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Jagd

Gerichtsurteil gegen Wilderer: 137 geschützte Vögel beschlagnahmt

Am 31.7.2025 verkündete das Gericht in Malta das Urteil im Fall gegen einen Wilderer, der am 20. September 2022 mit einer riesigen illegalen Sammlung lebender geschützter Vögel erwischt worden war.

Redaktion Wild beim Wild — 6. August 2025

Die Polizei reagierte auf eine Meldung des Komitees gegen Vogelschlachtung (CABS), das die Behörden über illegale Aktivitäten an einem Vogelfangort in Għaxaq informiert hatte.

Als die Polizei den Standort inspizierte, fand sie den Angeklagten, ein aktives Klappnetz und verschiedene Volieren voller lebender geschützter Vögel, darunter 16 Waldwasserläufer, 16 Flussuferläufer, 16 Waldstrandläufer, 13 Flussregenpfeifer, neun Zwergstrandläufer, fünf Sandregenpfeifer und drei Stelzenläufer.

Beamte der staatlichen Wildvogel-Regulierungsbehörde (WBRU) wurden zum Tatort gerufen und bestätigten, dass die meisten Vögel vor Ort nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen oder Beringungen verfügten. In der Folge wurden insgesamt 137 lebende geschützte Vögel sowie mehrere ausgestopfte Vogeltrophäen beschlagnahmt. „Dies ist eine der grössten illegalen Sammlungen lebender Vögel, die jemals auf der Insel beschlagnahmt wurden“, sagte Fiona Burrows, Beauftragte für Wildtierkriminalität bei CABS, die als Zeugin in dem Verfahren aussagte.

Angesichts der erdrückenden Beweislage gestand der Mann die meisten Anklagepunkte und wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 1’000 Euro verurteilt.

Dieser Mann ist ohne Zweifel einer der schlimmsten Wilderer Maltas. Wir sind sehr froh, dass das Gericht diesen Fall mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandelt hat, sagte CABS-Pressesprecher Axel Hirschfeld in einer Erklärung. In Bezug auf die Vorstrafen des Mannes fügte er hinzu: Leider scheint der Angeklagte zu denen zu gehören, die nie lernen. Wir hoffen, dass er eines Tages den Schaden erkennt, den er der Natur und sich selbst zugefügt hat, und sein Leben zum Besseren verändert.

Das Urteil spiegelt auch wider, dass der Mann ein notorischer Wiederholungstäter ist, der zuvor wegen der illegalen Erlegung geschützter Höckerschwäne in St. Thomas Bay im Januar 2002 eine Gefängnisstrafe verbüsst hatte. Damals jagten der Angeklagte und zwei seiner Cousins die erschöpften Vögel mit einem Schnellboot und töteten sieben von ihnen. Im April 2017 und August 2019 wurde er ausserdem von CABS-Mitarbeitern wegen Jagd während der Schonzeit und wegen illegaler Fallenstellung für geschützte Watvögel angezeigt.

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