Rund 30’000 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sind in der Schweiz aktiv. Viele von ihnen setzen Hunde ein: als Stöberhunde bei Treibjagden, als Bauhunde in Fuchsbauten, als Schweisshunde bei Nachsuchen.
Was von der Hobby-Jägerschaft als «tierschutzgerechte Jagdausübung» vermarktet wird, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als ein System organisierter Tiernutzung, das Hunde in lebensgefährliche Situationen schickt, ihre Ausbildung an lebenden Wildtieren vorsieht, sie bei «Untauglichkeit» entsorgt und ihnen ausserhalb der Saison häufig ein reizarmes Dasein im Zwinger zumutet.
Die Schweizer Tierschutzverordnung verbietet grundsätzlich «das Verwenden lebender Tiere, um Hunde auszubilden oder zu prüfen» (Art. 22 Abs. 1 lit. d TSchV), gewährt aber eine explizite Ausnahme für Hobby-Jagdhunde. Der Schweizer Tierschutz (STS) lehnt in seinem Positionspapier den Einsatz von Bodenhunden bei der Baujagd aus Tierschutzsicht grundsätzlich ab, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kommt zum Schluss, dass die Baujagd gleich mehrfach den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt, und eine Umfrage von 2019 zeigt, dass 95 Prozent der bei Drückjagden auf Schwarzwild eingesetzten Hunde Verletzungen davontragen. In Deutschland darf Hobby-Jagdhunden die Rute kupiert werden, eine Praxis, die in der Schweiz seit 1997 verboten ist. Dieses Dossier dokumentiert die Fakten, benennt die Tierschutzprobleme und zeigt, warum der Umgang der Hobby-Jagd mit «ihren» Hunden weit weniger liebevoll ist, als die Jägersprache suggeriert.
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Quicklinks. Alle relevanten Beiträge, Studien und Dossiers auf einen Blick.
- Ausbildung an lebenden Tieren. Wie Hobby-Jagdhunde in Schliefenanlagen an lebenden Füchsen und in Schwarzwildgattern an Wildschweinen «eingearbeitet» werden und warum die Schweizer Tierschutzverordnung eine explizite Hobby-Jagdausnahme enthält.
- Baujagd. Warum das Einschicken von Hunden in Fuchsbauten für Hund und Wildtier gleichermassen brutal ist, welche Kantone die Baujagd bereits verboten haben und warum die TIR die Praxis als Tierquälerei einstuft.
- Drückjagd und Schwarzwild. Wie Stöberhunde bei Drück- und Treibjagden in lebensgefährliche Konfrontationen geraten und warum 95 Prozent der eingesetzten Hunde Verletzungen davontragen.
- «Schärfe» als Zuchtziel. Was «raubwildscharf» und «schwarzwildscharf» bedeutet, warum in Deutschland Hobby-Jagdhunden die Rute kupiert werden darf und warum diese Praktiken im Widerspruch zum Tierschutz stehen.
- Zwingerhaltung und Haltungsbedingungen. Warum viele Hobby-Jagdhunde ausserhalb der Saison ein reizarmes Dasein fristen und was die Tierschutzverordnung vorschreibt.
- «Entsorgen» unbrauchbarer Hunde. Was mit Hunden geschieht, die bei Prüfungen durchfallen, und warum das Schicksal der Galgos und Podencos kein Einzelfall ist.
- Schweizer Rechtslage. Wie das Tierschutzgesetz den Einsatz von Hobby-Jagdhunden regelt, wo die Lücken liegen und was sich ändern müsste.
- Argumentarium. Antworten auf die häufigsten Rechtfertigungen der Hobby-Jägerschaft.
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Ausbildung an lebenden Tieren: Wie Hunde zur «Brauchbarkeit» abgerichtet werden
Die Ausbildung von Hobby-Jagdhunden beginnt für viele bereits im Welpenalter und umfasst Methoden, die aus Tierschutzsicht höchst problematisch sind. Drei Ausbildungsformen stehen besonders in der Kritik: die Schliefenanlagen, die Schwarzwildgatter und die Ausbildung an der lebenden Ente. Alle drei haben eines gemeinsam: Lebende Wildtiere werden als Übungs- und Prüfungsobjekte instrumentalisiert, und zwar mit einer expliziten Rechtsgrundlage, die den allgemeinen Tierschutz für die Interessen der Hobby-Jagd durchbricht.
Die Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) verbietet in Art. 22 Abs. 1 lit. d «das Verwenden lebender Tiere, um Hunde auszubilden oder zu prüfen». Unmittelbar darauf folgt die Ausnahme: «ausser für die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden nach Artikel 75 Absatz 1 sowie für die Ausbildung von Herdenschutz- und Treibhunden». Diese Ausnahme ist bemerkenswert. Sie bedeutet im Klartext: Was für alle anderen Hundehalter als Tierquälerei gelten würde – das Hetzen eines Hundes auf ein lebendes Tier –, ist für Hobby-Jäger legal. Art. 75 Abs. 3 TSchV schreibt lediglich vor, dass «Anlagen zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden am lebenden Wildtier» einer kantonalen Bewilligung bedürfen. Der Eingriff selbst ist nicht verboten, nur seine Infrastruktur wird reguliert.
In sogenannten Schliefenanlagen werden Hunde für die Baujagd vorbereitet. Dabei handelt es sich um künstlich angelegte Tunnelsysteme, in denen ein lebender Fuchs gehalten wird. Der Hund soll den Fuchs im engen Tunnel aufspüren und verbellen, ohne ihn anzugreifen. Zwar sind Hund und Fuchs in modernen Anlagen durch eine Glasscheibe oder ein Gitter getrennt, doch der Fuchs durchleidet dabei Todesängste. Die Organisation Wildtierschutz Deutschland dokumentierte die Zustände bei einer Schliefenanlage in der Nähe von Hanau: «Gestank kommt dem Besucher entgegen, der sich dem viel zu kleinen Fuchszwinger nähert. Seit Tagen scheint der Kot der auf nacktem Betonboden verharrenden Füchse nicht beseitigt worden zu sein. Ausserhalb der Umzäunung verwest ein von Maden übersäter Fuchskadaver.» In Deutschland existieren rund 100 solcher Anlagen. In der Schweiz gibt es kaum gesetzeskonforme Ausbildungsmöglichkeiten, weshalb Schweizer Hobby-Jäger ihre Hunde häufig im Ausland ausbilden lassen. Der STS kommt in seinem Positionspapier zum Schluss: «Die Ausbildung der Hunde am lebenden Fuchs erfüllt aus Sicht des STS den Tatbestand der Tierquälerei.»
In Schwarzwildgattern werden Hunde ab einem Alter von etwa neun Monaten an Wildschweine herangeführt. Die Hunde sollen lernen, Schwarzwild zu finden, zu verbellen und in Bewegung zu bringen, ohne sich selbst zu gefährden. In Deutschland gibt es mindestens 19 solcher Gatter. In der Schweiz prüft eine Arbeitsgruppe der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK) seit einiger Zeit, wo ein erstes Wildschweingatter errichtet werden könnte. Die Wildschweine im Gatter sind handaufgezogen und an Hunde gewöhnt, ihr Verhalten entspricht in keiner Weise dem freilebender Artgenossen. Hunde, die dort «funktionieren», können sich in freier Wildbahn völlig anders verhalten. Es stellt sich zudem die Frage, was mit Hunden geschieht, die im Gatter nicht die erwünschte «Schärfe» zeigen. Es steht zu befürchten, dass viele dieser Hunde trotzdem eingesetzt oder als «unbrauchbar» entsorgt werden. Frei nach dem jägerischen Sprichwort: «Wer Schweinsköpfe ernten will, muss Hundsköpfe dran geben.»
Bei der Ausbildung an der lebenden Ente wird einer Stockente der Flügel gestutzt, verklebt oder mit einer Papiermanschette versehen, damit sie nicht fliegen kann. Die Ente wird in einem Gewässer ausgesetzt, wo der Hund sie finden und apportieren soll. Im Fachjargon heisst das «Arbeit an der vorübergehend flugunfähig gemachten Ente». Was es für die Ente heisst, ist klar: Sie wird zum Übungsobjekt degradiert und einer extremen Stresssituation ausgesetzt, aus der sie nicht fliehen kann. Der Deutsche Jagdverband verteidigt die Praxis als «tierschutzkonform» und argumentiert, dass ohne die Überprüfung an der lebenden Ente «der Nachweis der Brauchbarkeit nicht erbracht werden» könne. Der Schluss ist aufschlussreich: Weil die Hobby-Jagd ihre Prüfungssysteme nicht ändern will, muss das Tier leiden.
Die Ausbildung von Hobby-Jagdhunden folgt einem strikt instrumentellen Verständnis: Der Hund ist ein Werkzeug, das «brauchbar» gemacht werden muss. Besteht der Hund die Prüfung nicht, wird ein neuer gekauft. Während Tausende Hunde in Tierheimen auf ein Zuhause warten, fördert jeder Neukauf eines Hobby-Jagdhundes die Überproduktion durch Zucht.
Mehr dazu: Baujagd – legale Tierquälerei im Namen der Jagdtradition und Wildschweingatter? Nein, Danke!
Baujagd: Blutige Kämpfe unter der Erde
Die Baujagd gehört zu den umstrittensten Jagdmethoden in der Schweiz. Bei dieser Form der Hobby-Jagd werden speziell ausgebildete Hunde – meist Dackel oder Terrier – in Fuchs- oder Dachsbauten geschickt, um die Wildtiere ins Freie zu treiben, wo die wartenden Hobby-Jäger sie erschiessen. Die Realität weicht regelmässig vom «Idealfall» ab, den die Hobby-Jägerschaft beschreibt. Es kommt häufig zu unterirdischen Kämpfen, bei denen sich Hund und Wildtier schwer verletzen oder sterben.
Der Tierarzt Dr. Ralf Unna berichtet aus seiner Praxis: «So sie denn lebend wieder herauskommen, dann sind sie oft schwer zugerichtet. Ich kann Ihnen von sieben- bis achtfachen Unterkieferbrüchen berichten, von Tieren, die multiple Verletzungen an den Vorderläufen und im Gesichtsbereich haben und über Wochen gepflegt werden müssen, um überhaupt überleben zu können. Das heisst, hier ist ein klarer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.» Da Hunde bei der Baujagd mit dem Kopf voran in den Bau gehen, sind Augen, Lefzen, Kiefer und Hals besonders gefährdet. Abgebrochene Zähne, Kreislaufschwäche, ansteckende Krankheiten wie Räude und Ohrenentzündungen gehören zu den typischen Folgen. Schmutz und Staub in den Tunneln können die Augenlider der Hunde verkleben und entzünden. Im Kanton Bern schreibt die Jagddirektionsverordnung vor, dass «angeschossenes Wild und im Bau gebliebene Jagdhunde» nur «unter Beizug der Wildhüterin oder des Wildhüters ausgegraben werden» dürfen. Allein die Existenz dieser Vorschrift zeigt, dass steckengebliebene Hunde keine theoretische Möglichkeit sind, sondern eine regelmässig auftretende Realität.
Für die Wildtiere ist die Baujagd nicht weniger brutal. Der Fuchsbau ist natürlicherweise ein Rückzugsort, in den keine Feinde eindringen. Die Baujagd bricht mit diesem Grundprinzip und setzt Füchsen und Dachsen extremen Stress aus. Besonders perfide: Die Baujagd wird häufig in den Wintermonaten bis Ende Februar ausgeübt, also in einer Zeit, in der hochschwangere Füchsinnen im Bau ihre Jungen erwarten oder bereits Welpen aufziehen. Im DACH-Raum sind Hundekämpfe, Hahnenkämpfe und jede Form des Aufeinanderhetzens von Tieren verboten, doch die Hobby-Jagd darf genau das tun und nennt es «Baujagd». Die Jägersprache verklärt: Hunde «arbeiten» im Bau, der Fuchs wird «gesprengt». Die Realität ist: Tier wird auf Tier gehetzt, und es kommt zu einem Tierkampf.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat in einem rechtswissenschaftlichen Gutachten dargelegt, dass die Baujagd gleich mehrfach den Straftatbestand der Tierquälerei nach Art. 26 des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) erfüllt – sowohl gegenüber den Wildtieren als auch gegenüber den eingesetzten Hunden. Eine repräsentative Umfrage des STS von 2009 zeigt, dass 70 Prozent der Bevölkerung ein Verbot der Baujagd befürworten. Kritik kommt zunehmend auch aus der Hobby-Jägerschaft selbst.
In der Schweiz haben bereits mehrere Kantone die Baujagd verboten oder eingeschränkt, darunter Bern, Zürich, Baselland, Waadt und Thurgau. Der Kanton Zürich hat in seinem neuen Jagdgesetz die Fuchsbaujagd komplett untersagt. Doch es bleibt ein kantonaler Flickenteppich: In anderen Kantonen wird die Baujagd nach wie vor praktiziert, und ein gesamtschweizerisches Verbot fehlt. Dabei ist die «Notwendigkeit» dieser Jagdmethode ein Mythos: 2006 wurden in der Schweiz nur fünf bis zehn Prozent aller erlegten Füchse durch Baujagd getötet. Studien zeigen, dass Fuchsjagd generell keinen langfristigen Einfluss auf die Population hat, weil Verluste durch erhöhte Reproduktion kompensiert werden. Der Kanton Genf zeigt seit 1974, Luxemburg seit 2015, dass Wildtiermanagement ohne jede Form der Hobby-Jagd funktioniert.
Der STS formuliert seine Position eindeutig: «Der Bau ist für Füchse und Dachse natürlicherweise ein Rückzugsort, in den keine Feinde eindringen. Dies sollen auch Hobby-Jägerinnen und Jäger respektieren. Die Baujagd ist zudem für die Bejagung des Fuchses nicht notwendig, da es schonendere Alternativen gibt.»
Mehr dazu: Tierquälerische Jagdmethoden – geduldet und gefördert und Niederjagd und Wildkrankheiten
Drückjagd und Schwarzwild: Wenn Hunde gegen Wildschweine kämpfen
Bei Drück- und Treibjagden auf Wildschweine werden Stöberhunde eingesetzt, um das Wild aus der Deckung zu treiben. Was die Hobby-Jägerschaft als «notwendig» für die Schwarzwildregulation beschreibt, ist für die eingesetzten Hunde mit erheblichen Gefahren verbunden. Die rasiermesserscharfen Eckzähne (Hauer) eines Keilers können klaffende Wunden reissen; die Hauer eines grossen Keilers erreichen 14 bis 15 Zentimeter. Eine Umfrage aus dem Jahr 2019 ergab, dass 95 Prozent der bei Schwarzwildjagden eingesetzten Hunde Verletzungen durch Wildschweine davongetragen haben. Rund jeder dritte Hund wurde an den Hinterbeinen verletzt, ein Bereich, den selbst spezielle Schutzwesten ineffektiv schützen.
Das Verletzungsspektrum ist breit dokumentiert. Typische Traumata sind Stürze, Riss- oder Stichwunden, Bissverletzungen und Schusswunden. Da der Hund bei der Hobby-Jagd immer mit dem Kopf vorangeht, sind Augen, Kopf und Hals besonders gefährdet. Neben Hautverletzungen unterschiedlichen Grades sind der Körper und die Extremitäten stark exponiert, vor allem bei Auseinandersetzungen mit Schwarzwild. Es gibt «unzählige Ratgeber und Leitfäden für das Versorgen von Wunden bei Jagdhunden», in denen Hobby-Jägern erklärt wird, wie sie Erste Hilfe leisten. Die Existenz einer ganzen Ratgeberliteratur zur Wundversorgung sollte zu denken geben: Verletzungen sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Die Hobby-Jagdindustrie hat auf die Verletzungsgefahr nicht mit einer Einschränkung der Praxis reagiert, sondern mit einem boomenden Markt für Schutzausrüstung. Kevlar-verstärkte Schutzwesten, Halsbänder mit Arterienschutz und GPS-Sender werden als «Lösung» vermarktet. Ein Meuteführer mit 32 Hunden erklärt in einem Fachmagazin offen, dass er Schutzwesten ablehnt, weil Hunde ohne schmerzhaften Sauenkontakt «immer schärfer und mutiger» würden, «was irgendwann unweigerlich zu sehr schlimmen Verletzungen führen kann». Andere Meuteführer berichten von durchschnittlichen Jahresstrecken von 1’200 Stück Schwarzwild. Das ist kein Naturschutz, das ist industrialisiertes Töten mit dem Hund als Werkzeug.
Die Gefahr geht nicht nur von Wildschweinen aus. In der Chronik der Jagdunfälle finden sich wiederholt Fälle, in denen Hobby-Jagdhunde bei Drückjagden von Hobby-Jägern erschossen wurden, weil sie mit Wild verwechselt wurden. Im Dezember 2022 wurde in Nordhessen ein Hobby-Jagdhund erschossen, obwohl er eine Signalweste trug und kein Wild verfolgte. Im November 2019 starb bei einer Wildschweinjagd ein Hobby-Jagdhund durch Kugeltreffer; zwei weitere wurden verletzt, einer musste eingeschläfert werden. Im Landkreis Külsheim verwechselte ein Hobby-Jäger den Hund seines Kollegen mit einem Wildschwein und erschoss ihn. Rechtlich gilt: Wird der Hund bei der Hobby-Jagd vom Keiler geschlagen oder bleibt er im Bau, trägt grundsätzlich der Hundehalter den Schaden, denn «er hat seinen Hund auf eigene Verantwortung und freiwillig eingesetzt». Der Hund ist versicherungsrechtlich eine Sache, sein Leid eine Kalkulationsgrösse.
Die Kollateralschäden reichen über die Hobby-Jagd hinaus. Bei einer Treibjagd in der Vordereifel töteten 2023 zwei Hobby-Jagdhunde 15 Schafe. Wildtierschutz Deutschland erstattete Strafanzeige gegen Jagdleiter und Hundeführer. In Rheinland-Pfalz wurde 2017 ein Hobby-Jäger verurteilt, weil er seine 26 Hobby-Jagdhunde auf eine Katze gehetzt und zugesehen hatte, wie die Hunde die Katze töteten. Im Rhein-Lahn-Kreis hetzte ein Hobby-Jäger 2023 seinen Hund mit den Worten «pack sie» und «voran» wiederholt auf ein verletztes Wildschwein. Solche Fälle zeigen, dass die Grenze zwischen «Brauchbarkeit» und Verrohung fliessend ist.
Mehr dazu: Jagd und Tierquälerei und Hobby-Jäger und ihre Freude an der Tierquälerei
«Schärfe» als Zuchtziel und das Kupieren als Symptom
Die Hobby-Jagd spricht von «Wildschärfe», «Raubwildschärfe» und «Schwarzwildschärfe», wenn sie meint, dass Hunde gegenüber Wildtieren aggressiv reagieren sollen. Diese «Schärfe» ist kein natürliches Verhalten, sondern wird gezielt gezüchtet und durch Ausbildung gefördert. In den einschlägigen Foren diskutieren Hobby-Jäger offen, welche «Zwinger» die «schärfsten» Hunde produzieren und welche Rassen «kompromisslos am Raub- und Schwarzwild arbeiten». Der Begriff «Zwinger» wird in der Hobby-Jagdhundezucht für Zuchtstätten verwendet, was die instrumentelle Haltung der Tiere bereits sprachlich offenbart.
In Deutschland verbietet das Tierschutzgesetz ausdrücklich, «ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen». Dieses Verbot wird durch die Jagdausnahmen jedoch systematisch unterlaufen. Die «erforderliche Wildschärfe» wird in den Verwaltungsvorschriften nicht als «Schärfe im Sinne des Tierschutzgesetzes» gewertet – eine juristische Spitzfindigkeit, die das Verbot faktisch aushebelt. In Schwarzwildgattern werden junge Hunde an lebende Wildschweine herangeführt. Die Betreiber sprechen von «kontrolliertem Kontakt», doch Hunde mit «Überschärfe» erhalten Gatterverbot, Hunde ohne «Schärfe» gelten als unbrauchbar. Das System produziert eine schmale Bandbreite tolerierter Aggression, die weder für das Wildtier noch für den Hund tierschutzkonform ist.
Ein besonders bezeichnendes Symptom des Systems ist das Kupieren der Rute. In der Schweiz ist das Kupieren von Ohren (seit 1981) und Ruten (seit 1997) bei Hunden verboten – auch für Hobby-Jagdhunde. Die Einfuhr kupierter Hunde ist ebenfalls untersagt. In Deutschland dagegen gestattet das Tierschutzgesetz eine Ausnahme: Bei «jagdlich zu führenden Hunden» darf die Rute im Welpenalter gekürzt werden, wenn der Eingriff «im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist». Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) verabschiedete 2021 eine Resolution, in der er die «Beibehaltung dieser Regelung aus Tierschutzgründen für dringend notwendig» erklärte. Die Hobby-Jagdlobby verteidigt die Praxis als «Gesundheitsschutz», weil unkupierte Hunde sich bei der Stöberarbeit im Dickicht die Rute verletzen könnten. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) widerspricht, und auch die Bundesregierung empfiehlt das Kupieren nicht.
Die Logik ist dieselbe wie bei den Schutzwesten: Statt die gefährliche Praxis zu beenden, wird der Hundekörper an die Praxis angepasst. Neugeborene Welpen verlieren einen Teil ihrer Rute, damit sie später im Dienste der Hobby-Jagd besser «funktionieren». Wissenschaftliche Untersuchungen haben die Behauptung widerlegt, dass sehr junge Hunde beim Kupieren keine Schmerzen empfinden. Neugeborene Hunde empfinden Schmerzen sogar stärker als ausgewachsene Tiere. Eine kupierte Rute benachteiligt den Hund zudem in der Kommunikation mit Artgenossen und bei der Bewegung.
Mehr dazu: Psychologie der Jagd und Jagdmythen: 12 Behauptungen, die du kritisch prüfen solltest
Zwingerhaltung: Ein Leben auf Abruf
Die Lebensbedingungen vieler Hobby-Jagdhunde ausserhalb der Saison sind ein Thema, über das die Hobby-Jägerschaft ungern spricht. In Teilen des deutschsprachigen Raums und vor allem in Süd- und Osteuropa werden Hobby-Jagdhunde überwiegend im Zwinger gehalten, oft auf engem Raum, ohne ausreichende soziale Kontakte und ohne Auslastung. Auch in der Schweiz und in Deutschland halten Hobby-Jäger ihre Hunde teilweise im Zwinger, weil die hohe Triebhaftigkeit der Tiere ein normales Zusammenleben im Haushalt erschwert, besonders bei Rassen, die auf maximale «Schärfe» gezüchtet wurden.
Die Schweizer Tierschutzverordnung schreibt in Art. 68 ff. vor, dass Hunde täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und, soweit möglich, mit anderen Hunden haben müssen. Die Einzelhaltung in Boxen oder Zwingern ist verboten. Hunde müssen täglich ihren Bedürfnissen entsprechend im Freien ausgeführt werden. Diese Vorschriften gelten auch für Hobby-Jagdhunde. In der Praxis ist die Kontrolle jedoch lückenhaft, und die Hobby-Jägerschaft argumentiert, dass «triebstarke» Hunde eben besondere Haltungsbedingungen erfordern.
Der STS hält in seinem Positionspapier fest, dass Hobby-Jagdhunde, die zum Töten ausgebildet wurden, «eine nicht unerhebliche Gefahr für ihre Umwelt (Menschen, Haus- und Nutztiere, Wild)» darstellen und «unter ständiger Kontrolle geführt (oder im Zwinger, an der Leine, mit Maulkorb) gehalten werden» müssen, «was nicht tiergerecht ist». Das Dilemma ist systemimmanent: Die Hobby-Jagd züchtet Hunde mit extremen Trieben, die im Alltag nur unter Einschränkungen gehalten werden können. Die Konsequenz ist entweder eine nicht tiergerechte Haltung oder eine permanente Überforderung der Halter. Das ist die Hobby-Jagd-Variante des unauflösbaren Widerspruchs: Man züchtet ein Problem und bietet die Einschränkung als Lösung an.
Mehr dazu: Die Schweiz jagt, aber warum eigentlich noch? und Dossier Jagd in der Schweiz
«Entsorgen» unbrauchbarer Hunde: Wenn das Werkzeug nicht mehr funktioniert
Das Schicksal von Hobby-Jagdhunden, die den Anforderungen nicht genügen, ist ein blinder Fleck der Hobby-Jägerschaft. Hunde, die bei Prüfungen durchfallen, zu alt werden, verletzt sind oder deren Halter die Hobby-Jagd aufgeben, stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Tierschutzverein Jägerhunde e.V. bestätigt: «Es hat sich gezeigt, dass die Abgabe in ein Tierheim oft für einen Jagdhund die schlechteste Lösung ist, da der Jagdhund als anspruchsvoller Arbeitshund und Spezialist dort nicht auf die richtige fachliche Klientel trifft.» Manche Tierheime vermitteln aus ethischen Gründen keine Hunde mehr zurück in die Hobby-Jagd, weil sie den erneuten Einsatz nicht verantworten können.
Die Vermittlungsplattformen für Hobby-Jagdhunde aus «zweiter Hand» zeigen das Ausmass des Problems. Hunde werden abgegeben, weil «Arbeit, Familie und drei Jagdhunde dem Jäger über den Kopf wuchsen», weil die «jagdliche Ausrichtung des Halters sich geändert hat», weil der Hund «nicht mehr ausgelastet werden kann» oder weil der Umzug die Mitnahme des Hundes verunmöglicht. Die Gründe sind vielfältig, das Ergebnis ist dasselbe: Der Hund verliert sein Zuhause, weil er als Hobby-Jagdwerkzeug angeschafft wurde und ohne die Hobby-Jagd keinen «Nutzen» mehr hat.
In Südeuropa zeigt sich das Problem in seiner extremsten Form. Jedes Jahr werden in Spanien Zehntausende Galgos und Podencos nach dem Ende der Hobby-Jagdsaison am 1. Februar aussortiert. Sie werden ausgesetzt, in Tötungsstationen (Perreras) abgegeben, erschossen, erhängt oder auf brutale Weise getötet. Die Tierschutzorganisation VETO dokumentiert: «Galgos werden zuhauf vermehrt und in Massenverschlägen gehalten. Sie werden aussortiert, wenn von Geburt an vermeintliche Defizite erkennbar sind, bei Verletzungen, bei zu schlechter Leistung oder wenn sie älter als durchschnittlich vier Jahre werden.» Die Perreras sind massiv überfüllt: Nach einer Frist von elf bis 28 Tagen werden nicht vermittelte Hunde getötet. Dies wird gern als «südeuropäisches Problem» abgetan, doch das Muster ist universal: Hunde werden als Funktionsträger betrachtet, und wenn die Funktion entfällt, wird der Hund zum Problem.
Man vermutet bei vielen Hobby-Jägern eine gewisse Tierliebe gegenüber ihrem Hund. Doch ist es wirklich Liebe oder die Genugtuung über die treue Untergebenheit und den selbstlosen Einsatz des Hundes für jägerische Interessen? Sobald die Zuverlässigkeit nachlässt, schlägt die vermeintliche Liebe bei manchen in Gleichgültigkeit oder Härte um. Ein neuer Hund muss her, und der Kreislauf beginnt von vorn.
Mehr dazu: Alternativen zur Jagd: Was wirklich hilft, ohne Tiere zu töten und Was es braucht, um Hobby-Jäger zu sein
Schweizer Rechtslage: Lücken, Ausnahmen, Flickenteppich
Die Schweiz hat ein vergleichsweise fortschrittliches Tierschutzgesetz, das Tiere als empfindungsfähige Wesen anerkennt und ihnen eine Würde zuschreibt. Art. 4 Abs. 2 TSchG hält fest, dass «niemand ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten» darf. Bei Hunden geht die Schweiz in manchen Bereichen weiter als ihre Nachbarländer: Das Kupieren von Ohren und Ruten ist seit den 1980er und 1990er Jahren verboten, die Einfuhr kupierter Hunde ist untersagt, und die Einzelhaltung in Boxen oder Zwingern ist nach Art. 68 ff. TSchV nicht gestattet.
Doch in der Praxis wird dieses Gesetz durch die Hobby-Jagdgesetzgebung systematisch durchlöchert. Art. 22 Abs. 1 lit. d TSchV verbietet zwar das Verwenden lebender Tiere zur Ausbildung und Prüfung von Hunden, gewährt aber eine explizite Ausnahme für Hobby-Jagdhunde. Diese Ausnahme ist der rechtliche Kern des Problems: Sie erlaubt eine Praxis, die für alle anderen Hundehalter als Tierquälerei gelten würde.
Die Baujagd ist in mehreren Kantonen verboten (Bern, Zürich, Baselland, Waadt, Thurgau), in anderen aber weiterhin legal. Ein gesamtschweizerisches Verbot fehlt. Die TIR hat dargelegt, dass die Baujagd den Tatbestand der Tierquälerei nach Art. 26 TSchG erfüllt. Die Behörden greifen trotzdem nicht ein, weil die Hobby-Jagdgesetzgebung als «lex specialis» behandelt wird: Tierschutzgesetz gilt, aber die Hobby-Jagd hat ihre eigenen Regeln. Die kantonalen Jagdhundeverordnungen verlangen, dass nur ausgebildete Hunde bei der Baujagd eingesetzt werden, lassen aber offen, wie diese Ausbildung tierschutzkonform erfolgen soll. Das ist die Schweizer Variante der regulatorischen Leerstelle: Man schreibt die Ausbildung vor, stellt aber keine legalen Ausbildungsmöglichkeiten bereit, und duldet stillschweigend, dass die Ausbildung im weniger regulierten Ausland stattfindet.
Für Drück- und Treibjagden gelten kantonal unterschiedliche Regelungen. Im Kanton Schwyz etwa dürfen ab 2024 nur noch Hobby-Jagdhunde mit bestandener Ablege- und Gehorsamsprüfung eingesetzt werden. Der Kanton Zürich hat in seinem neuen Jagdgesetz die Möglichkeit geschaffen, die Zahl der Bewegungsjagden zu beschränken und die Fuchsbaujagd komplett zu verbieten. Der STS fordert grundsätzlich, dass «nur für die Schweissarbeit ausgebildete Hunde eingesetzt werden dürfen» und dass «von der Tötung verletzten Wildes durch Hunde dringend abzusehen» ist. Diese Forderungen sind bislang nicht umfassend gesetzlich verankert. Eine Meldepflicht für verletzte oder getötete Hobby-Jagdhunde existiert weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene. Die Schweiz zählt jährlich rund 100’000 durch Hobby-Jäger getötete Wildtiere. wie viele Hobby-Jagdhunde dabei verletzt oder getötet werden, weiss niemand.
Mehr dazu: Dossier Erlegerbilder: Doppelmoral, Würde und der blinde Fleck der Hobby-Jagd und Mustertexte für jagdkritische Vorstösse
Was sich ändern müsste
- Gesamtschweizerisches Verbot der Baujagd: Die Baujagd ist für die Fuchsregulation nicht notwendig, verursacht unnötige Qualen für Hunde und Wildtiere und erfüllt nach Einschätzung der TIR den Tatbestand der Tierquälerei. Die Kantone, die es bereits verboten haben, zeigen, dass es funktioniert. Mustervorstoss: Mustertexte für jagdkritische Vorstösse
- Streichung der Hobby-Jagdausnahme in Art. 22 Abs. 1 lit. d TSchV: Das Verbot der Ausbildung von Hunden an lebenden Tieren muss ausnahmslos gelten. Schliefenanlagen, Schwarzwildgatter und die Ausbildung an der lebenden Ente sind mit einem modernen Tierschutzverständnis nicht vereinbar. Obligatorische Meldepflicht für Verletzungen und Todesfälle bei Hobby-Jagdhunden: Derzeit gibt es keine offizielle Statistik. Eine Meldepflicht würde das tatsächliche Ausmass sichtbar machen und eine Grundlage für regulatorische Massnahmen schaffen. Mustervorstoss: Hobby-Jagd und Kriminalität: Eignungskontrollen, Meldepflichten und Konsequenzen
- Verschärfung der Haltungsvorschriften: Reine Zwingerhaltung von Hobby-Jagdhunden ausserhalb der Saison muss konsequent als Verstoss gegen die Tierschutzverordnung verfolgt werden. Die bestehenden Vorschriften (Art. 68 ff. TSchV) müssen auch für Hobby-Jagdhunde aktiv durchgesetzt werden.
- Verbleibsnachweis für alle Hobby-Jagdhunde: Hobby-Jäger sollten verpflichtet werden, den Verbleib ihrer Hunde lückenlos nachzuweisen, analog zur Meldepflicht über Mikrochip und Datenbank. Damit würde das «Entsorgen» unbrauchbarer Hunde erschwert.
- Einschränkung des Hundeeinsatzes bei Drück- und Treibjagden: Maximale Einsatzzeiten, obligatorische Schutzausrüstung, tierärztliche Begleitung und eine Begrenzung der Zahl der Gesellschaftsjagden pro Saison. Mustervorstoss: Verbot von Treibjagden und Drückjagden
Argumentarium
«Der Jagdhund ist der beste Freund des Hobby-Jägers.» Ein «bester Freund», den man in Fuchsbauten und gegen Wildschweine schickt, der bei Verletzungen den Schaden selbst trägt und bei «Untauglichkeit» im Tierheim landet, verdient eine andere Bezeichnung. Die emotionale Inszenierung der Mensch-Hund-Beziehung kaschiert ein instrumentelles Verhältnis: Der Hund ist «brauchbar» oder er ist es nicht.
«Ohne Jagdhunde wäre eine tierschutzgerechte Hobby-Jagd nicht möglich.» Das Argument dreht sich im Kreis: Die Hobby-Jagd produziert Nachsuchen, weil sie Tiere anschiesst, statt sie sofort zu töten. Dann argumentiert sie, dass für die Nachsuche Hunde nötig seien. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) berichtet, dass bei Treibjagden zwei Drittel der Wildschweine nicht sofort tödliche Schüsse aufweisen. Bei Rehen weisen gemäss TVT circa 60 Prozent der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf. Die «Lösung» für das Problem, das die Hobby-Jagd selbst schafft, ist kein Argument für den Einsatz von Hunden, sondern gegen die Hobby-Jagd.
«Die Baujagd ist notwendig, um Fuchsbestände zu regulieren.» Die Baujagd ist faktisch irrelevant: 2006 wurden in der Schweiz nur fünf bis zehn Prozent aller erlegten Füchse durch Baujagd getötet. Studien zeigen, dass Fuchsjagd generell keinen langfristigen Einfluss auf die Population hat, weil Verluste durch erhöhte Reproduktion kompensiert werden. Genf zeigt seit 1974, Luxemburg seit 2015, dass es ohne Fuchsjagd und ohne Hobby-Jagd geht.
«Hunde wollen arbeiten – die Hobby-Jagd entspricht ihrem natürlichen Trieb.» Die «Schärfe» gegenüber Wildtieren ist kein natürlicher Trieb, sondern ein züchterisch gewolltes Merkmal. Es gibt unzählige Möglichkeiten, Hunde artgerecht auszulasten, ohne sie in lebensgefährliche Situationen zu schicken: Fährtenarbeit, Mantrailing, Agility, Rettungshundearbeit. Die Behauptung, Hunde «bräuchten» die Hobby-Jagd, verwechselt das Bedürfnis nach Auslastung mit dem Missbrauch als Werkzeug.
«Schutzwesten und GPS-Sender machen die Hobby-Jagd sicherer.» Schutzwesten schützen nur den Rumpf, nicht die am häufigsten verletzten Bereiche. Sie schränken die Beweglichkeit ein und erhöhen das Überhitzungsrisiko. Ein Meuteführer lehnt sie ab, weil Hunde ohne Schmerzlernen «immer schärfer und mutiger» würden. Die technische Aufrüstung erzeugt eine Illusion von Kontrolle, statt die Ursache zu beseitigen.
«Das sind Einzelfälle – die meisten Jagdhunde werden gut behandelt.» Die Verletzungsrate von 95 Prozent bei der Schwarzwildjagd ist kein «Einzelfall», sondern die Norm. Die Ausbildung an lebenden Tieren ist keine Ausnahme, sondern Standard. Die Entsorgung «unbrauchbarer» Hunde ist die logische Konsequenz eines Systems, das Hunde als Funktionsträger betrachtet.
«Die Schweiz hat das fortschrittlichste Tierschutzrecht.» Die Schweiz hat das Kupieren von Hunderuten 1997 verboten. Gleichzeitig erlaubt Art. 22 TSchV eine Ausnahme, die es der Hobby-Jagd gestattet, lebende Wildtiere als Ausbildungsobjekte für Hunde zu verwenden. Eine Praxis, die für jeden anderen Hundehalter strafbar wäre. Das ist kein fortschrittliches Tierschutzrecht, sondern eine Zweiklassengesellschaft.
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Baujagd – legale Tierquälerei im Namen der Jagdtradition
- Wildschweingatter? Nein, Danke!
- Tierquälerische Jagdmethoden – geduldet und gefördert
- Hobby-Jäger und ihre Freude an der Tierquälerei
- Jagd und Tierquälerei
- Niederjagd und Wildkrankheiten
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- Sonderjagd in Graubünden
Unser Anspruch
Hobby-Jagdhunde sind doppelte Opfer: Sie werden für ein System gezüchtet, das sie in lebensgefährliche Situationen schickt, an lebenden Tieren ausbildet, auf Aggression selektiert, bei «Untauglichkeit» entsorgt und ausserhalb der Saison häufig nicht artgerecht hält. Gleichzeitig leiden die Wildtiere, auf die sie gehetzt werden, unter Todesangst, Verletzungen und Stress. Das Schweizer Tierschutzrecht gewährt der Hobby-Jagd Ausnahmen, die es keinem anderen Hundehalter zugesteht, und duldet einen kantonalen Flickenteppich, der einem der wohlhabendsten Länder der Welt unwürdig ist. Die Hobby-Jägerschaft inszeniert sich gern als «hundeliebend», doch die Fakten zeigen ein anderes Bild: ein System, das Tiere als Mittel zum Zweck betrachtet und ihr Leid hinter Jägersprache und Traditionsrhetorik verbirgt. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Daten, Urteile oder politische Entwicklungen es erfordern.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.