Wolfsmassaker Schweiz: Beschwerde gegen fünf Kantone
Verein CHWolf reicht Beschwerde gegen fünf Kantone ein, um das Wolfsmassaker zu stoppen.
CHWolf reicht Aufsichtsbeschwerde ein
Der Verein CHWolf hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen fünf Kantone eingereicht.
Damit erhofft sich der Wolfsschutz-Verein, das Abschiessen von Wölfen stoppen zu können, wie er mitteilte. Die von den Kantonen verfügten Abschussbewilligungen seien widerrechtlich, argumentierte der Verein.
Die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt zum Abschuss von Wölfen in den Kantonen Graubünden, Wallis, St. Gallen, Waadt und Tessin sei nicht rechtswirksam. Denn das BAFU habe seine Zustimmungsverfügung bis heute nicht publiziert und es versäumt, allfälligen Beschwerden gegen die Verfügung die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Beschwerde bei Berner Konvention
Mit der aktuellen Abschusspolitik verstosse der Bund ausserdem gegen den Willen des Volkes und die Berner Konvention, so der Wolfsschutzverein weiter. Der Wolf sei gemäss der von 46 europäischen und weiteren Staaten ratifizierten Berner Konvention eine streng geschützte Tierart. Bei der Berner Konvention hat der Verein CHWolf bereits Anfang Dezember eine Beschwerde eingereicht.
Bundesrat setzt Jagdgesetz befristet in Kraft
Der Bundesrat hatte am 1. November den ersten Teil der Änderung des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt. Damit erhielten die Kantone die Möglichkeit, bereits im Dezember und Januar «präventive Regulierungsabschüsse» vorzunehmen, sofern sie die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erhielten. Das Genfer Modell zeigt, dass ein professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert.
Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
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