Bildung

Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie lehnt Jagdgesetz ab

Das neue Gesetz bietet keine Grundlage für ein nachhaltiges Management von Wildtieren und bedeutet einen Abbau des Artenschutzes.
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Für die Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie fauna•vs stellt das neue Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ein Rückschritt gegenüber dem aktuellen Jagdgesetz dar. Mit einer Informationskampagne will fauna•vs die Bevölkerung nun über die vorgesehenen Änderungen im neuen Gesetz und deren Auswirkungen auf die Wildtiere informieren.

Am 27. September 2020 stimmt die Schweizer Bevölkerung über das revidierte Jagdgesetz ab. Das neue Gesetz sei in verschiedenen Punkten rückwärtsgerichtet, lässt fauna•vs in einer Medienmitteilung verlauten. Statt gleichwertig die drei Standbeine Schutz, Regulation und Jagd zu berücksichtigen, stelle das neue Gesetz die Regulation der Wildtiere in den Vordergrund – mit Fokus auf den Wolf – während der Schutz von gefährdeten Arten total vernachlässigt werde.

Die heutigen Jagdbanngebiete, in denen die Jagd heute generell verboten ist, sollen in «Wildtierschutzgebiete» umbenannt werden. «Paradoxerweise soll aber genau in diesen Gebieten die Jagd auf Wolf und Steinbock erlaubt sein», äussert sich die Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie dazu. Die geplante Änderung bedeute, dass es in unserem Land quasi keine Gebiete mehr ohne Jagd geben werde, obschon die Tierwelt solche Ruhegebiete dringend nötig hätte, angesichts der vielen Umweltbelastungen und der Störungen durch Freizeitaktivitäten.

«Kein nachhaltiges Management für bedrohte Arten»

Gewisse bedrohte Arten bleiben auf der Liste der jagdbaren Arten wie das Schneehuhn, das Birkhuhn oder die Waldschnepfe. Aufgrund der Klimaerwärmung habe sich die Walliser Schneehuhn-Population in den letzten 20 bis 30 Jahren halbiert. Im gleichen Zeitraum habe sich die Zahl der erlegten Schneehühner halbiert. «Ein Jäger im Wallis kann immer noch bis zu acht Schneehühner pro Jahr erlegen! Das revidierte Jagdgesetz korrigiert diese Absurdität nicht», so die Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie. Das sei kein nachhaltiges Management für eine bedrohte Art.

Das neue Jagdgesetz sieht vor, dass der Bundesrat geschützte Arten jederzeit und ohne rechtliche Interventionsmöglichkeiten auf die Liste der regulierbaren Arten setzen kann. Die Diskussionen im Parlament habe gezeigt, dass von dieser Regelung zum Beispiel der Luchs, der Biber und sogar der Höckerschwan betroffen sein können. «Eines Tages könnten auf dieser Liste auch Adler, Uhu, oder Graureiher zu stehen kommen…», gibt fauna•vs zu bedenken.

Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie: «Ethisch nicht vertretbar»

Die aktuelle eidgenössische Jagdverordnung ermöglicht den Abschuss von Einzelwölfen, Luchsen und Bären im konkreten Schadensfall. Die Kantone verfügen im Umgang mit Grossraubtieren bereits heute über einen grossen Spielraum. Das neue Gesetz will den Kantonen noch mehr Kompetenzen geben. «Das macht bei Grossraubtieren mit ihren grossen Territorien keinen Sinn. Die Oberaufsicht über das Management von Grossraubtieren muss beim Bund bleiben, um ein einheitliches Management zu gewährleisten», ist fauna•vs überzeugt.

Beim Umgang mit dem Wolf gilt heute der Grundsatz «Prävention vor Intervention». Abschüsse sind dann möglich, wenn Wölfe geschützte Nutztiere angreifen. Neu sollen Regulationsabschüsse auch möglich sein, wenn Schäden an ungeschützten Herden drohen. So sollen neu auch «verhaltensauffällige» Einzelwölfe geschossen und Wolfsfamilien reguliert werden können, noch bevor sie Schäden anrichten. «Diese Bestimmungen sind ethisch nicht vertretbar, öffnen Tür und Tor für wolfsfreie Gebiete und schwächen den Herdenschutz massiv», stellt fauna•vs fest, um gleichzeitig zu hinterfragen, weshalb Herdenschutzmassnahmen noch sinnvoll sein sollen, wenn Wölfe wegen drohendem Schaden präventiv abgeschossen werden können. Der politische und mediale Druck zum Abschuss von Wölfen bei drohendem Schaden werde in den Kantonen massiv steigen.

Negative Punkte überwiegen

Aus Sicht fauna•vs gibt es indes auch positive Punkte hinsichtlich des neuen Jagdgesetzes: «So dürfen nur noch drei Entenarten gejagt und die Schaffung von Wildtierkorridoren sollen künftig stärker gefördert werden.» Dennoch überwiegen für fauna•vs die negativen Punkte, sodass sie empfehlen, am 27. September ein Nein zum Jaggesetz in die Urne zu legen.