Kriminalität

Niedersachsen: Landwirt häckselt Wildschweine

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Im Januar soll ein Landwirt mit einem Traktor die Senfsaat auf einem Feld im Flecken Bovenden gehäckselt und dabei neun Wildschweinjunge getötet haben.

Zeugenaussagen zufolge war dem Beschuldigten bewusst, dass sich die Frischlinge im Feld befinden könnten. Der zuständige Jagdpächter hat den Mann daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Göttingen angezeigt. Die Tierrechtsorganisation PETA schliesst sich nun mit einer Anzeige dem bereits laufenden Strafermittlungsverfahren an, da der Landwirt den Tod der Tierkinder mutmasslich billigend in Kauf nahm.

Die Tat in Bovenden war ein Blutbad: Rund um die zerstückelten Körper sollen je etwa eineinhalb Quadratmeter große Blutflecke gewesen sein. Der Landwirt hat die wenige Wochen alten Tierkinder unserer Ansicht nach fahrlässig getötet. Denn er war in der Pflicht, das Feld abzugehen und sicherzustellen, dass sich keine Wildtiere dort verstecken. Wir fordern eine harte Strafe – es wäre nicht hinnehmbar, dass jemand neun Frischlinge tötet und ungeschoren davonkommt.

Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA

Hintergrundinformationen zur Tat in Bovenden

Der Sohn des Jagdpächters sprach den Angezeigten dem Bericht zufolge am Tattag an und fragte, ob er die Wildschweine im Feld bemerkt habe. Dies bejahte der Landwirt – er berichtete, dass die Mutter der Frischlinge geflohen sei, als er zu Beginn einige der Tierkinder „erwischt“ habe. Einige ihrer Geschwister hätten sich im Feld versteckt. Als der Zeuge nachsehen wollte, ob die Tiere so schwer verletzt waren, dass sie erschossen werden müssen, antwortete der Landwirt, dass dies nicht notwendig und alle tot seien. Der Augenzeuge und ein weiterer Mann entdeckten neun tote Frischlinge mit schwersten Verletzungen, als sie das Feld nach der Tat abgingen. Nachdem der Landwirt die ersten beiden Frischlinge mit dem Häcksler getötet hatte, habe er überlegt, den Jagdpächter anzurufen, dies jedoch unterlassen. Daher wirft PETA dem Trecker-Fahrer vor, den Tod der weiteren Tiere bewusst in Kauf genommen zu haben.

Unterlassen von Schutzmaßnahmen ist strafbar

PETA zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte in ähnlichen Fällen an. Rechtskräftige Verurteilungen – unter anderem des Landgerichts Offenburg, des Amtsgerichts Göttingen und des Amtsgerichts Forchheim – bestätigen, dass das Unterlassen entsprechender Schutzmassnahmen strafbar ist. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso legt das Naturschutzgesetz fest, dass wildlebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt oder getötet werden dürfen. Tiergerechte Vergrämungsmassnahmen wie akustische Signale oder Duftzäune schrecken Wildtiere auf, die anschliessend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Haben Landwirte keine Wärmebildkamera im Fahrzeug, sind sie verpflichtet, die Felder im Vorfeld abzusuchen – dies können sie zu Fuß tun oder dafür Technologie wie den „Wildschweinschreck“ – der Schwarzwild mit Warn- und Alarmrufen fernhalten soll – nutzen.

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