30. April 2026, 13:35

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Illegale Hochsitze: Wälder vom jagdlichen Wildwuchs befreien

In vielen Wäldern stehen Hochsitze, Kanzeln und jagdliche Bauten, die bauplanungsrechtlich nicht bewilligt sind und Bau-, Forst- sowie Tierschutzrecht unterlaufen. Sie verändern den Wald, schaffen Sicherheitsrisiken und dienen einer hochgradig technisierten Hobby-Jagd.

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………), des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes (………), des Waldgesetzes (………) sowie der entsprechenden Verordnungen zu unterbreiten, mit der im Kanton (………) der Umgang mit Hochsitzen und anderen jagdlichen Bauten im Wald klar geregelt, rechtskonform vollzogen und der bestehende Wildwuchs schrittweise beseitigt wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen,

  • dass der Kanton (………) ein vollständiges, öffentlich zugängliches Hochsitzinventar erstellt. Dabei sind für jeden Hochsitz mindestens zu erfassen:
    • Standort (Parzelle, Koordinaten), Grundfläche, Höhe, Bauart und Material
    • Baujahr oder mutmassliches Alter
    • Eigentumsverhältnisse und zuständige Jagdgesellschaft
    • allfällige Bewilligungen nach Raumplanungs-, Bau-, Wald- und Jagdrecht.
  • dass im kantonalen Recht eine klare Definition von jagdlichen Ansitzeinrichtungen verankert wird, die unterscheidet zwischen
    • einfachen, mobilen Leitersitzen, die nach der Jagd entfernt werden und keine Fundamente oder Eingriffe in Bäume aufweisen
    • feste Hochsitze, Kanzeln, Passhütten und ähnliche Kleinbauten, die als nicht forstliche Bauten im Nichtbaugebiet gelten und einer Ausnahmebewilligung nach Raumplanungsrecht bedürfen.
  • dass ausdrücklich festgehalten wird:
    • Das Einverständnis des Grundeigentümers oder eine rein kommunale Bewilligung genügen nicht, wenn bundesrechtliche Vorgaben (insbesondere ausserhalb der Bauzone) betroffen sind.
    • Hochsitze mit Fundamenten, Verkabelungen, massiver Verkleidung, grossen Plattformen oder mehreren Sitzplätzen gelten als Kleinbauten und sind bewilligungspflichtig.
    • Nägel, Schrauben, Draht, Ketten und ähnliche Befestigungen, die Bäume verletzen oder langfristig schädigen, sind verboten.
  • dass gestützt auf das Raumplanungsrecht und die bundesgerichtliche Rechtsprechung eine Pflicht zum Rückbau rechtswidriger jagdlicher Bauten im Wald verankert wird. Insbesondere ist vorzusehen:
    • Rechtswidrige Hochsitze und Kanzeln ohne gültige Bewilligung sind innert festgelegter Fristen zu entfernen
    • Hochsitze, die schutzwürdige Natur- und Landschaftsinteressen verletzen, sind unabhängig vom Baujahr rückzubauen
    • Die Kosten des Rückbaus und der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gehen zulasten der verantwortlichen Jagdgesellschaft oder der Bauherrschaft.
  • dass der Regierungsrat ein Moratorium für neue Hochsitze und jagdliche Bauten im Wald erlässt, bis
    • das Hochsitzinventar vollständig vorliegt
    • die kantonalen Vorgaben zum Bauen ausserhalb der Bauzone an RPG 2 und die bundesrechtlichen Vollzugsanforderungen angepasst sind
    • klar definierte Kriterien für eine Ausnahmebewilligung (öffentliches Interesse, minimale Anzahl, minimale Dimensionen, zeitliche Befristung) in Kraft sind.
  • dass im Rahmen der Bewilligungspraxis verbindliche Sicherheits- und Tierschutzanforderungen festgelegt werden, namentlich
    • Mindestabstände zu Wegen, Spielplätzen, Siedlungen und Schutzgebieten
    • Anforderungen an Kugelfang, Schussrichtung und Standortwahl
    • Verbot von Fütterungen und Kirrungen in unmittelbarer Schussweite von Hochsitzen
    • Verbot besonders problematischer Jagdformen vom Hochsitz (unter anderem nächtliches Ansitzen mit technischen Hilfsmitteln, die Tieren jede realistische Fluchtchance nehmen), soweit dies in kantonaler Kompetenz liegt.
  • dass die Jagd- und Bauaufsichtsbehörden verpflichtet werden, regelmässige Kontrollen im Wald durchzuführen, illegale Bauten zu erfassen und den Rückbau anzuordnen. Die Zuständigkeiten zwischen Gemeinden, Kanton und Jagdaufsicht sind klar zu regeln.
  • dass der Kanton in der Jagdausbildung und Weiterbildung verbindliche Inhalte zu Raumplanungsrecht, Bau- und Forstrecht, Sicherheitsanforderungen sowie Tierschutz bei jagdlichen Bauten verankert.
  • dass der Regierungsrat in der Botschaft darlegt,
    • wie viele Hochsitze und jagdliche Bauten im Kanton (………) vermutet und wie viele effektiv bewilligt sind
    • wie die kantonale Praxis im Vergleich zu anderen Kantonen (zum Beispiel Genf, Appenzell Innerrhoden, Luzern, Uri, Gemeinden mit eigenen Reglementen) aussieht
    • Welche Möglichkeiten bestehen, mittelfristig von einer hobbybasierten Hochsitzjagd zu einem professionellen Wildtiermanagement nach Vorbild des Kantons Genf überzugehen, bei dem private Hochsitze im Wald nicht mehr toleriert werden?

Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere Fristen für das Hochsitzinventar, den Rückbau rechtswidriger Bauten und die Anpassung laufender Jagdplanungen.

2. Kurze Begründung

Hochsitze und jagdliche Kanzeln werden von der Hobby-Jagd gern als harmlose Tradition dargestellt. Rechtlich sind sie in der Regel Bauten oder Anlagen im Nichtbaugebiet und unterstehen strengen Vorgaben von Raumplanungs-, Bau- und Forstrecht. Ein privates Einverständnis oder eine lokale Praxis, die den Wald als quasi privaten Jagdraum behandelt, ersetzt diese gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das Bundesgericht hat mit BGE 147 II 309 klargestellt, dass illegale Bauten ausserhalb der Bauzone grundsätzlich rückbaubar sind und die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht einfach nach einigen Jahrzehnten erlischt. Das Raumplanungsrecht schützt mit der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ein verfassungsrechtliches Prinzip. Eine Duldung von Schwarzbauten würde rechtskonformes Verhalten benachteiligen und widerrechtliche Bauten belohnen.

Mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und der neuen Raumplanungsverordnung wurden einerseits Verjährungsregeln eingeführt, andererseits der Vollzug verschärft: unbewilligte Nutzungen sind rasch festzustellen, sofort zu untersagen und Rückbauten unverzüglich anzuordnen. Gerade für neue Hochsitze bedeutet dies, dass bewusst illegale Bauten im Wald keine Bagatelle sind, sondern klar rechtswidrig.

Die Praxis der Kantone zeigt einen Flickenteppich. Einige Kantone kennen Merkblätter mit sehr engen Vorgaben (kleine Grundfläche, keine Fundamente, keine Eingriffe in Bäume), andere verlangen explizit Ausnahmebewilligungen nach Raumplanungsrecht. Gleichzeitig stehen in vielen Wäldern Kanzeln, die diese Vorgaben offensichtlich sprengen: mehrstöckige Konstruktionen, massive Hütten, Betonfundamente, verschraubte Bäume. Sie sind Zeichen einer jagdlichen Parallelwelt, in der öffentlicher Wald wie Privatbesitz behandelt wird.

Hinzu kommen Sicherheits- und Tierschutzaspekte. Jagdverbände und Versicherungen warnen selbst vor Absturzgefahr, mangelhaften Leitern, fehlendem Kugelfang und schlecht gewählten Standorten. Aus Tierschutzsicht sind Hochsitze das zentrale Instrument einer Jagdpraxis, die Wildtiere im Schutz der Höhe planbar, aus kurzer Distanz und mit technischen Hilfsmitteln töten will. Nachtjagd, Lockfütterung in Schussweite und gezielte Schüsse auf langsam anwechselnde Tiere haben mit einem fairen Umgang mit Wildtieren wenig zu tun.

Der Kanton Genf zeigt seit Jahrzehnten, dass es anders geht. Dort wurde die Hobby-Jagd abgeschafft und durch ein professionelles Wildtiermanagement mit staatlichen Wildhütern ersetzt. Es gibt keine Armee von Hobby-Jägern, die private Hochsitze in den Wald stellen. Wildtierregulierung erfolgt nach klaren Kriterien und unter staatlicher Verantwortung.

Laut Bundesrecht, muss kein Kanton in der Schweiz die Hobby-Jagd vorsehen. Es ist das Recht der Kantone, zu entscheiden, ob die Jagd zugelassen wird oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton gegen oder auch nur teilweise gegen die Jagd, kann er dies laut Bundesverfassung frei tun. Der Kanton Genf hat sich längst für diesen vorbildlichen Weg entschieden.

Die aktuelle Rechtslage nimmt den Kantonen die Ausreden: Illegale Hochsitze können inventarisiert, rechtlich bewertet und rückgebaut werden. Was fehlt, ist eine klare kantonale Strategie und der politische Wille. Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, diesen Willen rechtlich zu unterlegen:

  • durch ein vollständiges Hochsitzinventar
  • durch konsequenten Rückbau rechtswidriger jagdlicher Bauten
  • durch ein Moratorium für neue Hochsitze bis zur Klärung der Rechtslage
  • durch Sicherheits- und Tierschutzstandards
  • durch eine Perspektive hin zu einem professionellen Wildtiermanagement.

So werden Wälder von jagdlicher Infrastruktur entlastet, Raumplanung, Tierschutz und Sicherheit gestärkt und der Weg geöffnet für ein modernes, am Vorbild Genf orientiertes Wildtiermanagement.