Die jurassische Regierung hat Florence Chaignat (SP) geantwortet, die besorgt darüber war, dass die Wildschweinjagd nun an 13 Abenden im September bis 22.30 Uhr möglich sein wird.
Mit der Verringerung der Tageslichtstunden in diesem Monat haben Hobby-Jäger keine ausreichenden Sichtverhältnisse mehr, um Wildschweine zu erlegen, die in der Dunkelheit zu ihren Futterplätzen kommen. Die Regierung hat deshalb beschlossen, den Abschuss von Wildschweinen mit neuen Mitteln bis zu einer späteren Stunde zu erlauben.
Diese Massnahme sollen dem weiteren Schutz von Kulturpflanzen dienen. Der Antrag wurde im Zusammenhang mit sehr folgenschweren Schäden in der Landwirtschaft gestellt. Die Entschädigung durch den Kanton hat sich von 232’800 Franken im Jahr 2015 auf 489’892 Franken im Jahr 2019 erhöht. Im Jahr 2020 werden Wildschweinschäden mit 360’000 Franken beziffert.
“Diese Neuerung ersetzt oder minimiert nicht alle anderen Massnahmen oder Eingriffsmöglichkeiten, die bereits in Kraft sind“, teilte der Kanton am 6.7.2021 mit. Vielmehr solle mit den neuen Bestimmungen eine zusätzliche Möglichkeit genutzt werden, um zu versuchen, den deutlichen und systematischen Rückgang der Schwarzwildentnahmen im September auszugleichen, wenn noch besonders attraktive Kulturen vorhanden seien, heisst es weiter.
Die Wildschweine im Kanton Jura geniessen eine Schonzeit vom ersten März bis ersten Juli. Für Wildschweine, welche jünger als zweijährig sind, gilt ausserhalb des Waldes keine Schonzeit.
Nicht der einzige Kanton
Hobby-Jäger, die an den Abenden im September auf die Pirsch gehen wollen, müssen ihre Position vorher systematisch per SMS an eine zentrale Nummer melden und mit einem mobilen Hochstand mit einer Sitzhöhe von mindestens 2 Metern sowie einer Lichtquelle ausgestattet sein. Für dieses Hilfsmittel wurde ausschliesslich die Form der abnehmbaren Taschenlampe gewählt, die an der Waffe angebracht wird.
Die Politikerin war auch überrascht, dass die auf Bundesebene verbotene Praxis auf kantonaler Ebene erlaubt war. “Das Bundesgesetz sieht Ausnahmen vom Verbot der Verwendung von verbotenen Mitteln und Geräten bei der Jagd vor. Es gibt den Kantonen die Macht, dies zu tun“, sagte die Regierung.
Für die Jagd verbotene Hilfsmittel
Folgende Hilfsmittel und Methoden dürfen für die Ausübung der Jagd nicht verwendet werden:
a. Fallen, ausser Kastenfallen zum Lebendfang, sofern diese täglich kontrolliert werden;
b. Schlingen, Drahtschnüre, Netze, Leimruten und Haken;
c. für die Baujagd: das Begasen und Ausräuchern von Tierbauten, das Ausgraben von Dachsen, die Verwendung von Zangen und Bohrern, die Abgabe von Treibschüssen und das gleichzeitige Verwenden von mehr als einem Hund pro Bau;
d. als Lockmittel verwendete lebende Tiere;
e. elektronische Tonwiedergabegeräte für das Anlocken von Tieren, Elektroschockgeräte, künstliche Lichtquellen, Spiegel oder andere blendende Vorrichtungen sowie Laserzielgeräte, Nachtsichtzielgeräte und Gerätekombinationen mit vergleichbarer Funktion;
f. Sprengstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Gift, Betäubungsmittel und vergiftete oder betäubende Köder;
g. Armbrüste, Pfeilbogen, Schleudern, Speere, Lanzen, Messer, Luftgewehre und Luftpistolen;
h. Selbstladewaffen mit einem Magazin von mehr als zwei Patronen, Schrotwaffen mit einem Kaliber von mehr als 18,2 mm (Kaliber 12), Seriefeuerwaffen und Faustfeuerwaffen;
i. Feuerwaffen:
1.deren Lauf kürzer als 45 cm ist,
2.deren Schaft klappbar, teleskopartig ausziehbar oder nicht fest mit dem System verbunden ist,
3.deren Lauf auseinandergeschraubt werden kann,
4.die mit einem integrierten oder aufsetzbaren Schalldämpfer ausgerüstet sind;
j. das Schiessen ab Motorbooten, deren Leistung 6 kW übersteigt, ausser zur Verhinderung von Schäden an den ausgelegten Fanggeräten bei der Ausübung der Berufsfischerei;
k. das Schiessen ab fahrenden Motorfahrzeugen, Luftseilbahnen, Standseilbahnen, Sessel- und Skiliften sowie Eisenbahnen und Luftfahrzeugen;
l. für die Wasservogeljagd: Bleischrot.
Die Exekutive sagte, dass Jura nicht der einzige Kanton ist, der diese Option gewählt hat. Insbesondere der Kanton Neuenburg hat vor kurzem die Einführung eines Systems für den nächtlichen Abschuss von Wildschweinen von mobilen Hochständen mit künstlicher Lichtquellen genehmigt, die während eines bestimmten Zeitraums per Losverfahren an Jagdgruppen vergeben werden.
2 Kommentare
Gleich wo, gleich welche Tiere gejagt werden, das ist MORD und ein unerlaubter Eingriff in die Natur. Tiere sind Lebewesen, sie haben eine Seele und Schmerzempfinden wie die Menschen und sollten von diesen geschützt und nicht gejagt, getötet oder gegessen werden!
Jäger muss man Stopen alle Psycho Pack