Wolfsabschuss gestoppt: Gericht schützt Rudel
Die Kantone Graubünden und Wallis ordneten den präventiven Abschuss von gewissen Wolfsbeständen an. Aufgrund einer Beschwerde von drei Naturschutzorganisationen dürfen die strittigen Wölfe bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht reguliert werden.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stimmte Ende November den Gesuchen der Kantone Graubünden und Wallis zu, präventiv gewisse Wolfsbestände abzuschiessen.
Mit entsprechenden Verfügungen gaben die in den Kantonen zuständigen Departemente den Abschuss durch die kantonale Wildhut frei.
Gegen die beiden Entscheide des BAFU erhoben die Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz und Schweizer Vogelschutz am 7. respektive 11. Dezember 2023 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Gemäss Artikel 55 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) kommt solchen Beschwerden automatisch die aufschiebende Wirkung zu. Das BAFU und die betroffenen Kantone beantragten, den Beschwerden die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Wolfsabschuss ist irreversibel
Bei solchen Gesuchen prüft das Gericht jeweils die Erfolgsaussichten einer Beschwerde. Anschliessend analysiert es, ob ausreichende Gründe für den Entzug der aufschiebenden Wirkung vorliegen. Schliesslich nimmt es eine Interessenabwägung vor und prüft die Verhältnismässigkeit.
Vorliegend stellt das BVGer in seinen Zwischenverfügungen fest, dass sich aus den Standpunkten der Parteien keine eindeutige Entscheidprognose ergibt. Für den Entzug der aufschiebenden Wirkung ist ein schwerer Nachteil erforderlich. Im Kanton Graubünden dürften gemäss den vorhandenen Akten die fraglichen Wolfsrüdel nicht auf Nutztiere spezialisiert sein, wenn Herdenschutzmassnahmen vorhanden seien. Im Kanton Wallis könne mit einer Verstärkung der Herdenschutzmassnahmen die befürchtete hohe Anzahl an Nutztierrissen wohl auch ohne den Abschuss der Wölfe um 55 Prozent verringert werden.
Im Gegenzug weist das Gericht darauf hin, dass durch den Abschuss ein Zustand geschaffen würde, der nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.
In einer Interessenabwägung und in Beachtung der Verhältnismässigkeit überwiegen für das BVGer bei einer summarischen Prüfung die Interessen an der Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung. Es weist folglich die Gesuche des BAFU und der betroffenen Kantone ab.
Rösti schlug Bedenken in den Wind
Derweil ist belegt, dass sich Umweltminister Rösti bei der Sonderjagd auf Wölfe über die Bedenken der Bundeskanzlei und des Bundesamts für Justiz (BJ) hinweggesetzt hat. Darüber berichten die Zeitungen von CH Media am Freitag. Sie stützen sich dabei auf Dokumente aus der Bundesverwaltung.
Die Unterlagen zeigen, dass Rösti ursprünglich im Umgang mit dem Wolf zurückhaltend war. Die neuen Regeln sollten ursprünglich nicht vor September 2024 in Kraft treten. Warum man dann plötzlich so aufs Gas drückte, bleibt unklar. Röstis Departement äussert sich nicht zu den Recherchen, unter anderem mit Verweis darauf, dass Rösti derzeit in den Ferien weile.
Bundesverwaltung leistete Widerstand
Enthüllt wird auch, welch heftigen Widerstand sogar diverse Abteilungen beim Bund gegen die Pläne Röstis leisteten. So zeigt etwa ein Sonderbericht vom Juni, dass Röstis BAFU mit Verweis auf die Berner Konvention, einem internationalen Übereinkommen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, auf 20 Wolfsrüdeln als Untergrenze beharrte. Rösti legte das Minimum schliesslich bei nur 12 Rudeln fest. Obwohl auch das Bundesamt für Justiz Zweifel an der Rechtmässigkeit hegte.
Das Generalsekretariat von Rösti übernahm ab August die Kontrolle und beschleunigte den Prozess, trotz Protesten verschiedener Interessengruppen. Rösti verzichtete selbst auf eine ordentliche Vernehmlassung, obwohl die Bundeskanzlei diese für nötig hielt.
Dieser Schnellschuss rächt sich nun.
Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
Mitmach-Aktion: Fordert bei Eurer Gemeinde aufgrund der katastrophalen Politik von Bundesrat Albert Rösti (SVP) ein Erlassgesuch für die Bundes- und Kantonssteuern aufgrund des neulich bewilligten Abschusses von Wölfen in der Schweiz. Den Musterbrief könnt ihr hier downloaden: https://wildbeimwild.com/ein-appell-fuer-eine-veraenderung-in-der-schweiz/

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