19. Mai 2026, 18:14

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Thurgau: Achter Reh-Wilderei-Fall in 17 Monaten

Die Kantonspolizei Thurgau meldet seit Januar 2025 bereits den achten Fall von Reh-Wilderei, zuletzt ein in Erlen verletzt verendetes Tier, das Stunden zuvor «unprofessionell und widerrechtlich» angeschossen worden war.

Am 5. Mai 2026 wurde im Garten einer Liegenschaft an der Hauptstrasse in Erlen ein totes Reh aufgefunden.

Die nachfolgenden Abklärungen der Kantonspolizei ergaben, dass das Tier mehrere Stunden zuvor an einem unbekannten Ort angeschossen worden war, dann verletzt geflohen war und schliesslich verendet war. Die Tat verstösst nach Mitteilung der Behörden gleich gegen drei Gesetze: das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, das Waffengesetz und das Tierschutzgesetz, namentlich gegen den Tatbestand der Tierquälerei.

Acht Fälle in siebzehn Monaten

Seit Januar 2025 ist dies bereits der achte dokumentierte Wilderei-Fall mit Rehen im Kanton Thurgau. Diese Frequenz lässt sich statistisch nicht mehr als Zufall einordnen, sie entspricht etwa einem aufgedeckten Fall alle zwei Monate, wobei die Dunkelziffer nach Einschätzung von Fachleuten erheblich höher liegt. Im selben Kanton wurden im Jagdjahr 2024 insgesamt 2’333 Rehe von der Hobby-Jägerschaft im Rahmen der regulären Hobby-Jagd erlegt. Die Reh-Wilderei findet also nicht in einem Vakuum statt, sondern in einem Umfeld, in dem das Schiessen auf Rehe administrativ und gesellschaftlich normalisiert ist.

Das Wort «unprofessionell» und seine Bedeutung

Die Kantonspolizei wählt in ihrer Mitteilung die Formulierung, das Tier sei «unprofessionell» geschossen worden. Damit beschreibt sie nicht nur einen unerlaubten Akt, sondern explizit auch ein mangelhaftes handwerkliches Niveau. Dieser Befund passt zur Einschätzung der IG Wild beim Wild, die in einer Untersuchung zum Schluss kam, dass die Hobby-Jägerschaft im Vergleich zu anderen Schützengruppen zu den schlechtesten gehört. Dass ein Tier nach einem Treffer verletzt flüchtet und Stunden später qualvoll verendet, ist nicht die seltene Ausnahme, sondern bei der Hobby-Jagd ein dokumentiertes strukturelles Problem.

Wer sind die Wilderer? Der Mythos vom Aussenseiter

In der öffentlichen Wahrnehmung wird Wilderei häufig mit nächtlichen Aussenseitern in Verbindung gebracht. Die dokumentierte Aktenlage in der Schweiz zeigt ein anderes Bild. Im Prättigau klärte die Kantonspolizei Graubünden 2021 zehn Fälle auf, in denen ein einheimischer Hobby-Jäger seit 2014 regelmässig Gams- und Rehböcke sowie nicht jagdbare Kronenhirsche ausserhalb der Jagdzeit erlegt hatte. Im Kanton Jura wilderten vier Hobby-Jäger, darunter ein Hilfswildhüter, zwischen 2002 und 2006 insgesamt 138 Rehe, 36 Hasen, 12 Wildschweine und 11 Gämsen. Die Übergänge zwischen lizenzierter Hobby-Jagd und Wilderei sind in der Realität fliessend.

Strukturelles Kontrollproblem im Revierjagd-System

Der Kanton Thurgau gehört zu den Revierjagd-Kantonen, in denen die Gemeinden das Jagdrecht an Jagdgesellschaften verpachten. Die Kontrolle der Hobby-Jagd ist in diesem System strukturell befangen. In den meisten Kantonen sind es die Jagdverwaltungen selbst, also Behörden, die institutionell mit der Hobby-Jägerschaft verflochten sind, die Verstösse ahnden sollen. Die Wildhut, die im Feld kontrolliert, ist personell deutlich unterbesetzt. Auf Hunderte von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern kommen in vielen Kantonen nur eine Handvoll Wildhüterinnen und Wildhüter.

Das Genfer Modell als Gegenentwurf

Im Kanton Genf wurde die Hobby-Jagd am 19. Mai 1974 per Volksabstimmung abgeschafft. Seither übernehmen professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die regulatorischen Aufgaben, die andernorts an die Hobby-Jagd delegiert sind. Die Soforttodrate professionellen Schiessens liegt mit rund 99,5 Prozent deutlich höher als jene der Hobby-Jagd. Mit einem solchen Modell wäre auch das Problem der Reh-Wilderei strukturell anders gerahmt: Wo es keine private Hobby-Jagd mit Pacht, Quoten und Streckendruck gibt, fehlen die wichtigsten Motive und Gelegenheiten der Wilderei aus der Hobby-Jägerschaft heraus.

Hinweise an die Notrufzentrale 117

Die Kantonspolizei Thurgau bittet die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen sowie Funde getöteter oder verletzter Wildtiere über die Notrufzentrale 117 zu melden. Jede Beobachtung kann ein Mosaikstein zur Aufklärung sein, eine Aufklärung, die in vielen anderen Schweizer Wilderei-Fällen aufgrund struktureller Schwächen scheitert.

Mehr zum Thema auf wildbeimwild.com: Kriminalität und Hobby-Jagd · Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz · Genfer Modell: Schweizer Kanton ohne Hobby-Jagd · Tessiner Hobby-Jäger als Wilderer verurteilt · Statistik tödlicher Jagdunfälle

Chinas Seidenstrasse treibt den TCM-Handel an

Die Expansion der Neuen Seidenstrasse ist nicht nur ein Infrastrukturprojekt, sondern auch ein Beschleuniger für den globalen Wildtierhandel. Neue Daten von Pro Wildlife zeigen, dass bedrohte Arten in TCM-Produkten weiterhin in Europa landen, trotz Artenschutzrecht und CITES-Kontrollen.

Die neue Studie von Pro Wildlife verknüpft die internationale Verbreitung der Traditionellen Chinesischen Medizin mit dem Ausbau chinesischer Handels- und Gesundheitsnetzwerke.

Laut der chinesischen Gesundheitsbehörde ist TCM inzwischen in 196 Staaten verbreitet; mehr als 100 TCM-Arzneimittel sind in Staaten der Belt-and-Road-Initiative registriert. Das ist aus Sicht des Artenschutzes brisant, weil die Nachfrage nach Wildtierbestandteilen dadurch nicht sinkt, sondern geografisch ausgedehnt wird.

Besonders problematisch ist der Mechanismus der Substitution: Wenn eine Art knapp oder stärker geschützt wird, weicht die Nachfrage oft auf nächste Arten aus. Pro Wildlife beschreibt genau diesen Effekt bei Nashornhorn, Saiga-Horn, Schildkrötenpanzer, Rochenbestandteilen und Fisch-Schwimmblasen. Die Studie stützt damit die bekannte Logik des Wildtierhandels: Verbote allein reichen nicht, wenn neue Ersatzarten dieselbe Nachfrage bedienen.

TCM und Artenverlust

Die von Pro Wildlife genannten Beispiele zeigen, wie unterschiedlich der Druck auf Wildtierpopulationen ausfällt. Nashornhorn und Saiga-Horn werden in der TCM traditionell gegen Fieber und zur «Entgiftung» eingesetzt, obwohl es sich biologisch vor allem um Keratin handelt. Bei Fisch-Schwimmblasen verschiebt sich die Nachfrage laut Studie von fast ausgerotteten Arten wie Totoaba und Bahaba auf grosse Umberfische; inzwischen seien mehr als 110 Staaten in diesen Handel involviert.

Das heisst für den Artenschutz: Je globaler die Vermarktung, desto grösser das Risiko, dass lokal geschützte Arten in neuen Absatzmärkten wieder auftauchen. Genau deshalb ist die Verbindung von Handelsinfrastruktur, Online-Vertrieb und medizinischer Nachfrage so problematisch. Der Ausbau der Seidenstrasse verstetigt nicht nur Warenströme, sondern auch die Vermarktungstruestücke für bedrohte Tiere.

Europa ist betroffen

Europa ist nicht nur Transitregion, sondern auch Absatzmarkt. Pro Wildlife verweist darauf, dass in Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz TCM-Präparate mit Wildtierbestandteilen erhältlich seien, etwa mit Schildkrötenpanzer oder Seepferdchen. Für die EU meldete die Organisation für 2021 bis 2023 mehr als 100’000 medizinische Präparate mit Bestandteilen international geschützter Tierarten, die beschlagnahmt wurden.

In der Schweiz ist die Lage rechtlich klarer als der Markt: Das BLV vollzieht CITES, und geschützte Arten dürfen nicht in einem Ausmass der Natur entnommen oder gehandelt werden, das ihre Bestände gefährdet. Trotzdem zeigt der Vollzug mit wiederkehrenden Beschlagnahmungen, dass Artenschutz an der Grenze und im Onlinehandel regelmässig unterlaufen wird. Genau dort liegt die Lücke, die TCM-Anbieter ausnutzen können.

Was die Schweiz tun sollte

Für die Schweiz ergeben sich drei konkrete Hebel. Erstens braucht es strengere Kontrollen im Onlinehandel und bei Importen von TCM-Präparaten mit Tierbestandteilen, insbesondere dort, wo die Herkunft kaum nachweisbar ist. Zweitens braucht es mehr Transparenz gegenüber Praxen, Apotheken und Konsumentinnen und Konsumenten, damit sie wissen, dass «Tradition» nicht automatisch rechtfertigt, bedrohte Arten zu verwerten.

Drittens sollte die Schweiz die CITES-Vollzugspraxis konsequent auf die neuen Handelsrouten der Belt-and-Road-Expansion ausrichten. Wenn ein Weltmarkt für Wildtierprodukte in 196 Staaten aktiv beworben wird, genügen punktuelle Beschlagnahmungen nicht. Nötig ist eine Politik, die Nachfrage senkt, nicht bloss Symptome einsammelt.

Vegan leben, Hobby-Jagd ablehnen: Warum eine neue Studie zu 2161 Veganern auch Hobby-Jagd-Gegner betrifft

Eine neue Befragung von 2161 vegan lebenden Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zeichnet das bisher genaueste Bild der veganen Community im deutschsprachigen Raum. Das Ergebnis ist nicht nur für die Ernährungssoziologie spannend, sondern auch für die Debatte um die Hobby-Jagd: Wer konsequent ohne Tierleid lebt, kommt an der Kritik der Hobby-Jagd nicht vorbei.

Der Psychologe Guido F. Gebauer hat für das Portal vegan.eu vier unterscheidbare Gruppen identifiziert: einsatzorientierte Veganer (50,8 %), Lebensstil-Veganer (33,0 %), pragmatische Veganer (13,1 %) und vegane Grenzgänger (3,1 %).

Mehr als 83 Prozent leben hoch konsequent, vermeiden tierische Stoffe in Lebensmitteln ebenso wie in Materialien und lehnen «vergnügungsorientierte Tierhaltung» ab.

Genau hier beginnt die Brücke zur Jagdkritik. Denn Hobby-Jagd ist nichts anderes als die radikalste Form der vergnügungsorientierten Tiernutzung: das Töten frei lebender Wildtiere zum persönlichen Vergnügen, getarnt als «Hege», «Tradition» oder «Naturschutz».

Wer Tierleid vermeidet, kann Hobby-Jagd nicht legitimieren

Die ethische Logik veganer Lebensweise und konsequenter Hobby-Jagd-Kritik ist deckungsgleich. Beide Positionen gehen davon aus, dass ein empfindungsfähiges Tier ein Eigeninteresse am eigenen Leben hat und nicht für menschliches Vergnügen, sportlichen Wettkampf oder kulinarische Bequemlichkeit getötet werden darf.

Was Veganerinnen und Veganer im Supermarkt entscheiden, entscheiden Hobby-Jagd-Gegner im Wald: kein Tierprodukt, kein Schuss, kein toter Körper für die Vitrine. Der Unterschied liegt nur im Schauplatz, nicht in der Haltung.

Besonders aufschlussreich ist der Befund zur grössten Gruppe, den einsatzorientierten Veganern. Sie verbinden konsequente Lebenspraxis mit politischem Engagement für Tierrechte. Genau dieses Profil findet sich auch bei den aktivsten Hobby-Jagd-Kritikern: Menschen, die nicht nur privat verzichten, sondern öffentlich Position beziehen gegen Treibjagden, Fallenstellerei, Baujagd und die systematische Verfolgung von Beutegreifern wie Wolf, Luchs und Fuchs.

Das Hobby-Jagd-Argument bricht zusammen

Die Hobby-Jagd-Lobby beruft sich gern auf «Notwendigkeit», «Regulation» und «ökologischen Auftrag». Die Existenz von 2161 Veganerinnen und Veganern, die ohne ein einziges totes Tier auskommen, demontiert das Notwendigkeitsargument auf der Konsumseite. Und zahlreiche wildbiologische Befunde demontieren es auf der Regulationsseite: Funktionierende Ökosysteme regulieren sich über Beutegreifer und natürliche Bestandsdynamik, nicht über den Hobby-Schützen im Tarnanzug.

Wer vegan lebt, beweist mit dem eigenen Körper, dass tierische Produkte verzichtbar sind. Wer die Hobby-Jagd kritisiert, zieht die logische Konsequenz auch für das frei lebende Wildtier: Es ist genauso wenig zum Töten da wie das Hausschwein oder die Milchkuh.

Vegane Bewegung und Hobby-Jagd-Kritik gehören zusammen

Die Studie zeigt, dass die vegane Identität bei der grössten Gruppe tief verankert ist und bis in die Partnerwahl reicht. Diese Konsequenz ist die natürliche Verbündete einer konsequenten Hobby-Jagd-Kritik. Beide Bewegungen brauchen einander: Die vegane Community liefert die ethische Grundlage, die Hobby-Jagd-Kritik überträgt sie auf den letzten grossen blinden Fleck, das Wildtier im sogenannten Revier.

Wer im Supermarkt zur Hafermilch greift, sollte im Herbst nicht schweigen, wenn die Treibjagdsaison beginnt. Und wer gegen die Hobby-Jagd schreibt, sollte sich fragen, was auf dem eigenen Teller liegt. Konsequenz kennt kein Sortiment.

Italien treibt Jagdreform mit Lockerungen für Wolf, Steinbock und Wildvögel voran

Italiens Senat treibt eine Jagdreform voran, die den Wolf herabstuft, Steinbock, Wildgans und Stadttaube zum Abschuss freigibt und zivilen Ungehorsam gegen die Hobby-Jagd unter Strafe stellt.

Am 13. Mai 2026 haben die vereinten Senatskommissionen für Umwelt und Landwirtschaft die Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf DDL 1552, auch DDL Malan genannt, durchgewinkt.

Das Paket erweitert die Liste der jagdbaren Arten um Steinbock, Wildgans und Stadttaube, hebt den strengen Schutzstatus des Wolfs auf und erklärt Sardinien zum «einheitlichen Jagdgebiet» bis an die Küsten, mit kollektiver Treibjagd auf Wildschweine sogar im Schnee. Ein weiterer Passus verbietet jede Handlung, die die Hobby-Jagd behindert, ausdrücklich auch den gewaltfreien Bürgerprotest. Hinzu kommen die Öffnung staatlicher Forste für die Hobby-Jagd, das Schiessen vom Ruderboot, Nachtzielgeräte mit Restlichtverstärkern, die nach der Berner Konvention untersagt sind, und die uneingeschränkte Mobilität für Zugvogel-Jägerinnen und -Jäger zwischen den Regionen.

Brüssel warnt, Rom zuckt mit den Schultern

Die EU-Kommission hat Rom im Dezember 2025 einen Brief geschickt, in dem sie Unvereinbarkeiten mit der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie auflistet, insbesondere die Ausnahmeregelungen zum Jagdkalender und die Bejagung über die zulässige Saison hinaus. Italien steht ohnehin bereits in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Ausnahmen für geschützte Arten, der Verwendung von Lockvögeln und der Bleimunition in Feuchtgebieten, die das Grundwasser gefährdet. Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida wischte die Mahnung mit den Worten beiseite, die Regierung halte die Gesetzgebungsarbeit nicht «wegen eines Schreibens eines Bürokraten» auf. Das Schreiben der Kommission wurde laut Tier- und Naturschutzverbänden monatelang von der Regierung Meloni unter Verschluss gehalten. 58 Verbände, darunter WWF Italia, LIPU, LAV, ENPA und LAC, haben Premierministerin Meloni schriftlich aufgefordert, den DDL zu stoppen.

Vom Symbol der Alpen zur Schiessbudenfigur

Der Steinbock war im 19. Jahrhundert auf dem italienischen Versant der Alpen fast ausgerottet und wurde nur durch das Königliche Reservat von 1836 und den 1922 gegründeten Nationalpark Gran Paradiso vor dem Verschwinden bewahrt. Heute zählt der italienische Bestand rund 15’000 Tiere. Die Liga zur Abschaffung der Jagd (LAC) bezeichnet die Öffnung als ökologische Verwüstung und vergleicht den Abschuss eines Tieres, das sich Menschen oft auf wenige Meter nähern lässt, mit dem Erschiessen von «Jungtieren im Gehege». Auch die seltene Wildgans, die jeden Winter Tausende Vogelbeobachterinnen und Vogelbeobachter in die Lagunen von Venedig und Friaul zieht, soll künftig auf der Abschussliste stehen. Die Aufnahme der Stadttaube wertet Europa-Abgeordneter Andrea Zanoni als offene Verletzung der EU-Vogelschutzrichtlinie.

Wolf-Herabstufung als europäisches Lehrstück

Die Herabstufung des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» wurde am 11. März 2026 vom italienischen Senat formal abgesegnet. Sie folgt einer Änderung der Berner Konvention, die ihrerseits laut der Large Carnivore Initiative for Europe der IUCN nicht auf belastbaren wissenschaftlichen Daten beruht. Der Wolfsforscher Luigi Boitani, emeritierter Professor für Zoologie an der römischen Universität La Sapienza, spricht von einer Entscheidung, die «das Ergebnis einer politischen Lobby» sei. Konkret bedeutet die Herabstufung, dass Regionen Managementpläne mit selektiven Abschüssen aufstellen können, ohne dass jeder einzelne Tötungsakt mehr individuell geprüft werden muss. Eine Öffnung der Hobby-Jagd auf den Wolf ist damit zwar nicht automatisch verbunden, der Schutzrahmen wird aber strukturell aufgeweicht.

Was die Schweizer Debatte daraus lernen muss

Zwischen 2007 und 2025 starben in Italien laut Daten der italienischen Tier- und Naturschutzkoalition 462 Menschen durch Schüsse aus Jagdgewehren. Während Rom die Hobby-Jagd ausweitet, zeigt der Kanton Genf seit 1974, dass professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die Aufgabe besser, sicherer und kostengünstiger übernehmen als rund 400 frühere Hobby-Jäger. Das italienische Beispiel passt zu einem europäischen Muster: Sobald nationale Jagdlobbys parlamentarische Mehrheiten finden, werden Arten- und Tierschutzstandards aufgeweicht, EU-Recht überdehnt und Bürgerprotest kriminalisiert. Die Frage, die der Beitrag in VDnews stellt, gilt deshalb auch in der Schweiz: Wie lange darf die Tutela der Biodiversität an eine bewaffnete Freizeitlobby delegiert werden?

Vertiefende Analysen zur jagdfreien Alternative finden sich im Dossier Genf und das Jagdverbot, im Argumentarium für professionelle Wildhüter und im Dossier Selbstregulation von Wildpopulationen.

GPS-Bache verrieten Wildschweine: Hobby-Jäger erschoss Kollegen

Im Waadtländer Wald von Oulens-sous-Échallens wurden Wildschweine erst dank eines GPS-Senders an einer Bache aufgespürt, den der kantonale Wildhüter den Hobby-Jägern zur Verfügung stellte. Ein 80-jähriger ehemaliger Diana-Vaud-Präsident gab daraufhin verbotene Treibschüsse ins Brombeerdickicht ab und tötete einen 64-jährigen Kollegen.

Am 29. November 2024 trafen sich sechs Hobby-Jäger im Gros-de-Vaud zur Wildschweinjagd.

Eine erste Pirsch im Gebiet von Daillens war ohne Beute geblieben. Am frühen Nachmittag wechselte die Gruppe nach Oulens-sous-Échallens, wo Wildschweine gesichtet worden waren. Der Wildhüter hatte die Information geliefert: An einer Bache der Rotte war ein GPS-Halsband angebracht worden, das deren Aufenthaltsort verriet. Wenig später war ein 64-jähriger Hobby-Jäger aus dem Kanton Freiburg tot, von einem verbotenen «Vergrämungsschuss» eines 80-jährigen Kollegen am Kopf getroffen.

Der eigentliche Skandal: Wildtiere mit Sender ausstatten, um sie leichter zu töten

Eine GPS-Besenderung von Wildtieren ist ursprünglich ein Instrument der Wildtierforschung. Institute wie KORA setzen Halsbandsender ein, um Bewegungsmuster, Habitatnutzung und Populationsdynamik wissenschaftlich zu erfassen. Wenn Behörden solche Daten jedoch direkt an Hobby-Jagdgruppen weitergeben, damit diese eine Rotte gezielt aufspüren und erlegen können, wird Forschung in ein Verfolgungsinstrument umgewidmet.

Im Fall Oulens-sous-Échallens lieferte der Wildhüter den Hobby-Jägern den Standort der Tiere ab, weil eine Bache besendert war. Es war also nicht waidmännisches Können, geduldige Pirsch oder Spurenlesen, das die Wildschweine fand, sondern ein Satellitensignal aus einem Halsband, das die Bache mit sich tragen musste. Die Tiere hatten dieser technologischen Überwachung nichts entgegenzusetzen. Sie zogen sich, wie Wildtiere es tun, in dichtes Brombeergestrüpp zurück, einen für Menschen unzugänglichen Schutzraum. Genau dorthin wurden sie über ihre besenderten Leitbachen nachverfolgt.

Diese Praxis hat mit traditioneller Jagd nichts zu tun. Sie verwandelt Wildtiere in Datenpunkte und Hobby-Jäger in Empfänger, die nur noch dem Signal folgen müssen. Sie offenbart Bequemlichkeit und Unfähigkeit, nicht jagdliches Können. Und sie verletzt den Geist von Artikel 51 des Waadtländer Jagd- und Fischereigesetzes, der den Einsatz künstlicher Mittel zum Aufspüren oder Anlocken von Wild verbietet, selbst wenn die behördliche Besenderung formal als «Monitoring» deklariert sein mag.

Drei Gesetzesartikel auf einen Streich gebrochen

Als die besenderte Rotte in einem dichten Dornendickicht auf einem Hügel feststeckte und auch der Hund des 80-Jährigen nicht aus dem Gestrüpp zurückkam, entschied dieser, das Wild mit Schüssen zu vertreiben, um seinen Hund zu schützen. Er hatte in der Vergangenheit bereits Jagdhunde bei Wildschweinjagden verloren. Diese Entscheidung verletzte gleich drei Bestimmungen des kantonalen Jagd- und Fischereigesetzes:

  • Artikel 49 verlangt, dass das anvisierte Tier vor dem Schuss eindeutig identifiziert wird und der Schuss niemanden gefährdet, weder direkt noch indirekt.
  • Artikel 51 Absatz 1 verbietet künstliche Mittel zum Vergrämen oder Anlocken von Wild.
  • Artikel 46 verbietet ausdrücklich das Abfeuern von Schüssen, um Wild zu verscheuchen. Dem Beschuldigten war diese Bestimmung bekannt.

Der 80-Jährige feuerte trotzdem zwei Schüsse in Richtung Boden ab, ohne durch sein Zielfernrohr zu blicken, ohne sehen zu können, was sich hinter oder in den Dornen befand, und ohne die Wildtiere selbst zu erkennen. Erschwerend kam ein technisches Versagen hinzu: Der Winkel zwischen Lauf und Boden betrug 6,3°. Die Empfehlungen der Schweizer Jagdbehörde verlangen jedoch mindestens 10°, damit ein Bodenschuss tatsächlich in der Erde steckenbleibt und nicht abgelenkt wird. Einer der beiden Schüsse traf den 64-jährigen Hobby-Jäger aus Freiburg tödlich am Kopf, der unterhalb des Hügels als Schütze positioniert war.

Rolle der Behörde: Wenn der Wildhüter zum Zulieferer wird

Der eigentliche systemische Skandal liegt nicht nur beim einzelnen Schützen, sondern in der Verflechtung zwischen kantonaler Wildhut und Hobby-Jagdverband. Der Wildhüter, der die GPS-Daten der besenderten Bache geliefert hatte, ist eine Person des kantonalen Dienstes. Er übergab diese Information einer Gruppe privater Hobby-Jäger, von denen einer ehemaliger Präsident des kantonalen Jagdvereins Diana Vaud und ehemaliger Gemeinderat war. Personelle und institutionelle Nähe zwischen Verbandsfunktionären und Wildhut ist in Patentjagd-Kantonen die Regel, nicht die Ausnahme.

Das wirft grundsätzliche Fragen auf: Welche rechtliche Grundlage gibt es im Kanton Waadt für die Besenderung von Wildschweinen durch die Behörde? Werden die Bewegungsdaten dieser Sender systematisch an Hobby-Jagdgruppen weitergegeben, um Bestände leichter «entnehmen» zu können? Wie viele Wildtiere im Kanton tragen aktuell Sender, deren Daten in Hobby-Jagdkontexten verwendet werden? Und wie verhält sich diese Praxis zu Artikel 51 des kantonalen Gesetzes, das künstliche Hilfsmittel zum Aufspüren von Wild untersagt?

Diese Fragen wurden in der bisherigen Medienberichterstattung nicht gestellt. Sie sind aber zentral, um den Fall Oulens-sous-Échallens politisch einzuordnen.

Tierschutzrechtliche Dimension: Stress, Trennung von Frischlingen, Querschläger

Selbst wenn der tödliche Schuss den 64-jährigen Hobby-Jäger nicht getroffen hätte, wäre die Praxis tierschutzwidrig gewesen. Artikel 4 des Tierschutzgesetzes (TSchG) verbietet, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Schüsse in ein Dickicht, in dem sich eine Bache mit potenziellen Frischlingen verbirgt, erfüllen diesen Tatbestand strukturell: Wildtiere geraten in Panik, können angeschossen werden ohne Nachsuche, Bachen können von ihren Frischlingen getrennt werden, Querschläger können nicht anvisierte Tiere treffen.

Hinzu kommt der ethische Aspekt der Besenderung selbst. Wildtiere werden für Forschungszwecke gefangen, narkotisiert und mit einem Halsband versehen. Dieser Eingriff ist im Forschungskontext rechtfertigbar, wenn er einem klaren wissenschaftlichen Zweck dient und mit Sorgfalt erfolgt. Wenn die so gewonnenen Daten jedoch dazu verwendet werden, die Tiere anschliessend gezielter zu erlegen, wird der ursprüngliche Eingriff retrospektiv zu einer Form von Verrat: Das Tier wurde im Vertrauen auf wissenschaftliche Begleitung markiert und endet als verfolgbares Ziel.

Prozesstermin 21. Mai 2026 in Yverdon-les-Bains

Der Prozess gegen den 80-jährigen Hobby-Jäger findet am 21. Mai 2026 vor dem Bezirksgericht Broye und Nordwaadt in Yverdon-les-Bains statt. Die Staatsanwaltschaft beantragt zehn Monate Freiheitsstrafe, bedingt mit zweijähriger Probezeit, eine Geldstrafe von 2’000 Franken (umwandelbar in 20 Tage Freiheitsstrafe), ein vierjähriges Jagdverbot sowie 74’439 Franken Schadenersatz an die Familie des getöteten Hobby-Jägers. Der Beschuldigte hat die Tat eingestanden, auf Rechtsmittel verzichtet und profitiert von einem vereinfachten Verfahren. Er erhält psychologische Betreuung, hat seinen Jagdschein freiwillig abgegeben und seine Waffen wurden wegen Suizidgefahr beschlagnahmt.

Genfer Modell: keine Hobby-Jagd, keine Toten, keine Sender-Skandale

Der Kanton Genf hat 1974 per Volksabstimmung die Hobby-Jagd abgeschafft. Wildtierregulierung übernehmen kantonal angestellte Wildhüterinnen und Wildhüter. Tödliche Schiessunfälle wie jener von Oulens-sous-Échallens sind in Genf seit über fünfzig Jahren ausgeschlossen, weil keine Gruppen privater Hobby-Jäger mit Langwaffen kollektiv durch unwegsames Gelände ziehen. Auch entsteht keine Konstellation, in der Wildhüter GPS-Daten von besenderten Wildtieren an private Hobby-Jagdgruppen weitergeben.

Das Genfer Modell zeigt: Wildtierregulierung ist ohne Hobby-Jagd möglich, sicherer für Menschen und transparenter, weil professionelle Wildhut staatlicher Aufsicht und nicht der Verbandsdynamik untersteht. Wer nach jedem tödlichen Vorfall reflexartig «mehr Ausbildung» fordert, blendet die strukturelle Alternative aus.

Wildtiere als Sündenböcke: Was Frankreichs Wälder krank macht

Ein neuer französischer Staatsbericht fordert einen «Regulierungsschock» gegen Hirsche, Rehe und Wildschweine, doch eine Gegenanalyse zeigt, dass die eigentlichen Ursachen des Waldsterbens in der industriellen Forstwirtschaft, der Zerschneidung der Lebensräume und im Störungsregime der Hobby-Jagd liegen.

Der gemeinsame Bericht von Staat und ONF zur Periode 2026 bis 2030 erklärt die Krise der französischen Wälder vor allem mit Klimawandel und einer angeblichen Überpopulation von Wildhuftieren.

Die Analyse des «Collectif pour un Equilibre Forestier Naturel» widerspricht: Nicht Wildtiere machen die Wälder krank, sondern Monokulturen, Kahlschläge, schwere Eingriffe in Böden und eine Jagdpraxis, die selbst neue Schäden erzeugt.

Der Bericht und sein Bias

Der CGAAER-Bericht n° 24100 und der IGEDD-Bericht n° 015934-01 lesen sich auf den ersten Blick wie ein nüchternes Verwaltungsdokument, politisch ist ihre Stossrichtung aber klar. Sie setzen auf einen «choc de régulation des ongulés sauvages», also auf massiv verstärkte Abschüsse bis hin zur lokalen Ausrottung. Gleichzeitig arbeitet das eingesetzte nationale Technische Komitee zum «sylvo-cynegetischen Gleichgewicht» mit einer auffälligen Einseitigkeit, weil Naturschutzverbände und unabhängige Wissenschaft dort nicht vertreten sind.

Die Gegenanalyse macht daraus eine systemische Kritik: Wer den Wald nur als Produktionsraum und Wildtiere nur als Störfaktor betrachtet, erzeugt genau jene Fehlsteuerung, die er später als Naturkrise ausgibt. Dieser Punkt ist für wildbeimwild.com zentral, weil er die Jagd nicht als Lösung, sondern als Bestandteil des Problems sichtbar macht. Der Text bleibt damit nicht bei Moral stehen, sondern bei der Frage nach Macht, Deutungshoheit und falschen Ursachen.

Die Mär von der Überpopulation

Die offizielle Logik stützt sich laut Gegenanalyse vor allem auf Abschusszahlen: Mehr Entnahmen sollen automatisch mehr Tiere bedeuten. Die Analyse bezeichnet das als selbstreferenzielles Modell, weil hohe Abschusspläne zuerst auf fragwürdigen Bestandsannahmen beruhen und die spätere Erfüllung der Pläne dann als Beleg für diese Annahmen dient. Ein solches Verfahren beweist nicht Überpopulation, sondern die politische und jagdliche Voreinstellung des Systems.

Besonders deutlich wird das am Beispiel der Forêt de Compiègne. Dort sank der Indice Nocturne d’Abondance zwischen 2006 und 2019 um 50,9 Prozent, während die Quote der Abschüsse 2020/21 trotz Reduktion nie vollständig erreicht wurde. Auch die Altersstruktur spricht gegen eine stabile oder wachsende Population: Wenn 90 Prozent der erlegten Rothirsche jünger als sechs Jahre sind, ist das kein Zeichen robuster Bestände, sondern ein Hinweis auf demografische Verarmung. Die Jagdlobby kann hier also nicht mit der gewohnten Erzählung von der «explodierenden Wilddichte» punkten.

Was den Wald wirklich schwächt

Die Analyse verortet die eigentlichen Ursachen im Umbau des Waldes zu einem industriellen Raum. Statt vielfältiger Mischwälder dominieren Monokulturen, vor allem Douglasie, Fichte und Kiefer, dazu Kahlschläge, verkürzte Umtriebszeiten und schwere Maschinen, die Böden verdichten und Mykorrhiza-Netze zerstören. Das ist nicht bloss eine Frage der Waldpflege, sondern ein Eingriff in das ökologische Fundament des Systems.

Hinzu kommt die zweite Industrialisierung durch die Hobby-Jagd selbst. Hochsitze, Schneisen, Kirrungen, Treibjagd-Infrastrukturen und in manchen Regionen sogar Zäune fragmentieren die Räume zusätzlich. Das Ergebnis ist ein Wald, der nicht mehr als komplexes Ökosystem funktioniert, sondern als Aufteilung zwischen Holzproduktion und Wildtierverwaltung. Genau diese Logik verschärft die Probleme, die sie angeblich lösen will.

Die Hobby-Jagd als Störung

Die Gegenanalyse stützt sich hier auf mehrere verhaltensökologische Studien. Jagddruck verändert Aktivitätsmuster, Raumwahl und Physiologie der Tiere, etwa durch erhöhten Stress, Nachtaktivität und das Ausweichen in dichtere, schlechtere Habitate. Das ist der «Landscape of Fear»: Die Tiere reagieren nicht auf natürliche Prädation, sondern auf menschliche Verfolgung.

Wichtig ist der Unterschied, denn die Hobby-Jagd ersetzt keinen Beutegreifer. Beutegreifer selektieren schwache oder kranke Tiere und stabilisieren damit langfristig Populationen, während Hobby-Jägerinnen und Jäger oft dominante, sichtbare oder trophäenfähige Individuen entnehmen. Genau dadurch entstehen selektive und evolutionäre Effekte, die mit «Regulierung» wenig zu tun haben. Wenn dann Verbissschäden als Begründung für noch mehr Jagd dienen, kippt das Argument endgültig in einen Zirkelschluss.

Genf als Gegenbeispiel

Besonders stark ist der Verweis auf das Genfer Modell. Seit der Volksabstimmung von 1974 gibt es dort keine Hobby-Jagd mehr, das Wildtiermanagement liegt bei professionellen Wildhütern des Kantons. Genf zeigt damit, dass Wildtiermanagement sehr wohl ohne Freizeitabschuss funktioniert. Das widerlegt die Behauptung, ohne Hobby-Jagd drohe automatisch ein ökologisches Chaos.

Auch internationale Beispiele sprechen gegen die Dramatisierung. In den Abruzzen, in Białowieża oder in Regionen ohne Fuchsjagd zeigen sich stabile oder robuste ökologische Dynamiken, obwohl grosse Pflanzenfresser oder Prädatoren vorhanden sind. Entscheidend ist also nicht der pauschale Abschuss, sondern die Integrität des Lebensraums.

Quellen:

Pfeil und Bogen auf Wildtiere: Hobby-Jagd-Lobby fordert Rückfall ins Mittelalter

In Deutschland macht die Hobby-Jagd-Lobby Druck auf die Politik: Die seit 1977 verbotene Bogenjagd auf Wildtiere soll legalisiert werden. Die Argumente klingen modern, die Realität ist archaisch: Pfeilschüsse ohne Schockwirkung, Verletzungsraten von über 50 Prozent und Tiere, die tagelang qualvoll verenden. Es geht nicht um Tierschutz, sondern um den Kick einer kleinen, lauten Lobby.

Auf der Dortmunder Messe «Jagd & Hund» präsentiert sich der Deutsche Bogenjagd Verband (DBJV) selbstbewusst.

Präsident Jan Riedel will die Hobby-Jagd mit Pfeil und Bogen, die in Deutschland seit 1977 in freier Wildbahn verboten ist, wieder erlauben lassen. Seine Verkaufsargumente: «rasiermesserscharfe» Pfeilspitzen, eine angeblich vergleichbare Tötungswirkung wie bei der Büchse und ein «besonders intensives Naturerlebnis». Der Tod eines Tieres als Erlebnispädagogik für Erwachsene.

Was in der Debatte gerne unterschlagen wird: Riedel selbst geht in Frankreich mit dem Bogen auf die Hobby-Jagd. Der DBJV-Präsident verkauft die Methode also nicht zufällig, sondern als jemand, der das eigene Hobby gerne ohne Auslandsticket ausüben würde. Das ist keine sachliche Debatte, das ist Interessenpolitik im Tarnanzug.

Die wissenschaftliche Faktenlage: Tierleid statt Tierschutz

Die Studienlage ist eindeutig, sie wird von der Hobby-Jagd-Lobby aber konsequent ignoriert. Eine Auswertung von rund zwei Dutzend Studien aus den USA durch PETA zeigt: 54 Prozent der mit Pfeil und Bogen beschossenen Tiere werden nicht sofort getötet. Verletzte Tiere können tagelang qualvoll verenden, oft auf der Flucht, oft nicht mehr auffindbar.

Eine Studie der Universität Oklahoma dokumentierte bei einer Bogenjagd auf 22 Weisswedelhirsche, dass 50 Prozent der Tiere lediglich angeschossen und zunächst nicht aufgefunden wurden. Der Pfeil verzeiht nicht die geringste Zielungenauigkeit und führt häufig zu Durchschüssen ohne garantierte Tötungswirkung.

Auch James Brückner vom Deutschen Tierschutzbund stellt klar: «Wegen fehlender Schockwirkung steht die tödliche Wirkung eines Pfeils sogar noch deutlich hinter der einer Büchsenpatrone zurück.» Genau das ist der entscheidende Punkt, den die Bogenjagd-Lobby mit Marketingbegriffen wie «Broadheads» und «modernen Compoundbögen» übertünchen will. Ein Pfeil schneidet, er schockt nicht. Ein verletztes Reh, ein verletzter Fuchs, ein verletztes Wildschwein flieht und stirbt erst, wenn der Blutverlust irgendwann zum Kollaps führt. «Keine zehn Sekunden bis zum Tod», wie Riedel behauptet, gilt unter Laborbedingungen, nicht im Feld.

Selbst Sven Herzog, Leiter des Lehrstuhls für Wildökologie an der TU Dresden und alles andere als ein Hobby-Jagd-Kritiker, räumt im Klartext ein: «Ein schlechter Bogenschütze kann noch mehr Tierleid verursachen als ein schlechter Schütze mit Feuerwaffe und ihrer hohen Wirksamkeit.»

Das Tarnargument: «Tierschutz» als Werbespruch

Besonders zynisch wirkt die rhetorische Wendung der Hobby-Jagd-Lobby, die Bogenjagd ausgerechnet als «tierschutzkonform» zu verkaufen. Eine Methode, bei der über die Hälfte der Tiere nicht sofort tot ist, soll plötzlich besser sein als die Büchse, weil der Pfeil leiser ist und das «Naturerlebnis» intensiver. Das ist die exakt gleiche Argumentationslogik, mit der in den letzten Jahren auch andere ethisch fragwürdige Praktiken hoffähig gemacht werden sollten: Man verpackt das eigene Interesse in das Vokabular der Gegenseite.

Wer ernsthaft den Tierschutz im Sinn hätte, müsste die Frage stellen, ob die Hobby-Jagd in ihrer heutigen Form überhaupt nötig ist. Die Antwort der Wissenschaft ist seit Jahren klar: Beutegreifer wie Wolf, Luchs und Bär regulieren Wildbestände ohne menschlichen Schussapparat, kostenlos und ökologisch sinnvoll. Stattdessen will eine Lobby zurück zu Pfeil und Bogen, weil ihr die Büchse zu sauber, zu unspektakulär, zu wenig «authentisch» geworden ist. Das ist keine Modernisierung, das ist Re-Inszenierung.

Schleichende Legalisierung: Wie das Tabu fällt

Der Vorstoss in Deutschland kommt nicht aus dem Nichts. Bereits 2019 erlaubte das brandenburgische Umweltministerium eine Ausnahmegenehmigung für die Bogenjagd auf Wildschweine in Stahnsdorf und Kleinmachnow. PETA befürchtete schon damals, dass mit dem Pilotprojekt ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, um die archaische Jagdmethode wieder bundesweit zu legalisieren. Genau dieses Muster wiederholt sich nun: Ein kleiner Türspalt wird mit «innerstädtischen Wildschweinproblemen» begründet und dann systematisch erweitert.

Auch in der Schweiz versucht der Verband Schweizer Bogenjäger seit Jahren, die Legalisierung durchzudrücken. Selbst der Verband Jagd Schweiz hat zuletzt einen Fragebogen zur Bogenjagd lanciert. Die internationale Lobby arbeitet koordiniert, der deutsche Vorstoss ist Teil einer europaweiten Strategie. In Russland wurde die Jagd mit Pfeil und Bogen 2019 freigegeben, um das «Bild als Jagdmacht» aufzuwerten. In Simbabwe wird sogar die Trophäenjagd auf Kaffernbüffel und Löwen mit Pfeil und Bogen erlaubt, prominentestes Opfer war 2015 der Löwe Cecil, der erst nach einem Tag von seinem Leiden erlöst wurde.

Die juristische Grauzone in Deutschland

Was viele nicht wissen: Auf Bundesebene gibt es in Deutschland gar kein generelles Bogenjagd-Verbot. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes untersagt Pfeile lediglich für Schalenwild, Wölfe (seit April 2026) und Seehunde. Niederwild wie Fuchs, Hase, Waschbär oder Marderhund fällt nicht darunter. Über § 19 Abs. 2 BJagdG dürfen die Länder das Verbot ausweiten, was rund die Hälfte der Bundesländer in ihren Landesjagdgesetzen auch getan hat. In den übrigen Ländern existiert eine rechtliche Grauzone, und die Hobby-Jagd-Lobby will diese Lücke gezielt ausnutzen.

Hinzu kommt der vom DBJV propagierte «Bogenjagdschein», eine vereinsinterne Zertifizierung ohne staatliche Grundlage. Das ist kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Selbstlegitimation jener Verbände, die ein wirtschaftliches Interesse an der Legalisierung haben.

Die argumentative Schwäche der Lobby

Riedels Behauptung, ein Pfeil sei «vergleichbar wie ein Büchsenschuss mit Bleimunition», verschiebt das Argument auf eine bemerkenswerte Ebene. Bleimunition ist seit Jahren wegen ihrer Vergiftungsgefahr für Beutegreifer wie Steinadler und Bartgeier scharf kritisiert. Wer die Bogenjagd damit rechtfertigt, dass sie nicht schlechter sei als eine ohnehin problematische Munitionsart, argumentiert auf dem niedrigsten erreichbaren Niveau. Ein medizinischer Eingriff wird ja auch nicht dadurch besser, dass er nicht schlechter ist als ein anderer schlechter Eingriff.

Auch das beliebte «Stadtjäger»-Argument verfängt nicht. Die Idee, mit Pfeilen in Wohngebieten gegen Wildschweine vorzugehen, ist nicht sicherer, sondern wälzt das Problem nur ab. Wildschweine in Siedlungen sind ein Folgeproblem ungesicherter Mülltonnen, gefütterter Tiere und nicht naturnaher Landschaftsgestaltung. Wer hier mit dem Pfeil ankommt, behandelt Symptome mit dem falschen Werkzeug.

Ein Nein muss ein Nein bleiben

Die Wiederzulassung der Bogenjagd auf Wildtiere wäre ein Rückfall in eine Zeit, in der man Wild fing, weil man es essen musste. Heute essen die meisten Hobby-Jäger ihr Wild nicht aus Notwendigkeit, sondern aus Identität. Die Bogenjagd ist deshalb kein technischer Fortschritt, sondern eine kulturelle Inszenierung, in der das «authentische» Töten zum Selbstzweck wird.

Wer Wildtiere ernsthaft schützen will, beendet nicht das Verbot der Bogenjagd, sondern verschärft die Hobby-Jagd insgesamt: Verbot von Bleimunition, Stopp der Beutegreifer-Verfolgung, Stärkung professioneller Wildhut nach Genfer Modell. Stattdessen verhandelt die Politik darüber, ob Tiere künftig wieder mit Pfeilen verbluten dürfen, weil sich eine kleine Lobby ein «intensiveres Naturerlebnis» wünscht. Diese Debatte sollte mit vier Buchstaben enden: Nein.

Wolfsabschuss in Staldenried: Bund verklagt das Wallis, Darbellay poltert weiter

Anfang Mai 2026 liess der Walliser Staatsrat einen Wolf in Staldenried abschiessen. Das Bundesamt für Umwelt hält den Abschuss für rechtswidrig und reicht Klage gegen den Kanton ein. Der Verantwortliche heisst Christophe Darbellay, ist Hobby-Jäger und steht einem Departement vor, das international für Wilderei traurige Berühmtheit geniesst.

Am 3. Mai 2026 wurde in der Gemeinde Staldenried ein Wolf erlegt.

Der Walliser Staatsrat hatte den Abschuss freigegeben, nachdem das Tier innert weniger Wochen sieben Nutztiere gerissen haben soll. Die kantonale Lesart: Es handle sich um einen Einzelwolf ohne Rudelzugehörigkeit, ein Fall für die kantonale Kompetenz.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sieht das anders. Aus Sicht des Bundes war das getötete Tier ein Elternteil des Nanztal-Rudels. Damit wäre die Rechtslage glasklar: Über Rudeltiere entscheidet ausschliesslich der Bund, und Abschüsse sind nur zwischen Juni und Januar zulässig. Das BAFU hat deshalb beim Walliser Staatsrat formell Beschwerde eingereicht und will den Abschuss nachträglich als rechtswidrig feststellen lassen.

Darbellays Reflex: «Oberbürokratisch»

Statt sich der Rechtsfrage zu stellen, reagiert Christophe Darbellay im «Walliser Boten» mit der gewohnten Tonlage: «Das BAFU gebärdet sich oberbürokratisch, wir aber machen Entscheide im Terrain.» Die Aussage ist mehr als nur ein rhetorischer Seitenhieb. Sie ist eine programmatische Ansage gegen den Rechtsstaat. Wenn ein Departementsvorsteher öffentlich erklärt, dass kantonale «Terrain-Entscheide» über bundesrechtlichen Vorgaben stehen, dann ist das genau jene Haltung, die im Wallis seit Jahrzehnten zur Wilderei-Hochburg geführt hat.

Der Verweis auf «Biologen vor Ort», die angeblich die Rudelzugehörigkeit verneint hätten, ändert nichts an der Tatsache, dass es in der Schweiz Zuständigkeiten gibt. Das «Konzept Wolf Schweiz» schreibt seit Jahren vor, dass Genetik und Monitoring entscheidend sind, nicht das Bauchgefühl von Hobby-Jägern, die zufällig auch im Kantonsregierungsbüro sitzen.

Der Hobby-Jäger im Regierungsamt

Christophe Darbellay ist nicht irgendein Politiker, der Akten unterschreibt. Er ist selbst aktiver Hobby-Jäger und nimmt an Wolfsjagden teil. Diese Doppelrolle ist der Skandal hinter dem Skandal: Der politisch Verantwortliche für Abschussverfügungen gegen den Wolf ist Teil genau jener Hobby-Jagd-Lobby, deren Interessen er per Verfügung durchsetzt. In jedem anderen Politikfeld würde man das Befangenheit nennen.

Darbellays öffentlich erklärtes Ziel ist die Reduktion der Walliser Rudelzahl von elf auf drei. Das ist keine wissenschaftliche Grösse, sondern ein politisches Wunschdenken. Bereits in der Periode 2025/2026 hat sein Departement 27 Wölfe töten lassen, darunter sieben Jungtiere. Der Abschuss von Staldenried fügt sich nahtlos in dieses Muster ein.

Der Kanton mit dem weltweit schlechtesten Ruf

Das Wallis hat sich seinen Ruf hart erarbeitet. Die Universität Bern dokumentierte unter Leitung von Raphaël Arlettaz, dass die Luchsdichte im Kanton bei lediglich 0.32 Tieren pro 100 km² liegt. Als wahrscheinlichste Ursache: jahrzehntelang praktizierte Wilderei. Im Migrationskorridor ins Wallis wurden 17 Luchsfallen entdeckt, drei davon noch aktiv.

Ein anonymer Mitarbeiter der Walliser Jagdverwaltung zitierte gegenüber der welschen Presse die interne Maxime: «Ein guter Luchs ist ein toter Luchs.» Heute laute die Devise nur noch: Wer einen Luchs schiesst, soll allein sein, weil die Verwaltung den Schützen nicht mehr deckt, falls ein Naturschützer ihn erwische. Im Klartext: Geändert hat sich die Vorsicht, nicht die Haltung.

Dazu kommen die dokumentierten Fälle: zwölf Hobby-Jäger im Val d’Entremont angezeigt, 26 Wildtiere illegal erlegt. Ein junger Walliser nach «Blutbad» im Entremont-Tal zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ein Walliser Wildhüter, der Steinadler misshandelt haben soll und mehrfach wegen Tierschutzdelikten auffiel. Eine staatliche Trophäenjagd auf Steinböcke, die jährlich 650’000 Franken in die Kantonskasse spült und von Trophäenjägern aus der ganzen Welt gebucht wird. Das ist kein Einzelfallproblem, sondern eine Kultur.

Bereits 2015: Gleiches Muster, gleiche Akteure

Wer glaubt, der Fall Staldenried sei ein Ausrutscher, irrt. Schon 2015 mussten WWF Schweiz und Pro Natura im Augstbord-Gebiet juristisch einschreiten, weil der Kanton Wallis Abschussbewilligungen erteilte, ohne dass der Herdenschutz umgesetzt worden war. Bereits damals hatte der Kanton sein Wolfsmonitoring per Grossratsbeschluss eingestellt, womit er aktiv den Nachweis von Jungwölfen verhinderte. Die Methodik hat Tradition: zuerst Datenlücken schaffen, dann diese Lücken als Begründung für Abschüsse nutzen.

Groupe Loup Suisse und Pro Natura Wallis haben 2024 systematische Mängel in den Walliser Regulierungsdossiers nachgewiesen. Ihre Analyse spricht von Unregelmässigkeiten, Kriminalität und einem Bruch internationaler Verpflichtungen.

Was auf dem Spiel steht

Das BAFU droht dem Kanton keine direkte Strafe an. Es geht um das «Feststellungsinteresse», also um die nachträgliche Qualifikation des Abschusses als rechtswidrig. Sollte das Bundesgericht in letzter Instanz dem BAFU folgen, müsste das Wallis künftig deutlich strengere Hürden für Einzelabschüsse hinnehmen. Genau das fürchtet Darbellay. Sein «oberbürokratisch»-Vorwurf ist nichts anderes als ein präventiver Versuch, die Diskussion vom Recht auf die Emotion zu verlagern.

Parallel läuft gegen die Schweiz ein Untersuchungsverfahren des Europarats wegen Verletzung der Berner Konvention. Die proaktiven Walliser Rudelregulierungen sind dabei ein zentraler Vorwurf. Was Darbellay als «Rettung der Landwirtschaft» verkauft, ist völkerrechtlich angreifbar und im konkreten Fall offenbar auch bundesrechtlich.

Die Klage des BAFU ist überfällig

Der Fall Staldenried ist keine Verwaltungsstreitigkeit. Er ist das logische Resultat einer Politik, in der ein Hobby-Jäger als Staatsrat über Leben und Tod streng geschützter Tiere entscheidet, in einem Kanton, der weltweit für Wilderei bekannt ist, und in dem die Behörden seit Jahrzehnten beim Auge zudrücken Routine entwickelt haben.

Dass der Bund nun klagt, ist nicht «Bürokratie». Es ist der Mindeststandard eines Rechtsstaats, der seine internationalen Verpflichtungen ernst nimmt. Wer die Berner Konvention unterzeichnet, kann nicht jeden gerissenen Schafbestand als Freibrief für eigenmächtige Abschussbefehle nutzen. Und wer als Hobby-Jäger eine Wolfspolitik gegen den Wolf führt, sollte sich zumindest die Frage gefallen lassen, ob er das richtige Amt bekleidet.

Das BAFU hätte längst klagen müssen. Mehrfach. Und zwar genau dann, als die Walliser «Terrain-Entscheide» zur Methode wurden.