Jagd

Hobby-Jäger zu Unrecht bestraft

Er gewann vor dem Kantonsgericht.
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Einem bereits wegen der Verwendung einer Wärmebildkamera strafrechtlich sanktionierten Hobby-Jäger kann der Staat Freiburg nicht auch noch den Jagdschein entziehen.

Am 14. September 2019 wurde der Mann auf der Jagd nach dem Abschuss einer Gämse kontrolliert, wobei der Wildhüter eine Wärmebildkamera bei ihm fand. Ein Ausrüstungsgegenstand, der durch die Jagdgesetzgebung verboten ist, die Nachtsichtgeräte verbietet.

Nachdem der Hobby-Jäger zunächst geleugnet hatte, dieses Gerät an diesem Tag benutzt zu haben, gab er schliesslich zu, dass er es benutzt hatte, um den Kadaver der von ihm geschossenen Gämse zu orten. Nach den Erklärungen des Wildtierkillers war es die einzige Wärmebildkamera, die er hatte.

Am 27. September 2019 zeigte ihn der Forst- und Naturdienst bei der Staatsanwaltschaft an, unter anderem wegen Verletzung des Bundesjagdgesetzes. Am selben Tag leitete sie die Akte und die Jagderlaubnis an die Direktion für Institutionen, Landwirtschaft und Wald (DIAF) weiter, da sie für diese zuständig ist. Mit Bescheiden vom 8. Oktober 2019 und 20. November 2019 entzog sie dem Hobby-Jäger das Jagdrecht, bis das Urteil bekannt ist.

Mit Strafbefehl vom 8. Januar 2020 wurde der Täter der Widerhandlung gegen das Jagdgesetz für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 800.– Franken und einer für zwei Jahre aufgeschobenen Geldstrafe von 15 Tagen verurteilt. Der Hobby-Jäger legte Einspruch gegen den genannten Strafbefehl ein, zog diesen aber schliesslich mit Schreiben vom 1. September 2020 zurück, was der Polizeirichter in der Sitzung vom 4. September 2020 zur Kenntnis nahm.

Mit Beschluss vom 9. März 2021 hat die DIAF ihm erneut das Jagdrecht – für ein Jahr – entzogen, unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung des Hobby-Jägers, dass er vorsätzlich gegen die Jagdgesetzgebung verstossen habe.

Die Direktion für Institutionen, Landwirtschaft und Wald überschritt laut dem Kantonsgericht ihre Befugnisse, indem sie dem Freiburger, dessen Fall bereits von der Strafjustiz behandelt worden war, die auf eine solche Sanktion verzichtet hatte, den Jagdschein entzog. Zu diesem Schluss kommt das Freiburger Kantonsgericht, das in einem kürzlich veröffentlichten Urteil den einjährigen Bewilligungsentzug, den der 55-Jährige erhalten hatte, wieder aufgehoben hat.

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