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Wird der Jagdaufsicht in Appenzell das Jagen verboten?

Die Standeskommission will aufgrund eines Gutachtens Unstimmigkeiten in der Verordnung zum Jagdgesetz beseitigen. Wildhut und Jagdverwaltung sollen besser voneinander abgegrenzt werden. Umstritten ist, ob die Wildhut selbst auf die Pirsch gehen darf.

Redaktion Wild beim Wild — 21. Januar 2023

Wie die appenzeller Standeskommission in ihrer Botschaft zur Vorlage schreibt, wurden im Frühjahr 2021 Vorwürfe gegen die Jagdverwaltung laut.

Ein von der Standeskommission beauftragter externer Experte kam im Sommer 2021 zum Schluss, dass sich die Vorwürfe und Anschuldigungen grossmehrheitlich nicht bestätigten. In diesem Gutachten wurde neben der Anstellung einer Wildhüterin oder eines Wildhüters empfohlen, die mit der Wildhut, der Jagdverwaltung und der Jagdaufsicht betrauten Personen mit einem Jagdverbot zu belegen, schreibt appenzell24.ch.

Trennung von Jagd und Jagdverwaltung

Mit der Revision sollen vor allem die Aufgaben und Kompetenzen der Jagdverwaltung und der Wildhut klarer definiert werden. Deren Angestellte bleiben zwar für den amtlichen Abschuss zuständig, dürfen sich aber ansonsten nicht als Privatpersonen an der Hobby-Jagd beteiligen.

Die Trennung wurde empfohlen, weil die Überwachung des Jagdbetriebs durch aktive Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger zu Interessenkonflikten führen könnte. Das Genfer Modell zeigt seit 1974, wie professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert.

Kommission gegen Jagdverbot

Die Kommission für öffentliche Bauten spricht sich generell gegen ein Jagdverbot für Aufsichtspersonen aus. Da es sich um Kantonsangestellte handelt, soll das Verbot der Teilnahme an privaten Jagden im Arbeitsvertrag geregelt werden.

Aufhebung von Verboten

Aufgehoben werden soll auch das Verbot von Drück- und Treibjagden auf Rotwild. Der Gutachter hält das geltende Verbot für nicht vollziehbar. Die Kommission schlägt zudem vor, dass unrechtmässig erlegtes Wild dem Schützen gegen eine Gebühr abgekauft werden muss, während die Trophäe beim Kanton verbleibt.

Ordnungsbussen und mehr Personal

Für geringfügige Übertretungen wird ein Ordnungsbussenverfahren eingeführt. Die Standeskommission hat die Jagd- und Fischereiverwaltung um 60 Stellenprozente aufgestockt. Die Anforderungen an Jagdverwaltung und Wildhut seien in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen, ebenso der administrative Aufwand. Es gäbe auch mehr Aufgaben wie z.B. den Einsatz von Drohnen zur Rettung von Rehkitzen, Probleme mit dem Rotwildbestand oder das Vorkommen von Beutegreifern und Schwarzwild.

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