Jagdbanngebiete helfen, seltene und bedrohte Tiere sowie deren Lebenswelten zu schützen.
Die Jagd ist dort verboten – es sei denn, sie sei für die Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Verhütung übermässiger Wildschäden nötig. Dann sollen Wildtiere abgeschossen werden dürfen.
Dass heute auch die geschützten Steinböcke in den Schutzgebieten getötet werden dürfen, ist leider in der Politik unbestritten. Hingegen hatte der Nationalrat zunächst nicht zulassen wollen, dass auch Wölfe geschossen werden dürfen.
Der Ständerat dagegen wollte Wolf-Abschüsse in diesen Gebieten zulassen. In der dritten Beratungsrunde im Nationalrat diese Woche wendete eine starke bürgerliche Minderheit nun das Blatt und der Nationalrat schloss sich mit knappem Mehr, 92 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Ständerat an.
Mehrere Votanten verwiesen auf das angekündigte Referendum der Umweltverbände gegen das revidierte Jagdgesetz. Lade man die Vorlage zu stark auf, spiele man den Gegnerinnen und Gegnern in die Hände, mahnten sie.
Dieses Parlament hat in den letzten Jahren mit tatkräftiger Unterstützung der Jäger sich mehrheitlich gegen Natur- und Umweltschutz ausgesprochen.
Es ist extrem wichtig am 20. Oktober, wenn ein neues Parlament gewählt wird, richtig zu wählen. Hier kann man sehr schön nachschauen, wer immer wieder gegen die Natur politisierte: Zum Beispiel beim Jagd- und Schutzgesetz: https://ecorating.ch/de/groups/50-legislatur-2015-2019-nationalrat?vote=263
Umfrage Pro Natura
Das Meinungsforschungsinstitut GFS Zürich hat im Auftrag der Umweltorganisation Pro Natura zwischen dem 13. Mai und 3. Juni total 1006 erwachsene Personen in der Deutsch- und Westschweiz zur Thematik befragt; der Stichprobenfehler beträgt plus/minus 3,2 Prozent.

Referendum ist geplant
Die bereits mehrere Jahre andauernde Revision des Jagd- und Schutzgesetzes sieht nicht nur die Regulierung des Steinbocks und des Wolfs vor, sondern auch des Höckerschwans. Künftig soll es für die Jagdbehörden einfacher werden, bestimmte geschützte Tiere, die Konflikte verursachen, abzuschiessen oder deren Bestandesentwicklung zu bremsen. Beispiel: Bundesrat und Parlament wollen perverserweise Jungwölfe aus Rudeln abschiessen, bevor irgendwelcher Schaden entsteht.
Umweltverbände sprechen deshalb von «Abschüssen auf Vorrat», die das Überleben bedrohter Arten gefährden könnten. Die Befürworter der Gesetzesrevision entgegnen, weder Steinbock noch Wolf noch Höckerschwan seien bedrohte Arten.
Hauptkritikpunkte des Referendums sind drei rote Linien, die nicht tolerieren werden:
A) Abtretung der Regulierungskompetenz vom Bund an die Kantone (widerspricht der Einschätzung nach dem Verfassungsauftrag beim Artenschutz und macht auch Einhaltung internationaler Vereinbarungen wie die Berner Konvention schwierig).
B) Abschüsse von geschützten Wildtieren „auf Vorrat„. Das heisst; dass zukünftig geschützte Tierarten reguliert werden sollen, ohne dass vorgängig mittels Schutzmassnahmen möglicher Schaden verhindert worden wäre. Denn damit könnten geschützte Tierarten quasi auf Vorrat geschossen werden.
C) Den Buchstaben c im neuen Gesetzesartikel 7a, wonach der Bundesrat jederzeit weitere geschützte Arten als regulierbar bezeichnen kann – undemokratisch auf dem Verordnungsweg an Parlament und Stimmvolk vorbei.
Für die Umweltverbände ist klar, dass der Wolf nur das „Einfallstor“ ist, für eine generelle Lockerung des Artenschutzes. Bereits wurden Luchs, Graureiher, Gänsesäger und Biber diskutiert; es gibt einen parlamentarischen Auftrag (Motion Niederberger), den Höckerschwan zu listen, und weitere sogenannte „Konfliktarten“ wären künftig denkbar (Fischotter, Steinadler, weitere Reiherarten).
Die Einigungskonferenz von nächster Woche ist das vorderhand letzte Kapitel bei den noch vorhandenen Differenzen, zwischen National- und Ständerat, bei der Regulierung von geschützten Tierarten im Allgemeinen. Scheitert sie, ist die Revision vom Tisch. Finden sich die beiden Parlamentskammern doch noch, ist für die Umweltverbände klar: Sie werden gegen die Gesetzesrevision das Referendum ergreifen. Damit hätte das Stimmvolk das letzte Wort.
Das Referendum an sich benötigt keinen Text (wie bei einer Volksinitiative) – es wird einfach das neue Jagd- und Schutzgesetz abgelehnt, d. h. wenn das Referendum Erfolg hat, dann ist das aktuelle JSG weiterhin gültig und die Politik hätte somit diesbezüglich, peinlicherweise über ein Jahrzehnt, an der Volksmehrheit und dem Tier- und Artenschutz vorbei politisiert.