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Jagdgesetz

Landwirtinnen und Landwirte sagen Nein zum Jagdgesetz

Eine solidarische Gesetzesrevision investiert in den Herdenschutz. Ein Nein zum neuen Jagdgesetz am 27. September macht den Weg frei für eine bessere Lösung.

Redaktion Wild beim Wild — 6. September 2020

Trotz aufgeheizter Stimmung engagieren sich Landwirtinnen und Landwirte aus allen Landesteilen gegen das Jagdgesetz. S

ie machen sich stark für einen auf allen Ebenen gestärkten Herdenschutz und eine bessere Lösung im Zusammenleben mit Wildtieren. Ein Nein ebnet den Weg für ein Gesetz mit Augenmass und mit sinnvoller Regelung der Wolfsbestände.

Der Herdenschutz ist das wichtigste Instrument, damit Schaf- und Ziegenhaltung auch mit Wolfspräsenz möglich bleibt. Doch trotz Unterstützung durch den Bund bestehen für TierhalterInnen nach wie vor erhebliche Finanzierungslücken, insbesondere im Sömmerungsgebiet. Auf bis zur Hälfte der Mehrkosten bleiben die Landwirte sitzen, was wesentlich auf den personellen Mehraufwand zurückzuführen ist. Allerdings wurde es mit der zur Abstimmung am 27.9. vorliegenden Revision des Jagdgesetzes verpasst, den Herdenschutz und dessen Finanzierung so zu stärken, dass künftig eine umfassende Abgeltung der Mehraufwände erfolgen könnte. Damit nützt die Revision den Nutztierhaltern ausgerechnet im wichtigsten Bereich nichts.

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Keine Luchsabschüsse im Wallis

Der Luchs ist genetisch am Limit, trotzdem soll er als erster Kanton der Schweiz zum Abschuss freigegeben werden.

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Auch für Bäuerinnen und Bauern ist die Artenvielfalt wichtig. Weil wir von und mit der Natur leben. Eine einseitige Lockerung des Artenschutzes lehnen wir daher ab. Wir haben heute schon die rechtlichen Grundlagen, um einzelne schadenstiftende geschützte Tiere zu entfernen oder gar deren Populationen zu regulieren, wenn nötig. Ein Nein schafft die Grundlage für eine sinnvolle Gesetzesrevision, welche den Umgang mit dem Wolf sachgerecht regelt, den Herdenschutz gegenüber der jetzigen Vorlage wirksam verbessert und den Schutz bedrohter Tiere stärkt. Dafür stehen wir ein. Ein Zusammenleben von Wildtieren, auch grossen Beutegreifern wie dem Wolf und dem Luchs, und einer naturverträglichen, tierfreundlichen Landwirtschaft ist durchaus möglich.

Der Herdenschutz in der Schweiz basiert im Wesentlichen auf zwei Mitteln: Auf elektrifizierten Zäunen und auf Herdenschutzhunden. Nicht weniger wichtig ist jedoch das Personal, welches Zäune errichten und Herdenschutzhunde beaufsichtigen muss. Während die Zäune und die Herdenschutzhunde über das Herdenschutzprogramm des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) finanziell unterstützt werden, dienen die Sömmerungsbeiträge des Bundesamtes für Landwirtschaft der Deckung der Personalkosten und der betrieblichen Massnahmen auf der Alp. Zahlreiche Mehraufwände der Landwirte sind jedoch durch die Beiträge des Bundes nicht gedeckt: Weder wird der grosse Arbeitsaufwand für den Herdenschutz ausreichend abgegolten, noch sind die Materialkosten gedeckt. Somit stehen Alpwirtschaftsbetriebe vor grossen finanziellen Schwierigkeiten – die durch das missratene Jagdgesetz nicht kleiner werden. Mit der Revision wurde eine wichtige Chance zur Förderung der Berglandwirtschaft verpasst.

Eine massvolle Regulation der Wolfsbestände im verfassungsmässigen Rahmen kann eines der Instrumente sein, um mit dem Wolf zusammenzuleben. Unabhängig davon, ob Wölfe reguliert werden oder nicht, reissen sie aber ungeschützte Schafe und Ziegen. Dieses völlig natürliche Verhalten wird ihnen schwerlich auszutreiben sein. Deshalb bleibt der Herdenschutz das mit Abstand wichtigste aller Instrumente für das Zusammenleben mit dem Wolf. Ausgerechnet die dringend notwendige Stärkung dieses Instrumentes wurde mit der Revision des Jagdgesetzes verpasst. Anstatt jagdrechtlich zu verankern, dass eine umfassende und an den tatsächlichen Kosten orientierte finanzielle Förderung des Herdenschutzes erfolgen soll, setzt die Revision einseitig auf Abschüsse geschützter Tierarten und suggeriert dabei den Tierhaltern, dass Probleme mit dem Wolf mit der Kugel gelöst werden könnten. Die Revision erschwert deshalb das Zusammenleben mit dem Wolf, anstatt es zu vereinfachen.

Das steht im Gegensatz zur Behauptung des BAFU, dass der Herdenschutz gestärkt würde. Das Gegenteil ist der Fall. Mit dem neuen Jagdgesetz würden paradoxerweise Abschüsse ohne Herdenschutz möglich (heute: Herdenschutz ist nötig), doch gleichzeitig würden die Bergbauern nur dann eine Entschädigung für Schafe und Ziegen erhalten, wenn sie die Tiere mit Hunden und Zäunen geschützt haben. Wenn man schon das Gesetz revidiert, hätte man nicht den Abschuss fördern, sondern die Arbeit der Bauernfamilien unterstützen müssen.

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