2. April 2026, 19:25

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Jagdgesetz

Ein neues Gesetz für mehr Ruhe im Wald

Seit Februar 2025 gilt in der Schweiz ein Verbot der Nachtjagd im Wald. Das Gesetz soll Wildtiere besser schützen – doch Bauern und Hobby-Jäger befürchten steigende Schäden auf Feldern. Die Passjagd auf Beutegreifer (z. B. Fuchs, Dachs, Marder) ist jedoch weiterhin erlaubt.

Redaktion Wild beim Wild — 18. August 2025

Der Bundesrat hat Anfang Februar 2025 eine Regelung eingeführt, die für viel Gesprächsstoff sorgte: Die Jagd im Wald ist nachts verboten.

Zwischen einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang dürfen Hobby-Jäger dort keine Schüsse mehr abgeben.

Besonders betroffen ist die Jagd auf Wildschweine, die fast ausschliesslich in der Dunkelheit aktiv sind. Damit fällt auch eine der wichtigsten Jagdmethoden weg – das Anlocken von Tieren an sogenannten Kirrplätzen.

Bauern fürchten steigende Schäden

Die Landwirtschaft zeigte sich alarmiert. Wildschweine können in kurzer Zeit enorme Schäden anrichten: Wiesen werden durchwühlt, Mais- und Kartoffelfelder verwüstet. Die Wildschweinschäden sind regional sehr unterschiedlich. Der Kanton Waadt verrechnet seit Jahren immer am meisten Schäden.

Balkendiagramm zeigt Wildschweinschäden in verschiedenen Kantonen der Schweiz im Jahr 2023 in CHF.

Ohne die Möglichkeit, Wildschweine auch nachts gezielt zu bejagen, drohen diese Schäden massiv zuzunehmen, warnen Bauernverbände.

Die Entschädigung von Wildschäden in der Landwirtschaft erfolgt in der Schweiz kantonal unterschiedlich. Wichtig ist, dass Landwirte Schäden umgehend melden und die entsprechenden Verfahren einhalten, um eine Entschädigung zu erhalten. Zusätzlich können Beratungsdienste helfen, die Schäden korrekt zu bewerten und geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Landwirte können auch Beratungsdienste in Anspruch nehmen, um die Höhe von Wildschäden zu schätzen und entsprechende Verträge über die Landbeanspruchung zu erstellen. Das Unternehmen Agriexpert bietet solche Dienstleistungen an, basierend auf aktuellen Wegleitungen für die Schätzung von Kulturschäden.

Unterschiede zwischen den Kantonen

Nicht alle Kantone gehen gleich streng vor. Während Zürich die Kirrjagd vollständig untersagte, drängten Solothurn, Aargau und Basel-Landschaft auf Ausnahmen oder Übergangsfristen, um ihre Felder zu schützen. In den Alpenkantonen spielt das Thema dagegen kaum eine Rolle, da Wildschweine dort bislang selten sind.

Im Thurgau, einem Gebiet mit vergleichsweise vielen Wildschweinen, rechnet man trotz des Verbots mit praktisch gleich hohen Abschusszahlen wie früher. Amtsleiter Roman Kistler betont:

  • Viele Wildschweine werden auf Feldern bejagt, wo das Jagdverbot nicht gilt – etwa mittels Pirsch- oder Bewegungsjagd
  • Durch den Fokus auf solche alternative Methoden könnten die Nachtabschüsse im Wald kompensiert werden

Jagdpräsident Frank Gertsch ergänzte, dass sich erfahrene Hobby-Jäger darauf einstellen können und ihn persönlich das Verbot kaum betrifft, da seine Jagd bereits vermehrt ausserhalb des Waldes stattfindet.

Diese Unterschiede zeigen, wie stark die Umsetzung eines Bundesgesetzes in der Schweiz vom Föderalismus geprägt ist.

Tierschützer sehen Vorteile

Naturschutzverbände hingegen begrüssen die Regelung. Sie betonen, dass nächtliche Ruhe für viele Tiere überlebenswichtig sei – nicht nur für Wildschweine, sondern auch für Rehe, Füchse und nachtaktive Vögel.

Zudem warnt man vor einer zunehmenden Technisierung der Jagd: Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras würden die Tiere ohnehin stark unter Druck setzen.

Das neue Nachtjagdverbot verdeutlicht einen grundlegenden Konflikt: Wie lassen sich Schutz der Natur und die Interessen von Landwirtschaft und Jagd unter einen Hut bringen?

Das Bundesamt für Umwelt erlaubt zwar kantonale Ausnahmen, doch wie diese in der Praxis aussehen, ist noch offen. Klar ist: Das Jahr 2025 wird zeigen, ob das Gesetz hält, was es verspricht – oder ob die Kritik von Bauern und Hobby-Jägern die Politik erneut zum Handeln zwingt.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Das Nachtjagdverbot wird regional sehr unterschiedlich wahrgenommen und umgesetzt.

Dort, wo Wildschweine hauptsächlich nachts im Wald bejagt werden (z. B. Schaffhausen), ist mit spürbaren Einschränkungen zu rechnen. In anderen Regionen (z. B. Thurgau), wo die Jagd stärker auf Felder verlagert wird, bleibt der Effekt eher marginal. Dank befristeter Massnahmenpläne und möglicher Ausnahmen bleibt der Handlungsspielraum für Jagdgesellschaften in einigen Kantonen erhalten.

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