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Zoo

Zoo Zürich tötet zehn Dscheladas

Der Zoo Zürich hat vergangene Woche zehn gesunde Dscheladas (Blutbrustpaviane) getötet. Die offizielle Begründung: Die Population war auf 48 Tiere angewachsen, europaweit fanden sich keine freien Plätze in anderen Zoos. Die internationale Artenschutzorganisation Pro Wildlife übt scharfe Kritik und der Fall wirft grundlegende Fragen über den Umgang mit Wildtieren in Menschenhand auf.

Redaktion Wild beim Wild — 10. März 2026

Der Zoo Zürich hat vergangene Woche zehn gesunde Dscheladas (Blutbrustpaviane) getötet. Die offizielle Begründung: Die Population war auf 48 Tiere angewachsen, europaweit fanden sich keine freien Plätze in anderen Zoos. Die internationale Artenschutzorganisation Pro Wildlife übt scharfe Kritik, und der Fall wirft grundlegende Fragen über den Umgang mit Wildtieren in Menschenhand auf.

«Was wir in Nürnberg erlebt haben, wiederholt sich nun in Zürich», sagt Laura Zodrow von Pro Wildlife. «Gesunde Tiere müssen sterben, weil Zoos weiter züchten, ohne Konzept, wohin mit den Tieren. Das hat nichts mit Artenschutz zu tun.»

Was das Schweizer Recht sagt

Anders als in Deutschland, Österreich oder Luxemburg kennt das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) kein ausdrückliches Verbot der Tötung gesunder Tiere ohne vernünftigen Grund. Strafbar sind lediglich die qualvolle und mutwillige Tötung, nicht aber die fachgerechte Tötung gesunder Tiere, solange sie schmerzlos erfolgt. Der Zoo Zürich handelt damit formal legal, doch das Schweizer Recht lässt eine klaffende Schutzlücke offen.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert genau diese Lücke: Eine Tötung ohne sachlich begründeten Anlass widerspreche dem Schutz der Tierwürde, der im TSchG ausdrücklich verankert ist, denn das Leben sei die Grundlage jeder Würde. Das TSchG schützt Würde und Wohlergehen von Tieren, nennt aber das Leben selbst nicht explizit als Schutzzweck, eine Lücke, die dringend geschlossen werden müsste.

Kein Einzelfall, sondern Systemproblem

Pro Wildlife hatte bereits die Erschiessung von Guinea-Pavianen im Tiergarten Nürnberg kritisiert und Strafanzeige erstattet. Die Parallelen sind auffällig: soziale Primaten mit komplexen Bedürfnissen, überfüllte Anlagen ohne Ausweichmöglichkeiten, kein nachhaltiges Zuchtkonzept und keine realistischen Wiederauswilderungsprogramme.

«Das ist kein Einzelversagen, sondern ein systematisches Problem in der Zoobranche», erklärt Zodrow. Das Argument des Artenschutzes greife nur, wenn konkrete Wiederauswilderungsprogramme existieren, was bei Dscheladas nicht der Fall sei.

Die Parallele zur Hobby-Jagd

Der Fall Zürich offenbart eine Logik, die wildbeimwild.com aus der Jagddebatte bestens kennt: Tiere werden gezielt vermehrt und anschliessend ebenso gezielt getötet, wenn sie «überzählig» werden. Sowohl die Hobby-Jagd als auch das Zoo-«Populationsmanagement» rechtfertigen die Tötung gesunder Tiere mit vermeintlich sachlichen Notwendigkeiten: «Hege», «Bestandsregulierung», «Artenmanagement». Dahinter steckt dasselbe Grundproblem: Der Mensch instrumentalisiert Wildtiere und beansprucht das Recht, über ihr Leben zu entscheiden.

Während die Hobby-Jägerschaft behauptet, ohne sie würden Wildbestände «explodieren», behaupten Zoos, ohne Tötung würde die Gehege-Population «destabilisiert». In beiden Fällen wurde das Problem erst durch menschliche Eingriffe geschaffen, durch übermässige Hege oder unkontrollierte Zucht. Echter Schutz sieht anders aus: Er beginnt damit, Wildtieren ihren Platz in der Natur zu lassen, statt sie in Gefangenschaft zu «managen».

Was jetzt gefordert wird

Die Forderungen lauten: Das TSchG muss das Leben als expliziten Schutzzweck verankern, analog zur deutschen Regelung. Zoos dürfen erst dann weiter züchten, wenn die Unterbringung aller Nachkommen gesichert ist. Und es braucht öffentliche Rechenschaft über «Populationsmanagement»-Entscheide in Schweizer Zoos.

Quellen: Pro Wildlife (Pressemitteilung, 10. März 2026), Tier im Recht, tierwelt.ch

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