Jagd

Steinadler: Hobby-Jäger schiesst geschützte Vögel ab

Der Polizei im Kanton Bern ist im März 2019 ein Wilderer ins Netz gegangen. Nun wurde der 73-Jährige vom Berner Gericht verurteilt. Dies etwa, weil er einen Steinadler abgeschossen hatte.

Im Gantrischgebiet, neben seinem Ferienhaus am Waldrand, unterhält der Schafbauer zahlreiche Nistkästen für Vögel. «Fremde» Vögel – besonders auch geschützte – schiesst der Mann jedoch ohne zu zögern ab. Nebst vielen Krähen, einem Mäusebussard, einem Kolkraben und mindestens zwei Rotmilanen hat der Mann auch einen Steinadler auf dem Gewissen. Auch sonst nahm er es mit dem Gesetz nicht so genau.

Diese Abschüsse waren allesamt widerrechtlich: Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat den Wilderer am Dienstag, den 4.8.2020, deswegen zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. Auch muss er dem Kanton Bern einen Wertersatz für die abgeschossenen Vögel bezahlen. Am stärksten ins Gewicht fällt laut der «Berner Zeitung» der Abschuss des Adlers: Dafür muss er dem Kanton Bern 10’000 Franken zurückerstatten.

Getöteter Vogel hatte einen GPS-Sender

Doch wie kam man dem 73-jährigen Wilderer überhaupt auf die Spur? Auslöser war der Abschuss eines Rotmilans im März 2019. Der Vogel war nämlich Teil eines Monitoringprojekts der Vogelwarte Sempach. Ausgestattet war das Tier deswegen mit einem GPS-Sender. Als Ende März ein beunruhigter Mitarbeiter der Vogelwarte das Tier anhand der GPS-Daten im Gantrischgebiet aufsuchen wollte, traf er vor Ort auf einen Vogel-Friedhof.

Auf dem Feld findet er ein paar Federn eines Milans, mehr aber nicht. Im Wald aber stösst er an einer Stelle auf Federn von einem Mäusebussard, einem Kolkraben und mindestens zwei Rotmilanen. «Das konnte kein Zufall sein», so der Mann. Dann sieht er aus einem Komposthaufen den Fuss eines Vogels ragen. Er zieht daran. Ein toter Steinadler. «Ich dachte, hier ist richtig was los, das ist Wilderei.» Er ruft den Wildhüter und die Polizei.

Eine daraufhin alarmierte Polizistin berichtet gemäss der «Berner Zeitung» von einem grausigen Schauplatz. Beim Ferienhaus des Mannes seien überall tote Wildtiere und Federn auf dem Boden herumgelegen. Im Ferienhaus des 73-Jährigen stellte die Polizei zudem auch Waffen und Schalldämpfer fest. Und der Schafskadaver auf der Wiese, ohne Beine, ohne Kopf, ausgenommen und ohne Fell. Dieses Tier, sagt die Polizistin, habe er einfach «verrecken» lassen.

Als er einen Dachs tötet, meldet er das nicht dem Wildhüter. Er verbrennt Laub im Wald ohne Bewilligung. Er bewahrt Tiermedikamente auf – aber nicht so, wie er es müsste. Er besitzt mehrere Kleinkalibergewehre, auch ein gekürztes, verbotenes Zubehör, die Waffen liegen teilweise geladen im Haus oder Auto herum.

Gemäss des Verteidigers handelt es sich beim Mann um einen «Landwirt, Selbstversorger, Jäger, Metzger, Naturbursche, Vogelliebhaber, Wandersmann». Er habe lernen müssen, wie brutal die Natur sei. Dennoch sieht das Berner Gericht die Unternehmungen des Mannes als Vergehen an – und so muss er für die Taten nun einstehen.

1 Kommentar

  1. Renate Reisinger Antwort

    Wie kann ein Mensch mit Hirn so was tun? Er sollte in Haft kommen und dies für Lange ! Alpträume soll er haben ! Böser UNMENSCH!

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