Vogelfänger in Malta verurteilt: Sieg gegen Wilderei
Letzte Woche fällte das Gericht in Valletta ein wichtiges Urteil im Kampf gegen den illegalen Vogelfang: Ein Vogelfänger aus Mgarr wurde für das Fangen von Finken während der Schonzeit im September 2022 zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt, zudem erhielt er für drei Jahre ein Fangverbot.
Die Campaign Against Bird Slaughter (CABS), deren Mitarbeiter als Zeugen auftraten, begrüsste die Verurteilung ausdrücklich und lobte die Polizei für ihre konsequente Arbeit.
„Es ist ein wichtiges Signal, dass illegale Praktiken nicht ungestraft bleiben“, erklärte CABS-Präsident Karl-Heinz Kreutzer.
Parallel veröffentlichte CABS eine umfassende Analyse der vergangenen elf Jahre: Zwischen 2014 und 2024 wurden von der Organisation 1’000 Fälle illegaler Jagd– und Fangpraktiken gemeldet, von denen 347 Fälle tatsächlich vor Gericht gebracht wurden. Darunter befanden sich 298 Verfahren wegen illegaler Fallenstellerei, 34 im Zusammenhang mit Jagdverstössen und 15 Fälle von illegalem Besitz oder Handel geschützter Arten.
Von den 347 Verfahren führten 217 zu Verurteilungen, 63 Angeklagte wurden freigesprochen, und 67 Verfahren sind entweder noch anhängig oder deren Ergebnis ist unbekannt. Vier Verfahren wurden eingestellt, da die Angeklagten vor der Urteilsverkündung verstarben, in weiteren vier Fällen war die Verjährung eingetreten.
Die Sanktionen waren vielfältig: Neben Geldstrafen von insgesamt über 300.000 Euro wurden Haftstrafen verhängt, Jagd- und Fanglizenzen entzogen, Schrotflinten, Netze, Fallen und andere Fanggeräte beschlagnahmt. Tausende lebende geschützte Vögel konnten so gerettet und wieder in die Freiheit entlassen werden. Trotz ihrer intensiven Mitwirkung haben die CABS-Mitarbeiter und Freiwilligen niemals eine Zeugenentschädigung erhalten oder beantragt.
CABS unterstreicht, dass diese Zahlen nur einen Teil des Problems darstellen, da Meldungen lokaler NGOs wie BirdLife Malta oder der Ranger’s Unit nicht enthalten sind. Kreutzer betont die zentrale Rolle von NGOs beim Schutz des maltesischen Naturerbes:
In einer idealen Welt sollten all diese Verurteilungen durch proaktive Polizeiarbeit erzielt werden. Leider sind die Beamten der EPU (ehemals ALE) stark eingeschränkt: Sie dürfen nicht zivil arbeiten, verfügen über unzureichende Ausrüstung für Observationen und dürfen weder auf Gozo noch nachts tätig werden. Ohne politische Unterstützung und ausreichende Ressourcen werden Wilderer weiterhin profitieren.
Das Urteil gegen den Vogelfänger von Mgarr ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt im Kampf gegen den illegalen Vogelfang. Dennoch zeigt die 11-jährige Statistik, dass der Schutz der heimischen Vogelwelt in Malta nach wie vor stark von zivilgesellschaftlichem Engagement abhängt – und staatliche Strukturen noch weit hinter den notwendigen Massnahmen zurückbleiben.
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