Hobby-Jagd und Menschenrechte in der Schweiz
In der Schweiz wird die Jagd kantonal und eidgenössisch geregelt. Was lange als unantastbare «Tradition» galt, wird zunehmend kritisch hinterfragt. Immer mehr Naturfreunde, Spaziergänger, Reiterinnen und Mountainbiker wehren sich dagegen, dass ihr Aufenthalt im Wald von Hobby-Jägern bestimmt wird, die Wildtiere und zum Teil auch Haustiere töten.
Neben Fragen des Tier- und Naturschutzes stellt sich immer deutlicher eine andere: Wo verletzt die Hobby-Jagd Grundrechte von Menschen, die mit diesem blutigen Freizeitvergnügen nichts zu tun haben wollen?
Die Hobby-Jagd ist nicht nur ein Eingriff in das Leben von Wildtieren. Sie greift auch in die Rechte derjenigen ein, denen Wald und Land gehören oder die in einem Gebiet leben, in dem die Hobby-Jagd ausgeübt wird.
Zentrale Konfliktpunkte sind:
- Eigentumsrecht: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer müssen dulden, dass bewaffnete Dritte ihr Land betreten, Tiere verfolgen und schiessen.
- Gewissensfreiheit: Menschen, die aus ethischen Gründen jede Form von Hobby-Jagd ablehnen, werden gezwungen, Jagd auf ihrem Land zu akzeptieren.
- Recht auf Privat- und Familienleben: Jagd findet oft in unmittelbarer Nähe von Siedlungen statt. Kinder werden mit getöteten oder sterbenden Tieren konfrontiert. Anwohner fühlen sich bedroht oder massiv gestört.
In vielen Kantonen gehört das Siedlungsgebiet explizit zum Jagdrevier. Organisierte Jagdgesellschaften dürfen damit praktisch bis an Gartenzäune und Waldränder heran ihrem Hobby nachgehen. Für betroffene Menschen bedeutet dies Lärm, Schüsse, Angst um Kinder und Hunde und das Wissen, dass unmittelbar vor der Haustür Tiere gehetzt und getötet werden.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Klare Signale gegen Jagdzwang
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob Grundeigentümer gezwungen werden dürfen, Jagd auf ihren Flächen zu dulden.
Ein wegweisendes Urteil war das Verfahren Chassagnou u. a. gegen Frankreich (1999). Der Gerichtshof stellte fest, dass die Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdvereinigungen und der Zwang, Jagd auf dem eigenen Land zu dulden, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen können. Im Kern ging es darum, dass Menschen mit jagdkritischer oder tierethischer Überzeugung nicht gezwungen werden dürfen, ein System der Freizeitjagd aktiv zu unterstützen.
Frankreich, Deutschland, Luxemburg oder Portugal haben auf die Rechtsprechung reagiert. Dort können Wald- und Grundbesitzer ihre Fläche aus einem Jagdrevier herausnehmen, wenn sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen. In mehreren anderen europäischen Staaten gibt es gar keine Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften.
Später befasste sich der EGMR erneut mit der Frage, etwa im Fall «Herrmann gegen Deutschland» (2012). Auch hier stellt der Gerichtshof klar, dass Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Land nicht uneingeschränkt dulden müssen. Deutschland passte das Jagdrecht an. Seither können Eigentümer aus ethischen Gründen die Jagd auf ihren Grundstücken untersagen.
Die Botschaft des EGMR ist eindeutig: Jagdleidenschaft von Minderheiten darf nicht über Eigentumsrechte und Gewissensfreiheit der Allgemeinheit gestellt werden.
Und die Schweiz?
In der Schweiz werden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in vielen Kantonen faktisch zwangsweise in Jagdsysteme eingebunden. Ihr Land liegt im Jagdgebiet. Jagdgesellschaften haben dort das Recht zu jagen, auch wenn die Eigentümer dies aus ethischen Gründen entschieden ablehnen.
Das wirft Fragen auf:
- Werden die Gewissensfreiheit und das Eigentumsrecht der jagdkritischen Bevölkerung ausreichend respektiert?
- Ist es menschenrechtlich haltbar, dass jemand sein Grundstück nicht von der Freizeitjagd befreien lassen kann, obwohl diese seiner tiefsten ethischen Überzeugung widerspricht?
- Warum können in Nachbarländern Schilder wie «Privateigentum – Jagen verboten» aus Gewissensgründen aufgestellt werden, in der Schweiz aber nicht?
Die Schweiz beruft sich gerne auf hohe Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz. Gleichzeitig zwingt sie Menschen, die Jagd aus Tier- und Gewissensgründen strikt ablehnen, dazu, diese Jagd auf ihrem Land zu dulden. Hier entsteht ein Spannungsfeld zwischen Jagdtradition, Lobbymacht und modernen Grundrechtsstandards.
Beispiel Genf: Natur ohne Hobby-Jagd
Der Kanton Genf zeigt, dass es auch anders geht. Seit 1974 ist dort die Hobby-Jagd verboten. Die Aufgaben der Wildtierregulation werden von professionellen Wildhütern übernommen. Der Kanton investiert in Aufsicht, Monitoring und Lebensraumaufwertung, nicht in Jagdpachten.
Die Folgen sind bemerkenswert:
- Feldhasen, Rebhühner und Wildkaninchen haben dort im schweizweiten Vergleich besonders starke Vorkommen.
- Die Biodiversität hat von der Hobby-Jagdfreiheit profitiert. Dies ist wissenschaftlich erwiesen.
- Die Kosten für professionellen Wildschutz sind moderat und liegen im Bereich von symbolischen Beträgen pro Steuerzahler und Jahr.
Genf zeigt: Eine moderne Wildtierpolitik ohne Hobby-Jagd ist möglich, rechtskonform und praktikabel.
Damit entfällt zugleich der menschenrechtliche Konflikt um Zwangsmitgliedschaften und Jagdzwang auf Privatgrund.
Hobby-Jagd im Siedlungsraum: Sicherheit und Würde
Wenn die Hobby-Jagd bis an Siedlungsgebiete heranreicht, entstehen neben juristischen vor allem menschliche und ethische Probleme:
- Kinder werden mit verstümmelten oder sterbenden Tieren konfrontiert.
- Spaziergänger erleben Hetzjagden, Schüsse, Angstschreie von Tieren.
- Viele Menschen meiden den Wald, wenn Jagd ist, und fühlen sich aus «ihrer» Natur verdrängt.
Das berührt nicht nur die Frage der Sicherheit, sondern auch die Menschenwürde. Wer in seinem Wohnumfeld regelmässig Zeuge von Gewalt gegen Tiere wird, empfindet dies als schwer erträgliche Zumutung.
Dabei wäre eine Lösung relativ einfach: Sollte ausnahmsweise in Siedlungsnähe ein Abschuss notwendig sein, könnten dies Wildhüter oder Polizei übernehmen. Es braucht dafür keine Jagdgesellschaften, die nach eigenen Interessen handeln.
Hobby-Jagd als Freizeit – kein gesellschaftlicher Auftrag
Die moderne Hobby-Jagd wird heute überwiegend als Freizeitbeschäftigung von einer kleinen Minderheit ausgeübt. Sie ist weder zur Ernährungssicherung nötig noch alternativlos für den Naturschutz.
Gleichzeitig verursacht sie:
- erhebliches Tierleid durch Hetze, Beschuss, Fehl- und Nachschüsse
- Störung von Wildtieren in Ruhe- und Wintereinständen
- Konflikte mit Grundeigentümern, Erholungssuchenden und Tierfreunden
- Belastungen durch Munition und Lärm in sensiblen Lebensräumen
Wenn eine Freizeitaktivität regelmässig die Grundrechte und das ethische Empfinden anderer Menschen verletzt, ist sie keine harmlose Privatsache mehr. Sie wird zu einem gesellschaftlichen Konfliktthema.
Jagdleidenschaft ist kein Grundrecht. Eigentumsgarantie, Gewissensfreiheit und Schutz der Privatsphäre sind es.
Was sich ändern muss
Aus menschenrechtlicher Sicht drängen sich in der Schweiz folgende Schritte auf:
- Recht auf jagdfreien Privatgrund
Grundeigentümer sollen ihre Grundstücke aus ethischen Gründen von der Freizeitjagd befreien können. - Schutz der Gewissensfreiheit
Menschen, die Jagd aus moralischen Gründen ablehnen, dürfen nicht gezwungen werden, Jagd strukturell zu unterstützen oder auf ihrem Land zu dulden. - Klare Regeln im Siedlungsraum
Jagd in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten, Kinderspielplätzen und stark genutzten Erholungsräumen ist zu untersagen. Notfälle können durch Wildhüter oder Polizei abgedeckt werden. - Ausrichtung auf professionelle Wildtieraufsicht
Statt Hobby-Jagd braucht es fachlich fundierte, staatlich verantwortete Wildtierpolitik nach dem Vorbild Genf.
Jagd ist nicht nur eine Frage von Tradition und Tierethik. Sie ist längst auch eine Frage der Menschenrechte. Die europäische Rechtsprechung hat klargemacht, dass Jagdzwang und Zwangsmitgliedschaften in Jagdsystemen mit den Grundrechten unvereinbar sein können.
Die Schweiz wird sich der Frage stellen müssen, warum Grundeigentümer und Bürgerinnen hierzulande weniger Rechte haben sollen als in Ländern, die denselben Menschenrechtskonventionen unterstehen. Wer die Jagd als Hobby betreibt, darf nicht länger über die Köpfe derjenigen hinweg entscheiden, die mit diesem blutigen Zeitvertreib nichts zu tun haben wollen.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →