Der Regierungsrat verzichtet nach der Vernehmlassung darauf, diese Tiere aus der Liste der jagdbaren Arten zu streichen.
Im Kanton Uri müssen sich Schneehasen und -hühner weiterhin vor Hobby-Jägern in Acht nehmen.
Die Kantonsregierung hatte in der Revision der Jagdverordnung vorgeschlagen, dass künftig Schneehasen und Schneehühner nicht mehr geschossen werden dürfen.
Er begründete dies damit, dass die Klimaerwärmung und die Menschen das Leben dieser Tiere schwer machten und diese keine Schäden verursachten.
Eine Bejagung aus Regulationsgründen sei nicht notwendig. Sie lasse sich in erster Linie mit dem Jagderlebnis und der Trophäe rechtfertigen.
Im Bedarfsfall einschränkende Massnahmen möglich
Trotz diesen Argumenten will der Regierungsrat die Schneehasen- und Schneehuhnjagd weiter zulassen.
Er begründete seine Kehrtwende in seinem am Montag, 24. April 2023, veröffentlichten Bericht an den Landrat mit den Ergebnissen der Vernehmlassung.
Gewichtige Vernehmlassende hätten verlangt, dass diese Jagd weiterhin möglich sein solle. Allerdings sollen im Bedarfsfall einschränkende Massnahmen möglich sein.
Nach Angaben des Urner Regierungsrats ist die Jagd auf Schneehühner noch in drei Kantonen erlaubt, auf Schneehasen noch in neun Kantonen.
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