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Tierrechte

EuGH stärkt Wolfsschutz in zwei Urteilen

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wolfsjagd in einer spanischen Region für rechtswidrig erklärt. Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass die Populationen in vielen Teilen Europas in den vergangenen Jahren einen Anstieg verzeichneten.

Redaktion Wild beim Wild — 2. August 2024

In zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg wurde der streng geschützte Status der europäischen Wölfe im aktuellen Monat bestätigt.

Die politische Rechte strebt eine Freigabe der wachsenden Population für die Jagd an.

Die nordspanische Region Kastilien-León ist demnach nicht befugt, die Jagd auf Wölfe zu gestatten, solange diese auf nationaler Ebene unter Schutz stehen. In einem zweiten Urteil dieser Art hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im laufenden Monat eine entsprechende Entscheidung getroffen.

Das Urteil besagt, dass die Regierung der grössten der 17 autonomen Regionen Spaniens, welche seit 1987 von der konservativen Volkspartei (PP) geführt wird, den Wolf nicht länger als Freiwild für Hobby-Jäger anerkennen darf. Für den Zeitraum von 2019 bis 2021 wurde ihnen eine Quote von 339 Tieren in einem Gebiet nördlich des Flusses Duero zugesprochen.

Die linksgerichtete spanische Regierung hatte auf Initiative der Umweltministerin und Kandidatin für die nächste EU-Kommission, Teresa Ribera, den strengen Schutz auf alle Wölfe ausgeweitet. Unter bestimmten Umständen war es jedoch zulässig, dass bestehende regionale Ausnahmeregelungen weiterhin Anwendung finden. In seiner Entscheidung stellte der EuGH fest, dass dies einen Verstoss gegen die EU-Habitatrichtlinie darstellt.

In einer Erklärung des Luxemburger Gerichts heisst es, dass eine Ausweisung des Wolfs als jagdbare Art in einem Teil des Territoriums eines Mitgliedsstaates nicht erfolgen kann, wenn sich der Erhaltungszustand der Art auf nationaler Ebene in einem ungünstigen Zustand befindet.

Der Umweltminister der Region Castilla y León, Juan Carlos Suárez-Quiñones, bestätigte das Urteil und wies darauf hin, dass seit der Einführung des nationalen Gesetzes im Jahr 2021 keine Bejagung mehr stattgefunden habe.

Das jüngste Urteil folgt auf eine ähnliche Entscheidung des EuGH vom 11. Juli, in der festgestellt wurde, dass Ausnahmen vom allgemeinen Verbot der Wolfsjagd, wie es in der von der österreichischen Provinz Tirol angewendeten Richtlinie vorgesehen ist, nicht zulässig sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat somit den Schutz von Wölfen gestärkt und damit der EU-Kommission von Ursula von der Leyen einen weiteren Rückschlag eingebrockt. Die Kommission versucht bereits seit geraumer Zeit den Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Ende vergangenen Jahres hatte sie vorgeschlagen, den Schutzstatus der Tiere herabzusenken – von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für das Vorhaben gibt es jedoch nicht.

Damit argumentierten die Richter entgegen der Linie, die Ursula von der Leyen öffentlich vertritt. Die Kommissionspräsidentin erklärte bereits vor einigen Monaten, dass die Rückkehr des Wolfs zwar eine gute Nachricht für die Artenvielfalt in Europa sei, deren Ausbreitung in einigen europäischen Regionen sei jedoch zu einer echten Gefahr geworden – insbesondere für die Nutztierhaltung.

Böse Zungen behaupten, dass von der Leyens Engagement für das Thema auch daher kommt, dass ein Wolf Ende 2022 ihr Pony „Dolly“ riss. Zahlreiche Medien hatten damals über den Vorfall berichtet. Der Wolf „GW050m“ wurde wenig später von der Regionalverwaltung zum Abschuss freigegeben. Das Verwaltungsgericht hob die Abschussgenehmigung jedoch wieder auf.

Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd

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