Mustertext: Verbot der Fuchsjagd im Kanton
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (… Gesetzesbezeichnung …) sowie der Jagdverordnung (… Verordnungsbezeichnung …) zu unterbreiten, mit der im Kanton (…) die Fuchsjagd zu Freizeitzwecken grundsätzlich abgeschafft und durch eine wissenschaftsbasierte, tierschutzkonforme Regelung ersetzt wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass
- die gezielte Bejagung von Füchsen zu Freizeitzwecken und zur Bestandsregulierung ohne konkreten, nachweisbaren Anlass verboten wird
- ein generelles Verbot der Fuchsjagd im Kantonsgebiet verankert wird, mit eng umschriebenen, im Gesetz abschliessend geregelten Ausnahmetatbeständen
- die kantonale Praxis ausdrücklich auf aktuellen wildtierökologischen und tierethischen Erkenntnissen abgestützt wird und nicht auf blossen Annahmen oder Traditionen
Insbesondere ist gesetzlich zu regeln, dass
- Eingriffe in Fuchspopulationen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig , namentlich bei
- unmittelbar drohender Gefahr für die öffentliche Gesundheit (zum Beispiel bei konkret nachgewiesenem Seuchengeschehen)
- erheblicher Gefährdung bedeutender Sachgüter, die mit zumutbaren, nicht letalen Mitteln nicht abgewendet werden kann
- zwingenden Naturschutzgründen, wenn klar dokumentiert ist, dass eine spezifische Fuchspopulation unmittelbar und kausal eine streng geschützte Art gefährdet
- in diesen Ausnahmefällen Eingriffe grundsätzlich durch die staatliche Wildhut oder entsprechend speziell qualifizierte Personen erfolgen und sich in Umfang und Dauer auf das notwendige Minimum beschränken
- die Fuchsjagd als Hobby und Freizeitbetätigung, einschliesslich Baujagd, Treibjagden und nächtlicher Ansitzjagd, unzulässig ist
Weiter ist sicherzustellen, dass
- der Kanton ein Monitoring für Füchse einführt beziehungsweise ausbaut, welches Vorkommen, Gesundheitsstatus und Konfliktsituationen systematisch erfasst
- präventive Massnahmen im Siedlungsraum und in der Landwirtschaft prioritär gefördert werden, insbesondere Abfallhygiene, Sicherung von Nutztierhaltungen und Aufklärung der Bevölkerung
- der Regierungsrat dem Parlament regelmässig Bericht erstattet über
- die Entwicklung der Fuchspopulation
- allfällige Konflikte und getroffene Massnahmen
- die Wirksamkeit der Präventionsstrategien
- die neue Regelung ausdrücklich im Einklang mit Bundesrecht sowie mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu Tierschutz, Verhältnismässigkeit und Eigentumsgarantie steht
Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Jagdplanungen, laufende Jagdpachtverhältnisse und bereits erteilte Jagdbewilligungen.
2. Kurze Begründung
Die bisherige Fuchsjagd wird in vielen Kantonen traditionell mit Schlagworten wie Bestandsregulierung, Seuchenprävention oder Schutz der Biodiversität gerechtfertigt. Eine nähere Betrachtung der wildtierökologischen Literatur und der Erfahrungen aus Regionen ohne Hobby-Fuchsjagd zeigt jedoch, dass diese Begründungen weitgehend spekulativ sind und einer sachlichen Überprüfung nicht standhalten.
Die Fuchspopulationen werden in erster Linie durch Nahrungsangebot, Revierstruktur, Krankheiten und innerartliche Konkurrenz reguliert. Eine intensive Bejagung kann sogar zu instabilen Verhältnissen führen, indem Sozialstrukturen zerstört und Wanderbewegungen verstärkt werden. Die oft vorgebrachte Behauptung, nur die Jagd könne Krankheiten wie den Fuchsbandwurm oder andere Erreger in Schach halten, ist aus fachlicher Sicht nicht belegt. Effektive Seuchenprävention basiert auf Monitoring, Hygiene, Information der Bevölkerung und gezielten, verhältnismässigen Massnahmen, nicht auf flächendeckender Hobby-Jagd.
Auch im Bereich Biodiversität zeigt sich, dass der Rückgang vieler Bodenbrüter und Kleinsäuger primär auf Lebensraumverlust, Intensivierung der Landwirtschaft und Pestizide zurückzuführen ist. Die Fixierung auf den Fuchs als Hauptproblem blendet diese strukturellen Ursachen aus und dient als politisch einfacher Sündenbock.
Aus tierethischer Perspektive ist die heutige Praxis besonders problematisch. Füchse sind hochsoziale, intelligente Wildtiere mit komplexen Familienstrukturen. Dennoch werden sie vielerorts nahezu ganzjährig bejagt, oft in sensiblen Phasen wie Aufzucht- und Lernzeit der Jungtiere. Die damit verbundene Stress- und Leidensproblematik wird in den herkömmlichen jagdlichen Begründungen kaum ernsthaft berücksichtigt.
Hinzu kommt, dass jagdliche und verwaltungsinterne Argumentarien zur Fuchsjagd sich häufig auf Behauptungen stützen, die weder systematisch ausgewertet noch transparent belegt sind. Regionen, in denen auf die Hobby-Fuchsjagd verzichtet wird, verzeichnen weder eine zusammenbrechende Biodiversität noch unbeherrschbare Seuchenlagen. Diese Erfahrungen müssen in einer modernen, wissenschaftsorientierten Jagdpolitik berücksichtigt werden.
Die Kantone verfügen im Rahmen des Bundesjagdrechts über einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Sie sind weder verpflichtet, eine Hobby-Fuchsjagd vorzusehen, noch dazu, pauschale Abschussziele für Füchse zu definieren. Es ist verfassungsrechtlich zulässig, die Fuchsjagd als Freizeitbetätigung zu verbieten und Eingriffe auf klar definierte Ausnahmefälle zu beschränken, in denen überwiegende öffentliche Interessen dies zwingend erfordern.
Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, diesen Spielraum konsequent zu nutzen. Der Kanton (…) kann damit
- den Schutz eines einheimischen Wildtiers stärken
- wissenschaftliche Evidenz über jagdliche Tradition stellen
- den Tierschutz ernst nehmen und unnötige Tierquälerei beenden
- Konflikte im Siedlungsraum und in der Landwirtschaft mit modernen, präventiven Mitteln angehen
Eine klare gesetzliche Regelung zum Verbot der Fuchsjagd mit eng gefassten Ausnahmen schafft Rechtssicherheit, entlastet die kantonalen Behörden von ideologisch aufgeladenen Auseinandersetzungen und setzt ein deutliches Zeichen für eine zeitgemässe Wildtierpolitik im 21. Jahrhundert.
- Eidgenössische Jagdstatistik Link
- Erläuterungen und Quellenangaben Link
- Wissenschaftliche Literatur: Studien Rotfuchs
- Jäger verbreiten Krankheiten: Studie
- Jagd fördert Krankheiten: Studie
- Hobby-Jäger in der Kriminalität: Die Liste
- Verbot der sinnlosen Fuchsjagd ist überfällig: Artikel
- Luxemburg verlängert Fuchsjagdverbot: Artikel
- Niederjagd und Wildkrankheiten: Artikel
- Vergrämung von Wildtieren: Artikel
