Hobby-Jagd ohne vernünftigen Grund ist rechtswidrig
Der Tierschutz ist in Deutschland Staatsziel. Die Hobby-Jagd allein ist kein vernünftiger Grund zum Töten. Ein Überblick zur Rechtslage.
In Deutschland ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
400’000 Füchse und 2 Millionen Vögel jährlich
Obwohl es keinen vernünftigen Grund gibt, Füchse zu töten, seltene Vogelarten zu jagen oder gar Haustiere zu erschiessen, geschieht dies Tag für Tag. Jedes Jahr werden rund 400’000 Füchse, 2 Millionen Vögel und etwa 200’000 bis 300’000 Hauskatzen von der Hobby-Jägerschaft erschossen.
Für die Besitzenden ist das ein Trauma, insbesondere Kinder leiden massiv unter dem Verlust ihres «besten Freundes».
Haustierabschuss unverhältnismässig und rechtswidrig
Rechtsanwältin Christina Patt von der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) kommt gemeinsam mit ihrer Co-Autorin Ellen Apitz zum Ergebnis, dass der Abschuss von Haustieren unverhältnismässig und rechtswidrig ist.
Sowohl das Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie als auch die Fachbereiche Veterinärmedizin der FU Berlin und der LMU München konnten keine zuverlässige Antwort auf die Frage geben, ob Hunde und Katzen tatsächlich eine nennenswerte Gefahr für das Wild darstellen.
Zum Töten eines Tieres ist laut § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ein vernünftiger Grund nötig. Der aber könne nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden. Darüber hinaus sei der Haustierabschuss absolut unverhältnismässig: Das Töten eines Haustiers stellt einen schweren Eingriff in das Eigentumsrecht dar.
Als Fazit fordern die Autorinnen eine sofortige Änderung des Jagdrechtes. Wo die Hobby-Jagd nicht störend in die Natur eingreift, entwickelt sich mehr Artenvielfalt.
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