Jährlich werden in der Schweiz Hunderte von Verstössen gegen das Jagdrecht dokumentiert: verbotene Fallen, Giftköder, Wilderei, Verstösse gegen Schonzeiten. Viele davon werden nie gemeldet, weil Spaziergänger, Wanderer und Naturfreunde nicht wissen, wohin sie sich wenden sollen.
Das ändern wir. Melde deinen Verdachtsfall direkt hier.
Was du melden kannst
Du kannst uns jeden Verdachtsfall melden, den du in der Natur beobachtest:
- Verbotene Fallen oder Giftköder
- Wilderei oder Jagd ausserhalb der Schonzeiten
- Verdacht auf Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bei der Jagdausübung
- Jagd in Schutzzonen oder gesperrten Gebieten
- Verdächtige Personen, die ein Wildtierdelikt begangen haben könnten
- Gewalttaten oder Bedrohungen durch Hobby-Jäger gegen Personen
- Positive Beobachtungen und Good News aus der Natur sind ebenfalls willkommen
Wenn du Foto- oder Videomaterial hast, schick es uns zusammen mit einer kurzen Beschreibung: Was, wann, wo.
So gehst du vor
- Informiere zuerst die Behörden: Melde jeden konkreten Verdachtsfall gleichzeitig dem örtlichen Wildhüter und/oder der Polizei. An einem möglichen Tatort gilt: Verändere nichts am Fundort.
- Dokumentiere so gut wie möglich: Fotos, Videos, GPS-Koordinaten oder eine genaue Ortsbeschreibung helfen uns und den Behörden erheblich.
- Melde uns den Fall: Nutze das Formular weiter unten. Alle Angaben werden absolut vertraulich behandelt.
Wir prüfen jeden Hinweis und treten, wenn nötig, in Kontakt mit den zuständigen Stellen. Meldungen ohne Kontaktangaben oder ohne überprüfbare Angaben können wir leider nicht weiterverfolgen.
Der Verband JagdSchweiz
Jagd Schweiz ist der Dachverband der schweizerischen Hobby-Jäger. Der Verband vertritt laut Statuten die Interessen von rund 30’000 Hobby-Jägern aus allen Landesteilen im In- und Ausland. In seiner Funktion trägt der militante Verein die Verantwortung dafür, dass es in der Schweiz diesen fragwürdigen Verband gibt, dessen Mitglieder laut Medienberichten nachweislich Jahr für Jahr im vierstelligen Bereich in Gesetzesübertretungen wie Verstösse gegen das Jagdrecht, Wilderei, Waffenschmuggel, Umwelt- und Verkehrsdelikte, Tierschutzverstösse und weitere Straftaten involviert sind.
Rechtlicher Hinweis
Das Dokumentieren von Jagdgeschehen im Gelände kann rechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere wenn dabei Privatgelände betreten wird. Betritt kein Privatgelände ohne Erlaubnis. Alle veröffentlichten Tatsachenbehauptungen über Personen oder Ereignisse müssen belegbar sein. Die IG Wild beim Wild übernimmt keine Haftung für Handlungen Dritter.
Meldeformular
Wir sichern dir zu, alle Angaben absolut vertraulich zu behandeln.
Schonzeiten in der Schweiz
Hier findest du einen Überblick über die minimalen Schonzeiten für die wichtigsten Wildtierarten in der Schweiz. Die genauen kantonalen Regelungen weichen davon ab:
| Tierart | Schonzeit (Minimum) |
|---|---|
| Feldhase, Wildkaninchen, Schneehase | 1.1. – 30.9. |
| Alpenmurmeltier | 16.10. – 31.8. |
| Rothirsch | 1.2. – 31.7. |
| Reh | 1.2. – 30.4. |
| Gämse | 1.1. – 31.7. |
| Wildschwein | 1.2. – 30.6. |
| Rotfuchs | 1.3. – 15.6. |
| Dachs | 16.1. – 15.6. |
| Steinmarder | 16.2. – 31.8. |
Die vollständigen kantonalen Schonzeiten findest du auf jagdstatistik.ch.
Weiterführende Links
Hintergrundwissen
- Dossiers
- Mustertexte für jagdkritische Vorstösse
- Einstieg in die Jagdkritik
- Die schwarze Liste
- Zitate zur Jagd
- Wildfleisch vom Jäger ist Aas
Verhalten in der Natur
Wildtierstationen Schweiz
- Igelzentrum Zürich
- Pro Igel
- Schweizerische Vogelwarte
- Stiftung Wildstation Landshut
- Tierspital der Universität Zürich
Tierschutz und Recht
