Bildung

Der Bundesrat ist wieder auf Anti-Demokratie Kurs

Das Stromgesetz möchte den Bundesrat bevollmächtigen, Volksabstimmungen in den Gemeinden abzuschaffen. Damit könnten künftig Wind- und Solarparks gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung realisiert werden. Wie das geht, zeigt nun das aktuelle Beispiel des Windparks Stierenberg im Kanton Luzern, der von der lokalen Bevölkerung in Abstimmungen abgelehnt wurde.
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Nach Corona und Wolf jetzt auch beim Stromgesetz.

Der Bundesrat soll Bewilligungsverfahren beschleunigen und abkürzen dürfen.

So will es das neue Stromgesetz, auch „Mantelerlass“ genannt. Das kann er beispielsweise machen, indem er gestützt auf den neuen Art. 13 Abs. 3 im Energiegesetz die Nutzungsplanungen für Solar- und Windparks zur kantonalen Angelegenheit erklärt. Damit hätten die betroffenen Gemeinden plötzlich nichts mehr zu sagen. Der Bundesrat muss diese Massnahme nicht ergreifen, aber er kann es neu auf dem Verordnungsweg. Gegen Verordnungen gibt es bekanntlich keine Möglichkeit, das Referendum zu erheben.

Der Bundesrat ist wieder auf Anti-Demokratie Kurs

Ein Beispiel aus dem Kanton Luzern zeigt, was das für unser Land bedeuten könnte. In der Luzernischen Gemeinde Rickenbach plant die Nationalrätin Priska Wismer-Felder (Mitte), ihrerseits Präsidentin der Windlobby Suisse Eole, einen Windpark mit drei Windturbinen. Der geplante Standort befindet sich auf dem Stierenberg.

Der dortige Windpark ist der lokalen Bevölkerung ein Dorn im Auge. Zum ersten Mal hat im Jahr 2021 die Stimmbevölkerung eine Schutzzone beschlossen, die Windkraftanlagen auf dem Stierenberg untersagt.

Dagegen ging Priska Wismer-Felder vor. In der ARENA des SRF vom 2. Februar 2024 bekräftigte sie, dass eine solche Schutzzone nicht vereinbar sei mit kantonalem Recht.

Die Stimmbevölkerung von Rickenbach beschloss am 3. März 2024 mit 60 % Zustimmung die Einrichtung einer Schutzzone Stierenberg. Sie hat sich klar geäussert, dass sie keine Windturbinen auf dem Gemeindegebiet will. Nun hat aber das Parlament des Kantons Luzern am 18. März 2024 den Anpassungen des Bau- und Planungsgesetzes in erster Lesung zugestimmt. Diese sehen unter anderem vor, dass die Planung und Bewilligung von Windparks künftig nicht mehr Sache der Gemeinden sei, sondern des Kantons. Die Gemeinden sollen dabei nicht mehr abstimmen dürfen.

Damit wird klar: Die Stimmbevölkerung der Gemeinden soll übergangen werden. Ein Windpark dürfte auch gegen den Willen der lokalen Bevölkerung bewilligt werden. Das würde auch in Rickenbach gelten, trotz zwei Abstimmungen mit klaren Resultaten.

Sofern ein Windpark als im nationalen Interesse anerkannt wird, wie das im neuen Stromgesetz vorgesehen ist, wären Einsprachen aussichtslos. Damit wären Tür und Tor geöffnet für den anti-demokratischen Zubau von Wind- und Solarparks in der Schweiz. Dies obwohl die Notwendigkeit von Windkraftanlagen zur Sicherstellung der Stromversorgung nicht nachgewiesen wird. Es gibt selbst im Winter geeignetere Alternativen.

Das Naturkomitee lehnt das Stromgesetz deshalb ab und wird im April 2024 seine Kampagne lancieren, um der Bevölkerung die Folgen des Gesetzes aufzuzeigen.

Die SVP Schweiz hat nach einer intensiven Diskussion die Nein-Parole beschlossen. In der SRF Tagesschau hiess es daraufhin: «Der Ausgang am 9. Juni ist völlig offen».

Noch deutlicher hat jetzt die FDP Aargau die Nein-Parole gefasst, mit 40 Nein zu 17 Ja, so dass die NZZ schon titelt: «Bröckelt die Allianz für den Mantelerlass?»

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