Einem bereits wegen der Verwendung einer Wärmebildkamera strafrechtlich sanktionierten Hobby-Jäger kann der Staat Freiburg nicht auch noch den Jagdschein entziehen.
Verbotene Wärmebildkamera auf der Hobby-Jagd
Am 14. September 2019 wurde der Mann auf der Hobby-Jagd nach dem Abschuss einer Gämse kontrolliert, wobei der Wildhüter eine Wärmebildkamera bei ihm fand. Ein Ausrüstungsgegenstand, der durch die Jagdgesetzgebung verboten ist.
Mit Strafbefehl vom 8. Januar 2020 wurde der Täter der Widerhandlung gegen das Jagdgesetz für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 800 Franken und einer für zwei Jahre aufgeschobenen Geldstrafe von 15 Tagen verurteilt.
Kantonsgericht hebt Jagdscheinentzug auf
Die Direktion für Institutionen, Landwirtschaft und Wald überschritt laut dem Kantonsgericht ihre Befugnisse, indem sie dem Freiburger, dessen Fall bereits von der Strafjustiz behandelt worden war, den Jagdschein entzog. Zu diesem Schluss kommt das Freiburger Kantonsgericht, das den einjährigen Bewilligungsentzug wieder aufgehoben hat.
Mehrwert: Urteil vom 28.7.2021
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