Jagd

Schiesswütiger Kanton Graubünden hat sich wieder geirrt

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Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat das Gesuch des Kantons Graubünden um eine Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen aus dem Stagias-Rudel abgelehnt.

Immer wieder kommen aus dem Amt für Jagd und Fischerei von Adrian Arquint und Medien in Graubünden abstruse Behauptungen, Lügen und mangelnde Fachkenntnisse zu Tage. Offensichtlich hat das System und gehört zum Geschäftsmodell in dem Kanton.

Seit vielen Jahren sieht die ganze Schweiz, dass Bündner Politiker und Hobby-Jäger im Jagdunwesen irren. Der schräge Blickwinkel wird regelmässig vom Gesetzgeber bzw. Bundesgericht, BAFU, Experten, usw. korrigiert. Die Falschheit, die abscheuliche Gewalt und die Unkultur ist fest verankert in der bündner DNA.

Die Bündner Hobby-Jäger verursachen nicht nur mit der Niederwildjagd absichtlich schwerwiegende Störungen im natürlichen Artengleichgewicht. Sowohl die Treffsicherheit der bündner Wildtierkiller, der Alkoholkonsum, die vielen Straftaten, wie auch die vielen Jagdunfälle an sich geben Anlass zur grossen Sorge.

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Die Bündner Flintenfuchtler sind weder gut ausgebildet, noch haben sie eine gesunde moralische Hygiene. 

Am 3. September 2021 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Stagias-Rudels. Die Prüfung der eingereichten Dokumente durch das BAFU hat ergeben, dass die Kriterien für einen Eingriff in das Rudel nicht erfüllt sind: Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren, die für einen Eingriff nötig sind. Grund dafür ist, dass nicht alle der vom Kanton angegebenen gerissenen Nutztiere geschützt waren. Das BAFU hat deshalb das Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung abgelehnt.

Am 6. September 2021 hatte das BAFU dem Abschussgesuch des Kantons Graubünden für drei Jungwölfe aus dem Beverin-Rudel zugestimmt.

Wie die Stimmung gegen den Wolf geschürt und das Recht zurecht gebogen werden:

  • Der Kanton Graubünden führt in seiner Verfügung zur Regulierung des Beverin-Rudels unprovoziert aggressives Verhalten von Wölfen gegenüber Menschen an, und zwar weil ein Wolf eine Hirtin angeknurrt habe. Das Bundesamt für Umwelt weist diese Darstellung in seiner Antwort an den Kanton Graubünden klar zurück und weist darauf hin, dass lediglich der Hütehund  der Hirtin angeknurrt wurde. Es handelt sich somit explizit nicht um aggressives Verhalten gegenüber Menschen und erst recht nicht um einen Angriff, zumal sich der Wolf von Hirtin mit Rufen vertreiben liess. 
  • Eine Woche nach obigem Vorfall begegnete die selbe Hirtin mit ihrem Hütehund im selben Gebiet wieder Wölfen. Dabei haben gemäss medialer Kommunikation drei Wölfe den Hütehund angegriffen. Bereits das Studium der kantonalen Unterlagen weckt Zweifel an dieser Darstellung, da es sich demnach lediglich um einen Angriffsversuch handelte. Deutlicher wurde das Bundesamt für Umwelt, welches in seinem Schreiben festhält, dass lediglich einer der drei Wölfe versucht habe, den Hund zu beschnuppern. Zwischen dem, was medial kommuniziert wurde, und dem, was in den behördlichen Unterlagen festgehalten wird, bestehen somit grosse Unterschiede
  • Zusätzlich zu dieser tendenziösen Kommunikation, wird zudem versucht, Wolfsabschüsse in bundesrechtswidriger Art und Weise umzusetzen. Der Kanton hat den Abschuss von Leitwolf M92 zusätzlich zum Abschusskontingent der Jungwölfe beantragt (drei von sieben Jungwölfen plus das Elterntier M92). Dabei ergibt sich aus den Erläuterungen zu Art. 4 Abs. 1 der Jagdverordnung, dass Elterntiere der Abschussquote zwingend anzurechnen sind (“Der Abschuss eines Elterntiers wird der Abschussquote angerechnet.”). Da sieben Welpen nachgewiesen sind, beträgt die maximale Abschussquote, die 50 % der Anzahl der im laufenden Jahr geborenen Jungtiere nicht überschreiten darf, somit lediglich drei Wölfe inkl. allfälligem Elterntierabschuss. Allerdings wurde der Abschuss des Leitwolfes M92 vom Bundesamt für Umwelt ohnehin zurückgewiesen, weil die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind. 
  • Dazu ersuchte der Kanton, die Abschüsse auch innerhalb des eidgenössischen Jagdbanngebietes vorzunehmen. Dies obwohl das nicht nur gemäss “Konzept Wolf Schweiz” klar unzulässig ist. Entsprechend wurde auch das vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) abgelehnt, schreibt die Gruppe Wolf Schweiz.

Das BAFU hat eine Verfügung erlassen. Der Kanton kann gegen den Entscheid des BAFU Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Insbesondere bei der Jagd, den Jagdverwaltungen und den Hobby-JägerInnen ist es überaus elementar, dass man ganz genau hinschaut. Nirgendwo wird so viel mit Unwahrheiten und Fake-News manipuliert. Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze. Die Hobby-Jägerei ist seit Jahrzehnten nichts anderes als eine permanent kostenintensive Baustelle, Flickenteppich und Streitpunkt für die Politik, Forst, Landwirtschaft, Verwaltungen, Justiz, Krankenkassen, Versicherungen, Tierschutzorganisationen, Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Polizei, Bund, Medien, usw. 

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1 Kommentar

  1. Battesta Albin

    Da muss man intervenieren , was sind das für Jäger die Pferde und Rehböcke nicht unterscheiden können! und die dürfen eine Waffe tragen usw jagt System Graubünden!