Der Fischotter in der Schweiz: Ausgerottet, zurückgekehrt und politisch bedroht
1888 beschloss der Bund per Fischereigesetz, den Fischotter auszurotten. Es folgten Jagdkurse, Kopfprämien und staatlich finanzierte Fanggeräte. 1952 wurde der Fischotter unter Schutz gestellt, doch der Bestand hatte sich nicht mehr erholt. 1989 schwamm der letzte Fischotter im Neuenburgersee. 1990 erklärte das Bundesamt für Umwelt das «Ende des Fischotters in der Schweiz». Dann geschah, was die Behörden für unmöglich gehalten hatten: 2009 wurde bei Reichenau in Graubünden ein Fischotter gesichtet, der auf eigenen Pfoten zurückgekehrt war. Seither breitet er sich langsam aus, an Aare, Emme, Rhein, Ticino, Rhone und Inn. Im Jahr 2025 wurde erstmals Nachwuchs in der Surselva und im Kanton St. Gallen nachgewiesen. Doch der Bestand zählt weniger als 20 Tiere. Die Rote Liste der Schweiz stuft den Fischotter als «vom Aussterben bedroht» (CR) ein. Und während die Rückkehr kaum begonnen hat, planen Fischereiverbände und Hobby-Jagd-Lobby bereits die nächste Runde der Verfolgung.
Steckbrief und Biologie
Merkmale und Anpassung
Der Eurasische Fischotter (Lutra lutra) gehört zur Familie der Marder (Mustelidae) und zur Unterfamilie der Otter (Lutrinae). Er ist 60 bis 90 Zentimeter lang, dazu kommt ein rund 40 Zentimeter langer Schwanz. Männchen wiegen 7 bis 12 Kilogramm. Sein stromlinienförmiger Körper, die Schwimmhäute an den Pfoten und das extrem dichte Fell (bis zu 70’000 Haare pro Quadratzentimeter) machen ihn zu einem hochspezialisierten Wasserjäger. Nase, Ohren und Augen liegen auf gleicher Höhe, sodass er an der Wasseroberfläche gleichzeitig sehen, hören und riechen kann. Beim Tauchen schliessen sich Ohren und Nase hermetisch ab, die empfindlichen Tasthaare spüren die Vibrationen fliehender Fische auf.
Lebensweise und Ernährung
Der Fischotter ist vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv und lebt als territoriale Einzelgängerin oder Einzelgänger. Ein Männchen beansprucht ein Revier von rund 10 bis 15 Kilometern Flusslauf, Weibchen etwas weniger. Er ernährt sich hauptsächlich von Fischen, ergänzt durch Krebse, Amphibien, Muscheln, Vögel und Kleinsäuger. Pro Tag benötigt er rund 15 bis 20 Prozent seines Körpergewichts an Nahrung, also rund 1 bis 2 Kilogramm. Drei bis fünf Stunden täglich verbringt er auf der Jagd. Der Fischotter kann sich das Übernutzen seines Reviers nicht leisten: Er ist auf gesunde, sich reproduzierende Fischbestände angewiesen. Wenn sich Fischotter längerfristig halten können, geht es einem Gewässer gut.
Rote-Liste-Status
Der Fischotter war in der Schweiz 1994 als «ausgestorben» (RE) eingestuft worden. Seit seiner Rückkehr wurde er 2022 auf «vom Aussterben bedroht» (CR) hochgestuft. Global stuft die IUCN die Art als «potenziell gefährdet» (NT) ein. In der EU ist der Fischotter durch die FFH-Richtlinie (Anhänge II und IV) streng geschützt. Die Berner Konvention listet ihn in Anhang II (streng geschützte Tierart). In der Schweiz ist er gemäss JSG Art. 7 eine geschützte Art und auf der Liste der national prioritären Arten des BAFU aufgeführt.
Geschichte der Ausrottung: Ein Bundesgesetz als Todesurteil
Das Fischereigesetz von 1888
Bis ins späte 19. Jahrhundert war der Fischotter in der Schweiz an fast allen Gewässern verbreitet. Mit dem Bundesgesetz über die Fischerei von 1888 änderte sich alles: Artikel 22 ordnete an, «die Ausrottung von Fischottern und anderen der Fischerei besonders schädlichen Tieren möglichst zu begünstigen». Die Kantone setzten Kopfprämien aus: 30 Franken für eine Fischotterschnauze im Kanton Zug. Es wurden staatliche Otterjagdkurse organisiert, Jagdhunde und Schlagfallen finanziert. Es war eine bürokratisch geplante, staatlich finanzierte Vernichtungskampagne.
Schutz kam zu spät
Bereits ab 1913 gingen die Jagdstrecken auf unter 10 Tiere pro Jahr zurück. Der Schweizerische Bund für Naturschutz (heute Pro Natura) setzte sich seit 1917 für den Schutz des Fischotters ein. 1952 wurde das Tier endlich unter Bundesschutz gestellt, doch zu diesem Zeitpunkt lebten nur noch rund 150 Fischotter in der Schweiz. Die Population erholte sich nicht mehr. Die Gründe waren vielfältig: Die Gewässer waren durch Begradigung, Staudämme und Trockenlegung von Feuchtgebieten lebensfeindlich geworden. Dazu kam die chronische Vergiftung durch PCB (Polychlorierte Biphenyle), die über die Nahrungskette den Fortpflanzungserfolg der Weibchen zerstörte. 1989 wurde am Neuenburgersee der letzte Nachweis eines wildlebenden Fischotters in der Schweiz erbracht.
Mehr dazu: Dossier: Jagd und Biodiversität
Die Rückkehr: Auf eigenen Pfoten zurück
2009 bis heute
Im Jahr 2009 wurde bei der Fischtreppe des Kraftwerks Reichenau im Kanton Graubünden erstmals wieder ein Fischotter in der Schweiz nachgewiesen. Die Rückkehr erfolgte auf natürlichem Weg: Die Tiere wanderten aus Österreich über den Inn und aus Frankreich über die Rhone ein. An der Aare geht man davon aus, dass Nachkommen von 2005 aus dem Tierpark Dählhölzli in Bern entwichenen Fischottern die Population begründeten. Seither wurden Fischotter an sechs Schweizer Fliessgewässern bestätigt: Aare, Emme, Rhein, Ticino, Rhone und Inn. Im Jahr 2024 wurde ein Fischotter im Kanton Zürich gesichtet. 2025 wurde erstmals Nachwuchs in der Surselva und im Kanton St. Gallen nachgewiesen. Im Dezember 2025 erreichte der Fischotter die Linthebene. Die Stiftung Pro Lutra schätzt den aktuellen Bestand auf weniger als 20 Tiere.
Was die Rückkehr bedeutet
Die Rückkehr des Fischotters ist ein natürlicher Prozess, kein menschliches Verdienst. Die Tiere kommen von selbst zurück, wenn die Bedingungen es zulassen: genug Fisch, einigermassen vernetzte Gewässer und keine gezielte Verfolgung. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach bestätigt: «Die Ansiedlung und Ausbreitung von Kormoran und Saatkrähe sind ein Resultat des besseren internationalen Schutzes.» Dasselbe gilt für den Fischotter. Sein Comeback zeigt: Artenschutz funktioniert, wenn man ihn zulässt. Doch genau das wird politisch infrage gestellt.
Bedrohungen: Alte Feinde, neue Gefahren
Lebensraumverlust
Die Schweizer Fliessgewässer sind nach wie vor stark verbaut. Begradigungen, Staudämme, fehlende Ufervegetation und zu wenig Restwasser bei Kraftwerken machen weite Abschnitte für den Fischotter ungeeignet. Der Fischotter braucht klare, flache, fischreiche Gewässer mit natürlicher Ufervegetation und ausreichend Versteckmöglichkeiten. Verbaute Gewässer bieten das nicht.
Strassenverkehr
Bei einem Bestand von weniger als 20 Tieren ist jeder Verlust existenziell. 2025 wurden im St. Galler Rheintal zwei Fischotter überfahren. Brücken ohne Uferpassagen zwingen die Tiere auf die Strasse. Die Stiftung Pro Lutra will in den nächsten Jahren möglichst viele Brücken der Schweiz auf ihre «Fischotterfreundlichkeit» prüfen.
Umweltgifte
PCB sind zwar seit 1986 in der Schweiz verboten, doch Altlasten verbleiben in Sedimenten und Gewässern. 2016 gelangten bei Unterhaltsarbeiten an der Staumauer Punt dal Gall PCB-haltige Partikel in den Spöl im Schweizerischen Nationalpark. Vier Jahre später wurde ein toter Uhu mit extremer PCB-Belastung gefunden. Die Gewässerqualität ist nach wie vor ein limitierender Faktor für die Ausbreitung des Fischotters.
Politische Bedrohung: JSG-Revision und Abschuss-Forderungen
Die grösste Gefahr für den Fischotter geht nicht von der Natur aus, sondern von der Politik. BirdLife Schweiz, die Fondation Franz Weber und ProTier warnten im Rahmen der JSG-Revision 2020 ausdrücklich: Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger drohten auf die Liste der «regulierbar» erklärten Arten gesetzt zu werden. Das Schweizer Stimmvolk lehnte die Revision mit 51,9 Prozent ab. Doch der Druck bleibt. In Bayern versuchte die Landesregierung 2023, den Abschuss von bis zu 32 Fischottern per Verordnung zu erlauben. Der Verwaltungsgerichtshof München erklärte die Pauschalerlaubnis für rechtswidrig. In Österreich werden jährlich Tausende Fischotter «reguliert», ohne dass die Bestände dadurch zurückgängen. Die Schweiz steht am Scheideweg: Wird der Fischotter erneut zum «Schädling» erklärt, bevor er sich überhaupt erholt hat?
Mehr dazu: Dossier: Jagdmythen
Ökologische Bedeutung: Indikator, Regulierer, Ökosystem-Ingenieur
Indikatorart für Gewässerqualität
Der Fischotter ist ein zuverlässiger Indikator für die Qualität eines Gewässers. Wo sich Fischotter längerfristig halten können, ist das Gewässer gesund: fischreich, strukturreich, sauber. Seine Rückkehr ist kein Problem, sondern ein Zeichen dafür, dass Revitalisierungsmassnahmen greifen. Seine Abwesenheit war jahrzehntelang ein Alarmsignal für den Zustand der Schweizer Gewässer.
Natürliche Fischbestandsregulierung
Als territorialer Einzelgänger unterscheidet sich der Fischotter grundlegend vom Kormoran: Er kann seinen Fischbestand nicht übernutzen, weil er an sein Revier gebunden ist. Seine Beutewahl reguliert kranke, langsame und überzählige Fische. In naturnahen Gewässern mit ausreichend Strukturen ist kein messbarer negativer Effekt auf die Fischbestände zu erwarten.
Vernetzung von Gewässern
Der Fischotter braucht vernetzte Gewässer. Seine Ansprüche an den Lebensraum zwingen die Politik, Flussrevitalisierungen, Uferrenaturierungen und die Entfernung von Wanderhindernissen voranzutreiben. Wer den Fischotter schützt, schützt automatisch Hunderte anderer Gewässerarten mit.
Das «Schädlings»-Narrativ: Wiederkehr einer alten Lüge
«Der Fischotter frisst die Gewässer leer»
Der Fischökologe Clemens Ratschan, der die Situation in Österreich seit Jahren erforscht, kennt kein einziges Beispiel, in dem ein Fliessgewässer durch den Otter fischfrei wurde. Der Fischotter kann den Fischbestand in seinem Revier dezimieren, aber nicht auslöschen, denn er ist selbst auf gesunde Bestände angewiesen. In naturnahen, strukturreichen Gewässern mit ausreichend Unterschlupf für Fische ist kein messbarer negativer Effekt zu erwarten. Wo Fischbestände unter Druck stehen, sind die Ursachen fast immer menschengemacht: Verbauung, Staudämme, Pestizide, Klimaerwärmung, Überfischung.
«Der Fischotter gefährdet die Fischzucht»
In der Schweiz sind Teichwirtschaften weit weniger verbreitet als in Österreich oder Bayern, wo die Konflikte am grössten sind. Offene Fischteiche wirken auf einen Fischotter wie ein Hühnerstall mit offener Tür auf einen Fuchs. Dort braucht es technische Schutzmassnahmen: ottersichere Zäune, Ablenkteiche, Nachtnetze. Der Abschuss ist nachweislich wirkungslos, wie das Beispiel Oberösterreich zeigt. Die Lösung liegt im Schutz der Anlagen, nicht in der Verfolgung der Art.
«Der Fischotter bedroht die Äsche»
Im Linthgebiet, einem der letzten Äschen-Laichgebiete der Schweiz, wurde 2025 der Fischotter nachgewiesen. Die Sorge um die bedrohte Äsche ist berechtigt, aber der Fischotter ist nicht die Ursache ihrer Gefährdung. Die Äsche leidet unter Habitatverlust, Klimaerwärmung, Überfischung und Kormoran-Druck. Negative Einflüsse natürlicher Beutegreifer können reduziert werden, wenn die Gewässer naturnah und strukturreich sind und den Fischen genügend Unterschlupf bieten. Den Fischotter als Sündenbock für menschengemachte Probleme zu missbrauchen, ist die gleiche Strategie, die 1888 zur Ausrottung führte.
Was sich ändern müsste
- Absoluter Schutz des Fischotters in der Schweiz: Bei einem Bestand von weniger als 20 Tieren und dem Rote-Liste-Status CR («vom Aussterben bedroht») ist jede Diskussion über «Regulierung» absurd. Der Fischotter darf unter keinen Umständen auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, weder per JSG-Revision noch per Bundesratsverordnung.
- Flächendeckende Gewässerrevitalisierung: Die Zukunft des Fischotters hängt von der Qualität der Gewässer ab. Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone zur Revitalisierung. Diese Pflicht muss konsequent umgesetzt werden, mit fischotterfreundlichen Ufern, naturnahen Strukturen und durchgängigen Wanderkorridoren.
- Otterfreundliche Brücken und Unterführungen: Strassentod ist für eine Kleinstpopulation existenzbedrohend. Alle Brücken an besiedelten und potenziellen Fischottergewässern müssen mit trockenen Uferpassagen ausgestattet werden. Die Stiftung Pro Lutra hat mit dem Projekt zur Brückenprüfung den richtigen Ansatz.
- Prävention statt Abschuss bei Konflikten mit Fischzucht: Wo Fischotter Zuchtanlagen aufsuchen, müssen ottersichere Zäune, Ablenkteiche und technische Schutzvorrichtungen finanziert werden. Der Abschuss ist keine Lösung: In Österreich wurden Tausende Fischotter getötet, ohne dass die Konflikte abnahmen. In Bayern erklärte der Verwaltungsgerichtshof München den pauschalen Abschuss für rechtswidrig.
- Nationales Fischotter-Monitoring ausbauen: Die Stiftung Pro Lutra und der WWF führen mit dem «Otterspotter»-Programm freiwillige Kartierungen durch. Ein systematisches, national koordiniertes Monitoring ist aber unabdingbar, um die Populationsentwicklung zu verfolgen und politische Entscheide auf Daten statt auf Lobby-Interessen zu stützen.
- PCB-Altlasten sanieren: Die verbleibenden PCB-Quellen in Schweizer Gewässern müssen identifiziert und saniert werden. Der Spöl-Vorfall von 2016 zeigt, dass die Belastung noch real ist.
Argumentarium
«Der Fischotter frisst die Gewässer leer und muss reguliert werden.» Der Fischotter ist ein territoriales Tier, das seinen eigenen Fischbestand nicht übernutzen kann, weil es auf dessen Reproduktion angewiesen ist. In keinem einzigen dokumentierten Fall hat ein Fischotter ein Fliessgewässer fischfrei gemacht. Die tatsächlichen Ursachen für rückläufige Fischbestände sind Verbauung, Pestizide, Klimaerwärmung und Überfischung.
«Die Rückkehr des Fischotters bedroht die Fischerei.» Der Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbands hat die Rückkehr selbst als positives Zeichen für die Gewässerqualität bezeichnet. Konflikte mit der Fischzucht sind lösbar: Ablenkteiche, ottersichere Zäune und technische Schutzmassnahmen funktionieren, wie Erfahrungen aus Deutschland und Österreich zeigen. Abschüsse haben in Österreich nachweislich nicht zur Konfliktlösung beigetragen.
«Der Fischotter muss ins Jagdgesetz, damit man ihn bei Bedarf regulieren kann.» BirdLife Schweiz und die Fondation Franz Weber warnen seit Jahren: Wer den Fischotter auf die Liste regulierbarer Arten setzt, wiederholt den Fehler von 1888. Die JSG-Revision 2020 wurde vom Volk abgelehnt, unter anderem weil sie den Schutz von Fischotter, Biber und Luchs auszuhöhlen drohte. Der Fischotter zählt weniger als 20 Tiere in der Schweiz. Jede Diskussion über «Regulierung» ist bei diesem Bestand nicht nur sinnlos, sondern gefährlich.
«In Österreich und Bayern hat der Fischotter massive Schäden verursacht. Das wird auch in der Schweiz passieren.» Die Schweiz ist nicht Österreich: Teichwirtschaften sind hierzulande weit weniger verbreitet. Die Konflikte in Österreich betreffen vor allem offene Fischteiche, die leichte Beute bieten. In Fliessgewässern mit intaktem Lebensraum sind die Auswirkungen des Fischotters auf die Fischbestände gering oder nicht messbar. Prävention ist effektiver und billiger als Verfolgung.
«Die Ausrottung des Fischotters war ein Fehler, aber die Gewässer sind heute nicht besser.» Die Tatsache, dass der Fischotter von selbst zurückkehrt, widerlegt diese Behauptung. Die Gewässerqualität hat sich verbessert, auch wenn sie noch nicht optimal ist. Die Rückkehr des Fischotters ist ein Argument für mehr Revitalisierung, nicht für erneute Verfolgung.
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Fischotter hat es in der Schweiz nicht leicht
- Fischotter im Tessin erneut nachgewiesen
- Fischotter in Graubünden nachgewiesen
- Studien über die Auswirkung der Hobby-Jagd auf Wildtiere
- Warum die Hobby-Jagd als Populationskontrolle scheitert
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Quellenangaben
- Stiftung Pro Lutra: Geschichte und Situation des Fischotters in der Schweiz (prolutra.ch)
- info fauna / CSCF: Fischotterfachstelle Schweiz (infofauna.ch)
- WWF Bern und Solothurn: Otterspotter-Monitoring 2017–2024 (wwf-be.ch)
- Kanton St. Gallen, Amt für Natur, Jagd und Fischerei (2026): Der Fischotter hat die Linthebene erreicht. Medienmitteilung
- Schweizerisches Nationalmuseum / Aufdermauer, C. (2025): Der letzte Fischotter. Blog zur Schweizer Geschichte
- Fondation Franz Weber (2020): Revision des JSG. Faktenblatt Fischotter
- BirdLife Schweiz: Revision des Jagd- und Schutzgesetzes, Worum geht es?
- ProTier: Revision Jagdgesetz, Gefahr für Fischotter und andere geschützte Arten
- BUND Naturschutz Bayern / DUH (2024): Fischotter-Abschuss in Bayern bleibt verboten. VGH-Urteil
- Berner Konvention: Anhang II (streng geschützte Tierart)
- EU FFH-Richtlinie: Anhänge II und IV
- Fischottergruppe Schweiz (1990): Bericht an das BUWAL zum Ende des Fischotters in der Schweiz
- Bundesgesetz über die Fischerei (1888/1889), Art. 22
- Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Ratschan, C. (2024): Fischotter und Fischerei in Österreich. In: Petri-Heil
Unser Anspruch
Die Geschichte des Fischotters in der Schweiz ist eine Geschichte staatlich organisierter Ausrottung. 1888 beschloss der Bund, ihn zu vernichten. 1989 war das Ziel erreicht. Dann, nach 20 Jahren Abwesenheit, kam er von selbst zurück. Nicht weil die Menschen es geplant hatten, sondern weil die Natur belastbarer ist als die Politik. Der Fischotter zählt heute weniger als 20 Tiere in der Schweiz. Er steht auf der Roten Liste als «vom Aussterben bedroht». Er ist streng geschützt durch die Berner Konvention und das Schweizer Jagdgesetz. Und trotzdem wird bereits über seine «Regulierung» diskutiert, bevor er sich überhaupt erholt hat. Die Fischereiverbände und die Hobby-Jagd-Lobby bedienen exakt dieselben Narrative wie 1888: «fischereischädlich», «Konkurrent», «Schädling». Die Konsequenz ist eindeutig: Der Fischotter muss in der Schweiz absolut geschützt bleiben. Seine Rückkehr ist eine Chance, nicht ein Problem. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Zahlen, Studien oder politische Entwicklungen es erfordern.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.
