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Jagd

Hobby-Jäger jagt während Schonzeit

Ein Hobby-Jäger aus der Region St. Gallen erlegte während der Schonzeit einen Hirsch. Er verliert sein Jagdpatent und muss 8'000 Franken zahlen.

Redaktion Wild beim Wild — 25. Oktober 2021

Ein Wildtierkiller aus der Region St. Gallen erlegte während der Schonzeit einen Hirsch.

Jetzt ist er für mindestens ein Jahr sein Jagdpatent los – und viel Geld.

Vorsätzlicher Abschuss während Schonzeit

Rothirsche haben in St. Gallen eine Schonzeit vom 16.12. bis 14.8. Der 61-jährige Amateur-Hobby-Jäger aus dem Linthgebiet ging jedoch am 14.8.2020 auf die Hobby-Jagd und erlegte gegen 21 Uhr einen Rothirsch, wie im Strafbefehl des Untersuchungsamtes Uznach geschrieben steht. Der Hobby-Jäger handelte wissentlich und willentlich – also mit Vorsatz.

«Mit Rehbock verwechselt»

Gemäss Strafbefehl ging der Mann gezielt vor. Er pirschte sich an das Wildtier an, gab einen gezielten Schuss ab und suchte die Beute auf. Im Verhör gab er später an, er habe die Absicht gehabt, den erlegten Hirsch anschliessend mit gleichgesinnten Helfern zu bergen. Dieses Vorgehen, verbunden mit den Kenntnissen über die Jagd- und Schonzeit, beweise die vorsätzliche Tatbegehung. Allerdings versuchte der Hobby-Jäger, gemäss dem Naturell derjenigen, sein Vergehen mit einer Lüge zu entschuldigen. Er habe den Rothirsch «unsorgfältig angesprochen und ihn irrtümlich für einen Rehbock» gehalten. Der Staatsanwalt sieht dies jedoch als Schutzbehauptung, die zudem nichts am vorsätzlichen Abschuss ändere.

Insbesondere bei den Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern ist es überaus elementar, dass man ganz genau hinschaut. Nirgendwo wird so viel mit Unwahrheiten, Jägerlatein und Fake-News manipuliert. Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze!

Patentjagd Schweiz

Die Tatschwere des Wildtierkillers wiege objektiv «nicht sehr gross». Denn der Rothirsch sei zwar ohne Berechtigung, aber nach allen Regeln der Hobby-Jagd erlegt worden. «Aber», so heisst es im Strafbefehl weiter, «die subjektive Tatschwere ist beachtlich höher.» Denn der Beschuldigte hätte zur Tatzeit ausreichend Jagdmöglichkeiten gehabt. «Er hätte es in keiner Weise nötig gehabt, während der Schonzeit zu jagen.» Zu seinen Gunsten spreche, dass er nicht vorbestraft sei, schreibt die Zürichsee-Zeitung.

Hirsch besser gekauft

Ihm wird für ein Jahr lang die Jagdberechtigung entzogen. Zudem wird ihm eine Geldstrafe in der Höhe von 6’600 Franken auferlegt, bedingt auf drei Jahre Bewährung.

Bezahlen muss der Amateur-Hobby-Jäger aber trotzdem, und das nicht zu knapp. Für Busse, Gebühren und besondere Auslagen werden dem Mann knapp 5’600 Franken in Rechnung gestellt. Hätte er sich einen Hirsch gekauft, wäre er einiges günstiger gekommen. Ein männlicher Rothirsch kostet zwischen acht und zehn Franken pro Kilo. Diese wiegen in etwa zwischen 80 und 130 Kilogramm. Je nach Gewicht hätte der Hirsch also rund 1’000 Franken gekostet.

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