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Jagd

Sonderjagd Uri: Gemetzel an trächtigen Hirschkühen

In einem Leserbrief wurde den Hobby-Jägern wegen der Nachjagd Respektlosigkeit gegenüber der Natur vorgeworfen. 

Redaktion Wild beim Wild — 27. November 2024

«Im November sind die Hirschkühe schon im dritten Monat trächtig, gleichwohl noch in Begleitung ihres Frühjahreskalbs», schrieb Karl Mattli in einem Leserbrief.

Die Sonderjagd hat zur Folge, dass alle weiblichen Hirsche zum Abschuss freigegeben werden. «Wo bleiben da Achtung und Respekt vor der Natur bei einem solchen Gemetzel? Ich hoffe auf Besinnung und Vernunft», schrieb Mattli.

Der Urner Josef Walker vom Amt für Jagd und Blödsinn begründet den Abschuss auf weibliche Tiere mit der Bestandsregulierung auf ein lebensraumverträgliches Mass, da man die natürlichen Regulatoren wie Wolf, Luchs, Fuchs und Co. nicht so richtig akzeptiert, ergänzt die IG Wild beim Wild.

Sonderjagd ist, wie der Name schon sagt, eine Nachbesserung. Wird eine Nachbesserung zum Regelfall, dann stimmt etwas nicht mit der Wissenschaft, Wildbiologie, Planung sowie Ausführung.

Der anhaltend hohe Jagddruck hat den Bestand nicht auf gewünschte Höhe reguliert, sondern auf hohem Niveau hochproduktiv gehalten. Das heisst: Je mehr Rehe oder Hirsche geschossen werden, umso stärker vermehren sie sich. – IG Wild beim Wild

Werden die definierten Sollabschusszahlen während der Hochwildjagd im September nicht erreicht, findet ab November eine Sonderjagd statt.

Diese Hobby-Jagd bringt weitere negative Aspekte mit sich. Schäden durch Hirsche, wie zum Beispiel Verbiss und Schälen von Jungbäumen im Wald oder auch Trittschäden, werden damit regelrecht provoziert. Hirsche haben ihren Lebensraum normalerweise nicht im Wald. Josef Walker gönnt den Wildtieren auch keine Äsung (Nahrungsaufnahme) im Wiesland in seiner Begründung für die Sonderjagd in der Urner Zeitung.

Eine weitere Kritik von Mattli bezieht sich auf die biologische Ruhephase der Tiere. Hirsche verlangsamten in Abhängigkeit der Tageslänge ihren Stoffwechsel, um zu überwintern. Wenn sich die Hirsche in diesem sogenannten Wintereinstand befänden und durch Schüsse in die Flucht getrieben würden, müssten sie den Stoffwechsel innert kürzester Zeit vom Sparmodus auf Hochtouren bringen. Dies führe zu unnötigem Energieverschleiss und mehr Verbissschäden, führt der Leserbriefschreiber aus. Sollte auch noch Schnee liegen, verenden gemäss Mattli viele Tiere an Erschöpfung. Für ihn sei ethisch wie moralisch verwerflich, so eine Nachjagd zu dieser Jahreszeit im Berggebiet durchzuführen.

Fakten statt Jägerlatein

Erst die Hobby-Jagd treibt die Wildtiere in den Wald hinein, wo sie dann keine – für sie lebenswichtigen – Gräser und Kräuter finden und ihnen nichts anderes bleibt, als an Knospen zu knabbern, monieren Tierschützerinnen und Tierschützer und die Wissenschaft. Durch die Sonderjagd werden die Wildtiere unnötig aufgescheucht, was ihren Nahrungsbedarf und damit die Frassschäden oft noch weiter erhöht. Gleichzeitig wird so auch deren Reproduktivität stimuliert, damit der Wald-Wild-Konflikt sich noch mehr verschärft, aber die Hobby-Jägerschaft mehr und mehr Kanonenfutter hat und somit reichlich Blutgeld in die Kassen des Kantons fliesst.

Die starke Bejagung hält den Bestand auf hohem Niveau. Sie führte in eine Sackgasse, aus der man nicht herauskommt, wenn noch tiefer hineingefahren wird. Im Gegenteil. Der Verbiss steigt weiter, weil die ihnen aufgezwungene Scheu verhindert, dass sie ihrer Natur gemäss weitgehend im Freien leben. Dürften sie dies, käme das nicht nur der Naturverjüngung im Wald ganz von selbst zugute, sondern auch die Häufigkeit der Wildunfälle würde abnehmen. Hirsche und Rehe, die nicht bei Nacht und Nebel über Strassen müssen, geraten auch nicht unter die Räder. Sie können lernen, sich auf den Strassenverkehr einzustellen. Was ja wohl nicht verkehrt wäre.

Ein weiterer Vorteil käme hinzu: Die Wildtiere würden wieder sichtbar. Wären sie nicht so scheu, liesse sich viel leichter feststellen, wie gross die Bestände tatsächlich sind. Und wie verteilt. Der Verbiss ist dafür kein guter Weiser.

Tierschutzrecht gilt auch bei der Hobby-Jagd

Das zweistufige Jagdmodell mit Hoch- und Sonderjagd wirft aus tierschutzrechtlicher Sicht Fragen auf. Während der Sonderjagd auf Hirsch und Reh, deren Dauer bis weit in den Dezember hinein reicht, gelten gegenüber der Septemberjagd erheblich gelockerte Jagdbetriebsvorschriften. Damit werden in erhöhter Masse Tierschutzverstösse in Kauf genommen.

Entgegen einer anderslautenden Auffassung, die bisweilen noch immer vertreten wird, ist das eidgenössische Tierschutzrecht auch im Rahmen der Jagdausübung vollumfänglich anwendbar. Die Verletzung von Tierschutzvorschriften ist somit auch während der Jagdausübung strafbar.

Der Grundsatz der Weidgerechtigkeit, der aller Jagdtätigkeit zugrunde liegen soll und im Kanton Uri auch gesetzlich verankert ist, wird durch die jagdbetrieblichen Bestimmungen zur Sonderjagd ausgehebelt.

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