Die Welt befindet sich in einer schweren Biodiversitätskrise.
Darauf macht der Internationale Tag der Biodiversität der UNESCO am 22. Mai aufmerksam. In dieser Krise müssen alle verfügbaren Mittel ergriffen werden, um das Artensterben zu stoppen. So wird auch im Rahmen eines Volksbegehrens gefordert, die Jagdgesetze in Österreich bundeseinheitlich zu gestalten.
Manche Landes-Jagdgesetze erlauben es tatsächlich immer noch, gefährdete Arten zu schiessen. So kann etwa die global gefährdete Turteltaube in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland legal getötet werden. „Die Turteltaube hat in Österreich in den letzten 20 Jahren mehr als zwei Drittel ihres Bestands verloren! Sie „nur zum Spass“ abzuschiessen, ist völlig inakzeptabel und muss bundesweit untersagt werden“, betont DDr. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch
Es gibt derart viele Missstände bei der Jagd, dass eine bundesweite Reform des Jagdgesetzes unbedingt notwendig ist. Ein Beispiel von vielen ist die Niederwildjagd auf Feldhasen. Diese eigentlich bedrohte Tierart wird im Herbst bei großangelegten Treibjagden zu Hunderten massakriert. Dazu tötet man zuerst systematisch alle kleinen Beutegreifer in der Region und füttert die Hasen bis zum Abwinken. Der Abschuss erfolgt auf flüchtende Tiere mit Bleischrot. Ein Schrotschuss tötet aber nur auf eine Distanz unter 35 m, die praktisch nie erreicht wird. Die Folge sind hunderte angeschossene Hasen, die sich schreiend am Boden winden, die verzweifelt unter größten Schmerzen den Jagdhunden zu entkommen versuchen oder, noch schlimmer, schwer geschädigt ins Unterholz flüchten, um dort langsam zu sterben. Und nicht zuletzt wird dadurch das hochgiftige Blei in der Landschaft verteilt. Derartige Jagden sind neben der Tierquälerei auch ein sehr großer Schaden für die Umwelt. Das muss ein Ende haben. Ein Bundesjagdgesetz würde da Abhilfe schaffen. Deshalb unterstützt der VGT dieses Volksbegehren und ruft alle Tierschützer:innen dazu auf, es ab sofort zu unterschreiben.
Weitere Beispiele sind die Tafelente (nur in zwei Bundesländern vor der Jagd geschützt) und die Krickente, von der es in Österreich nicht einmal mehr 100 Brutpaare gibt. „Wie viele Turteltauben, Tafel- und Krickenten in Österreich pro Jahr geschossen werden, weiss leider niemand, denn mehrere Bundesländer erfassen nur einen Gesamtwert für Tauben und Enten, in dem häufige und gefährdete Arten zusammengeworfen werden“, sagt Dr. Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.
„Das Beispiel der Turteltaube zeigt die ganze Absurdität der Zersplitterung des Jagdrechts in Österreich und die grossen Mängel in verschiedenen Landesgesetzen. Wir brauchen endlich ein Bundesjagdgesetz, das für ganz Österreich die Jagd auf gefährdete Arten untersagt“, so Prof. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens Für ein Bundesjagdgesetz.
Bleischrot als Artenkiller
Jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition vergiftet. „Blei ist ein starkes Gift, und Vögel sind besonders betroffen. Bei allen drei grossen Adlerarten in Österreich zählt Bleivergiftung zu den wichtigsten Verlustursachen. Wenn sie über angeschossene Tiere oder Aas Blei aufnehmen, verursacht schon die Auflösung weniger Milligramm dieses Schwermetalls im Magen eine Bleivergiftung. Die Vögel sterben elend binnen einiger Tage“, erklärt DI Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbands Österreichs, die Forderung nach einem Verbot von Bleischrot.
Seit 1986 wird versucht, den Bartgeier in einer Kooperation aller Alpenländer in seinen angestammten Lebensraum zurückzubringen. Das Bartgeierprojekt zählt weltweit zu den erfolgreichsten Versuchen der Rückführung einer in der Natur ausgestorbenen Art. „Nur in Österreich verlief die Entwicklung über fast 25 Jahre sehr zögerlich. Bleihaltige Munition erwies sich als einer der Hauptgründe und führte immer wieder zu Verlusten an Brutvögeln. Gute Kontakte zu Jägern in von Bartgeiern frequentierten Revieren führten dort letztlich zu einem freiwilligen Verzicht auf die gefährliche Munition. Auch die Jäger der Bundesforste schießen nur noch bleifrei. Das Ende bleihaltiger Jagdmunition ist unausweichlich und überfällig“, betont Hans Frey, Greifvogelexperte in der AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt.
Nach einer Richtlinie der Bonner Konvention sollte die Bleimunition bis 2017 in allen Lebensräumen durch nicht-toxische Alternativen ersetzt sein. In Österreich bekannten sich Umweltminister und -landesräte 2014 zum Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition. Dem sind aber keine Schritte gefolgt. Durch die EU ist seit kurzem die Verwendung von Bleimunition nur in Feuchtgebieten verboten.
Landingpage mit dem Volltext des Volksbegehrens: