks widerspricht. Ein Abschuss der Wölfe, welche die zwei Risse verursacht haben, sei dagegen vertretbar.

Mitmach-Aktion: Fordert bei Eurer Gemeinde aufgrund der katastrophalen Politik von Bundesrat Albert Rösti (SVP) ein Erlassgesuch für die Bundes- und Kantonssteuern aufgrund des neulich bewilligten Abschusses von Wölfen in der Schweiz. Den Musterbrief könnt ihr hier downloaden: https://wildbeimwild.com/ein-appell-fuer-eine-veraenderung-in-der-schweiz/

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