24. April 2026, 13:28

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Wallis: Neun Wolfsschützer wegen Facebook-Post verurteilt

Neun Verurteilungen im Wallis nach «Defend the Wolf»-Post: Auch eine Emoji-Reaktion kann vor Gericht als Beteiligung an übler Nachrede gelten.

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat am 1. April 2026 gegen neun Wolfsschützerinnen und Wolfsschützer Strafbefehle erlassen, in der Regel bedingte Tagessätze.

Auslöser war eine Publikation der Facebook-Seite «Defend the Wolf» vom Heiligabend 2023, die sich gegen den SVP-Grossrat Grégory Logean richtete. Verurteilt wurden nicht nur die Urheber des Posts, sondern auch Personen, die den Beitrag lediglich mit einem «Gefällt mir» oder einer Emoji-Reaktion versehen hatten. Der Fall rückt die juristisch heikle Frage ins Zentrum, ob ein simpler Like auf Facebook bereits eine strafbare Zustimmung zu ehrverletzenden Inhalten darstellt.

Der fragliche Beitrag vom 24. Dezember 2023

Im Zentrum des Verfahrens steht eine Publikation, die am Heiligabend 2023 auf der Facebook-Seite von «Defend the Wolf» erschien. Die Seite wird vom Berner Verein «Defend The Wolf» betrieben, der sich für den Schutz der Wölfe in der Schweiz einsetzt. Rhône FM, die den Fall als erste Redaktion publik machte, zitiert folgende Passagen aus dem Beitrag:

«Ihr seid Kriminelle und werdet euch eines Tages vor einem Gericht für eure Taten verantworten müssen.»

«Vergesst nicht, dass ihr genauso verwundbar seid wie andere Tierarten.»

«Ihr werdet bis in euer letztes Versteck gejagt.»

Ein weiterer Kommentar derselben Seite, versehen mit einem Foto, fügte an: «Zum jetzigen Zeitpunkt ist das die einzige Lösung, um den Wolf in der Schweiz zu schützen.» Adressiert waren Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, Wildhüter und Politiker, die Abschussverfügungen gegen Wölfe unterstützen. Die Drohgestik dreht die Rhetorik der Hobby-Jagd um und macht die Hobby-Jägerschaft selbst zu Gejagten.

Der Auslöser für die Strafanzeige

Noch schwerer wog ein Kommentar, der unter dem Beitrag auf derselben Seite erschien und von Rhône FM bereits Anfang 2024 dokumentiert wurde. Darin hiess es sinngemäss, am besten wäre es, wenn «der Vater Logean auch liquidiert würde». Diese Formulierung dürfte der zentrale Grund gewesen sein, weshalb Logean Anfang Februar 2024 Strafanzeige einreichte. Der Kanton liess in der Folge dreizehn Personen einvernehmen.

Die juristische Wendung

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat neun Strafbefehle erlassen. Die Tatbestände: Beschimpfung, üble Nachrede und Drohung, je nach Person unterschiedlich zugeordnet. Von den ursprünglich dreizehn Beschuldigten wurden neun verurteilt; die Strafbefehle können noch mit Einsprache angefochten werden.

Logean zeigte sich gegenüber Rhône FM «zufrieden mit der juristischen Wendung». Der SVP-Politiker sprach von einem «notwendigen Signal» der Justiz, das zeige, dass man «hinter seiner Tastatur und seinem Bildschirm nicht alles machen darf». Logean ist Präsident der «Association romande pour la régulation des grands prédateurs» (ARRGP), die sich für eine verstärkte «Regulierung» der Beutegreifer – das heisst deren Abschuss – einsetzt.

Der Like als Grauzone

Juristisch brisant ist, dass mindestens eine der verurteilten Personen den Post weder verfasst noch geteilt, sondern lediglich mit einer Emoji-Reaktion versehen hat. Deren Verteidiger, Grégoire Rey, räumt gegenüber Rhône FM ein, der Beitrag selbst habe «die Schwelle des Strafrechts» klar überschritten. Er ficht die Verurteilung dennoch an und sieht darin einen «spannenden Schulfall». Die Kernfrage, so Rey: «Ist die blosse Zustimmung zu etwas bereits eine Beteiligung an dem, was gesagt wurde?»

Ein Präzedenzfall existiert aus dem Jahr 2020: Im Leiturteil BGE 146 IV 23 (6B_1114/2018 vom 29. Januar 2020) hielt das Bundesgericht fest, dass ‹Gefällt mir› und ‹Teilen› die Sichtbarkeit eines ehrverletzenden Beitrags messbar erhöhen und damit als Weiterverbreitung einer üblen Nachrede gemäss Art. 173 Ziff. 1 Abs. 2 StGB strafbar sein können. Das Gericht betonte zugleich, dass ein Like ‹grundsätzlich wertungsoffen› erfolge: Er ist juristisch nicht automatisch Zustimmung, sondern wird über die Weiterverbreitung erfasst. Ob tatsächlich eine strafbare Weiterverbreitung vorliegt, bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung.

Einordnung: Wolfspolitik im Wallis

Der Fall steht exemplarisch für die zunehmende Verhärtung der Fronten zwischen Wolfsschutz-Bewegung und Hobby-Jagd-Lobby in der Westschweiz. Der Kanton Wallis führt die aggressivste Wolfspolitik der Schweiz: Gemäss KORA und der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) bestanden 2025 elf Walliser Rudel, zehn davon mit Reproduktion, bei 75 identifizierten Individuen. In der abgelaufenen Periode 2025/26 wurden im Wallis insgesamt 27 Wölfe getötet: drei per Einzelabschussverfügung sowie 24 im Rahmen der proaktiven Regulierung vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026, darunter sieben Jungtiere aus der Basisregulierung. Regierungsrat Christophe Darbellay formulierte das politische Ziel, die Rudelzahl von elf auf drei zu senken.

Parallel zum Verfahren gegen die neun Wolfsschützerinnen und Wolfsschützer hat der Verein «Defend The Wolf» selbst Strafanzeigen gegen Kommentatoren eingereicht, die ihn und seine Aktivistinnen im Netz beleidigt hatten. Die gegenseitige Mobilisierung der Justiz zeigt, wie stark die Polarisierung inzwischen ist.

Unbestritten ist: Der Ton auf Social Media hat sich in beide Richtungen radikalisiert. Einerseits stehen Drohungen und Aufrufe, die Hobby-Jagd «bis ins letzte Versteck» zu verfolgen. Auf der anderen Seite Hassnachrichten gegen Wolfsschützerinnen, gegen Wildhüter, die Abschüsse vollziehen, und auch gegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Fall im Wallis ist ein juristischer Testfall für beide Lager.

Weiterführende Informationen auf wildbeimwild.com

Solar, PFAS und Wildtiere: Gift bis in Milch und Fleisch

In der ZIB2 vom 22. April 2026 erklärte der Nuklearforscher Georg Steinhauser (TU Wien), Solarenergie sei «deutlich gefährlicher» als Atomkraft, weil «jedes Jahr beliebig viele Menschen vom Dach fallen».

Die Aussage ging medial viral, und sie ist das perfekte Beispiel für eine Wahrheit, die so zugeschnitten wurde, dass sie wie ein Argument wirkt.

Wir haben die Behauptung geprüft und ziehen den Bogen dorthin, wo die Debatte gemäss unserer Kerntätigkeit hingehört: zum Schutz von Wildtieren, Lebensräumen und letztlich auch der Menschen, die am Ende derselben Nahrungskette stehen.

Die Absturz-Zahlen im Realitätscheck

Die Suva registrierte im Zeitraum 2013 bis 2022 durchschnittlich 183 anerkannte Berufsunfälle mit Absturz vom Dach bei Arbeiten an Solaranlagen pro Jahr. In Deutschland meldete die BG Bau für 2025 in zehn Monaten drei tödliche PV-bezogene Abstürze. Ernst zu nehmen, aber weit entfernt von Steinhausers rhetorischem «beliebig viele».

Tote pro Terawattstunde, die ehrliche Metrik

Die peer-reviewte Metrik von Our World in Data zeigt: Solar (0,02 Tote/TWh) ist minimal sicherer als Kernkraft (0,03 Tote/TWh). Steinhausers Vergleich funktioniert nur, wenn Arbeitsunfälle voll eingerechnet, langfristige Strahlenfolgen der Kernenergie aber ausgeklammert werden.

Regen wäscht Gift aus, das ist belegt

Die Studie der Universität Stuttgart im Auftrag des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums belegt: Blei und das karzinogene Cadmium aus Solarmodulen werden durch Regen über mehrere Monate «fast vollständig» herausgelöst. Bis 2016 waren weltweit 11’000 Tonnen Blei und 800 Tonnen Cadmium in Modulen verbaut, täglich kommen drei Quadratkilometer Solarfläche hinzu. Da PV-Module von der EU-Schadstoffverordnung RoHS ausgenommen sind, darf Lötzinn weiterhin bis zu 36 Prozent Blei enthalten, obwohl bleifreie Alternativen «mit geringem Mehraufwand» möglich wären. Hagel, Mikrorisse, Brände und Alterung reichen, damit Regen in die Module eindringt und Gifte freisetzt.

PFAS, die Ewigkeitschemikalien der Energiewende

Neben Schwermetallen ist eine zweite Stoffgruppe in Solarmodulen verbaut: per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Die Umweltorganisation ChemSec prophezeit eine wachsende Zahl von Rechtsstreits wegen PFAS, die sich unter anderem in Solarmodulen finden. PFAS sind wegen ihrer extrem stabilen Kohlenstoff-Fluor-Bindung praktisch nicht abbaubar, reichern sich in Organismen an und stehen im Verdacht, Fortpflanzungsstörungen, Immunschäden und Krebs auszulösen. Die EU diskutiert derzeit ein umfassendes PFAS‑Verbot. Mehr als 10’000 Stoffe dieser Gruppe sind im Umlauf, auch in zentralen Technologien der Energiewende.

Wir haben das Thema am Beispiel Windkraft bereits in PFAS aus Windkraftanlagen bedrohen Wildtiere dokumentiert. Für Fotovoltaik gilt dieselbe Logik: Rückseitenfolien, Dichtungen und Beschichtungen enthalten fluorierte Polymere, die über Abrieb, Brand und Entsorgung freigesetzt werden. PFAS sind inzwischen im Blut praktisch der gesamten europäischen Bevölkerung nachweisbar, Kinder und Schwangere gelten als besonders verletzliche Gruppen.

Bioakkumulation, wenn Gift die Nahrungskette hochwandert

Hier wird die Debatte wildtierschutzrelevant. Der fachsprachliche Begriff für die Anreicherung toxischer Substanzen über die Nahrungskette lautet Bioakkumulation: Schadstoffe werden schneller aufgenommen, als sie abgebaut werden können. Eine Studie der Universität Ulm in «Science of the Total Environment» zeigt: Jedes Jahr sterben Millionen Wildtiere, meist Vögel, an Bleivergiftung, nicht nur durch Munition aus der Hobby-Jagd, sondern auch durch industrielle Einschwemmung von Blei, Cadmium, Quecksilber und weiteren Schwermetallen. Bei Flamingos wurden im Gefieder zehn Spurenelemente nachgewiesen, darunter genau jene, die auch in Solarmodulen stecken: Cadmium, Kupfer, Blei, Zinn und Zink. Das bayerische Landesamt für Umwelt bestätigt, dass bei Waldtierarten durch Bioakkumulation «höhere Schadstoffkonzentrationen im Organismus zu rechnen» sind.

PFAS im Wildschwein, das erste grosse Warnsignal

2024 entdeckte das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz so hohe PFAS-Werte in Wildschweinlebern, dass Verzehr, Verarbeitung und Vermarktung untersagt wurden. Wildschweine sind wegen ihrer bodenwühlenden Nahrungsaufnahme ein hervorragendes Messinstrument für grossflächige Umweltbelastungen. Was auf dem Teller der Hobby-Jäger nicht mehr landen darf, reichert sich zuvor unbemerkt im lebenden Tier an, und beides ist dieselbe Warnung: Das Gift ist bereits in der Nahrungskette.

PFAS in Schweizer Milch und Fleisch, die Endstation Mensch

Was wie ein fernes Problem klingt, ist in der Schweiz längst Realität. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden führte zwischen Oktober 2025 und März 2026 eine freiwillige PFAS-Untersuchung in Milchbetrieben durch: In etwa jedem dritten kontrollierten Betrieb wurden erhöhte Werte gemessen, in mehreren Fällen wurden die EU-Richtwerte massiv überschritten. Im St. Galler Rheintal dürfen fünf Bauernbetriebe das Fleisch ihrer Tiere nicht mehr verkaufen, weil die Böden mit giftigen Chemikalien verseucht sind. Im Kanton Glarus wies eine Auswertung der ZHAW und der ETH Zürich im Auftrag des Bafu PFAS in über 99 Prozent aller Bodenproben nach. Auch der Thurgau hat ein Drei-Jahres-Projekt zur systematischen Milchuntersuchung lanciert.

Schweizweit untersuchten die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker Ende 2025 rund 900 Fleisch-, Fisch- und Eierproben. Weniger als ein Prozent lagen über dem gesetzlichen Höchstwert, bei den zusätzlich analysierten Milchproben waren es rund zwei Prozent über dem unverbindlichen Richtwert. Noch kein flächendeckendes Bild, aber klare Hotspots.

Hauptursache in der Ostschweiz ist nicht die heutige Energiewende, sondern PFAS-haltiger Klärschlamm, der bis zum Verbot 2006 über Jahre als Dünger auf Landwirtschaftsflächen ausgebracht werden durfte, dazu Feuerlöschschaum aus Übungsplätzen. Und genau das ist die Lehre: Ein vor zwanzig Jahren verbotener Eintragsweg produziert heute Verkaufsverbote für Schweizer Bauernhöfe. Was Rückseitenfolien, Dichtungen und Beschichtungen der heutigen Solar- und Windkraftindustrie in den kommenden Jahrzehnten in Böden und Gewässern hinterlassen, folgt derselben Logik, nur mit neuer Quelle.

Besonders aufschlussreich ist die politische Reaktion: Die Kantone St. Gallen, Thurgau und beide Appenzell lehnen eine geplante Bundes-Weisung zu strengeren PFAS-Kontrollen in Lebensmitteln ab. Die Ausserrhoder Regierung warnt, ein Verkaufsverbot würde Landwirtschaftsbetriebe sehr rasch in eine finanzielle Notlage bringen und ihre Existenzgrundlage gefährden. Die Rechnung zahlen am Ende die Konsumentinnen und Konsumenten, die Wildtiere in Böden und Gewässern, und jene Hobby-Jäger, deren Wildbret in immer mehr Regionen auf Schadstoffe gesondert untersucht werden muss.

Der Fall Schertenleib und der Vorstoss Nicolet

Der Westschweizer Züchter Marc Schertenleib baute 2021 einen neuen Stall mit Dach-Photovoltaikanlage und verlor in der Folge über 300 Rinder an mysteriösen Krankheiten – ein Schaden von mehr als drei Millionen Franken. Nachdem er seine Tiere in den alten Stall ohne PV zurückverlegte, traten die Probleme nicht mehr auf. Schertenleib vermutet Streustrom als Ursache und hat die Stiftung Henny gegründet, um andere betroffene Betriebe zu unterstützen. SVP-Nationalrat Jacques Nicolet (VD) reichte daraufhin einen parlamentarischen Vorstoss ein und fordert ein befristetes Moratorium für Solarpanels auf Ställen, bis die Ursachen geklärt sind.

Der Fall ist kein Einzelfall: Agripedia.ch dokumentiert einen weiteren Brown-Swiss-Betrieb, bei dem nach Stallneubau mit PV-Dach die Herdengesundheit massiv einbrach – Fachleute führten dies auf Lecks in der Photovoltaikanlage durch unzureichende Erdung zurück. Laut ESTI reicht bei Rindern bereits eine Differenzwechselspannung ab 1 Volt, um Verhalten, Milchleistung und Tiergesundheit zu beeinträchtigen.

Der Kreis schliesst sich bei der Entsorgung

Wie wir in «Solarmodul-Abfall: Das Entsorgungsproblem» dokumentiert haben, erzeugen Solarmodule pro Energieeinheit rund 300-mal mehr Giftmüll als Kernkraftwerke. Die Stuttgart-Studie warnt explizit: «Gefahren und Gefährdungen durch Giftstoffe in Photovoltaikmodulen erscheinen besonders gross in Ländern, in denen es keine geordneten Abfallentsorgungssysteme gibt.» Gleichzeitig fordert die IG Wild beim Wild: Wälder und Waldränder sind «ohne Wenn und Aber» von Solar- und Windkraftanlagen freizuhalten, um Wanderungen und genetischen Austausch der Wildtiere nicht zu behindern.

Parallelen zur Windkraft

Wie in «Die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Wildtiere und die Debatte um saubere Energie» dargestellt, gilt: «Sauber» heisst nicht automatisch «naturverträglich». Beide Technologien haben Giftstoffprobleme (PFAS, Schwermetalle), Flächenkonflikte und Bioakkumulationsrisiken, und in beiden Fällen lenken inszenierte Pro-/Contra-Debatten von den Wildtieren, den Böden und den Menschen ab, die am Ende der Nahrungskette stehen.

Was politisch folgen muss

Dach-PV verbindlich vor Freiflächen-PV und alpinen Grossanlagen priorisieren. Wald, Waldränder und Wildtierkorridore absolut freihalten. Aufnahme von PV-Modulen in die EU-RoHS-Richtlinie, bleifreies Lötzinn als Standard. PFAS-Verbot ohne Ausnahmen für die Energiewende-Industrie. Verpflichtendes PFAS- und Schwermetall-Monitoring bei Wildschweinen, Greifvögeln, Bodenorganismen, Grundwasser und Trinkwasserfassungen im Umkreis aller Solar- und Windkraftanlagen. Rücknahme- und Recyclingpflicht mit echten Sammelquoten statt Exportlücken. Und nicht zuletzt: Die Klärschlamm-Altlast der Ostschweiz als historische Warnung ernst nehmen. Jede Lieferkette der heutigen Energiewende muss darauf geprüft werden, ob sie das Ostschweiz-Szenario der 2050er-Jahre vorbereitet.

Steinhausers rhetorische Zuspitzung lenkt ab, aber die Giftstoffproblematik der Solarindustrie ist real und muss mit voller Schärfe benannt werden. Blei, Cadmium und PFAS wandern nicht einfach in Deponien, sie wandern in Böden, Gewässer und über die Nahrungskette in Flamingos, Greifvögel, Wildschweine, in Kuhmilch, Rindfleisch und damit in die Körper unserer letzten wildlebenden Nachbarn und unsere eigenen. Die PFAS-belasteten Milchbetriebe im Appenzell und die Verkaufsverbote im St. Galler Rheintal zeigen, dass der Schritt vom Wildtier zum Menschen nicht theoretisch ist, sondern messbar. Die ehrliche Energiedebatte wird nicht zwischen Reaktorkernen und Dachmonteuren entschieden, sondern an der Frage, wie viel vergiftetes Gewebe wir Wildtieren und uns selbst zumuten, und wie entschlossen wir Lieferketten, Entsorgung und Standortwahl regulieren.

Bejagte Wildtierarten in der Schweiz: Wer wird warum zur Zielscheibe?

Ein kritischer Überblick über die jagdbaren Wildtierarten in der Schweiz – von Reh und Hirsch bis zu Fuchs, Dachs, Hasen, Murmeltieren und Vögeln.

In der Schweiz werden jedes Jahr über 130’000 Wildtiere durch die Hobby-Jagd getötet – zusätzlich zu jenen, die im Strassenverkehr, in der Landwirtschaft oder durch andere menschliche Eingriffe sterben.

Hinter der nüchternen Jagdstatistik verbergen sich konkrete Tierarten, Schicksale und politische Entscheidungen, die darüber bestimmen, wer zur Zielscheibe wird und wer geschützt ist. Dieses Dossier gibt einen Überblick über die wichtigsten bejagten Wildtierarten in der Schweiz und zeigt, warum viele von ihnen längst mehr Schutz als Kugeln brauchen.

1. Warum ein Überblick über bejagte Arten nötig ist

Offizielle Statistiken und Jagdverbände sprechen von «Strecken» und «Bestandsregulation», wenn jedes Jahr Zehntausende Wildtiere getötet werden. Diese Sprache verschleiert, dass es sich um fühlende Individuen handelt – und die Auswahl der jagdbaren Arten kein Naturgesetz ist, sondern ein politischer Aushandlungsprozess zwischen Jagdlobby, Landwirtschaft und Behörden.

Die Schweiz kennt einerseits das Bundesjagdgesetz mit einer Liste geschützter und jagdbarer Arten, andererseits kantonale Jagdgesetze und Verordnungen, die festlegen, wann, wo und wie intensiv geschossen wird. Viele Arten, die heute noch jagdbar sind, stehen gleichzeitig unter Druck durch Lebensraumverlust, Landwirtschaft und Klima, einige tauchen sogar auf Roten Listen auf. Ein kritischer Gesamtüberblick hilft zu erkennen, wie widersprüchlich das System geworden ist.

Weiterführende Grundlagen:

2. Schalenwild: Rehe, Hirsche, Gämsen, Wildschweine und Steinböcke

2.1 Reh – das meistgeschossene Wildtier der Schweiz

Das Reh ist mit Abstand das meistgeschossene Wildtier der Schweiz: Jahr für Jahr fallen zehntausende Tiere der Hobby-Jagd zum Opfer, hinzu kommen Kitze und Fallwild im Strassenverkehr. Kein anderes Wildtier wird häufiger zur Zielscheibe gemacht, obwohl Rehe zentrale Äsungs- und Beutetiere im Ökosystem sind.

Im Dossier «Reh Schweiz: Meistgeschossenes Wildtier der Hobby-Jagd» wird detailliert aufgezeigt, wie die Rehbejagung ökologisch fragwürdig, ethisch problematisch und politisch gesteuert ist. Die Jagdlobby verkauft die hohe Abschusszahl als «Schutz des Waldes» – obwohl wissenschaftliche Studien zeigen, dass Waldverjüngung vor allem von Lebensraumqualität, Verbisslenkung und grossräumiger Planung abhängt.

2.2 Rothirsch, Gemse, Steinbock – Wildtiere als Trophäen und «Regulationsobjekte»

Rothirsche, Gämsen und Steinböcke werden in der Hochjagd seit Jahrzehnten als «klassische Jagdarten» vermarktet und als Symbol der Alpenjagd inszeniert. Jährlich werden in der Schweiz zehntausende Tiere dieser Arten erlegt – Zahlen, die in vielen Kantonen als Erfolg statt als Problem gesehen werden.

Die Begründung lautet fast immer gleich: «Bestandsregulierung» und «Schutzwald». Gleichzeitig zeigen eure Analysen und unabhängige Forschung, dass Beutegreifer wie Luchs und Wolf wesentlich zur natürlichen Regulierung beitragen könnten, aber gezielt kurzgehalten oder geschossen werden. So entsteht ein künstliches System, in dem Hobby-Jäger sich selbst unentbehrlich machen.

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2.3 Wildschwein – Sündenbock für Fehlentwicklungen in der Landwirtschaft

Wildschweine werden in vielen Kantonen als Problemtiere dargestellt, obwohl ihre Bestände stark von Maisanbau, Fütterung und Klima profitieren. Die Jagd versucht, dieses menschengemachte Überangebot mit immer intensiveren Abschüssen zu kontrollieren – teilweise mit Nachtzieltechnik und Lockfütterung, die neue Probleme schafft.

Ein eigenständiges Dossier zu Wildschweinen, Landwirtschaft und Jagd kann diese Zusammenhänge vertiefen. Bis dahin liefert das Jagd-Dossier wichtige Argumente gegen die Sündenbock-Rhetorik.

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3. Beutegreifer im Fadenkreuz: Fuchs, Dachs, Marder & Co.

3.1 Der Fuchs – ökologisch wertvoll, systematisch verfolgt

Rotfüchse gehören zu den am häufigsten getöteten Beutegreifern in der Schweiz. Das geschieht, obwohl Füchse als Aasverwerter und Mäusejäger zentrale Aufgaben im Ökosystem übernehmen und zur Kontrolle von Nagern beitragen.

Die Jagdlobby begründet Fuchsjagden mit Fuchsbandwurm, Singvögeln und Hasenrückgang – Argumente, die wissenschaftlich kaum haltbar sind oder die eigenen Beiträge der Jagd zu diesen Problemen ausblenden. Im Beitrag «Was sind Beutegreifer und welche Rolle spielen sie?» zeigt ihr bereits, wie Füchse und andere Beutegreifer zu Sündenböcken gemacht werden, um Hobby-Jagd zu legitimieren.

3.2 Dachs, Marder und andere Kleinsäuger – Opfer der «Tradition»

Dachse und Marder werden ebenfalls jedes Jahr zu Tausenden getötet, meist mit dem Argument, sie würden «Niederwildbestände» gefährden oder Schäden verursachen. Tatsächlich sind sie wichtige Aasverwerter, Bodenbearbeiter und Nahrungsquellen für grössere Beutegreifer.

Einige Arten, etwa Baummarder oder Wildkaninchen, sind in Teilen der Schweiz stark gefährdet, werden aber zugleich weiterhin jagdbar gehalten. Das Dossier «Das Wildkaninchen in der Schweiz: stark gefährdet, trotzdem jagdbar» zeigt exemplarisch, wie absurd diese Kombination aus Roter Liste und Jagdgesetz ist.

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4. Niederwild: Hasen, Kaninchen, Murmeltiere und Vögel

4.1 Feld- und Schneehasen – Rückgang, aber weiterhin im Visier

Feldhasen und Schneehasen sind in der Schweiz massiv unter Druck, ihre Bestände sind in vielen Regionen eingebrochen. Trotzdem werden jedes Jahr immer noch Hunderte bis Tausende Hasen geschossen – obwohl Landwirtschaft, Lebensraumverlust und Klima die entscheidenden Faktoren sind.

In euren Beiträgen zum Artenrückgang zeigt ihr, wie stark die schweizerische Kulturlandschaft verarmt und wie wenig die Jagd bereit ist, ihren eigenen Beitrag zu diesem Problem zu reflektieren.

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4.2 Murmeltiere – Bergikonen als Jagdobjekte

Murmeltiere werden vor allem im Alpenraum bejagt, obwohl sie eine hohe Symbolkraft für den alpinen Lebensraum haben und keine «Schädlinge» sind. Ihre Jagd zeigt exemplarisch, wie wenig die Kategorie «jagdbar» mit objektiver Notwendigkeit zu tun hat – und wie stark Tradition und Trophäenleidenschaft wirken.

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4.3 Vögel – unterschätzte Opfer der Hobby-Jagd

In der offiziellen Jagdstatistik taucht eine ganze Reihe von Vogelarten als jagdbar auf – von Enten über Rabenkrähen bis zu Tauben. Die Diskussion um Bleivergiftung, Störungen an Gewässern und die Rolle der Jagd für den Rückgang bestimmter Vogelarten ist in der Schweiz erst im Ansatz geführt.

Für viele Leserinnen und Leser ist es ein Schock, überhaupt zu erfahren, welche Vogelarten in der Schweiz legal geschossen werden dürfen. Diese Seite kann hier einen ersten Überblick geben und auf eure Studien- und Politikdossiers verweisen.

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5. Widersprüche: Gefährdete Arten bleiben jagdbar

Ein besonders krasser Widerspruch zeigt sich bei Arten, die auf nationalen Roten Listen als «stark gefährdet» eingestuft sind – und gleichzeitig weiterhin jagdbar bleiben. Das Wildkaninchen ist eines der deutlichsten Beispiele: eine stark gefährdete Art, deren Bestände in der Schweiz fast kollabiert sind und die dennoch als «Jagdwild» geführt wird.

Solche Konstellationen zeigen, wie unzureichend die Jagdgesetzgebung den aktuellen Zustand der Biodiversität abbildet und wie stark Lobbyinteressen wirken. Statt gefährdete Arten konsequent zu schützen, wird an Jagdtraditionen festgehalten, als wäre das 19. Jahrhundert nie vorbei gewesen.

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6. Beutegreifer vs. Jagd: Konkurrenz um Beute

Beutegreifer wie Wolf, Luchs und Fuchs werden in der Schweiz nicht nur als angebliche Gefahr für Nutztiere, sondern auch als Konkurrenz für Hobby-Jäger bekämpft. Im Dossier «Wilderei Schweiz: Jagdkriminalität und Straflosigkeit» wird deutlich, dass Luchs, Wolf und Greifvögel überproportional von illegaler Verfolgung betroffen sind – nicht aus Not, sondern weil sie als unerwünschte Konkurrenten wahrgenommen werden.

Gleichzeitig zeigen eure Beutegreifer-Artikel und Analysen des Genfer Modells, dass funktionierende Bestände von Wolf, Luchs und Fuchs Schalenwildpopulationen regulieren und Schutzwälder entlasten können. Trotzdem setzt die Schweizer Jagdpolitik weiterhin primär auf das Gewehr statt auf Ökosystemfunktion – und hält an der gezielten Jagd auf Beutegreifer fest.

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7. Hobby-Jagd als Freizeitgewalt – was die Übersicht zeigt

Die Gesamtschau über bejagte Wildtierarten zeigt: Die Hobby-Jagd in der Schweiz ist weniger «Wildtiermanagement» als Freizeitgewalt mit politischer Rückendeckung. Viele Tiere werden geschossen, weil es Tradition ist, weil sie als Trophäen dienen oder weil Lobbyorganisationen ein Interesse daran haben, das Bild vom «notwendigen Jäger» aufrechtzuerhalten.

Statt sich an ökologischen Notwendigkeiten, Tierwürde und moderner Wildtierökologie zu orientieren, hält das System an überholten Kategorien wie «jagdbar» und «Schadwild» fest. Wer bejagte Wildtierarten in der Schweiz verstehen will, muss deshalb nicht nur Zahlen und Arten kennen, sondern auch die Interessen dahinter – von Jagdverbänden über Bauernlobby bis zu kantonalen Behörden.

Weiterführende Seiten zum Aktivwerden:

Millionenfach getötet – für nichts: Neue Studie entlarvt Jägerlatein

Neue Studie in «Biological Conservation»: Frankreich tötet 1,7 Mio. Füchse und Krähen pro Jahr. Kosten achtmal höher als Schäden, Wirkung null.

Eine neue Studie in der Fachzeitschrift «Biological Conservation» zeigt, dass Frankreich jährlich 1,7 Millionen Füchse, Marder und Rabenvögel als «Schädlinge» töten lässt, obwohl die Kontrollkosten die gemeldeten Schäden um das Achtfache übersteigen und die Abschüsse weder Populationen regulieren noch Ernten schützen.

Kontrollkosten achtmal höher als die Schäden

Das Forschungsteam um Frédéric Jiguet vom Muséum national d’Histoire naturelle in Paris hat sieben Jagdsaisons zwischen 2015 und 2022 systematisch ausgewertet. Grundlage waren offizielle Daten des französischen Umweltministeriums aus 92 Departementen. In diesem Zeitraum wurden 12’394’885 Tiere getötet, darunter Rotfüchse, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Mauswiesel, Rabenkrähen, Saatkrähen, Elstern, Eichelhäher und Stare.

Die ökonomische Bilanz fällt vernichtend aus: Die jährlichen Kontrollkosten beziffert das Team auf 103 bis 123 Millionen Euro. Die gleichzeitig offiziell gemeldeten Schäden durch diese Arten summieren sich auf 8 bis 23 Millionen Euro pro Jahr. Über sieben Jahre kumulieren sich die Tötungskosten auf 791 Millionen Euro, während die gesamthaft gemeldeten Schäden 96 Millionen Euro betragen. Selbst wenn die Arbeitszeit der Hobby-Jägerschaft nicht entlohnt und die Fahrtkosten halbiert werden, liegen die Kontrollkosten noch um den Faktor 1,66 über den Schäden.

Abschüsse senken weder Populationen noch Schäden

Zentraler Befund der generalisierten gemischten Modelle: Es gibt keinen statistischen Zusammenhang zwischen dem Tötungsaufwand und einer Reduktion der gemeldeten Schäden im Folgejahr. Weder ein höherer Abschuss senkt die Schäden, noch führt ein Rückgang oder das Aussetzen der Bejagung zu höheren Schäden. Die Autorinnen und Autoren formulieren nüchtern, dass eine Steigerung der Kontrollen keine Wirkung zeige und eine Aufhebung keine zusätzlichen Schäden verursache.

Noch deutlicher fällt das Ergebnis für die Populationsdynamik aus. Die Daten der französischen Brutvogelüberwachung zeigen, dass bei Eichelhäher, Star und für alle fünf Vogelarten zusammengenommen eine höhere Abschusszahl mit höheren Frühjahrsbeständen korreliert. Das Team erklärt das mit kompensatorischer Reproduktion: Reduzierte Konkurrenz um Futter erhöht Bruterfolg und Überlebensrate der verbleibenden Individuen. Beim Rotfuchs zeigen parallele Studien (Pépin et al. 2025) dasselbe Muster. Die Behauptung der Hobby-Jägerschaft, ohne massive Bejagung würden diese Arten «überhandnehmen», findet in sieben Jahren französischer Daten keine empirische Stütze.

454 Millionen Euro vernichtete Ökosystemleistung

Besonders brisant ist die Rechnung zu den Eichelhähern: Allein im Untersuchungszeitraum wurden 62’278 Eichelhäher getötet. Die Samenverbreitungsleistung dieser Art für Eichenwälder beziffern frühere Studien (Hougner et al. 2006) auf 3200 bis 14’600 Euro pro Brutpaar. Hochgerechnet entspricht das einem potenziellen Verlust von 100 bis 454 Millionen Euro an Ökosystemleistung. Weitere Leistungen wie die Nagerregulation durch Füchse und Marder sind in dieser Rechnung noch nicht enthalten.

Direkt übertragbar auf die Schweiz

Die Schweiz kennt keine formale «Schädlings»-Klassifikation wie Frankreich, reguliert aber dieselben Arten über das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0). Fuchs, Steinmarder, Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher sind nach Art. 5 JSG jagdbare Arten. In den Patentjagdkantonen, die rund zwei Drittel der Schweizer Fläche abdecken, werden jährlich Zehntausende Füchse durch die Hobby-Jägerschaft getötet. Eine systematische ökonomische Wirkungsprüfung, wie sie Jiguet und sein Team für Frankreich vorlegen, existiert für keinen Kanton.

Das Genfer Modell zeigt seit 1974, dass ein komplettes Hobby-Jagd-Verbot ohne Schadenszunahme funktioniert. Die staatlich angestellten Wildhüterinnen und Wildhüter greifen nur gezielt und evidenzbasiert ein. Die französische Studie liefert nun den bislang belastbaren Beleg dafür, dass die flächendeckende Bejagung sogenannter «Schadarten» ökonomisch nicht begründbar ist. Das französische Umweltinspektorat IGEDD empfiehlt bereits, das dreijährliche Dekret zur «Schädlings»-Bejagung 2026 nicht zu erneuern.

Weiterführend auf wildbeimwild.com:

Quellen

  • Jiguet, F., Morin, A., Courtines, H., Robert, A., Fontaine, B., Levrel, H., Princé, K. (2026): Ecological and economic assessments of native vertebrate pest control in France. Biological Conservation. DOI: 10.1016/j.biocon.2026.111719
  • Pépin, D., Feuvrier, P., Powolny, T., Giraudoux, P. (2025): Investigating the effects of red fox management on poultry beyond the controversy, Jura Massif France. Scientific Reports 15: 26238.
  • Comte, S., Umhang, G., Raton, V. et al. (2017): Echinococcus multilocularis management by fox culling. Preventive Veterinary Medicine 147: 178-185.
  • Hougner, C., Colding, J., Söderqvist, T. (2006): Economic valuation of a seed dispersal service in the Stockholm National Urban Park, Sweden. Ecological Economics 59: 364-374.
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 5.
  • Inspection générale de l’environnement et du développement durable (IGEDD, 2024): Parangonnage sur les espèces susceptibles d’occasionner des dégâts. Rapport n° 015518-01.

Alkohol auf der Jagd: Keine Promillegrenzen für Hobby-Jäger

Betrunken mit dem Gewehr: Die Lücke im Jagdrecht.

Im Strassenverkehr gilt in der Schweiz eine Promillegrenze von 0,5 Promille: Wer betrunken am Steuer sitzt, riskiert Führerscheinentzug und Strafe.

Für bewaffnete Hobby-Jäger existiert keine vergleichbare Regelung. In den meisten Kantonen gibt es keine verbindlichen Promillegrenzen, keine Alkoholtests vor dem Betreten des Jagdreviers und keine systematische Kontrolle. Alkohol auf der Hobby-Jagd, beim geselligen Frühschoppen, am Hochsitz oder nach der Strecke, ist kulturell verankert und rechtlich kaum erfasst.

Was gilt im Strassenverkehr, was gilt auf der Jagd?

Die Asymmetrie ist augenfällig: Wer in der Schweiz ein Auto fährt, unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Ab 0,5 Promille drohen empfindliche Konsequenzen, bei 0,8 Promille beginnt der strafrechtliche Bereich. Für Neulenker gilt sogar ein vollständiges Alkoholverbot. Diese Regeln sind bekannt, werden durch Polizeikontrollen durchgesetzt und haben die Zahl der Unfälle massgeblich gesenkt.

Auf der Hobby-Jagd sieht die Situation grundlegend anders aus. Jagdgesetze und Kontrolle zeigen, dass die Jagdgesetzgebung in der Schweiz kantonal zersplittert ist. Alkohol auf der Hobby-Jagd ist in den meisten Kantonen nicht mit einer Promilleregelung belegt. Lediglich Zürich und Neuenburg kennen bislang eine Alkohollimite von 0,5 Promille, vergleichbar mit dem Strassenverkehrsgesetz – alle anderen Kantone haben entsprechende Vorstösse abgelehnt oder gar nicht erst eingebracht. Bewaffnete Hobby-Jäger sind während der Ausübung ihrer Freizeitbeschäftigung in dieser Hinsicht weniger reguliert als Autofahrer.

Wie ist Alkohol in der Jagdkultur verankert?

Die Verbindung von Hobby-Jagd und Alkohol ist historisch gewachsen und in vielen Jagdgesellschaften kulturell fest verankert. Nach dem Abschuss, dem sogenannten «Erlegungsmoment», gehört das Anstossen traditionell dazu. Jagdgesellschaften treffen sich zu Morgenessen mit Schnaps, trinken in Jagdhütten und feiern das Ende der Saison mit mehrstündigen Streckenabenden. Die Hobby-Jagd als Event dokumentiert, wie die soziale Dimension der Hobby-Jagd, Gemeinschaft, Ritual, Statuspflege, eng mit Alkoholkonsum verbunden ist.

Das ist kein Randphänomen: Hobby-Jagd ist in der Schweiz eine Freizeitaktivität von rund 30’000 Hobby-Jägern, die unter Gruppenerwartungsdruck stehen. Wer nicht mittrinkt, fällt auf. Wer nach dem ersten Glas aufhört, gilt als Spielverderber.

Was sagen die Gesetze?

Das Schweizer Jagdgesetz (JSG) und die kantonalen Ausführungsbestimmungen regeln Abschussquoten, Jagdzeiten, Schonzeiten und technische Vorschriften. Alkohol kommt in diesen Regelwerken nicht vor. Jagdrecht Schweiz macht deutlich, dass die Jagdgesetzgebung an dieser Stelle eine systematische Lücke aufweist.

Es gibt zwar allgemeine strafrechtliche Bestimmungen (z. B. den fahrlässigen Einsatz von Waffen), die theoretisch auch auf angetrunkene Hobby-Jäger angewendet werden könnten. In der Praxis sind Verurteilungen auf dieser Grundlage selten, weil Alkohol als Tatbestandsmerkmal im Jagdkontext kaum erhoben wird. Die Selbstkontrolle der Hobby-Jagd versagt hier strukturell: Weder der Jagdgefährte noch der Revierpächter haben ein Interesse daran, einen angetrunkenen Jagdkollegen anzuzeigen.

Warum ist das ein Sicherheitsproblem?

Alkohol beeinträchtigt Reaktionszeit, Urteilsvermögen und Wahrnehmung, Fähigkeiten, die beim Umgang mit Schusswaffen entscheidend sind. Jagdunfälle in der Schweiz belegen, dass in der Schweiz seit dem Jahr 2000 über 75 Menschen bei Jagdunfällen getötet wurden und jährlich rund 300 Jagdunfälle registriert werden. Die häufigsten Ursachen: Fehlidentifikation des Ziels, unklare Schussfelder, Gruppendynamik und verringertes Situationsbewusstsein.

Alkohol als möglicher Faktor bei Jagdunfällen wird in der Schweiz nicht systematisch erfasst. Es gibt keine Pflicht, nach einem Jagdunfall einen Alkoholtest durchzuführen. Ob und wie häufig Alkohol bei Unfällen mitgespielt hat, ist daher statistisch unsichtbar.

Wie werden Jagdwaffen reguliert?

Die Hürden für den Erwerb und Besitz von Jagdwaffen sind in der Schweiz vergleichsweise niedrig. Jagd und Waffen zeigt, dass die Schweiz mit rund 2,3 bis 4,5 Millionen Schusswaffen in Privatbesitz international zu den am stärksten bewaffneten Ländern gehört. Jagdwaffen machen einen erheblichen Anteil davon aus.

Seit der JSV-Revision vom 1. Februar 2025 sind für die Hobby-Jagd zudem Schalldämpfer legalisiert und kürzere Läufe erlaubt worden. Diese Neuerungen wurden ohne unabhängige Sicherheitsevaluation eingeführt. Die Legalisierung von Schalldämpfern bedeutet auch, dass Schüsse in der Umgebung noch schwerer zu orten sind, was die öffentliche Sicherheit weiter beeinträchtigt.

Gibt es Vergleiche mit anderen Ländern?

In einigen europäischen Ländern gibt es Ansätze zu einer klareren Regulierung von Alkohol auf der Hobby-Jagd. In Deutschland regeln einige Landesjagdgesetze, dass unter Alkoholeinfluss nicht gejagt werden darf, aber auch dort fehlen flächendeckende Kontrollen. In der Schweiz ist das Thema politisch kaum präsent. Wilderei und Jagdkriminalität zeigen, dass die Strafverfolgung im Jagdbereich grundsätzlich lückenhaft ist und sich die Selbstaufsicht des Systems systematisch gegen externe Kontrolle sperrt.

Wer ist für die Kontrolle zuständig?

Die Aufsicht über die Hobby-Jagd liegt bei den Kantonen. Wildhüter sind chronisch unterbesetzt: In Graubünden, dem Kanton mit der höchsten Jagdintensität, müssen wenige Wildhüter über 7’000 Quadratkilometer Kontrollfläche überwachen. Alkoholtests vor der Hobby-Jagd sind nicht vorgesehen. Auch nach Unfällen sind sie nicht obligatorisch.

Das ist eine Kontrolllücke, die im Vergleich zu anderen Freizeitaktivitäten mit Unfallrisiko kaum zu rechtfertigen ist. Wer Motorboot fährt, unterliegt der Alkoholkontrolle. Wer auf einem Volksfest mit einer Schusswaffe auf Dosen schiesst, muss nüchtern sein. Wer mit dem Jagdgewehr in einen Wald mit öffentlichen Wanderwegen geht, unterliegt keiner solchen Vorschrift.

Was fordern Kritiker?

Die Forderungen sind vergleichsweise bescheiden und orientieren sich an bestehenden Sicherheitsstandards: Einführung einer Promillegrenze für bewaffnete Hobby-Jäger analog zum Strassenverkehr; obligatorische Alkoholtests nach Jagdunfällen; Meldepflicht für Unfälle unter möglichem Alkoholeinfluss; unabhängige Untersuchung von Jagdunfällen durch kantonale Stellen ausserhalb der Jagdverwaltung.

Diese Massnahmen wären mit bescheidenem Aufwand umsetzbar. Dass sie bislang nicht eingeführt wurden, ist ein Ausdruck des politischen Einflusses der Jagdverbände, die jede Verschärfung der Regulierung erfolgreich abgewehrt haben.

Welchen Einfluss haben Jagdverbände auf die Gesetzgebung?

Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen dokumentiert, wie JagdSchweiz und kantonale Jagdverbände in Vernehmlassungsverfahren, parlamentarischen Kommissionen und Vollzugsstellen überproportionalen Einfluss haben. Die Jäger-Lobby in der Schweiz ist gut vernetzt und nutzt diesen Einfluss systematisch, um Regulierungsversuche zu verhindern, auch beim Thema Alkohol.

Das Ergebnis ist eine Regulierungslücke, die öffentliche Sicherheit dem Komfort einer kleinen Freizeitgruppe unterordnet.

Fazit

Alkohol auf der Hobby-Jagd ist ein übersehenes Sicherheitsproblem. Während der Strassenverkehr klare Promillegrenzen, Kontrollen und Sanktionen kennt, operieren bewaffnete Hobby-Jäger ohne vergleichbare Vorschriften. Jagdunfälle werden nicht systematisch auf Alkoholbeteiligung untersucht. Das lässt sich nicht mit Tradition rechtfertigen: Eine Gesellschaft, die Waffenträger in öffentlichen Wäldern von Alkoholkontrollen ausnimmt, setzt ihre Bürgerinnen und Bürger einem vermeidbaren Risiko aus.

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Hochsitze in der Schweiz: Rechtslage, Bewilligungspflicht und Probleme

Illegale Bauten im Wald: Hochsitze ohne Bewilligung.

Hunderte Hochsitze stehen ohne Bewilligung in Schweizer Wäldern, obwohl das Bau- und Waldrecht eine Genehmigung vorschreibt.

Hochsitze sind feste oder mobile Jagdeinrichtungen, von denen aus Hobby-Jäger auf Wildtiere warten und schiessen. Sie sind das sichtbarste Symbol der jagdlichen Infrastruktur in öffentlichen Wäldern. Viele von ihnen sind unmarkiert, teils baufällig und stellen für Waldspazierende ein Risiko dar. Der Vollzug durch Gemeinden und Kantone bleibt weitgehend aus.

Was ist ein Hochsitz?

Der Begriff «Hochsitz» umfasst eine breite Palette jagdlicher Bauwerke: von einfachen Holzleitern mit einem Brett als Sitzfläche bis zu aufwendigen überdachten Kanzeln mit Heizkörpern, Liegeflächen, Tarnnetzen und festen Fundamenten. Allen gemeinsam ist die Funktion: Der Hobby-Jäger sitzt erhöht über dem Boden und beobachtet Wildwechsel, Lichtungen oder Waldränder. Der Schuss erfolgt von oben, was günstigere Schusswinkel ermöglicht.

Die Ansitzjagd ist eine der häufigsten Jagdformen in der Schweiz und Mitteleuropa. Hochsitze sind ihre zentrale Infrastruktur. Sie verwandeln öffentliche Wälder in permanente Jagdinstallationszonen, oft ohne Wissen der Öffentlichkeit, der Gemeinden und der Waldbesitzer.

Was sagt das Schweizer Recht?

Hochsitze gelten baurechtlich als Bauten und unterliegen dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG), dem kantonalen Waldgesetz und dem kommunalen Baurecht. Die Rechtslage ist kantonal unterschiedlich, aber das Grundprinzip ist einheitlich: Bauwerke ausserhalb der Bauzonen benötigen eine Ausnahmebewilligung.

Einige Beispiele: Im Kanton Bern benötigen fest montierte oder auf Bäume angebrachte Kanzeln eine Ausnahmebewilligung nach Artikel 24 RPG; einfache, mobile Leitersitze, die nach der Hobby-Jagd entfernt werden, sind bewilligungsfrei. Im Kanton Thurgau regelt Paragraph 15 des Waldgesetzes, dass Baubewilligungen vom kantonalen Forstamt geprüft werden müssen. Im Kanton Glarus legt ein kantonales Merkblatt Anforderungen fest. In Uri werden Bauten ausserhalb von Bauzonen streng geprüft.

Das Einverständnis des Grundeigentümers (in öffentlichen Wäldern oft Gemeinde oder Bürgergemeinde) reicht allein nicht. Es braucht eine baurechtliche Bewilligung.

Wie viele Hochsitze stehen illegal im Wald?

Eine Recherche des «Beobachter» aus dem Jahr 2009 dokumentierte Hunderte nicht bewilligter Hochsitze in Schweizer Wäldern. Eine schweizweite Bestandsaufnahme gibt es bis heute nicht. Weder Bund noch Kantone führen ein vollständiges, öffentlich zugängliches Register aller Hochsitze mit Angaben zu Standort, Material, Baujahr, Bewilligungsstatus und Verantwortlichen.

Das Ansitzjagd-Dossier hält fest, dass die Situation seit 2009 strukturell unverändert geblieben ist. Gemeinden, Forstämter und Jagdbehörden reagieren kaum, weil die Zuständigkeiten unklar sind, die Ressourcen fehlen und die politische Bereitschaft für Konflikte mit Jagdgesellschaften gering ist.

Welche Sicherheitsrisiken gehen von Hochsitzen aus?

Unbewilligte, unmarkierte und ungepflegte Hochsitze sind für Spazierende im Wald ein reales Sicherheitsrisiko. Alte Holzkonstruktionen mit Moosbewuchs und Fäulnisschäden können unter Belastung zusammenbrechen. Da Hochsitze weder markiert noch inventarisiert sind, gibt es keine systematische Wartungspflicht und keinen Verantwortlichen, der im Schadensfall klar benennbar wäre.

Hinzu kommt das eigentliche Jagdrisiko: Hochsitze werden überwiegend im Morgen- und Abendgrauen sowie in der Nacht genutzt, wenn Wildtiere aktiv sind. Bei schlechten Lichtverhältnissen, Nebel, Kälte und Müdigkeit sind Fehlidentifikationen und Fehlschüsse häufiger. Jagdunfälle in der Schweiz dokumentiert, dass ein erheblicher Teil der Jagdunfälle in Situationen entsteht, die als kontrolliert gelten, darunter Ansitzjagden.

Was bedeuten Hochsitze für Wildtiere?

Hochsitze sind nicht harmlos für Wildtiere. Sie sind mit Kirrungen verbunden, also Futterstellen, an denen Wildtiere angelockt werden, um Schüsse zu ermöglichen. Diese Kirrungen werden in sensiblen Habitaten, Schutzgebieten und Rückzugszonen eingesetzt und stören das natürliche Wanderverhalten der Tiere. Wildtiere lernen, bestimmte Orte mit Gefahr zu verbinden, und meiden Flächen, die sie für Nahrung, Ruhe und Reproduktion brauchen würden.

Jagd und Tierschutz zeigt, dass die Nachsucherate, also der Anteil von Tieren, die nach einem Schuss verfolgt werden müssen, weil sie nicht sofort tot umfallen, auch bei der Ansitzjagd bei 35 bis 65 Prozent liegt. «Kontrolliert» bedeutet nicht «präzise» oder «tierschutzkonform».

Wie ist der Vollzug in der Praxis?

Der Vollzug ist schwach. Gemeinden und Kantone agieren selten aus Eigeninitiative gegen unbewilligte Hochsitze. Es gibt keine Abbruchfristen, keine automatischen Sanktionen und keine Haftungsregelungen, die klar beim Jagdpatentinhaber lägen. Jagdgesetze und Kontrolle erklärt den strukturellen Grund: Die Jagdaufsicht ist in der Schweiz weitgehend eine Selbstaufsicht. Wer die Hobby-Jägerschaft kontrollieren soll, ist oft selbst Teil der Jagdwelt.

Das ist keine blosse Ordnungswidrigkeit. Wenn öffentliche Wälder als private Jagdinfrastruktur behandelt werden, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wird, Wandernde sich in der Nähe von Hochsitzen aufhalten und der Staat nicht eingreift, verletzt das das Recht auf ungestörte Nutzung öffentlicher Räume. Jagd und Menschenrechte thematisiert diesen Aspekt.

Sind Hochsitze ein Symbol für ein grösseres Problem?

Hochsitze sind ein konkretes Beispiel für ein allgemeineres Phänomen: Die Hobby-Jagd beansprucht öffentliche Räume als jagdliche Infrastruktur, ohne transparente rechtliche Grundlage, ohne unabhängige Aufsicht und ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Einstieg in die Jagdkritik beschreibt diesen Zustand als strukturellen Interessenkonflikt: Jagdverbände und Jagdbehörden sind zu oft dieselben Akteure.

Das Recht ist klar: Hochsitze im öffentlichen Wald ohne Bewilligung sind illegal. Dass dieser Zustand seit Jahrzehnten toleriert wird, zeigt das Machtgefälle zugunsten der organisierten Jagdlobby, auf Kosten der Öffentlichkeit, der Waldbesitzer und der Wildtiere.

Was fordern Fachleute und Tierschutzorganisationen?

Die Forderungen sind konkret und rechtlich fundiert: Erstens ein vollständiges, öffentliches Hochsitzregister in jedem Kanton mit Angaben zu Standort, Material, Baujahr, Bewilligungsstatus und verantwortlichem Jagdpatentinhaber. Zweitens eine verbindliche Übergangsfrist, innerhalb derer alle unbewilligten Hochsitze entweder nachträglich bewilligt oder abgebrochen werden. Drittens eine automatische Abbaupflicht für Hochsitze, die über zwei Jagdsaisons nicht genutzt oder deren Patent erloschen ist. Viertens ein Verbot von Kirrungen in Schutzgebieten, Ruhezonen und sensiblen Habitaten.

Mustertexte für jagdkritische Vorstösse bieten parlamentarischen Vorstössen in Kantonsräten konkrete Anknüpfungspunkte.

Fazit

Hochsitze stehen zu Hunderten ohne Bewilligung in Schweizer Wäldern. Das Recht ist eindeutig: Sie sind bewilligungspflichtig. Der Vollzug fehlt. Solange es kein schweizweites Register, keine Abbaupflicht und keine unabhängige Kontrolle gibt, werden öffentliche Wälder als private Jagdinfrastruktur genutzt, auf Kosten der Öffentlichkeit, der Natur und der Sicherheit aller Waldnutzenden. Der politische Wille zur Durchsetzung bestehenden Rechts muss von Gemeinden und Kantonen eingefordert werden.

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Jagdlobby-Mythen: 6 Behauptungen im Faktencheck

Sechs Mythen, null Evidenz: Die Propaganda der Jagdlobby.

Die Jagdlobby kommuniziert mit einer überschaubaren Zahl von Kernbehauptungen, die sich in Medien, Politik und Schulen fest verankert haben: «Jagd reguliert Wildbestände», «Jäger sind die eigentlichen Naturschützer», «ohne Jagd bricht das Ökosystem zusammen».

Diese Narrative sind wirkungsvoll, weil sie einfach sind und an verbreitete Intuitionen appellieren. Die Wissenschaft widerlegt sie systematisch. Ein Überblick über die wichtigsten Mythen und was die Forschung dazu sagt.

Mythos 1: «Jagd reguliert Wildbestände»

Dieser Mythos ist der verbreitetste und hartnäckigste. Er besagt, dass ohne Jagd Wildtierpopulationen unkontrolliert wachsen und zu Überpopulationen führen würden. Die Forschung zeigt ein anderes Bild.

Wildtierpopulationen unterliegen natürlichen Regulationsmechanismen: Nahrungsverfügbarkeit, Lebensraumqualität, Krankheiten und natürliche Beutegreifer steuern die Bestandesgrösse. In intakten Ökosystemen, in denen Beutegreifer nicht ausgerottet wurden, ist menschliche Regulierung überflüssig. Das Dossier zu Jagdmythen dokumentiert zudem, dass intensive Hobby-Jagd in manchen Fällen sogar das Gegenteil bewirkt: Jagddruck kann zu schnellerer Reproduktion führen und Bestände destabilisieren statt zu regulieren.

Beim Wildschwein ist dieser Effekt gut belegt. Obwohl das Wildschwein zu den meistbejagten Tieren der Schweiz gehört, sind die Bestände in den letzten Jahrzehnten nicht gesunken. Das Wildschwein in der Schweiz zeigt, wie Jagddruck die Populationsdynamik verändert und das Problem eher verschärft als löst.

Mythos 2: «Jäger sind die eigentlichen Naturschützer»

Dieser Mythos verknüpft Hobby-Jagd mit Naturschutz und stellt Hobby-Jäger als die eigentlichen Hüter der Wildnis dar. Er ist wirkungsvoll, weil er eine emotionale Botschaft transportiert und gleichzeitig den Kritikern der Hobby-Jagd das Terrain streitig macht: Wer gegen Hobby-Jagd ist, scheint damit gegen Naturschutz zu sein.

Die Realität ist komplexer. Naturschutz ist eine wissenschaftlich fundierte Praxis, die auf Lebensraumerhalt, Artenvielfalt und ökologische Prozesse ausgerichtet ist. Hobby-Jagd hat als primäres Ziel die Freizeitbeschäftigung mit Waffe. Dass manche Hobby-Jäger sich persönlich für Naturschutz engagieren, ist unbestritten, aber das macht Hobby-Jagd nicht strukturell zu einer Naturschutzleistung.

Das Dossier zu Jagd und Biodiversität zeigt, dass Hobby-Jagd Biodiversität in zahlreichen Fällen negativ beeinflusst: durch Störung in Brut- und Setzzeiten, durch selektiven Abschuss und durch die Konkurrenz um Lebensräume mit schutzwürdigen Arten.

Mythos 3: «Ohne Jagd bricht das Ökosystem zusammen»

Dieser Mythos ist die dramatischste Version des Regulierungsarguments. Er suggeriert, dass die Natur auf den Menschen als Manager angewiesen sei und ohne Hobby-Jagd in den Kollaps gerate. Das Beispiel von Genf widerlegt ihn am deutlichsten.

Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd 1974 abgeschafft. Statt eines ökologischen Zusammenbruchs hat sich die Natur vielerorts erholt, und professionelle Wildhüter bewältigen notwendige Eingriffe sachkundig und unabhängig. Genf und das Jagdverbot dokumentiert, was seitdem geschehen ist: Die befürchteten Überpopulationen sind ausgeblieben, und das Wildtiermanagement funktioniert ohne Hobby-Jäger. Auch die Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen, dass es funktionierende Modelle gibt, die ohne Freizeitjagd auskommen.

Mythos 4: «Neozoen müssen bekämpft werden, deshalb braucht es Hobby-Jagd»

Gebietsfremde Tierarten, sogenannte Neozoen, werden von der Jagdlobby als Argument für die Notwendigkeit der Hobby-Jagd instrumentalisiert. Waschbär, Mink oder Nutria gelten als invasive Probleme, die Hobby-Jäger zu beseitigen hätten.

Das Dossier zu Neozoen und der Hobby-Jagd in der Schweiz zeigt, wie kurz diese Argumentation greift. Erstens: Viele Neozoen sind durch menschliche Eingriffe eingebürgert oder verschleppt worden. Das Problem ist von Menschen verursacht. Zweitens: Hobby-Jagd auf Neozoen ist kein wissenschaftlich gestütztes Bekämpfungskonzept, sondern eine populärpolitische Massnahme, deren Wirksamkeit oft zweifelhaft ist. Drittens: Das Neozoen-Argument dient vor allem dazu, die Hobby-Jagd als notwendig zu framen, und nicht dazu, das ökologische Problem tatsächlich zu lösen.

Mythos 5: «Der Wald leidet unter dem Wild, also braucht es mehr Abschüsse»

Der Wald-Wild-Konflikt ist real: Verbiss durch Reh und Hirsch kann die Waldverjüngung erschweren. Die Jagdlobby präsentiert dies als Beleg für die Notwendigkeit intensiver Hobby-Jagd. Das Dossier zum Wald-Wild-Konflikt legt offen, wie dieses Narrativ funktioniert und wo es verkürzt.

Verbiss ist ein komplexes ökologisches Phänomen, das von Lebensraumqualität, Wildtierkorridoren, dem Vorhandensein von Beutegreifern und der Jagdpraxis selbst abhängt. Intensive Hobby-Jagd kann Wildtiere in unruhige Bewegungen versetzen, die Verbissdruck erhöhen. Die einfache Formel «mehr Abschüsse lösen das Verbiss-Problem» ist wissenschaftlich nicht haltbar. Ganzheitliche forstliche und ökologische Massnahmen sind wirksamer.

Mythos 6: «Wildfleisch ist nachhaltig und ökologisch»

JagdSchweiz bewirbt Wildfleisch als nachhaltige, ökologische Alternative zu industriell produziertem Fleisch. Das Dossier zu Wildfleisch in der Schweiz untersucht diese Behauptung. Das Ergebnis: Wildfleisch mag in manchen Aspekten weniger belastet sein als Industriefleisch, doch die ökologische Gesamtbilanz der Hobby-Jagd, inklusive Treibstoff, Ausrüstung, Bleibelastung durch Munition und Wildschäden durch die Jagdpraxis selbst, fällt weniger günstig aus als die Lobby suggeriert.

Zudem ist der Anteil von Wildfleisch an der Gesamternährung in der Schweiz marginal. Das Nachhaltigkeitsargument kann die strukturellen Probleme der Hobby-Jagd nicht aufwiegen.

Wie Mythen wirken: Mechanismus der Lobbyarbeit

Die Stärke dieser Mythen liegt nicht in ihrer wissenschaftlichen Substanz, sondern in ihrer kommunikativen Wirkung. Sie sind einfach, intuitiv plausibel und appellieren an verbreitete Werte wie Naturverbundenheit, Tradition und Pragmatismus. Sie sind in Medien, Schulen und politischen Debatten so verankert, dass sie kaum noch hinterfragt werden.

Die Jäger-Lobby in der Schweiz und das Dossier über jagdverbandlichen Einfluss zeigen die strukturellen Mechanismen dieser Kommunikationsstrategie: institutionelle Verankerung, mediale Netzwerke und politische Verbindungen, die dafür sorgen, dass Lobby-Narrative als Fakten behandelt werden.

Was die Wissenschaft stattdessen sagt

Die Wildtierbiologie, Ökologie und Tierschutzforschung bieten ein konsistentes Bild: Wildtierpopulationen regulieren sich selbst, wenn Lebensräume intakt und natürliche Beutegreifer vorhanden sind. Hobby-Jagd als Freizeitaktivität ist keine Naturschutzleistung. Und Ökosysteme kollabieren nicht ohne Hobby-Jäger, wie das Genfer Modell seit 50 Jahren eindrücklich belegt.

Fazit: Mythen benennen, Evidenz stärken

Die Jagdlobby-Mythen sind nicht versehentlich entstanden. Sie sind das Ergebnis einer langfristigen Kommunikationsstrategie, die darauf ausgerichtet ist, die Hobby-Jagd als notwendig, natürlich und gemeinwohlorientiert erscheinen zu lassen. Wer diese Mythen benennt und ihnen die wissenschaftliche Evidenz gegenüberstellt, leistet einen Beitrag zu einer informierteren gesellschaftlichen Debatte. Denn solange Mythen die Politik bestimmen, bleibt evidenzbasiertes Wildtiermanagement eine Ausnahme.

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Volksinitiative gegen Hobby-Jagd: So geht’s in Ihrem Kanton

Mustertexte, Unterschriftenzahlen und das Genfer Vorbild.

Für alle 26 Schweizer Kantone liegen fertige Mustertexte für kantonale Volksinitiativen gegen die Hobby-Jagd vor, die das Genfer Modell des professionellen Wildtiermanagements als erprobte Alternative einführen würden.

Eine kantonale Volksinitiative ermöglicht es der Bevölkerung, die Abschaffung der Hobby-Jagd direkt an der Urne zu fordern, ohne den Umweg über das Parlament. Die Mustertexte können von Parlamentsmitgliedern, Parteien und Aktivistinnen kostenlos genutzt werden. Das Genfer Modell beweist seit über 50 Jahren, dass professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert.

Was ist der Unterschied zwischen einer parlamentarischen Motion und einer Volksinitiative?

Eine parlamentarische Motion verpflichtet die Regierung, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Sie kann wirksam sein, ist aber auf die Bereitschaft des Parlaments angewiesen. Eine kantonale Volksinitiative hingegen geht direkt ans Volk: Wer genügend Unterschriften sammelt, bringt eine Frage vor die Stimmberechtigten, unabhängig davon, ob das Parlament zustimmt oder nicht.

Gerade bei einem Thema wie der Hobby-Jagd, bei dem Jagdverbände eine überproportionale Lobby-Macht ausüben, bietet die Volksinitiative einen direktdemokratischen Ausweg. Das Volk entscheidet, nicht ein kleiner Kreis von Interessensvertretern.

Was sagt das Bundesrecht zur kantonalen Jagdgesetzgebung?

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) von 1986 bildet den nationalen Rahmen. Es schützt bestimmte Arten, regelt Abschussquoten und delegiert die konkrete Ausgestaltung der Jagd an die Kantone. Das bedeutet: Die Kantone haben erheblichen Gestaltungsspielraum. Sie können die Hobby-Jagd einschränken, durch ein professionelles Wildhüterkorps ersetzen oder ganz abschaffen, sofern sie den bundesrechtlichen Rahmen einhalten und das Wildtiermanagement anderweitig sicherstellen.

Das Beispiel des Kantons Genf zeigt, dass dieser Weg seit 1974 rechtlich möglich und politisch umsetzbar ist. Genf verfügt über ein vollständiges Jagdverbot für Hobby-Jäger bei gleichzeitig staatlichem Wildtiermanagement, und das seit über 50 Jahren ohne rechtliche Anfechtung.

Wie viele Unterschriften braucht es für eine kantonale Volksinitiative?

Die Hürden unterscheiden sich je nach Kanton erheblich. Appenzell Ausserrhoden benötigt nur 300 Unterschriften, Uri 600, Nidwalden 250. In grösseren Kantonen wie Zürich sind es 6’000, in Bern 15’000, in der Waadt 12’000. In den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden entscheidet die Landsgemeinde, dort werden gar keine Unterschriften gesammelt, sondern ein Memorialsantrag gestellt.

Für Mustertexte für kantonale Volksinitiativen sind die jeweiligen Hürden und Besonderheiten dokumentiert. Schaffhausen etwa hat mit 298 km² fast dieselbe Fläche wie Genf (282 km²) und benötigt nur 1’000 Unterschriften, mit der Besonderheit des Stimmzwangs, was Abstimmungsbeteiligung und Mobilisierung beeinflusst.

Was fordern die Volksinitiativen konkret?

Die Mustertexte für kantonale Volksinitiativen verlangen typischerweise ein vollständiges Verbot der privaten Hobby-Jagd, also der Milizjagd durch nicht-staatliche Einzelpersonen. An deren Stelle tritt ein professionelles, staatliches Wildtiermanagement nach dem Genfer Vorbild. Dabei wird der Einsatz staatlich angestellter Wildhüterinnen und Wildhüter verlangt, die ausschliesslich aus ökologischen, tierschutzerischen oder sicherheitsbezogenen Gründen eingreifen dürfen.

Viele Texte enthalten ausserdem eine Entschädigungsklausel für bestehende Pächter und Patent-Inhaber sowie eine Übergangsfrist. Sie orientieren sich am Wildhütermodell und dessen sechs ethischen Grundsätzen.

Was ist das Genfer Modell und warum ist es so relevant?

Genf hat die Hobby-Jagd am 19. Mai 1974 per Volksabstimmung verboten, mit rund zwei Dritteln Ja-Stimmen. Seither übernehmen professionelle Wildhüter das staatliche Wildtiermanagement. Rund 11 Wildhüter (etwa 3 Vollzeitstellen) verwalten den gesamten Kanton mit 500’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 282 km². Die Jahreskosten betragen rund 1,2 Millionen Franken, inklusive Wildschadenprävention und Entschädigungen an die Landwirtschaft. Das entspricht weniger als einer Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Jahr.

Das Ergebnis nach über 50 Jahren: stabile Wildbestände, hohe Biodiversität, kaum Wildschäden, und eine Akzeptanz in der Bevölkerung von rund 90 Prozent. Das Genfer Modell ist damit kein theoretisches Konstrukt, sondern ein dokumentiertes Praxisbeispiel.

Welche Kantone bieten sich als erste Kandidaten an?

Nidwalden (250 Unterschriften, 276 km²), Uri (600 Unterschriften, Landschaft mit Wolf und Steinbock) und Appenzell Ausserrhoden (300 Unterschriften, 243 km²) haben die tiefsten Hürden. Schaffhausen ist als direkter Nachbar des jagdfreien Basel-Stadt und mit einer mit Genf vergleichbaren Fläche besonders interessant. Zug hat mit 239 km² eine kleine Fläche, nur rund 230 aktive Hobby-Jäger und eine wirtschaftlich starke Kantonsbevölkerung, für die die Kosten des Wildhütermodells problemlos tragbar wären.

Die Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen, dass professionelles Wildtiermanagement nicht nur in urbanen, sondern auch in ländlichen Kantonen funktioniert.

Wer kann die Mustertexte nutzen?

Die Texte stehen kostenlos zur Verfügung für Parlamentsmitglieder in Kantonsparlamenten, für Parteien und parteinahe Organisationen, für zivilgesellschaftliche Gruppen sowie für Privatpersonen, die ein Volksbegehren lancieren möchten. Vor der Einreichung sollten die Texte juristisch auf die kantonalrechtlichen Anforderungen geprüft und sprachlich an die jeweiligen Formulierungen und Formate des Kantons angepasst werden.

Neben den Volksinitiativen bieten die Mustertexte für jagdkritische Vorstösse über 80 weitere parlamentarische Vorlagen, von der Motion bis zur Interpellation, thematisch gegliedert.

Was unterscheidet die kantonale von der eidgenössischen Volksinitiative?

Eine eidgenössische Volksinitiative würde die Bundesverfassung ändern und wäre in allen 26 Kantonen gleichzeitig gültig. Dafür braucht es 100’000 Unterschriften innerhalb von 18 Monaten und die Zustimmung von Volk und Ständen. Für die Vorlage «Für professionellen Wildtierschutz» gibt es ebenfalls einen Mustertext, der eine neue Verfassungsbestimmung vorschlägt, die die Hobby-Jagd bundesweit abschafft und das Genfer Modell für die ganze Schweiz einführt.

Kantonale Initiativen sind einfacher durchzuführen und politisch leichter zu gewinnen. Sie schaffen Vorbilder, die den Druck auf den Bund erhöhen. Das Jagdverbot in Genf hat jahrzehntelang bewiesen, was möglich ist. Kantonale Folge-Initiativen können diese Logik in weitere Kantone tragen und dem Jagdverbot Schweiz den Weg ebnen.

Was ist mit dem Widerstand der Hobby-Jagdlobby zu rechnen?

Die Erfahrung zeigt, dass Jagdverbände erheblichen politischen Einfluss ausüben, weit über ihren Bevölkerungsanteil von 0,3 Prozent hinaus. Die Zürcher Volksinitiative von 2018 («Wildhüter statt Jäger») scheiterte, zeigte aber, dass breite gesellschaftliche Unterstützung vorhanden ist. Die SP Zürich lehnte die Initiative damals taktisch ab, unterstützt aber grundsätzlich die Professionalisierung des Wildtiermanagements.

Der Schlüssel liegt in der Kommunikation: sachliche Fakten, das Genfer Vorbild und die Frage, wer das Wild eigentlich als öffentliches Gut verwalten soll, rund 30’000 Hobby-Jäger oder der Staat im Auftrag aller.

Fazit: Volksinitiative als demokratisches Instrument

Die kantonale Volksinitiative ist das direkteste demokratische Instrument, um die Abschaffung der Hobby-Jagd voranzutreiben. Die Mustertexte nehmen die technische Arbeit ab, das Genfer Modell liefert den Beweis der Machbarkeit, die Zahlen sprechen für sich. Ein Wildhüterkorps für den Kanton Nidwalden kostet weniger als eine Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Jahr und liefert professionelles, transparentes, tierschutzkonformes Wildtiermanagement.

Wer politisch aktiv werden will, findet unter wildbeimwild.com/mustertexte fertige Texte für alle 26 Kantone. Der erste Schritt ist die Wahl des richtigen Kantons und das Sammeln der ersten Unterschriften.

Quellen

  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 3 Abs. 1
  • Kantonsverfassung Genf, Art. 178 A (Jagdverbot seit 1974)
  • Eidgenössische Jagdstatistik, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
  • Dandliker, G.: Rechenschaftsbericht der Genfer Wild- und Fischereibehörde 2014–2017
  • Institut Erasm (2004): Umfrage zur Akzeptanz des Jagdverbots im Kanton Genf
  • Abstimmungsresultate Volksinitiative Nr. 3877, Kanton Genf, 19. Mai 1974

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