Sonderjagd Liechtenstein: Ethischer Tiefpunkt
Eine staatliche Sonderjagd bis 31. Januar, mitten im Winter, mit möglichen Nachtabschüssen und Wärmebildtechnik, dazu Methoden wie Fütterung am Platz: Das ist nicht einfach «Wildtiermanagement». Das ist ein Eingriff an der empfindlichsten Stelle des Wildtierlebens. Jagdkritisch stellt sich die Frage, wie so etwas noch als weidgerecht gelten soll, wenn Tiere angelockt und am Fressplatz getötet werden.

Das Amt für Umwelt hat am 9. Januar 2026 eine Sonderjagd bis 31. Januar 2026 angekündigt.
Aus dem Schreiben vom Fürstentum Liechtenstein:
Die steigenden Rotwildbestände der letzten Jahre belasten den Waldzustand und die natürliche Verjüngung. Zudem bringen überhöhte Schalenwildbestände ein deutlich gesteigertes Risiko für landwirtschaftliche Wildschäden sowie eine erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten wie Tuberkulose mit sich. Eine Bestandsreduktion ist daher weiterhin notwendig. Wir sehen uns demzufolge veranlasst, ergänzende Massnahmen zu ergreifen. Die Nachjagd erfolgt nach Ablauf der ordentlichen Jagdzeit bis spätestens 31. Januar und umfasst gezielte Nachtabschüsse unter Einsatz von Wärmebildtechnik sowie Kirrung.
Schon der Zeitraum ist aussergewöhnlich: Ende Januar ist Winterphase, die Energiebilanz der Tiere ist negativ, Bewegungen kosten Kraft, und bei weiblichem Rotwild ist Trächtigkeit in dieser Jahreszeit wahrscheinlich. Wird ein solches Muttertier erlegt, stirbt zwangsläufig auch der ungeborene Nachwuchs. Ein Rotwildkalb im Mutterleib ist Mitte bzw. Ende Januar bereits weit entwickelt. Genau deshalb ist jede Form der Winterbejagung nicht nur behördlich, sondern tierschützerisch eine Hochrisiko-Entscheidung.
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Die Wildhut als operative Eingreiftruppe
Das Jagdgesetz macht die Wildhut zur Einheit, die nicht nur kontrolliert, sondern aktiv eingreift. Sie erhebt Bestände, bewertet Wildschäden, koordiniert Reduktionen, richtet Intensivbejagungsgebiete ein und darf Wildtiere vergrämen, fangen oder töten. Entscheidend ist: Diese Eingriffe passieren nicht im Rahmen einer klassischen Jagdgemeinschaft, sondern als staatliche Massnahme, die von derselben Struktur legitimiert, durchgeführt und kontrolliert wird.
Nachtabschüsse und Wärmebildtechnik: im Gesetz als Problem markiert
Das Gesetz zählt Methoden auf, die ausdrücklich als verbotene Mittel und Methoden gelten. Dazu gehören auch Nachtjagd und technische Hilfen fürs Schiessen bei Nacht. Dass das Gesetz Ausnahmen erlaubt, ist kein Freipass. Es bedeutet: Wer solche Mittel einsetzt, muss begründen, dokumentieren und offenlegen, weshalb der Ausnahmefall tatsächlich vorliegt und warum mildere Mittel nicht ausreichen.
Kirrung, um zu töten: das Gegenteil von Weidgerechtigkeit
Hier liegt der moralische Kern. Weidgerechtigkeit bedeutet nicht «legal». Weidgerechtigkeit ist der Anspruch, dass Hobby-Jagd nicht trickst, nicht manipuliert, nicht ausnutzt, dass sie Respekt vor Tier und Lebensraum wahrt. Tiere mit Futter an einen Platz zu binden, sie dort erwartbar zu machen und sie dann am Fressplatz zu erschiessen, ist kein «sauberes Handwerk». Es ist das Prinzip Hinterhalt, nur mit Verwaltungsstempel.
Das ist jagdkritisch relevant, weil es die Selbstlegitimation der Hobby-Jagd entkernt. Und es ist tierschützerisch relevant, weil es das Tier in einem Zustand maximaler Verwundbarkeit trifft: Winter, Stress, Trächtigkeit, reduzierte Fluchtreserven.
Winter und Trächtigkeit: Warum der Eingriff biologisch besonders brutal ist
Im Winter geht es bei Wild nicht um «Bestand», sondern ums Überleben. Jede Störung kann fatale Folgen haben, vor allem bei tragenden Tieren. Wer in dieser Phase schiesst, setzt das Tier nicht nur dem Tod aus, sondern verschärft auch Stress, Flucht und energetischen Verlust bei der restlichen Gruppe. Bei weiblichen Tieren steht zusätzlich der Mutterschutz im Raum: Ein Abschuss kann faktisch zwei Leben betreffen.
Wenn eine Sonderjagd im Winter mit Technik und Fütterung gerechtfertigt werden soll, reicht es nicht, «Schäden» oder «Effizienz» zu sagen. Dann braucht es harte Transparenz: Rechtsgrundlage, Bewilligungen, Einsatzprotokolle, Strecken nach Geschlecht und Alter, sowie eine nachvollziehbare Begründung, warum ausgerechnet Winter, Nachtabschüsse, Wärmebildtechnik und Kirrung als weidgerecht gelten sollen.
Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, steht nicht «Management» im Raum, sondern ein System, das sich selbst Ausnahmen erteilt und dann erwartet, dass die Öffentlichkeit Vertrauen schenkt.
Warum das über Liechtenstein hinaus wichtig ist
Das ist ein Testfall für moderne Jagdpolitik im Alpenraum. Nicht die klassische Hobby-Jagd steht im Mittelpunkt, sondern ein staatliches Eingriffsmodell, das Technik, Ausnahmebewilligungen und Winterabschüsse kombiniert. Wenn das als normal akzeptiert wird, wird die Grenze dessen, was politisch und moralisch als Hobby-Jagd gilt, verschoben.
Wild beim Wild bleibt dran.
Mehr dazu im Dossier: Jagd und Tierschutz
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