Indemini – Einem Hobby-Jäger ist in einem Waldstück zwischen Affeltrangen und Thundorf im Kanton Thurgau ein ungewöhnlicher Fehler unterlaufen: Statt wie beabsichtigt Wildschweine zu erlegen, hat er aus Versehen, mit einem Nachtsichtgerät ausgerüstet, vier Schafe getötet. Anschliessend zeigte er sich selbst an.
Der folgenschwere Jagdfehler ereignete sich im Raum Affeltrangen-Thundorf in der Nacht des 29. Dezembers. “Man fragt sich, auf was Jäger eigentlich zielen, wenn sie ganz andere Tiere oder sogar Menschen erschiessen, die sie mit Wild verwechseln”, schreibt Erwin Kessler vom Verein gegen Tierfabriken in einer Mitteilung, in welcher er auf den fehlbaren Jäger aufmerksam machte.
Gegenüber FM1 Today bestätigte Daniel Meili, Mediensprecher der Kantonspolizei Thurgau, den Vorfall: “Ich kann die Geschehnisse so bestätigen”. Der 61-jährige Problemjäger aus Weingarten-Kalthäusern habe noch in derselben Nacht die Polizei informiert. Noch keine Angaben konnte die Polizei darüber machen, ob der Jagdfehler aus strafrechtlicher Sicht Folgen haben wird.
Der Hirte, der an jenem Abend die Herde beaufsichtigte, geht schon viele Jahre mit den Schafen in das Waldstück bei Affeltrangen, um jeweils dort zu übernachten. So wollte er es auch am vergangenen Freitagabend tun, schreibt die Zeitung Tagblatt.
Als er sich gerade sein Abendessen gekocht hat, hörte er die ersten Schüsse. Er nahm an, der Jäger habe Wildtiere getroffen, und habe sich deshalb nicht um seine Herde gesorgt. Vor den letzten beiden Schüssen gab es eine längere Pause. Dass der Jäger seine Schafe erschossen hat, merkte der Hirte erst, als es bereits zu spät war. «Besonders schmerzt den Hirten, dass sein Leittier unter den erschossenen Schafen war», sagt Barandun. Die Tiere seien an dem Abend nicht ausgebüxt, sondern stets in der Herde geblieben.
Neben den vier Schafen, die sofort getötet wurden, sind drei weitere von den Schüssen – wahrscheinlich durch Querschläger – so schwer verletzt worden, dass sie notgeschlachtet werden mussten. Dies bestätigt Metzger Erwin Schenk aus Bänikon, der die Notschlachtung vorgenommen hat.

Laut Bruno Ackermann, Präsident der Thurgauer Jagdgesellschaft, handelt es sich um einen schweren Jagdfehler. «Man schiesst nur auf etwas, das man erkennt.» Ackermann ist kein ähnlicher Fall aus der Vergangenheit bekannt. «Sowas hat es im Thurgau noch nie gegeben.» Er glaubt, dass auf die Jäger harte Konsequenzen zukommen. «Es ist verboten, auf Nutztiere zu schiessen. Im Extremfall verlieren sie die Bewilligung.»
Noch vor Ort sei ein Atemlufttest durchgeführt worden, erklärt Daniel Meili, Mediensprecher der Kantonspolizei Thurgau. Das Ergebnis: 0,00 Promille. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten liege in diesem Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor, teilt deren Mediensprecher Stefan Haffter auf Anfrage mit. «Die Polizei erstellt jedoch einen Bericht zu Handen der kantonalen Jagd- und Fischereiverwaltung.» Dieser wird auf dem Tisch von Amtschef Roman Kistler landen. «Ein solcher Fall ist mir aus den vergangenen 15 Jahren nicht bekannt», sagt Kistler. Der fehlbare Jäger müsse kaum mit dem Entzug seiner Jagdbewilligung rechnen. «Das macht eigentlich nur der Richter.»
Erst im September erschoss ein Schweizer Hobby-Jäger vier Esel in Frankreich. Der 38-jährige Hobby-Jäger aus der Romandie hatte die Esel kaltblütig in der Nähe eines Waldes erschossen. Der Jagdverband von Savoyen verurteilt die Tat und weigert sich, von einem „Jagd-Unfall“ zu sprechen.
