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Kampagnen & Jagd

Waschbär von invasiver Artenliste streichen

Schon seit mehreren Jahren findet in Deutschland und inzwischen auch in der Schweiz eine kontinuierliche und bösartige Hetzkampagne der Medien gegen die Waschbären statt.

Redaktion Wild beim Wild — 24. Oktober 2021

Von der Hobby-Jägerschaft wird dies zu ihren eigenen Interessen in verschiedenen Formen «alimentiert».

Praktisch täglich wird man immer wieder mit schlimmen Geschichten über die «bösen» Waschbären konfrontiert, die unbedingt mit allen verfügbaren Mitteln getötet oder sogar ausgerottet werden müssten. Es gibt wohl keine Spezies ausser dem Menschen, die mehr Krankheiten verbreitet und als Plage Flora und Fauna gefährdet. Und sollten Waschbären und andere Tiere in Häuser eindringen können, liegt es an der lotterigen Behausung. Gleiches gilt für die Mülltonnen. Auch der Bestand von Kiebitzen und Lerchen nimmt hauptsächlich durch die tödliche, chemisch-industrielle Landwirtschaft ab.

Schon aus den sehr negativen Titeln kann man entnehmen, wie die Medien die Öffentlichkeit falsch beeinflussen, sodass die Fakten schwierig herauszufiltern sind.

Gelebter Speziesismus

Gebietsfremde Tiere sind unerwünscht und «wertlos», obwohl auch sie längst nicht mehr als Sache gelten. Ihr Recht auf Leben wird ihnen aufgrund ihrer Herkunft und im Namen des von Menschen vorgegebenen ökologischen Gleichgewichts per Gesetz abgesprochen. Das ist gelebter «Speziesismus», was so viel heisst: Der Mensch zeigt mit seiner Haltung gebietsfremden Tieren gegenüber einmal mehr, dass er überzeugt ist, dass er aufgrund seiner Art allen anderen Spezies überlegen ist und diese deshalb behandeln kann, wie er will. Diese Haltung ist mehr als verwerflich und darf nicht mehr länger akzeptiert werden. Auch Waschbären haben ein Recht zu leben.

Ich kenne keinen einzigen Wissenschaftler oder Jagdexperten, der ernsthaft glaubt, den Tieren mit jagdlichen Mitteln Einhalt gebieten zu können. Wir müssen uns einfach damit abfinden, dass der Waschbär sich bei uns wohlfühlt und wir ihn nicht regulieren können. Insofern müssen wir uns mit ihm arrangieren.

Dr. Ulf Hohmann, Wildbiologe und Waschbär-Experte

Es gäbe schon andere Möglichkeiten, nicht letale Massnahmen für die Populationskontrolle der Waschbären, wie auch die EU-Verordnung vorsieht, aber diese werden nicht angewandt, weil die Hobby-Jägerschaft auch in Deutschland unter Berufung auf das EU-Recht lieber selbst tätig werden will.

Dieses auch, weil wegen des vermeintlich «invasiven» Waschbären die Fallenjagd weiterhin von der Politik erlaubt und sogar finanziell unterstützt wird.

Berlin: friedliches Zusammenleben mit Waschbären

Inzwischen ist die Berliner Stadtverwaltung bei Wildtieren in der Stadt und insbesondere beim Waschbären mit einem vorbildlichen Wildtiermanagement sehr aktiv geworden. Berlin setzt besonders auf «Vor-Ort-Beratung», sowohl durch eine Hotline als auch durch einen Flyer mit Tipps zur Vorbeugung gegen die Ansiedlung des Waschbären, und im Falle des Falles zur Vergrämung.

Auch die Tierschutzbeauftragte der Stadt Berlin, Tierärztin Dr. Kathrin Herrmann, setzt sich sehr stark für die Waschbären ein. «Der Waschbär sei kein Problem, obwohl die EU ihn auf die Liste invasiver Arten gesetzt habe.»

Tierschutzbeauftragte: Streichung des Waschbären von der EU-Liste:

Eine Überprüfung und Revision der EU-Liste der invasiven gebietsfremden Arten ist alle sechs Jahre vorgesehen. Da die EU-Liste am 3. August 2016 in Kraft getreten ist, wäre eine bindende Überprüfung im August 2022 möglich.

Die Listen und ihre Wirkung

Zuerst muss man ganz nüchtern feststellen, dass diese Listen als DIE LISTE der schlimmsten und für die Artenvielfalt in Europa und in der Schweiz gefährlichsten Arten dargestellt werden, sodass die Hobby-Jägerschaft und auch die Öffentlichkeit die aufgelisteten Tiere als äusserst schädlich betrachten, und daher findet man die allererste Berechtigung, diese so intensiv wie möglich zu bejagen und sie unbedingt zu beseitigen bzw. einzudämmen.

Diese Tiere werden als «fremd», «nicht heimisch», «nicht hiergehörend» angesehen und damit betitelt und geschmäht.

In diesem Zusammenhang sollte unbedingt erwähnt werden, dass der Waschbär in Deutschland vor 2016 als «heimisch» galt, da er die Definition des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes bis 2017 für «heimische Arten» erfüllte: «als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten.»

Nun, für die Umsetzung der EU-Verordnung 1143/2014 ins Deutsche Recht ist der Begriff «heimische Art» im Bundesnaturschutzgesetz ab 2017 eliminiert und durch «gebietsfremd/nicht gebietsfremd» ersetzt worden.

Die Streichung des Waschbären von der EU-Liste würde den Waschbären in Deutschland wieder zu einer «heimischen» Tierart machen und daher wäre er nicht einzudämmen oder sogar auszurotten und nicht mehr so intensiv zu bejagen.

Das Verhalten der Hobby-Jägerschaft gegenüber den sogenannten «invasiven Arten» (auch wenn die EU deren Tötung nicht vorschreibt, sondern eher die Anwendung anderer nicht letaler Massnahmen empfiehlt) ist ganz eindeutig an der Entwicklung der Jagdstrecken in Deutschland zu ersehen.

In der Debatte wird von jagdnahen Akteuren regelmässig behauptet, der Waschbär sei besonders problematisch, weil er angeblich auf europäischen «Top-100-Listen der schlimmsten invasiven Arten» geführt werde oder dort fehle, um ihn gezielt zu diskreditieren oder zu relativieren. Beides ist irreführend. Zwar hat die Europäische Umweltagentur im Rahmen des SEBI-2010-Prozesses eine Liste «100 of the worst» invasiver Arten für Europa erstellt, doch diese diente ausdrücklich der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und nicht der wissenschaftlichen Priorisierung oder rechtlichen Bewertung. Rechtlich massgeblich ist allein die EU-Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten. Die wiederholte Vermischung von Awareness-Listen und Rechtsinstrumenten durch die Jagdlobby ist kein wissenschaftliches Argument, sondern ein rhetorisches Mittel zur Legitimation intensiver Bejagung.

Jagdstrecke Waschbären Deutschland

Hobby-Jagd kurbelt Reproduktion an

In der Tat, besonders bei den sogenannten invasiven Tieren Waschbär, Marderhund, Nutria und Nilgans ist gerade seit dem Inkrafttreten der EU-Liste im Jahr 2016 ein dramatischer Anstieg der erlegten Tiere festzustellen.

Die Schonzeiten für diese «invasiven Tiere» werden verkürzt oder sogar gestrichen. In manchen deutschen Bundesländern (z. B. in Bayern) oder auch in Schweizer Kantonen (z. B. Aargau, Zürich, Baselland, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau oder Zug) werden sogar die Setz- und Brutzeiten für die Waschbären komplett eliminiert, um diese putzigen Wildtiere das ganze Jahr über zu bejagen und ohne Rücksicht auf die Jungtiere, die durch die Tötung ihrer Elterntiere sterben werden. Dieses ist absolut gegen das Tierschutzgesetz und gesunden Menschenverstand!

Waschbären sind in Deutschland oder der Schweiz längst eingebürgert. Die Hobby-Jagd auf die Tiere ist tierschutzwidrig und hat bislang keinen Erfolg gezeigt, da frei werdende Reviere unmittelbar von anderen Waschbären besetzt werden. Eine tiergerechte und nachhaltige Lösung wäre dagegen die Kastration/Immunokontrazeption dieser Wildtiere: Ein kastrierter Waschbär besetzt weiter ein Revier und führt so zu einer tierschutzverträglichen Reduktion der Population.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass die Waschbär-Hobby-Jagd die Reproduktion ankurbelt, dazu die Altersklassen und die Sozialstrukturen zerstört. Der Versuch, Waschbären durch Bejagung zurückzudrängen, gilt inzwischen auch in Deutschland als aussichtslos und gescheitert.

Durch die eventuelle Streichung des Waschbären von den Listen der invasiven Arten würde aus dem invasiven Waschbären wieder eine «normale, heimische Tierart» werden, und dadurch würde der Waschbär nicht so intensiv, brutal und tierquälerisch bejagt werden.

Dazu hat die EU-Kommission unlängst Stellung genommen und schriftlich bestätigt, dass der Fang von invasiven Arten mit deren Kastration/Sterilisation und nachfolgender Freisetzung in ihrer natürlichen Umgebung eine zulässige Methode ist, die im Rahmen der Managementmassnahmen zur Umsetzung der EU-Verordnung 1143/2014 durchaus von den zuständigen nationalen Behörden angewandt werden kann.

Mehrwert:

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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