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Jagd

Jagd und Alkohol in der Schweiz

In Frankreich sorgt derzeit ein Gesetzesloch für Diskussionen: Hobby-Jäger dürfen theoretisch unter Alkoholeinfluss auf die Pirsch gehen, solange sie nicht „offenkundig betrunken“ wirken.

Redaktion Wild beim Wild — 23. Oktober 2025

Ein fester Promillegrenzwert – wie im Strassenverkehr – fehlt.

Das bedeutet: Wer mit der Flinte durch Wald und Flur zieht, darf offiziell ein Glas (oder auch mehrere) trinken, ohne dass eine klare Grenze überschritten wird.

Für viele Naturbesucher, Sportler und Tierschützer ist das ein Skandal. Doch wie steht es eigentlich in der Schweiz?

In der Schweiz existiert ebenfalls kein expliziter Promillegrenzwert für Hobby-Jäger. Während im Strassenverkehr klare Werte gelten, ist die Hobby-Jagd rechtlich weniger präzise geregelt. Zwar verbieten diverse kantonale Jagdgesetze den Waffenmissbrauch oder das Schiessen in „nicht verkehrsfähigem Zustand“, doch eine Blutalkoholgrenze fehlt fast überall. Damit bleibt viel im Ermessen der Kontrollorgane, wenn überhaupt kontrolliert wird.

In der Praxis bedeutet das: Ein Hobby-Jäger, der nach dem Frühschoppen mit geladenem Gewehr durchs Revier zieht, verstösst oft nicht gegen ein konkretes Gesetz, solange er sich „beherrscht“. Die Sicherheit anderer Waldbesucherinnen und Waldbesucher hängt also vom subjektiven Eindruck der Behörden ab.

Risiko für Mensch und Tier

Die Hobby-Jagd ist keine Freizeitbeschäftigung wie Schach oder Jassen. Es geht um den Umgang mit tödlichen Waffen in unübersichtlichem Gelände. Schon nüchtern passieren jedes Jahr Hunderte Unfälle, teils mit schwer verletzten oder getöteten Menschen, Hunden und geschützten Tieren. Unter Alkoholeinfluss steigen die Risiken:

  • eingeschränktes Reaktionsvermögen,
  • Fehleinschätzungen von Distanzen und Zielen,
  • erhöhte Aggressivität und Risikobereitschaft.

Während Spaziergänger, Reiter, Jogger oder Mountainbiker den Wald als Erholungsraum nutzen, müssen sie faktisch darauf vertrauen, dass Hobby-Jäger nüchtern sind. Eine Garantie gibt es nicht.

Jagd unter Alkoholeinfluss – eine Tabuzone?

Dass die Problematik kaum öffentlich thematisiert wird, liegt auch an der engen Verflechtung von Jägerlobby und Politik. Statt klare Regeln einzuführen, setzt man vielerorts auf Eigenverantwortung – eine Illusion, wenn es um Waffenbesitz geht.

Die Diskussion müsste längst geführt werden: Warum gelten für Autofahrer strenge Promillegrenzen, während bewaffnete Hobby-Jäger weitgehend unkontrolliert bleiben?

Forderungen für mehr Sicherheit

  • Einheitlicher Promillegrenzwert für alle Jagdausübenden in der Schweiz – mindestens analog zum Strassenverkehr.
  • Regelmässige, unangekündigte Kontrollen während Jagdzeiten durch Polizei oder Wildhüter.
  • Transparente Unfallstatistik, die auch Alkoholeinfluss ausweist.
  • Information der Bevölkerung über Jagdzeiten und Risiken, damit Waldbesucher sich schützen können.

Die Hobby-Jagd ist in der Schweiz ein anachronistisches Hobby und sie bringt Verantwortung mit sich. Solange keine klaren Promillegrenzen bestehen, bleibt ein gefährliches Schlupfloch offen. Dass Hobby-Jäger mit geladenem Gewehr nach ein paar Gläsern Wein durchs Revier ziehen dürfen, ist ein Risiko für Menschen, Haustiere und Wildtiere.

Die Frage ist nicht, ob es zu Unfällen kommt, sondern wie viele. Wer die Natur liebt, muss deshalb fordern: Klare Gesetze statt gefährlicher Grauzonen. Alle 29 Stunden passiert ein Jagdunfall und praktisch alle 3 1/2 Monaten ist ein Toter zu beklagen.

Aus Sicht der IG Wild beim Wild muss die Grenze für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss bei Hobby-Jägern konsequent bei 0,0 Promille Blutalkohol liegen. Dasselbe gilt bei der Wildhut sowie im Militär- und Polizeidienst und dies aus gutem Grund. Niemand darf im alkoholisierten Zustand mit einer Schusswaffe hantieren oder schiessen.

Die Hobby-Jagd dient dem Töten von Tieren. Wer dabei eine Waffe führt, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber Mensch und Tier. Alkohol oder Drogen sind damit unvereinbar. Personen mit Alkohol- oder Drogenabhängigkeit müssen ihren Jagd– und Waffenschein umgehend verlieren.

Nach Jagdunfällen sind obligatorische Alkoholtests zwingend einzuführen. Zusätzlich braucht es nach dem Vorbild der Niederlande regelmässige medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger sowie eine verbindliche Altersobergrenze.

Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern ist 65+. Genau in dieser Gruppe treten vermehrt altersbedingte Einschränkungen bei Sehvermögen, Konzentration, Reaktionsfähigkeit sowie Defizite in Ausbildung und Training auf. Gleichzeitig ist bekannt, dass Alkohol konsumiert wird, um einen vermeintlich ruhigen Finger zu haben. Andere verzichten auf Alkohol, sind den körperlichen Anforderungen jedoch dennoch nicht mehr gewachsen.

Die zahlreichen Fehlschüsse, Nachsuchen und das damit verbundene massive Tierleid lassen sich anders kaum erklären.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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