Kriminalität

Jägermeister: Kreuz ein Fall für das Bundesgericht

Auch in der Schweiz darf Jägermeister seinen Kräuterlikör mit dem traditionellen Hirschlogo mit dem Kreuz zwischen dem Geweih vermarkten.
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«Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen» würden durch die Bildmarke nicht verletzt, urteilte das Schweizer Bundesverwaltungsgericht heute Montag. Durch die Kombination des Kreuzes mit dem Hirsch und dem Strahlenkranz auf dem Jägermeister werde das christliche Symbol «in keiner verletzenden oder respektlosen Weise dargestellt

Im September 2017 hatte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum dem Jägermeister-Logo den Schutz verweigert, weil die Darstellung mit dem Kreuz das Empfinden von Christen verletzen könnte. Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt.

Jägermeister geht auf den 1878 im niedersächsischen Wolfenbüttel von Wilhelm Mast gegründeten Essighersteller zurück. Die Likör-Rezeptur und das Logo existieren seit 1934. Das Logo sei eine Anlehnung an die Sage vom Heiligen Hubertus, dem Schutzpatron der Jäger, erklärt das Unternehmen auf seiner Webseite.

Ein strahlendes Kreuz im Geweih eines Hirsches: Damit verbinde ein durchschnittlicher Christ wohl eher einen Kräuterlikör als eine religiöse Legende. Das stellt das Bundesverwaltungsgericht fest und erlaubt, dass dieses Logo in der Schweiz als Marke eingetragen werden kann. Das Gericht stellt sich damit gegen das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum. Das Institut fürchtete, religiöse Gefühle könnten verletzt werden. Der Hersteller Mast-Jägermeister verwende das Logo mit dem Kreuz im Hirschgeweih seit 1935, hält das Bundesverwaltungsgericht fest. Daher sei der religiöse Charakter des Zeichens untergegangen.

«Religiöser Charakter überschrieben»

Durch die Verwendung des Logos durch die Firma seit 1935 hat die Abbildung gemäss Bundesverwaltungsgericht einen Bedeutungswandel mitgemacht. «Der intensive Gebrauch hat den religiösen Charakter des strittigen Zeichens somit überschrieben», schreibt das Gericht in seinem Entscheid.

Dass auch andere Marken religiöse Symbole enthalten, zeigte die Firma Mast-Jägermeister im Beschwerdeverfahren auf. Sie legte einen Registerauszug einer Bildmarke vor, die nicht nur das christliche Kreuz, sondern auch den islamischen Halbmond enthält.

Beides ist Teil des Namens der schwedischen Heavy-Metal-Band «Ghost», deren Sänger an Konzerten als «Papa Emeritus» oder «Cardinal Copia» aufzutreten pflegt.

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