Tierrechte

Volksinitiative: Graubünden und das Jäger Problem

Der Wildtierschutz Schweiz hat am 12.9.2013 die Volksinitiativefür eine naturverträgliche und ethische Jagd“ in Graubünden lanciert.

Zum einen unterstützt die Volksinitiative die Gegner der Sonderjagd, geht aber konsequenterweise weiter und will die veralteten und überholten, tierquälerischen Jagdmethoden im Kanton Graubünden abschaffen.

„Genug ist genug!“, sagt der Wildtierschutz Schweiz über die unnötigen Tötungen und überholten Ansichten der Jagd und Hege. Die Jagd muss humaner und umsichtiger werden und die natürlichen Bedürfnisse der Wildtiere respektieren. Seit Längerem geht das Jagdfieber in eine immer brutalere und unverantwortlichere Richtung. Die Wildtiere sind keine Nutztiere oder Jagdtrophäen und dienen so nur einem blutigen Hobby das mit Hege nichts gemeinsam hat. Die Wildtiere gehören allen BündnerInnen, erfreuen unsere Gäste und dürfen nicht dem Hobby Jagd schutzlos ausgeliefert sein.

Neueste Erkenntnisse zeigen unter anderem, dass mehr Jagddruck eine höhere Reproduktion zur Folge hat, weshalb der unangebrachte Jagddruck gesenkt werden muss. Der Dachverband der Jäger unterstützt diese Fakten mit der Aussage „Auch JagdSchweiz weiss, dass sich Wildtierbestände grundsätzlich – auch in unserer Kulturlandschaft – von selber regulieren würden“ (1). Die Wildtiere brauchen Stimmen in Kommissionen und Ämtern um pragmatische Lösungen zu ihrem Schutz zu finden.

Notwendigkeit der Volksinitiative

Im Kanton Graubünden wurden in der Jagdsaison 2012 wegen Verstösse gegen die Jagdgesetzgebung 964 Ordnungsbussen ausgesprochen und 125 Anzeigen an die Kreisämter erstattet (2). Diese Zustände sind alarmierend und zu einem guten Teil mit den 9 Punkten der Initiative reduzierbar.

  1. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen sind generell zu schützen.
  2. Fallen zum Töten und das Anfüttern von Tieren sind zu verbieten.
  3. Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.
  4. Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn Hochjagd.
  5. Im Amt für Jagd und Fischerei, sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.
  6. Bei der Ausübung der Jagd gelten die Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassen-verkehrsgesetzgebung.
  7. Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen (analog zur Fahreignung im Strassenverkehr). Ab 2016 darf nur bleifreie Munition verwendet werden.
  8. Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nicht auf die Jagd mitgenommen werden und dürfen schulisch nicht zur Jagd motiviert werden.
  9. Bei allen ausserordentlichen Schäden kann die Wildhut nur dann Regulierungen vornehmen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend sind.

Für eine naturverträgliche und ethische Jagd

Der Wildtierschutz Schweiz will, dass Wildtiere in unserer Tourismusregion wieder sichtbar werden und dass Muttertiere ihre Hirschkälber und Rehkitze ohne Hatz und Todesangst aufziehen dürfen. In der Winterzeit sollen Wildtiere ihre Energie möglichst reduziert nutzen können. Zu guter Letzt müssen TierschützerInnen ihre Argumente öffentlich machen können. Der Wildtierschutz Schweiz ist überzeugt, dass die EinwohnerInnen und Gäste von Graubünden eine naturverträgliche und ethische Jagd mit dieser Volksinitiative breit unterstützen werden.

Quellenangaben:

(1) www.jagdschweiz.ch (wurde von Jagd Schweiz gelöscht)

(2) www.gr.ch (PDF)

Update 1.4.2016

Sonderjagd-Ungültigkeit der Jäger wird ein Fall fürs Bundesgericht

Einen Kommentar schreiben