2. April 2026, 05:24

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Baummarder Schweiz: Scheuer Waldbewohner unter Jagddruck

Der Baummarder ist einer der heimlichsten und seltensten Marderartigen der Schweiz. Er lebt ausschliesslich im Wald, meidet menschliche Siedlungen und reagiert hochempfindlich auf die Zerschneidung seines Lebensraums. Trotz seines Rückgangs und seiner geringen Populationsdichte wird er in der Mehrheit der Kantone weiterhin bejagt. Jährlich werden rund 100 bis 150 Baummarder von der Hobby-Jägerschaft geschossen. BirdLife Schweiz kommentiert: «Weshalb 146 der heimlichen Baummarder geschossen werden, ist wenig verständlich.»

Steckbrief

Der Baummarder (Martes martes), auch Edelmarder genannt, gehört zur Familie der Marder (Mustelidae) und ist eine vergleichsweise kleine Raubtierart, etwa so gross wie eine kleine Hauskatze. Seine Kopf-Rumpf-Länge beträgt 40 bis 58 Zentimeter, der buschige Schwanz misst weitere 16 bis 28 Zentimeter. Das Gewicht ausgewachsener Tiere liegt zwischen 0,8 und 1,8 Kilogramm, wobei Männchen (Rüden) in der Regel 10 bis 15 Prozent schwerer sind als Weibchen (Fähen). Sein Fell ist kastanien- bis dunkelbraun, seidig glänzend und deutlich feiner als das des Steinmarders. Das markanteste Unterscheidungsmerkmal ist der Kehlfleck: Beim Baummarder ist er gelblich bis orangefarben und am Unterrand abgerundet, beim Steinmarder weiss und gegabelt. Auch die behaarten Fusssohlen unterscheiden den Baummarder vom Steinmarder, dessen Sohlen nackt sind.

Biologie und Lebensweise

Der Baummarder ist ein Einzelgänger und vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Er ist ein hervorragender Kletterer, der Sprünge von bis zu 4 Metern zwischen Bäumen ausführen und seine Hinterbeine dabei um 180 Grad verdrehen kann (Wikipedia, Baummarder). Sein buschiger Schwanz dient als Gleichgewichtsorgan. Tagsüber ruht er in Baumhöhlen, verlassenen Eichhörnchenkobeln, Spechthöhlen oder Greifvogelnestern, wobei er seine Schlafplätze täglich wechselt (Waldwissen.net, Baummarder im Kanton Luzern).

Der Baummarder zeigt ein ausgeprägtes Territorialverhalten. Seine Reviere sind mit bis zu 30 Quadratkilometern ausserordentlich gross. Im Schweizer Jura liegt die Populationsdichte bei nur 0,1 bis 0,8 Individuen pro Quadratkilometer (Stadtwildtiere Schweiz). Diese extrem niedrige Dichte macht den Baummarder zu einem der seltensten Säugetiere der Schweizer Wälder. Die Reviere der Männchen überlappen sich mit denen mehrerer Weibchen, werden aber gegen gleichgeschlechtliche Artgenossen rigoros mit Drüsensekreten markiert und verteidigt.

Fortpflanzung

Die Paarungszeit fällt in die Monate Juni bis August. Wie beim Dachs und beim Reh weist auch der Baummarder eine Keimruhe auf: Die befruchtete Eizelle nistet sich erst nach einer Verzögerung von mehreren Monaten in die Gebärmutter ein, so dass die Jungen erst im folgenden April geboren werden. Die Fähe wirft in der Regel 2 bis 4, selten bis zu 6 Junge. Die Welpen kommen blind und kaum behaart zur Welt. Nach rund 8 Wochen verlassen sie erstmals das Nest und werden mit 12 bis 16 Wochen selbständig. Die Geschlechtsreife wird mit etwa 14 Monaten erreicht, doch viele Baummarder pflanzen sich erst im dritten Lebensjahr erstmals fort. Die Lebenserwartung beträgt in freier Wildbahn selten mehr als 10 Jahre; in Gefangenschaft können Baummarder bis zu 16 Jahre alt werden.

Die langsame Reproduktion, die späte Geschlechtsreife und die grossen Reviere machen den Baummarder besonders empfindlich gegenüber Bestandseinbrüchen. Jeder Abschuss wiegt schwer.

Lebensraum: Alte Wälder, keine Kompromisse

Ein reiner Waldbewohner

Der Baummarder ist ein ausgeprägter Waldbewohner und meidet im Gegensatz zum Steinmarder die Nähe menschlicher Siedlungen konsequent (Waldwissen.net, Nationalpark Donau-Auen). Er bevorzugt alte, zusammenhängende Laub- und Mischwälder mit einer ausgeprägten Strauchschicht und einem hohen Anteil an Altholzbeständen. Baumhöhlen sind für ihn essenziell: als Tagesversteck, als Aufzuchtort für die Jungen und als Schutz vor Witterung. Wälder ohne alte, höhlenreiche Bäume sind für den Baummarder ungeeignet.

In der Schweiz kommt der Baummarder in den meisten Wäldern bis zur Baumgrenze vor, wobei er in Höhenlagen über 2’000 Meter selten ist. Im Kanton Luzern konzentrieren sich die Nachweise auf Regionen mit grossen, zusammenhängenden Waldkomplexen wie das Entlebuch und das Obere Wiggertal (Waldwissen.net, Baummarder im Kanton Luzern). In Gebieten mit fragmentierten Waldbeständen und deckungsarmer Landwirtschaftszone fehlt er weitgehend.

Empfindlichkeit gegenüber Fragmentierung

Der Baummarder reagiert unter allen einheimischen Marderartigen am empfindlichsten auf Hindernisse in seinem Lebensraum. Gebäude, Strassen, kanalisierte Gewässer und deckungsarmes Gelände stellen für ihn schwer überwindbare Barrieren dar (Waldwissen.net, Baummarder im Kanton Luzern). Die zunehmende Zerschneidung der Schweizer Wälder durch Infrastruktur und Siedlungsentwicklung trifft den Baummarder daher besonders hart. Während der anpassungsfähige Steinmarder in Dachstöcken und Garagen überleben kann, ist der Baummarder auf intakte Waldlandschaften angewiesen.

Häufigste Todesursache neben der Hobby-Jagd ist der Strassenverkehr, insbesondere auf Waldstrassen. Junge Baummarder, die auf der Suche nach einem eigenen Revier die Grenzen des Waldes überschreiten, sind besonders gefährdet.

Die Bejagung: Ein Anachronismus ohne Begründung

Rechtliche Lage

Der Baummarder ist nach dem Bundesgesetz über die Jagd (JSG, Art. 5 Abs. 2) eine jagdbare Art und wird der Niederjagd zugerechnet. Die Kantone können die Jagdzeiten festsetzen oder den Baummarder ganzjährig schützen. In der Schweiz ist der Baummarder in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Genf, Schaffhausen, Tessin, Thurgau und Zürich geschützt (Waldwissen.net, Baummarder im Kanton Luzern). In allen übrigen Kantonen ist er jagdbar. Verboten sind gemäss Jagdverordnung Schlingen, Gift und Fallen (ausgenommen Kastenfallen zum Lebendfang).

Die Dimension des Abschusses

Gemäss Eidgenössischer Jagdstatistik werden in der Schweiz jährlich zwischen 60 und 150 Baummarder erlegt. 2006 waren es 60 Tiere, 2005 noch 118 (BAFU-Medienmitteilung, 2007). BirdLife Schweiz nannte für ein späteres Jahr 146 Abschüsse und kommentierte, es sei «wenig verständlich», weshalb diese heimlichen Tiere geschossen würden (BirdLife Schweiz, Jagdstatistik). Das BUWAL (Vorgänger des BAFU) warnte bereits 2004, dass die sinkende Zahl geschossener Baummarder einen Rückgang der Art vermuten lasse (BUWAL-Medienmitteilung, 2004).

Hinzu kommen Tiere, die als Fallwild auf Strassen sterben. Exakte Zahlen zum Fallwild des Baummarders sind schwer zu erheben, da er aufgrund seiner geringen Grösse und seiner Ähnlichkeit mit dem Steinmarder bei der Erfassung häufig verwechselt wird.

Kein Grund für die Bejagung

Der Baummarder verursacht im Gegensatz zum Steinmarder keine Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder landwirtschaftlichen Kulturen. Er lebt ausschliesslich im Wald und tritt mit menschlichen Interessen praktisch nicht in Konflikt. Es gibt keinen «Wildschaden», der als Begründung für die Bejagung herangezogen werden könnte. Der Baummarder wird geschossen, weil er im Bundesgesetz als jagdbar aufgeführt ist und sich zufällig im Revier eines Hobby-Jägers aufhält. Einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes (TSchG, Art. 4) gibt es nicht.

Die Bezeichnung «Edelmarder» verweist auf die historische Motivation der Bejagung: Sein dichtes, seidiges Fell war früher begehrter als das des Steinmarders und wurde für den Pelzhandel genutzt. Durch die Pelzjagd wurde die Art gebietsweise selten (Wikipedia, Baummarder). Dass die Hobby-Jägerschaft den Baummarder auch heute noch bejagt, obwohl sein Fell keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat und er keinerlei Schäden verursacht, zeigt die Absurdität einer Jagdgesetzgebung, die Abschüsse ohne Zweck erlaubt.

Mehr dazu: Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger

Ökologische Bedeutung: Mäusejäger und Samenverbreiter

Regulierung von Kleinsäugern

Die Hauptnahrung des Baummarders besteht aus Wühlmäusen, Rötelmäusen, Gelbhalsmäusen und anderen Kleinsäugern (Nationalpark Donau-Auen, Deutscher Jagdverband). Daneben erbeutet er Eichhörnchen, Vögel und deren Eier, Insekten, Amphibien und Schnecken. Im Spätsommer und Herbst nehmen Beeren, Früchte und Nüsse einen wichtigen Platz in seiner Ernährung ein. Vogelbeeren, Hagebutten, Himbeeren und Brombeeren werden regelmässig gefressen. Der Baummarder legt im Herbst auch Nahrungsvorräte für den Winter an.

Als Regulierer von Mäusepopulationen im Wald erfüllt der Baummarder eine wichtige ökologische Funktion. Wühlmäuse und Rötelmäuse können in Mastjahren der Buche und Eiche explosionsartig zunehmen und durch Verbiss und Entrindung erhebliche Schäden an der Waldverjüngung verursachen. Der Baummarder hält diese Populationen natürlich in Schach. Sein ökologischer Nutzen wird, wie beim Dachs und beim Fuchs, in keiner kantonalen Jagdplanung bilanziert.

Samenverbreitung

Durch den hohen Anteil an Beeren und Früchten in seiner Nahrung trägt der Baummarder zur Verbreitung von Pflanzensamen bei. Da er grosse Reviere durchstreift und die Samen über seinen Kot an wechselnden Orten ausscheidet, vernetzt er Pflanzenpopulationen über weite Distanzen. Diese Leistung ist für die Biodiversität des Waldes von Bedeutung, wird aber in der Jagddebatte ignoriert.

Der Baummarder im Vergleich zum Steinmarder: Warum die Unterscheidung zählt

In der öffentlichen Wahrnehmung werden Baum- und Steinmarder häufig verwechselt oder gleichgesetzt. Die Unterschiede sind jedoch fundamental. Der Steinmarder (Martes foina) ist ein anpassungsfähiger Kulturfolger, der in Dachstöcken, Scheunen und sogar Motorräumen von Autos lebt. Er verursacht Schäden an Fahrzeugen und Gebäuden und ist deshalb in der Siedlungsnähe ein Konfliktthema. Der Baummarder hingegen meidet menschliche Siedlungen konsequent und tritt mit menschlichen Interessen nicht in Konflikt.

Dass beide Arten im Bundesgesetz gleichermassen als jagdbar gelten, ist wildbiologisch nicht gerechtfertigt. Die Verwechslungsgefahr führt zudem dazu, dass Baummarder unter dem Vorwand der «Marderjagd» geschossen werden, obwohl der eigentliche Konflikt nur den Steinmarder betrifft. Acht Kantone haben den Baummarder bereits unter Schutz gestellt. Die verbleibenden Kantone sollten nachziehen.

Mehr dazu: Warum die Hobby-Jagd als Populationskontrolle scheitert

Was sich ändern müsste

  • Gesamtschweizerischer Schutz des Baummarders: Der Baummarder verursacht keine Schäden, lebt ausschliesslich im Wald und tritt mit menschlichen Interessen nicht in Konflikt. Was acht Kantone bereits umgesetzt haben, muss bundesrechtlich verankert werden. Der Baummarder gehört aus dem Katalog der jagdbaren Arten gestrichen.
  • Schutz alter Waldbestände und Höhlenbäume: Der Baummarder ist auf Baumhöhlen angewiesen. Altholzinseln und Höhlenbäume müssen in allen Kantonen als schützenswerte Strukturen anerkannt und vor der Holzernte bewahrt werden. Die naturnahe Waldbewirtschaftung muss die Bedürfnisse höhlenbewohnender Arten explizit berücksichtigen.
  • Vernetzung der Waldgebiete: Der Baummarder reagiert empfindlicher als jede andere einheimische Marderart auf die Fragmentierung seines Lebensraums. Wildtierkorridore, Heckenstreifen und durchlässige Waldrandstrukturen müssen erhalten und ausgebaut werden. Die Planung neuer Infrastruktur muss die Durchlässigkeit für waldbewohnende Arten sicherstellen.
  • Reduktion der Strassenmortalität: Waldstrassen sind für den Baummarder eine bedeutende Gefahrenquelle. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Waldstrassen und Kleintierdurchlässe an Kantonsstrassen in Waldgebieten können die Verluste senken.
  • Forschung und Monitoring: Es gibt keine verlässlichen Bestandszahlen für den Baummarder in der Schweiz. Die bestehenden Daten beruhen auf Abschusszahlen und Zufallsbeobachtungen. Ein nationales Monitoring mit Fotofallen und genetischen Analysen ist Voraussetzung für eine evidenzbasierte Schutzstrategie.
  • Trennung von Baum- und Steinmarder in der Jagdgesetzgebung: Solange beide Arten im selben Gesetzesartikel als jagdbar aufgeführt sind, werden Baummarder unter dem Vorwand der Steinmarderjagd mitgeschossen. Die beiden Arten müssen jagdrechtlich klar getrennt werden.

Argumentarium

«Der Baummarder ist nicht gefährdet und kann deshalb bejagt werden.» Dass eine Art auf globaler Ebene nicht als gefährdet gilt (IUCN: Least Concern), sagt nichts über ihre lokale Situation aus. In der Schweiz ist die Populationsdichte des Baummarders extrem gering: 0,1 bis 0,8 Individuen pro Quadratkilometer im Jura. Das BUWAL warnte bereits 2004 vor einem vermuteten Rückgang. Dass eine Art nicht offiziell gefährdet ist, bedeutet nicht, dass ihre Bejagung sinnvoll oder notwendig ist. Es gibt keinen vernünftigen Grund für den Abschuss.

«Der Baummarder gehört zur Niederjagd und seine Bejagung ist Tradition.» Die Niederjagd auf den Baummarder hatte historisch einen einzigen Zweck: die Pelzgewinnung. Diese Nutzung ist seit Jahrzehnten obsolet. Eine Jagd ohne Verwertung und ohne Schadenabwehr erfüllt keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Die Tradition der Pelzjagd ist kein Argument für die Fortführung einer zwecklosen Tötung.

«Der Baummarder reguliert sich nicht selbst und muss bejagt werden.» Der Baummarder reguliert sich über seine Territorialität und die Nahrungsverfügbarkeit selbst. Seine grossen Reviere begrenzen die Populationsdichte auf natürliche Weise. Von einer «Überpopulation» kann bei einer Art mit weniger als einem Individuum pro Quadratkilometer nicht gesprochen werden. Die acht Kantone, die den Baummarder bereits schützen, melden keine Probleme durch steigende Bestände.

«Man kann Baum- und Steinmarder bei der Jagd nicht unterscheiden.» Die beiden Arten lassen sich anhand des Kehlflecks (gelb-orange vs. weiss) und der Fusssohlen (behaart vs. nackt) eindeutig unterscheiden. Wenn Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger die beiden Arten nicht auseinanderhalten können, ist das kein Argument für die Bejagung des Baummarders, sondern gegen die Kompetenz der Schiessenden. Im Zweifel gilt: nicht schiessen. Der Baummarder lebt zudem im Wald und nicht in Siedlungsnähe. Wo die Hobby-Jagd auf den Steinmarder stattfindet, ist der Baummarder in der Regel nicht anzutreffen.

«Der Baummarder ist ein Fressfeind von Bodenbrütern und Eichhörnchen und muss deshalb kontrolliert werden.» Der Baummarder ist ein natürlicher Bestandteil des Waldökosystems und seine Beutewahl ist Teil eines über Jahrtausende eingespielten Gleichgewichts. Dass ein Beutegreifer Beutetiere erbeutet, ist kein Argument für seine Bejagung, sondern ein Ausdruck funktionierender ökologischer Prozesse. Die Vorstellung, die Hobby-Jägerschaft müsse «nützliche» vor «schädlichen» Tieren schützen, ist überholt und unethisch. Der Baummarder dezimiert keine Arten; er reguliert Populationen.

Quicklinks

Beiträge auf Wild beim Wild:

Verwandte Dossiers

Quellenangaben

  • Eidgenössische Jagdstatistik, BAFU/Wildtier Schweiz: http://www.jagdstatistik.ch (Abschuss- und Fallwilddaten)
  • BUWAL-Medienmitteilung (2004): Jagdstatistik 2003, Hinweis auf vermuteten Rückgang des Baummarders
  • BAFU-Medienmitteilung (2007): Jagdstatistik 2006, Abschusszahlen Baummarder
  • BirdLife Schweiz: Die aktuelle Jagdstatistik und das revidierte Jagdgesetz (birdlife.ch)
  • Waldwissen.net/WSL: Der Baummarder im Kanton Luzern (Holzgang/Muggli, 2005, aktualisiert)
  • Stadtwildtiere Schweiz/Wilde Nachbarn: Artporträt Baummarder (stadtwildtiere.ch)
  • Nationalpark Donau-Auen: Baummarder (donauauen.at)
  • Deutscher Jagdverband: Tiersteckbrief Baummarder (jagdverband.de)
  • Landesforsten Rheinland-Pfalz: Baummarder (wald.rlp.de)
  • Wikipedia: Baummarder (Martes martes)
  • IG Wild beim Wild (2022/2025): Jagdstatistik 2022, Fuchsmassaker in der Schweiz (wildbeimwild.com)
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
  • Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455)

Unser Anspruch

Der Baummarder ist ein Phantom des Schweizer Waldes. Die meisten Menschen haben ihn noch nie gesehen. Er lebt in den Baumkronen, jagt in der Dämmerung und verschwindet lautlos, bevor der Mensch ihn bemerkt. Er verursacht keine Schäden, tritt mit keinem menschlichen Interesse in Konflikt und erfüllt als Mäusejäger und Samenverbreiter eine wichtige Rolle im Waldökosystem. Dennoch wird er in der Mehrheit der Schweizer Kantone bejagt, ohne Grund, ohne Nutzen, ohne Verwertung. Sein seidiges Fell, das ihm den Namen «Edelmarder» einbrachte, war einst sein Verhängnis. Heute ist es die blosse Tatsache, dass er im Bundesgesetz als jagdbar aufgeführt ist. Die Konsequenz ist eindeutig: Der Baummarder muss gesamtschweizerisch geschützt werden. Was acht Kantone bereits umgesetzt haben, darf bundesrechtlich nicht länger als kantonale Freiwilligkeit behandelt werden. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Zahlen, Studien oder politische Entwicklungen es erfordern.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.