Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Freiburg
Im Kanton Freiburg, zweisprachig, ländlich geprägt und jagdpolitisch bemerkenswert agil, wird Wildtierpolitik als Handwerk betrieben: Man verlängert Saisons, erhöht Kontingente, genehmigt Abschüsse in Schutzgebieten und erklärt das anschliessend zur umsichtigen Regulation. Was dabei als Modernisierung verkauft wird, ist in Wirklichkeit die schrittweise Aushöhlung der wenigen verbliebenen Schutzmechanismen für wildlebende Tiere. Mit Einverständnis des Bundes, versteht sich.
Juristisch pikant ist die Praxis, in eidgenössischen Jagdbanngebieten Abschüsse zu bewilligen: Im Banngebiet Hochmatt-Motélon dürfen in der Hirschsaison ausnahmsweise zwanzig Tiere erlegt werden. Was als Ausnahme formuliert wird, wiederholt sich Jahr für Jahr. Wer lange genug Ausnahmen macht, schafft neue Normalität. Die Kategorie «Schutzgebiet» verliert ihre Bedeutung, wenn sie regelmässig mit Sonderbewilligungen durchlöchert wird.
Warum die Hobby-Jagd als Populationskontrolle scheitert
Kontingente, Quoten, Kontrolle: Buchführung statt Ökologie
Für die Gämsjagd im Kanton Freiburg wurden in der Saison 2025/26 insgesamt 223 Tiere in Berggebiet und Flachlandkolonie Kleine Saane zugeteilt, eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (214). Für den Hirsch gelten präzise Quoten nach Geschlecht und Alter: 35 Hirschstiere, 35 Spiesser, 80 Kühe oder Schmaltiere, 70 Kälber. Das klingt nach Wissenschaft. Es ist Buchführung.
Aus tierethischer Sicht ist die Kontingentierung nach Geschlecht und Alter besonders problematisch: Sie reproduziert die Logik eines Zuchtbetriebs, nicht die eines Wildtierökosystems. Wer vorschreibt, wie viele Weibchen, wie viele Kälber und wie viele Böcke zu schiessen sind, steuert keine Population, sondern formt sie nach jagdlichen Präferenzen um. Das Ergebnis ist ein Wildbestand, der den Wünschen der Hobby-Jägerschaft entspricht, nicht den Anforderungen eines intakten Lebensraums.
Der Kormoran als Symptom der Artenhierarchie
Die Jagdsaison 2025/26 brachte im Kanton Freiburg eine auffällige Neuerung: Die Jagdperiode auf den Kormoran wurde verlängert, er darf nun von September bis Ende Februar bejagt werden, also praktisch das gesamte Winterhalbjahr. Begründung: Der Kormoranbestand wachse schnell und erzeuge «Regulierungsbedarf» im interkantonalen Perimeter.
Psychologisch illustriert der Fall Kormoran die jagdliche Artenhierarchie. Nicht Schutzstatus, wissenschaftliche Gefährdungseinschätzung oder ökologische Funktion entscheiden, welche Tiere gejagt werden dürfen, sondern die Frage, ob ein Tier mit jagdlichen Interessen konkurriert. Der Kormoran frisst Fische, die Hobby-Angler fangen wollen. Also wird er zur jagdbaren Art erklärt. So konstruiert die Jagdverwaltung laufend neue «Regulierungsbedarfe», die in Wirklichkeit Interessenkonflikte zwischen Hobby-Gruppen und Wildtieren sind.
Wolfsgegner und die interkantonale Petition
Am 9. März 2023 wurde bei der Staatskanzlei des Kantons Freiburg eine Petition von Wolfsgegnern eingereicht, die zugleich an den Kanton Waadt gerichtet war und Sofortmassnahmen zur Eliminierung der Wölfe in der Region der Broye forderte. Die politische Reaktion der Freiburger Behörden: schallende Stille gegenüber dem jagdkritischen Lager und diskrete Offenheit gegenüber den Petitionären.
Psychologisch ist diese Petition ein Lehrstück in kollektiver Feindbildpflege. «Sofortmassnahmen zur Eliminierung» sind keine Wildtierrechtsforderung, es ist ein Verhaltensauftrag an Behörden, einen geschützten Beutegreifer auszurotten. Wenn eine Kantonsverwaltung solche Forderungen entgegennimmt, ohne ihnen öffentlich zu widersprechen, sendet sie ein Signal: Für Wolfsgegner gelten die Türen offen. Das untergräbt nicht nur den Rechtsschutz des Wolfes, sondern auch die Glaubwürdigkeit des gesamten Wildtierschutzsystems.
Wolfsgegner erleiden Schiffbruch
Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
Zweisprachigkeit als verpasste Chance
Freiburg ist der einzige Kanton, der systematisch in zwei Sprachen kommuniziert und damit jagdpolitische Botschaften in einem grösseren kulturellen Raum verbreitet als einsprachige Kantone. Diese Reichweite wird nicht genutzt, um die unterschiedlichen Wildtierrechtsphilosophien aus dem deutsch- und französischsprachigen Raum zu verbinden. Stattdessen transportiert die Verwaltungskommunikation in beiden Sprachen dasselbe Narrativ: Regulation ist notwendig, Hobby-Jagd ist Naturschutz, Tiere sind Bestände.
Die Romandie kennt jagdkritische Positionen aus unmittelbarer Anschauung: Genf hat die Jagd verboten und funktioniert. Freiburg hätte als zweisprachiger Kanton die Möglichkeit, diese Erfahrung in den deutschsprachigen Teil der Schweiz zu übersetzen und jagdkritischen Argumenten politisches Gewicht zu verleihen. Stattdessen wählt man die bequemere Rolle der verwaltenden Instanz, die in beiden Sprachen gleich klingt: nüchtern, sachlich und vollkommen unangreifbar.
Sommerpatent Wildschwein: Hobby-Jagd ohne Unterbruch
Im Kanton Freiburg ist die Wildschweinjagd im Sommer an bestimmten Wochentagen (Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag) im Flachland und im Gebirge ausserhalb des Waldes im Monat Juli erlaubt. Dazu kommen Abschüsse zur Regulation in Schutzgebieten mit Bundeseinverständnis. De facto gibt es für das Wildschwein im Kanton Freiburg keine wirkliche Schonzeit mehr.
Psychologisch ist diese Entwicklung symptomatisch für die schleichende Normalisierung der ganzjährigen Bejagung. Was als «Ausnahme für Schadenslagen» beginnt, wird zur Regelpraxis, aus der Sommerjagd wird ein weiteres Kontingent, und aus dem Kontingent wird ein Anspruch. Die Grenze zwischen Schonzeit und Jagdzeit wird Jahr für Jahr ein Stück weiter verschoben, bis sie nur noch auf dem Papier existiert.
Studien über die Auswirkung der Hobby-Jagd auf Wildtiere
Freiburg als Spiegel eines verwalteten Widerspruchs
Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Freiburg ist kein lokaler Sonderfall, sondern ein Brennglas für den Widerspruch zwischen Schutzversprechen und Jagdpraxis. Schutzgebiete, die jährlich mit Ausnahmen durchlöchert werden, ein Kormoran, der zum Jagdziel wird, weil er Fische frisst, und eine Wolfspetition, die ohne öffentliche Zurückweisung entgegengenommen wird: Das fügt sich zu einem Bild von institutioneller Doppelmoral und politischer Bequemlichkeit.
Wo Wissenschaft, Tierethik und demokratische Kontrolle ernst genommen würden, müsste dieses System grundlegend hinterfragt werden. Der Kanton Freiburg hätte mit seiner Zweisprachigkeit und der Nähe zum jagdfreien Genf die besten Voraussetzungen, um eine ehrliche gesellschaftliche Debatte über die Hobby-Jagd anzustossen. Stattdessen wählt er die Sprache der Verwaltung und nennt es Wildtiermanagement.
Initiative fordert «Wildhüter statt Hobby-Jägerschaft»
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Mehr dazu im Dossier: Psychologie der Jagd
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