Jagd

Zürich: Mehr Tierschutz für Wildtiere

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Das neue Jagdgesetz im Kanton Zürich dürfte deutlich wildtierfreundlicher werden: Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat entschieden, die Baujagd auf Füchse komplett zu verbieten.

Die Treibjagd soll eingeschränkt werden.

Es sind zwei umstrittene Arten der Jagd: Bei der Baujagd werden Jagdhunde in Fuchsbauten geschickt, um die Tiere ins Freie zu treiben – dem sadistischen Hobby-Jäger direkt vors Gewehr.

Die Bewegungsjagd, auch Treib- oder Drückjagd genannt, wird eingesetzt, um zum Beispiel den Wildschweinbestand zu dezimieren. Die Schweine werden mit Lärm und aggressiven Jagdhunden aufgeschreckt und den Hobby-Jägern entgegengetrieben.

In anderen Kantonen wie etwa dem Nachbarkanton Thurgau ist die Baujagd bereits verboten. Der Kanton Genf kennt seit 1974 generell ein Jagdverbot für Hobby-Jäger. Es werden in Genf keine Füchse, Marder, Dachse, usw. reguliert, nur weil Jagdzeit ist und Fehlgeleitete einem Hobby nachgehen wollen. Dies zeigt sich auch in der eidgenössischen Jagdstatistik. Es gibt dort keine Treibjagden, Baujagden und andere sadistische Praktiken von Hobby-Jägern. Typische schweizer Werte wie Sicherheit, Tierschutz und Ethik sind die Devise in Genf.

Alkoholverbot für Hobby-Jäger in Zürich

Im Kanton Zürich soll nun auch die Baujagd auf Füchse komplett verboten werden. Dies schreibt die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) in einer Mitteilung.

Zumindest eingeschränkt werden soll die Treibjagd. Bei dieser Jagdart soll die Baudirektion die Zahl der Anlässe beschränken können. Auch bei der Zahl der eingesetzten Hobby-Jäger, Treiber und Hunde soll der Grüne Baudirektor Martin Neukom mitreden können.

Das neue Gesetz dürfte den Hobby-Jägern zudem den wärmenden Kafi-Lutz vermiesen: Wer jagt, soll dies nur noch in nüchternem Zustand tun dürfen, entschied die WAK. Wer wiederholt angetrunken oder unter Drogen- und Arzneimitteleinfluss auf die Pirsch geht, soll von der Hobby-Jagd ausgeschlossen werden können.

Leinenpflicht im Wald

Die WAK verlangt zudem in mehreren Paragrafen einen stärkeren Wald- und Wildtierschutz. So soll es im Frühling und Sommer beispielsweise im Wald und am Waldrand einen Leinenzwang für Hunde geben, damit diese die jungen Wildtiere nicht stören. Eine solche Leinenpflicht kennen bereits die Kantone Aargau, Luzern und Schaffhausen.

Die Vorlage geht nun an den Kantonsrat. Er wird in einer der kommenden Sitzungen darüber beraten. Angesichts der neuen rot-grünen Mehrheit dürften die beantragten Änderungen problemlos durchkommen.

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