Wallis: Neun Wolfsschützer wegen Facebook-Post verurteilt
Neun Verurteilungen im Wallis nach «Defend the Wolf»-Post: Auch eine Emoji-Reaktion kann vor Gericht als Beteiligung an übler Nachrede gelten.
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat am 1. April 2026 gegen neun Wolfsschützerinnen und Wolfsschützer Strafbefehle erlassen, in der Regel bedingte Tagessätze.
Auslöser war eine Publikation der Facebook-Seite «Defend the Wolf» vom Heiligabend 2023, die sich gegen den SVP-Grossrat Grégory Logean richtete. Verurteilt wurden nicht nur die Urheber des Posts, sondern auch Personen, die den Beitrag lediglich mit einem «Gefällt mir» oder einer Emoji-Reaktion versehen hatten. Der Fall rückt die juristisch heikle Frage ins Zentrum, ob ein simpler Like auf Facebook bereits eine strafbare Zustimmung zu ehrverletzenden Inhalten darstellt.
Der fragliche Beitrag vom 24. Dezember 2023
Im Zentrum des Verfahrens steht eine Publikation, die am Heiligabend 2023 auf der Facebook-Seite von «Defend the Wolf» erschien. Die Seite wird vom Berner Verein «Defend The Wolf» betrieben, der sich für den Schutz der Wölfe in der Schweiz einsetzt. Rhône FM, die den Fall als erste Redaktion publik machte, zitiert folgende Passagen aus dem Beitrag:
«Ihr seid Kriminelle und werdet euch eines Tages vor einem Gericht für eure Taten verantworten müssen.»
«Vergesst nicht, dass ihr genauso verwundbar seid wie andere Tierarten.»
«Ihr werdet bis in euer letztes Versteck gejagt.»
Ein weiterer Kommentar derselben Seite, versehen mit einem Foto, fügte an: «Zum jetzigen Zeitpunkt ist das die einzige Lösung, um den Wolf in der Schweiz zu schützen.» Adressiert waren Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, Wildhüter und Politiker, die Abschussverfügungen gegen Wölfe unterstützen. Die Drohgestik dreht die Rhetorik der Hobby-Jagd um und macht die Hobby-Jägerschaft selbst zu Gejagten.
Der Auslöser für die Strafanzeige
Noch schwerer wog ein Kommentar, der unter dem Beitrag auf derselben Seite erschien und von Rhône FM bereits Anfang 2024 dokumentiert wurde. Darin hiess es sinngemäss, am besten wäre es, wenn «der Vater Logean auch liquidiert würde». Diese Formulierung dürfte der zentrale Grund gewesen sein, weshalb Logean Anfang Februar 2024 Strafanzeige einreichte. Der Kanton liess in der Folge dreizehn Personen einvernehmen.
Die juristische Wendung
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat neun Strafbefehle erlassen. Die Tatbestände: Beschimpfung, üble Nachrede und Drohung, je nach Person unterschiedlich zugeordnet. Von den ursprünglich dreizehn Beschuldigten wurden neun verurteilt; die Strafbefehle können noch mit Einsprache angefochten werden.
Logean zeigte sich gegenüber Rhône FM «zufrieden mit der juristischen Wendung». Der SVP-Politiker sprach von einem «notwendigen Signal» der Justiz, das zeige, dass man «hinter seiner Tastatur und seinem Bildschirm nicht alles machen darf». Logean ist Präsident der «Association romande pour la régulation des grands prédateurs» (ARRGP), die sich für eine verstärkte «Regulierung» der Beutegreifer – das heisst deren Abschuss – einsetzt.
Der Like als Grauzone
Juristisch brisant ist, dass mindestens eine der verurteilten Personen den Post weder verfasst noch geteilt, sondern lediglich mit einer Emoji-Reaktion versehen hat. Deren Verteidiger, Grégoire Rey, räumt gegenüber Rhône FM ein, der Beitrag selbst habe «die Schwelle des Strafrechts» klar überschritten. Er ficht die Verurteilung dennoch an und sieht darin einen «spannenden Schulfall». Die Kernfrage, so Rey: «Ist die blosse Zustimmung zu etwas bereits eine Beteiligung an dem, was gesagt wurde?»
Ein Präzedenzfall existiert aus dem Jahr 2020: Im Leiturteil BGE 146 IV 23 (6B_1114/2018 vom 29. Januar 2020) hielt das Bundesgericht fest, dass ‹Gefällt mir› und ‹Teilen› die Sichtbarkeit eines ehrverletzenden Beitrags messbar erhöhen und damit als Weiterverbreitung einer üblen Nachrede gemäss Art. 173 Ziff. 1 Abs. 2 StGB strafbar sein können. Das Gericht betonte zugleich, dass ein Like ‹grundsätzlich wertungsoffen› erfolge: Er ist juristisch nicht automatisch Zustimmung, sondern wird über die Weiterverbreitung erfasst. Ob tatsächlich eine strafbare Weiterverbreitung vorliegt, bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung.
Einordnung: Wolfspolitik im Wallis
Der Fall steht exemplarisch für die zunehmende Verhärtung der Fronten zwischen Wolfsschutz-Bewegung und Hobby-Jagd-Lobby in der Westschweiz. Der Kanton Wallis führt die aggressivste Wolfspolitik der Schweiz: Gemäss KORA und der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) bestanden 2025 elf Walliser Rudel, zehn davon mit Reproduktion, bei 75 identifizierten Individuen. In der abgelaufenen Periode 2025/26 wurden im Wallis insgesamt 27 Wölfe getötet: drei per Einzelabschussverfügung sowie 24 im Rahmen der proaktiven Regulierung vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026, darunter sieben Jungtiere aus der Basisregulierung. Regierungsrat Christophe Darbellay formulierte das politische Ziel, die Rudelzahl von elf auf drei zu senken.
Parallel zum Verfahren gegen die neun Wolfsschützerinnen und Wolfsschützer hat der Verein «Defend The Wolf» selbst Strafanzeigen gegen Kommentatoren eingereicht, die ihn und seine Aktivistinnen im Netz beleidigt hatten. Die gegenseitige Mobilisierung der Justiz zeigt, wie stark die Polarisierung inzwischen ist.
Unbestritten ist: Der Ton auf Social Media hat sich in beide Richtungen radikalisiert. Einerseits stehen Drohungen und Aufrufe, die Hobby-Jagd «bis ins letzte Versteck» zu verfolgen. Auf der anderen Seite Hassnachrichten gegen Wolfsschützerinnen, gegen Wildhüter, die Abschüsse vollziehen, und auch gegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Fall im Wallis ist ein juristischer Testfall für beide Lager.
