Bildung

Schwyz: Teilrevision des Jagd- und Wildschutzgesetzes

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Mit einer Teilrevision des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes soll der Einsatz von Hunden auf der Hochwildjagd neu geregelt werden.

Ausgelöst wurde diese Neuregelung durch eine vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion. Im Zuge dieser Teilrevision wurde in weiteren Bereichen der Jagdgesetzgebung Anpassungsbedarf geortet.

Änderungen beim Jagdhundeeinsatz
Gemäss dem geltenden Jagd- und Wildschutzgesetz dürfen auf der Hochwildjagd sämtliche Jagdhunde eingesetzt werden, die über eine Schweiss- oder Ablege- und Gehorsamsprüfung verfügen. Mit einer erheblich erklärten Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat Bericht und Vorlage zu unterbreiten, mit welcher das kantonale Jagd- und Wildschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass auf der Hochwildjagd nur noch Hunde des Schweisshundepiketts und Hunde, die vom zuständigen Wildhüter als geeignet befunden wurden, eingesetzt werden dürfen.

Schliessung von Gesetzeslücken und Stärkung des Vollzugs
Seit Inkrafttreten des revidierten Jagd- und Wildschutzgesetzes im Jahr 2016 wurden diverse Schwierigkeiten beim Vollzug festgestellt. Diese Gesetzeslücken sollen geschlossen werden. Neu soll unter anderem auch die Möglichkeit der Ausfällung administrativer Massnahmen geschaffen werden.

Wildruhezonen
Konflikte zwischen den Bedürfnissen von Erholungssuchenden und dem Bedürfnis der Wildtiere nach Rückzug und Schutz vor Störung haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die aktuelle Gesetzgebung bietet jedoch keine Grundlage für die Ausscheidung von rechtlich verbindlichen Wild­ruhezonen. Neu soll daher das Umweltdepartement die Möglichkeit erhalten, diese wo nötig auszuscheiden.

Das Umweltdepartement eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, welches bis zum 27. Juli 2022 dauert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.sz.ch/vernehmlassung verfügbar.

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