Tierrechte

Wolf M75 zum Abschuss freigegeben

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Die Kantone Graubünden und Tessin haben den Wolfsrüden M75 ins Visier genommen. Der Beutegreifer soll geschossen werden, weil er zu viele Schafe riss. Der WWF prüft rechtliche Schritte gegen die Behördenverfügung.

Die mehr als 40 Schafe, die M75 zugeordnet werden, wurden zwischen dem 21. Januar und dem 8. Februar in den Bündner Südtälern Bergell und Misox sowie in der Leventina im Kanton Tessin gerissen. In drei Fällen konnte der Wolfsrüde M75 genetisch als Verursacher überführt werden, wie das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Mittwoch mitteilte.

Die Behörden vermuten, dass M75 zudem Mitte Februar sieben Schafe bei Trun im Bündner Oberland getötet haben könnte. Das gezielte Vorgehen dort sei identisch gewesen mit jenem bei Cama im Misox und Faido in der Leventina.

Spätestens Ende Mai soll er tot sein

Nun muss der Wolf um sein Leben bangen: Gemäss eidgenössischer Verordnung können die Raubtiere geschossen werden, wenn sie trotz Herdenschutz einen erheblichen Schaden an Nutztieren angerichtet haben. Ein solcher Schadenfall ist definiert durch mindestens 25 tote Nutztiere innerhalb eines Monats.

Die Abschussverfügung der Kantone Graubünden und Tessin ist auf 60 Tage befristet. M75 muss somit spätestens in der zweiten Maihälfte zur Strecke gebracht werden.

Über den ins Visier genommenen Wolf ist wenig bekannt. Es scheint sich um einen unruhigen Wandergesellen zu handeln. Der Bündner Jagdinspektor Georg Brosi sagte auf Anfrage, das Tier sei erstmals letzten Januar im südbündnerischen Bergell genetisch identifiziert worden. Die Vorgeschichte des Tieres sei unbekannt.

Fast 100 Tiere gerissen

Laut Brosi ist die Abschussverfügung gegen M75 erst die zweite in Graubünden gegen einen Wolf aufgrund angerichteter Schäden an Nutztieren. Die erste betraf 2001 einen Wolf in Bergell. Das Tier wurde im Herbst des gleichen Jahres geschossen, es hatte innerhalb eines halben Jahres beinahe 100 Schafe und Ziegen gerissen.

Im Tessin sei es das erste Mal, dass eine Abschusserlaubnis für das Kantonsgebiet erteilt worden sei, sagte Giorgio Leoni vom kantonalen Jagd- und Fischereiamt auf Anfrage. Seit 2001 hätten insgesamt 22 Wölfe den Kanton passiert.

In Graubünden wurden bis 2015 im Schnitt etwa 20 Schafrisse pro Jahr verzeichnet. Danach stieg die Zahl. Im laufenden Jahr wurden in Graubünden 32 Nutztiere getötet. Jagdinspektor Brosi geht davon aus, dass sich im Gebirgskanton derzeit 15 bis 20 Wölfe aufhalten, inklusive des Rudels am Calandamassiv im Grenzgebiet zum Kanton St. Gallen.

WWF ist gegen Abschuss

Der WWF bedauert die am 22.3.2017 erteilte Abschussbewilligung der Kantone Graubünden und Tessin für einen Wolf. Er wird die beiden Abschussdossiers prüfen und behält sich rechtliche Schritte vor.

Gemäss DNA-Proben hatte es sich bei den Rissen in Stampa, Faido (beide TI) und Cama (GR) um ein und denselben Wolf gehandelt, weshalb die zwei Kantone heute zeitgleich ihre Abschussabsichten verkündeten.

Es scheint zwar, dass der Wolf M75 ein gewisses Geschick im Überwinden von Herdenschutzmassnahmen oder Barrieren gezeigt hat. Gleichzeitig ist aber unklar, ob der Herdenschutz im Tessin gemäss Vorgaben vom Bund umgesetzt wurden. Auf einen vom WWF eingereichten parlamentarischen Vorstoss im Tessin, der Transparenz über die Risse und die vorliegende Herdenschutzsituation im Tessin forderte, wurde nie eingegangen.

Gerade im Tessin steckt der Herdenschutz heute noch in den Kinderschuhen, obwohl es im Kanton bereits seit 10 Jahren immer wieder Wölfe gibt. Der WWF fordert deshalb umfassende und flächendeckende Herdenschutzmassnahmen insbesondere in diesem Gebiet, denn der nächste Wolf kommt bestimmt.

Der WWF wird nun die beiden Abschussdossiers prüfen und entscheidet dann auf Grund der konkreten Sachlage über allfällige rechtliche Schritte.

Unterschreiben Sie die Petition:  Wolf “Odin” M75 soll Leben!

Mehrwert:

Europameisterin im Wölfe abschiessen.

4 Kommentare

  1. Karl Meyer

    Gemäss der Berner Konvention ist der Wolf auch in der Schweiz eine streng geschützte Art. Schon vor Jahren wurde durch den ständigen Ausschuss dieser Berner Konvention der Antrag der Schweiz abgelehnt, den Schutz des Wolfes zu lockern. Artikel 9 des Abkommens erlaubt es der Schweiz aber, erheblichen Schaden stiftende Wölfe “zu entfernen” (um nicht sagen zu müssen “zu töten”), unter der Voraussetzung, dass es “keine andere befriedigende Lösung” gibt. Dieser Ausnahmeartikel dient den zuständigen Schweizer Behörden als Grundlage, ihre zu oft unberechtigten Abschussbewilligungen gegen den Wolf zu begründen, obwohl in sehr vielen Fallen die Voraussetzung für die Tötung eines Wolfes (oder von Juingwölfen aus einem Rudel) offensichtlich nicht erfüllt sind. Es ist doch offenkundig, dass bei keinen oder mangelhaften Herdenschutzmassnahmen zu Ungunsten des Wolfes entschieden wird und die vermeintlich einzige Lösung des Problems die Schusswaffe ist. In den Köpfen der Entschedungsbehörde, die in grösserem Ausmass mit der Jagdlobby verknüpft sind, oder gar selber der Hobbyjagd fröhnen, gepaart mit den wirtschaftlichen und politischen Interessen der Viehhalter und Schafbauern, also gegen diese Phalanx von Wolfsgegnern partout, hat der Wolf (und haben die Naturfreunde und Jagdgegner) nicht die geringste Macht. Gegen den Wolf besteht hierzulande ohne Zweifel eine Tötungsdiktatur. Der Wolf soll verschwinden durch den Willen dieser Kreise, die sich hier auf dieser Erde über die Schöpfung erheben und meinen berechtigt zu sein, über Leben und Tod unserer Wildtiere entscheiden zu dürfen. Deshalb ist es auch naheliegend, dass die jüngst gewilderten Wölfe das Werk von Jägerhand gewesen sein könnten. Wie lange wird der Grossteil unserer Bevölkerung dies so noch hinnehmen? Nur eine fundierte Aufklärung über das was die Jägerlobby unter dem Deckel der verharmlosenden Jägersprache (Schweiss anstatt Blut; Hundegeläute anstatt Hundehatz; erlegen anstatt töten; waidwund anstatt angeschossen und noch lebend zerfetzt etc.etc.) so treiben würde die Entscheidungsträger bei Behörden und Jägerlobby erheblich schwächen und dem Wolf (auch dem Bär) in der Schweiz eine echte Chance geben.

  2. Helga Fassmann

    Das war ja zu erwarten, denn man will den Wolf abermals ausrotten. Eher werden die Wolfsgegner keine Ruhe geben!😢

  3. Welche anderen Maßnahmen -außer dem Brüllen nach TÖÖÖTEN!! wurden denn hier schon ausprobiert (und schlugen nachweislich fehl?)…? Nach dem Tierschutzgesetz darf Tötung nur die allerletzte Wahl sein und nicht die allererste und einzige! Man wünscht sich regelrecht, daß diese größenwahnsinnige mitleidlose Kreatur “Mensch” an ihren wahren Meister gerät, einen der ebenso lebensverachtend-mitleidlos mit ihm verfährt wie er es selbst anderen Wesen gegenüber tut…

  4. Lucia Nebija

    Kann man die Wölfe nicht einfach in Ruhe lassen Abschaum Dreckiger…………..