Offener Brief: Keine Minderjährigen auf der Hobby-Jagd
Die IG Wild beim Wild fordert den Bundesrat auf, Minderjährige von der Hobby-Jagd auszuschliessen. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt den Schutz vor Gewalt.
Kinderrechtskonvention verlangt Schutz vor Gewalt
Sehr geehrter Herr Bundespräsident
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Kinder müssen vor jeglicher Form von Gewalt geschützt und ihre körperliche und geistige Unversehrtheit gewahrt werden. So verlangt es auch die Kinderrechtskonvention (General Comment 26) der Vereinten Nationen und der Staat ist verpflichtet, diese Rechte zu schützen. Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention verlangt den Schutz des Kindes vor jeglichen Formen der Gewalt.
«Kinder müssen vor allen Formen physischer und psychischer Gewalt und vor dem Ausgesetztsein gegenüber Gewalt, wie häuslicher Gewalt oder Gewalt gegen Tiere, geschützt werden.»
UN-Kinderrechtsausschuss für die Rechte des Kindes
Hobby-Jagd desensibilisiert Kinder
Die passive oder aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an der Hobby-Jagd widerspricht diesem Grundsatz, denn zu beobachten, wie Tiere getötet werden, ist für Kinder eine traumatische Erfahrung. Zudem besteht die Gefahr, dass Minderjährige dadurch für das Leid anderer Wesen desensibilisiert werden und sie vermittelt erhalten, dass es zulässig sei, anderen Wesen grundlos Leid zuzufügen. Ferner ist ein Zusammenhang zwischen Tierquälerei in der Kindheit und antisozialem, grausamem Verhalten Menschen gegenüber im Erwachsenenalter längst wissenschaftlich erwiesen.
Forderung: Teilnahme strafbar machen
Damit sich Kinder und Jugendliche auf eine förderliche Weise entwickeln und friedliche Mitglieder unserer Gesellschaft werden können, müssen die Regierungen aufgefordert werden, Machenschaften wie diejenigen der Hobby-Jäger, die Minderjährige auf die Hobby-Jagd mitnehmen, zu unterbinden. Wir bitten Sie deshalb, sich des Themas anzunehmen und die Verantwortlichen aufzufordern, die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Jagdtätigkeiten zu einer strafbaren Handlung zu machen.
Als Unterzeichnende dieses offenen Briefes fordern wir die Entscheidungsträger deshalb auf, Massnahmen zu ergreifen, weil der Schutz von Kindern vor Gewalt, die Tieren angetan wird, für die Wahrung der Kinderrechte unerlässlich ist.
Hochachtungsvoll
IG Wild beim Wild, Postfach 120, 6716 Acquarossa
T: 41 79 236 95 81 | E-Mail: info@wildbeimwild.com | Website: wildbeimwild.com
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →