Bündner Jäger: Verband bezahlte Gerichtskosten für Straftäter
Der Redaktor Walter Candreia des einschlägig bekannten Propagandamedium «Bündner Jäger» hatte sich wieder im Ton vergriffen. Regionalgerichte in Graubünden sprachen den Journalisten der Persönlichkeitsverletzung respektive der üblen Nachrede schuldig. In seinem Text zur Sonderjagdinitiative hatte er den abtretenden SVP-Grossrat Christian Mathis, Befürworter der Initiative und damaliges Mitglied der Bündner Kantonalen Patentjäger, unter anderem als Heckenschützen betitelt.
Der Redaktor Walter Candreia des einschlägig bekannten Propagandamediums «Bündner Jäger» hatte sich wieder im Ton vergriffen.
Regionalgerichte in Graubünden sprachen den Journalisten der Persönlichkeitsverletzung respektive der üblen Nachrede schuldig. In seinem Text zur Sonderjagdinitiative hatte er den abtretenden SVP-Grossrat Christian Mathis, Befürworter der Initiative und damaliges Mitglied der Bündner Kantonalen Patentjäger, unter anderem als Heckenschützen betitelt.
Beide sind Mitglieder des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes. Für den einen war die Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd absolut «jagdfeindlich». Der andere kämpfte an vorderster Front für die Initiative, schreibt die Südostschweiz.
Mathis sah sich von dieser Ausdrucksweise in seiner Persönlichkeit verletzt und klagte. Das Urteil des Regionalgerichts Prättigau/Davos vom November 2017 war klar: Mathis bekam recht. Seine Persönlichkeit wurde mit Candreias Aussagen verletzt. Zudem musste Candreia Mathis 2’669.75 Franken aussergerichtliche Entschädigung und 3’333.35 Franken Gerichtskosten bezahlen.
In der Causa Christian Mathis gegen Walter Candreia stand Letzterer erwiesenermassen als Verlierer fest. Bezahlt hat er deswegen aber keinen Rappen. Sein Verband hat sämtliche Kosten übernommen. Der Bündner Kantonale Patentjägerverband hat im März 2018 total 6’003.10 Franken für den Prozess einbezahlt. «Mit unseren Geldern», monieren nun Mitglieder des Verbandes. «Unsere Kosten würden sie nicht übernehmen», sagen sie.
Zweiter Gerichtsfall
Der Fall Walter Candreia contra Christian Mathis zieht noch weitere Kreise. Am 14. Mai dieses Jahres sprach das Regionalgericht Albula Candreia wegen des gleichen Falles der üblen Nachrede schuldig. Dafür wurde er mit einer Busse von 650 Franken und Verfahrenskosten von 4’895 Franken bestraft. Ob der Bündner Patentjägerverband die total 5’545 Franken ebenfalls übernommen hat, ist noch unklar.
Auch der dubiose Präsident des Hobby-Jäger-Verbandes, Robert Brunold, ärgert sich – weil die Geschichte an die Öffentlichkeit gedrungen ist. Transparenz sieht anders aus.
Kriminelle Energie beim «Bündner Jäger»
Die IG Wild beim Wild prozessierte auch schon gegen das kleine Magazin «Bündner Jäger» und somit gegen dessen Chefredaktor Walter Candreia, weil er in bedrückender Regelmässigkeit die Darstellung einer Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung im Rahmen der Hobby-Jagd ausdrückt und das Grausame sowie Unmenschliche eines Vorgangs in verletzender Weise darstellt.
Tiermissbrauch und Gewaltdarstellungen sind nicht etwa als geringer Persönlichkeitsfehler bei Hobby-Jägern zu werten, sondern stehen vielmehr als Symptom für eine tief greifende mentale Störung. Forschungen in der Psychologie und der Kriminologie zeigen, dass Menschen, die Gewalttaten an Tieren ausüben, es nicht dabei belassen; viele von ihnen machen an ihren Mitmenschen weiter. Mehr zu Kriminalität und Hobby-Jagd.
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