Ein junger Hobby-Jäger aus dem Entremont-Tal wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er illegal mehrere Wildtiere getötet hat.
Ein 25-jähriger Walliser ist vom Bezirksgericht Entremont VS wegen illegaler Tötung von Wildtieren zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von 800 Franken verurteilt worden.
Ohne Patent und schlecht ausgerüstet richteten er und seine Komplizen ein wahres Blutbad unter den Wildtieren an.
Im Dezember 2019 schoss er beispielsweise aus seinem Fahrzeug auf mehrere Hirsche, welche die Strasse überquerten. Er traf einen Sechsender, der zwanzig Minuten später verendete.
In einer Nacht im Februar 2020 erlegte er eine Gemse auf der Jagd. Er filmte die Tat und schickte das Material an einen Freund. Im selben Monat schlitzte er mit einem Messer die Kehle eines Hirsches auf, den einer seiner Kameraden geschossen hatte.
Der Anklageschrift zufolge schoss der Mann Wildtiere, manchmal in Begleitung anderer Männer.
Der junge Wilderer wird sich dann einer institutionellen Behandlung in einem offenen Umfeld unterziehen müssen, wie es ein psychiatrischer Sachverständiger empfohlen hat, der von Entwicklungsstörungen und der Gefahr eines Rückfalls sprach.
Die harte Strafe, die Richter Pierre Gapany gegen den jungen Mann aus der Region verhängt hat, erklärt sich aus seinem Vorstrafenregister (zwei Verurteilungen in den Jahren 2018 und 2019) und seinem Verhalten. Trotz zweier Verhaftungen im Jahr 2020 setzte er seine Aktionen fort. Nach einem erneuten Vorfall im vergangenen März hatten die Behörden keine andere Wahl, als ihn ein drittes Mal bis zu seinem Prozess hinter Gitter zu bringen.
Der Walliser wurde wegen Tierquälerei, böswilliger Tötung, Verstössen gegen das Bundesjagd- und Waffengesetz sowie Diebstahl verurteilt. “Es sind die Handlungen dieser Art von Personen, die dem Ruf der Jäger schaden. Er hat weder die notwendigen Kurse besucht noch die Gesetze eingehalten“, sagte Staatsanwalt Jean-Luc Reymond während des Prozesses.
Sean Larkin, Anwalt in Ausbildung, sagt, sein Mandant habe immer versucht, die Würde des Tieres zu respektieren und wollte es essen.
In den meisten Fällen wird das Fleisch jedoch nicht einmal geborgen, insbesondere wenn die Tiere nach einem Sturz von einer Klippe unbrauchbar geworden sind. Denn meistens wurde die Beute wegen des kleinen Kalibers, des unzureichenden 22er Langgewehrs, nicht einmal an Ort und Stelle getötet.
Wenn er nicht selbst abdrückte, sah der Wilderer nicht tatenlos zu, wie zum Beispiel, als er einem Reh die Kehle aufschlitzte, das gerade von einem Komplizen ungeschickt erlegt worden war. Oder als er sein Gewehr an einen jungen Mann verlieh, der eine Ziege erlegte, die auf dem Bett in seinem Zimmer mitten im Dorf lag.
Larkin verweist auch auf einen Gruppeneffekt und auf einen Angeklagten, der durch die anderen Angeklagten belastet wird. “Es macht ihm keinen Spaß, Tiere zu töten. Mehrere Straftaten wurden ihm von der Gruppe in die Schuhe geschoben, um sich für seine Zusammenarbeit mit den Ermittlern zu rächen.“
Mit diesen Argumenten konnte der Verurteilte das Gefängnis nicht umgehen.
1 Kommentar
Dem Tierquäler muss das gleiche angetan werden.